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Jüdische Rundschau · 1911-03-10 · Heft 10 (10.3.1911) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVI (1911)
Issue
Heft 10 (10.3.1911)
Date
1911-03-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Die Mittel hierzu sind in grollzügigcr Weise von der indischen Gemeinde zu Merlin in Höhe von .JUKI Mk. bcrcitgcstellt worden. SchlicBlich wird zur 4c 1t eine wichtige Enquete über die Wohlfahrtseinnchtungcn aller grollen Gemeinden der Krdc veranstaltet. Ls wurde ferner beschlossen, fiir die besonderen /wecke der M c v c r h 01 f c r S11 f t u n g. welche neben der Pördcrmig der allgemeinen indischen btatistiK hauntsüchlich zur Hvidcnzhaltung deriemeen Christliehen Kamillen dienen soll, welche nldisches Blut bc• sitzen, eine Arbeit hcrsteileu zu lassen und steh not einer geeigneten Kraft hierfür in Verbindung zu setzen. Ikrlln. Man schreibt uns: Neben den vielen \Vohllätigkcits*Anstaltcn und Stiftungen, die der direkten Verwaltung der hiesigen indischen Gemeinde unterstehen, gibt cs bekanntlich in der Gemeinde noch eine grobe Reihe von Wohltätigkeit«•' camien usw., die durch besondere '/׳״•stünde verwaltet wer• den. Es sei nti.־ gestattet, hier auf eine Lmnehtuuc hiu/uweisen. die schon durch ilire Altchrwiirdigkcit eine besondere Beachtung verdient. Ich meine du Gesellschaft . Haclmassatli Kallali״ zur AussiaUiing bedürftiger Grünte, welche im Jahre!"20 begründet worden ist. Unsere Vorfahren haben es als che hervorragende!,tliebt emofumleu. bedürftigen Bräuten I. ci der Gründung eines eigenen Heimes bcizustcltcn. Die Gesellschaft war in erster Reihe als eine solche! auf Gegenseitigkeit, d. h. zur Unterstiuzang der Tochter dt'r Mitglieder, gedacht, hat ihre segensreiche I Wirksamkeit aber auch auf Nichlmitgbeder ausge•! dehnt. Durch eine vor 3 Jahren ertolgte Reoigaui sation und damit verbundene zeitgemäße Revision der Satzungen ist die Gcsellsehafi letzt in der l.;׳.־׳״. Niehtmitgliedern auch gröbere Beihilfen zu gewaVcn l cider ist das Interesse hir unsere gute bwhe mein in dem Malle rege, wie cs diese erheischt, was ich als derzeitiger Vorsitzender der Gesellschaft mit meinen Herren Kollegen, die wir die Pflichten unserer Vorgänger im Amte pietätvoll übernommen haben, lebhaft l'i'.daurc. Die sozialen Verhältnisse der Neuzeit erschweren den Unbemittelten immer mehr die Begründ1.׳»? eines eigenen Ueimefl. und so ist es natürlich, dad die an uns gestellten Anforderungen ständig wachsen und nicht mehr Schritt halten mit unserer f׳ ״׳n/.iellcn Kraft Wir müssen daher leider viaje Gesuche, die beachtenswert sind, schweren Herzens ablelmen. len habe mich zu dieser kurzen Darlegung, entschlossen, und würde mich herzlich freuen, anregend gewirkt zu haben, wenn ich auf einen besonders beachtenswerten Zweig der inaunig• fachen Wohltätigkcitsbcstrchungcn in unserer Ge• meinds hinwicss. Ich baue auf de״ bewahrten Wohl• tätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen, indem ich die Hoffnung üussprcchc. dall sich viele, die der Ge• Seilschaft noch nicht als Mitglied angehüren. zur Mitgliedschaft melden werden, um uns in unseren Bestrebungen zu unterstützen. (Geschäftsstelle: II. Verwaltungsgebäude der Gemeinde. Rosen• strafte 2/4 nart.) Emil Pincus. Leipzig. Eine weitere Kreise des Judentums interessierende Entscheidung des Reichsgerichts über das Anwendungsgebiet des $ IGO des deutschen Strafgcsctzbuchcs, welcher bekanntlich die Gottcsläste• ruug und die Beschimpfung der staatlich anerkannten Religionsgescllscluiftcn mit Gefängnisstrafe bedroht, Ist abgedruckt in der Nummer der ״Juristischen Wochenschrift" vom 1. März d. Js. Es handelt sieh um das Urteil des zweiten Strafsenats des Reichs• gerichts vom 0. Dezember 1910. durch welches die Revision des mit Strafe belegten Angeklagten zurück• gewiesen worden war. Der Angeklagte hatte in einer Zeitung die jüdische Religion durch Vcrun* glunpfiing des Kol-Nidre-Gcbetes beschimpft und war deshalb vom Landgericht (Strafkammer) zu einer Ge• fängnisstrafc verurteilt worden. Wir lassen die Gründe des die Revision verwerfenden Reichs• gcriclitsurtcils, aus denen sich die näheren Umstände ergeben, hier folgen: Das angcfