Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1911-09-29 · Heft 39 (29.9.1911) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVI (1911)
Issue
Heft 39 (29.9.1911)
Date
1911-09-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2651273-2651711-2651750--07999-2665206
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

I, Seile 4ö8 J U E DI SC H XL R U N DSC HAU § 19־. Die Mitglieder des Actimis•(.*omiles lt ihcn Anspruch auf Ersatz der hären Auslagen, die ihnen durch ihre Teilnahme an den Sitzungen erwachsen. (I, Engeres Actions-Comilii. 8 50. Das i£. A. C. ist 2ur Ausführung der Beschlüsse des Kongresses, des Zi'iitraUComiU's und des Actions־(.'oi11iles, sowie zur Erledigung der laufcndcii Geschäfte berufen. Es bestellt aus fünf bis sieben Mitgliedern, von denen die Mehrheit, darunter der Vorsitzende, am gleichen Orte wohnen müssen. Die Wald der Mitglieder erfolgt durch den Kongreß, Das E. A. C. wählt aus seiner Mitte einen Vor• sitzenden und einen Stellvertreter. Scheidet ein Mitglied des I:. A. (ג. aus, so wird die Zahl der Mitglieder durch das Acliuiis-Uoiuite wieder ergänzt. § 51. Je ein Vertreter der Direktorien des Jewish Colonial 'I rust, der Anglo (1alestine Company und des Jüdischen Nationalfoitds hat das Recht, den Sitzungen des E. A. C. mit beratender Stimme beizuwohnen. § 52. Das E, A. C. ist dem Actions-Comite, dem Zcntrai-Comite und dem Kongreß zur Ueeheuschaft verpflichtet. § 53. In organisatorischen!־'ragen ist, soweit dieses Statut nichts anderes bestimmt, gegen die Ent• Scheidungen des E. A. C. die Beschwerde an das Actions-Comitö zulässig. 8 54, Mit Zustimmung des Actions-Comites ist das E. A. C. berechtigt, unabhängig von den Laudesverbänden Einrichtungen behufs Einziehung der Schekel und Besorgung anderer vom Actions-Comite angeordneter Arbeiten der Organisation und der Pro• paganda zu treffen. Der betr. BescblulJ des Actions.Comites uuill mit Zweidrittclmajoritiit gefallt werden. H. Protokolle. 8 55. lieber die Sitzungen der Kongresse, des Zentral-Coiniles, des Actions-Comites mul des E. A. C. sind nach näherer Bestimmung dieser Körperschäften Protokolle zu führen. § 56. Die Protokolle des Kongresses sind, so. weit der Kongreß nichts üegeiiteiliges bestimmt, zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung der Protokolle der Sit/un• gen des Zcntrai-Comitcs, des Actions-Comites mul des E. A. C. findet in dem von diesen Körperschaften bestimmten Umfange statt; ist keine Bestimmung hierüber erfolgt, so bestimmt das E. A. C\, in welchem Umfange die Veröffentlichung stall/nfindcn bat. UI. Verwaltungspcriodc 8. 57, Die Verwaituugspcriode (Uecheuschaftsbcrichtsjahr) umfaßt die Zeit vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. § 38. Die üuehlührung des E. A. C. ist mit Revisoren zur Prüfung zu übergeben IV. Einkünfte der Organisation § 59. Die Einkünfte der zionistischen Orgaui• sation bestehen aus dem Schekel, Jahresbeiträgen ־zur Organisation mul zum Landesverband und Zuwendtm■ gen jeglicher Art. § 60. Der Schekel ist der vorbehaltlich der Be• Stimmungen des § 51 durch die Vereine ein/uzieheude jährliche Beitrag der Mitglieder zur Deckung der iaufemlcn Ausgaben der zionistischen <Jcsamtorga• nisation und ist von den Landesverbänden und Sonder• verbänden in regelmäßigen, votn E. A. C. zu bestim• inenden Zwischenräumen ohne Abzug an das E, A. C. nbzuführen. § 61, Der von jedem Zionisten jährlich zu ent• richtende Schekel beträgt mindestens I Mk. oder den entsprechenden Betrag nach Landeswährung. Das! E. A. C. bestimmt hiernach die genaue Höhe des Schekels in den einzelnen Ländern. § 62. Zur Deckung eines veranschlagten oder tat• sächlich cingetretcnen Fehlbetrags können sowohl der Kongreß wie das Zcntrai-Comite von der Gesamt• heit der Landesverbände Umlagen nach Verhältnis der jedem Verbände angehörigen Mitglieder erbeben. Diese Umlagen sind ohne Abzug an das E. A. C. abzuführen. Ucbcr die •Art der Deckung der von ihm er• hobenen Umlage beschließt jeder Verband selbständig. V. Revisoren § 63. Der Kongreß wählt zwei Revisoren und zwei Revisorenstcllvertrctcr zwecks Prüfung der Ord• num^mäüigkcit der Buch• und Kassaführung des E. § 64. Die Revisoren haben dem Kongreß, dem Zentral-Coinitö oder einem vom Kongreß oder vom ״,1״ ו"?»• ו gewählten Finanzausschüsse einen schriftUchen Bericht vorzulegcn. ».•!״, ׳!{1"»","זי*i'gvnfalls einen öffentlichen Rcchnungsfuhrcr zur Hilfe heranzuziehen. nicht n.1Unü Uuc Stellvertreter dürfen ntent Mitglieder de« Actions-Comitds »ein. VI. Kongreß- und Ehrengericht A. Koiigreßgerielit. fj 66, Zum Zwecke der Schlichtung und Eilt• Scheidung von Streitfragen zwischen zionistischen Kör* pcrsdiafteu, sowie /wischen Vertretern solcher Korperseliaften in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der zionistischen Organisation wird vom Kongresse ein, Kongreligcrieht gebildet. 8 <>7. Zur Wahrnehmung der Interesse״ der ziouistischeii Organisation bei dem Kougreßgcrichtc wird vom Kongreß aus den Mitgliedern der zionistischen Organisation ein Koiigreßanwalt und für den Fall seiner Behinderung ein Stellvertreter gewählt, 8 <)8. Das Verl,ihren vordem Koiigreßgerielit ist nur daun zulässig, wenn der lustanzeuzug nach den Bestimmungen des Landes• oder Verbandsstatuts erschöpft ist. 8 69. Vor der fliitscheidimg hat der Kongreßamvalt auf Verlangen einer Partei oder des Kongreßgcriehtes ein schriftliches Gutachten ein/.tireichcn. 8 7(1, Das Kongreligcrieht entscheidet über die ihm vorgeiegten I־;ille endgültig. Die Entscheidung ist den Parteien schriftlich zuzustellen. 8 71. Das Koiigreßgerielit hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden zu wählen und eine besondere Geschäftsordnung aiiszuarbeiten, weiche der Gcncbmigung durch das /cntrai-Coinite bedarf. 8 72. Mitglieder des Kongreßgerichts und der Koiigreßanwalt, sowie deren Stellvertreter können wührettd ihrer Amtsperiode durch einen mit Dreiviertel• majorität gefaßten Beschluß des Zentral-Comites abgesetzt werde», ß. Ehrengericht. 8 73. Die Bestimmungen über das Ehrengericht, das am Sitze des E. A. (.. zu errichten ist, werden durch ein besonderes Statut, das der Genehmigung des Kongresse!! bedarf, festgesetzt. VII. Statutenänderung 8 71. Eine Abänderung dieses Statuts kann nur vom Kongreß beschlossen werden. Die 8§ 1 und 71 können nur in der Weise abge* ändert werden, daß auf zwei aufeinanderfolgenden ordentlichen Kongressen die Aendcrung mit Drei- Viertelmajorität der zum Kongreß erschienenen Mitglieder beschlossen wird. VIII. Schlußbestimmungen 8 75. Dieses Statut tritt sofort mit seiner An- ״ahme in Kraft. Am gleichen Tage tritt das vom VIII, Zionistenkongreß beschlossene Organisatiuiisi Statut außer Kraft, 8 76. Die bestehenden Landesorgaiiisationen und Föderationen sind verpflichtet, baldmöglichst, jedenfalls hinnen eines Jahres nach Annahme dieses Slatuts, ihre Statuten diesem Organisatioiisstatul au/11passen. Bis dahin trifft das E: A. C. die notwendigen Anordnungen im Einverständnis mit der Leitung der Laiulesorganisationeii und Föderationen. Streitfragen wegen der Übergangsbestimmungen entscheidet das Actions-Comite. ____ Nr. 3g Was übrigens unsere Anschauung ״<!״ d| . gelegenhcit betrifft, so verweisen wir auf Nr •n A״■ besonders Nr. 38 unseres Blattes, in welch״ f״l Schilderungen gali/iselier Juden in München ül»״ dortigen Ausweisungen Raum gehen. ' Wir können durchaus nicht finden, (litt 1 ״wichtige•• Schlußsatz etwas Wesentliches hhuulum F wollen aber die Angelegenheit nun auf sieh beruh!« t' lassen. f /Russland Wie lclclit Pogrome vermieden werden können Aus Kiew wird uns vom 2«, September gc. Die Kiewer Juden haben in den lct/!fr1 agen eine schlimmere Panik als seihst Kischincw durehgemucht. Gab es doch diesmal wirk, lieh erboste Volksmasseii, die zur Vergeltung |״r jlr Ermordung Stolypins jeden Augcnb'ick über die Juden licr/.ustürzcn bereit waren. Ein Züiulstott sond«• gleichen war gegeben: alle Kiewer Vcrhändlcr wjs!tn genau, wer Bagrow ist, und sein typisch jmliscitcj Aussehen hätte der Pogrompropaganda noch weitete Dienste geleistet. Zudem hatte erst vor kurzem die sogenannte Uituahnordaffäre die ungebildete Bevilkc• rung aufs äußerste erregt. Und trotzdem kan kein Pogrom, und die vereinzelten Liberia!!( gingen über gewöhnliche Messerstechereien nicht hin• aus. Die jüdische Bevöikeriuig, welche, soweit de nicht geflüchtet war, die Nacht vom Montag Dienstag in unbeschreiblicher Angst gelebt hat, in bereits beruhigt. Wie konnte es geschehen? Nu״, sehr einfach. Oer Zar hat n i c h t g e w o 111 und die Behörden haben nicht gewollt, daß ein Juden• pogrnm in Kiew stattfände, und die Pogrommtn wußten es nach der Mahnung des Zaren und nach dm scharfen Drohungen des (ieneralgoiivertieiirs, dalieb Judenpogrom ein energisches Eingreifen und wirkliche Strafen nach sich ziehen würde, und diese Erkeiinln» genügte. Denn auch die vom Judenhaß durchtränktai Massen sind nicht gewillt, für einen Judenpogrom ihr eigenes Leben aufs Spiel zu setzen. Zum Nachfolger Stolypins ist der bis• hörige Finaii/miiiistcr Wladimir Nikolajewitseli Ko• kowz.ew ernannt worden. Wenn sieh auch der Regierungskurs unter dein neuen Premierminister nicht wesentlich ändern dürfte, so rühmt man doch Ko• kowzew, der das Fiii.m/portefeuillc heihehäll, nach, daß er zu viel Europäer mul zu klug sei, um dir brutale Gewaltpolitik Stolvpius fortzuset/eii. Abu in Bezug auf russische Minister kann die Parole immer mir sein: Ahwarieu! ** AUS-AUGE W_6.LT :* Deutschland Judcnauswcisungcn in München Zu den von uns unter dieser Ucberschrift gebrach* teil Notizen erhalten wir von der ״Laubhütte" in Regciisburg folgende Berichtigung, die zwar weder den picllgeset/liciie» Anforderungen entspricht noch suchlieh den Namen einer Berichtigung verdient, die wir aller dennoch loyaler Weise wiedergebcii wollen: in einer Notiz in Nr. 37 Ihres Blattes über Juden* aiisweisungen aus München wird behauptet, die ״L •י u b 11 u 11 e“ hätte sich bei Besprechung der Sache völlig mit dem ״Bayrischen Vaterland", das auch seine Haiiptquclle sei, identifiziert. Hiergegen muh erwidert werden, daß wir in unserem Bericht lediglich die in dem Artikel des ״Bayr. Vaterlandes“ behaupteten Tatsachen zitierten und hieran den Bericht der ״Münchener Zeitung“ als eines Organes, das dem Antisemitismus fernslcht, aufiigten. Die mm folgenden Sätze stammen nicht aus der Feiler unseres Redakteurs Herrn Distriklsrabbiner Dr. Meyer sondern aus der Feder des Zionisten r a bi u s Sc 11 a c It'), der bis vor kurzem in München lebte und mit jüdischen autoritativen Kreis'en in Mün* eben noch jetzt als Redakteur des Israelitischen Wo* cheiiblattes, Berlin, dein Organ der ,,Freien Jüdischen Vereinigung“ in Beziehung steht. Diese Sätze finden sich in Nr. 36 des ״Israelitischen Wochenblattes". Sowohl im ״Israelitischen Wochenblatt" als in der ״Laubhütte" lautet aber der Schlußsatz des Berichtes: ״Wir wollen hoffen daß nicht auch Un- .schuldige darunter leiden." Diesen vvich* tigen Schlußsatz hat der Einsender Ihrer Notiz verschwiegen und damit diesen Bericht des Herrn 1• a b i u s S c 11 a c 11 bi ein falsches Licht gesetzt. •) Wie unseren Lesern wohl bekannt ist und der ״Laubhütte" bekannt sein sollte, ist Herr Fabius Schach seit Jahren nicht mehr Zionist. Red. d. ״J. R." aus׳ Den eeMeiMDen Berlin. Der Verband der Deutschen Juden wird seine diesjährige (vierte) H a 11 p t v c rsa mm• I u n g am Sonntag, den 5. November, in Berlin ab• halten, und zwar im Neuen Königlichen Oporntlicatcf (Kroll), dessen Räume ihm durch das Intgegen• kommen der Kgl. Generalintenilantur überlass«! worden sind. Rees am Niederrhein. In der Nacht von! 20, auf den 21, September wütete in hiesiger Stadt ein fiircbter• lieber Brand. Die Zigarrenfabrik von O* ־Mendorp brannte vollständig nieder. Die Feuerwehren «• schränkten siel! darauf die nahe gelegene Sy• nagoge zu retten. Die Mikmol! mul »Im Iw" braiiutci! vollständig nieder, nur mit größter mulif gelang es die Tlioiarolleii zu retten. Synagoge, Schul• »aus mul Lclirerwolmung hatten aber so »ehr vom Wasser gelitten, daß sie e i n z u 81 li r z e n drohen und polizeilich geschlossen wurden. W Gottesdienst findet an den Feiertagen in einen! Privat־ hause statt. AUS HßMBURG-ALTOIIß General-Versammlung der Zionistischen Ortsgruppe. Donnerstag, 19. Oktober, im Logen heim, Hartungstraße 9/11, Beginn 9 Uhr abends pünktlich• Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht. 2. Wahlen des Vorstands und der Koimnissionen׳ 3. Etwaige Anträge. . Der Vorstand. Zur Ablösung der R0sch*hascI10t10h-Glück'vüfl*|5C gingen noch Spenden ein von: O. Biciwciß und rammo Dr. Max Levy und Frau, Siegfried Lcvy, Lüuaru Loewc und Frau, Gotthard Benscher, N. betr. Zahlkartcnabschnitt war nicht ausgefulH!; Kasscnvcrwaltung der Z. O. H.*A• Leopold Landau.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.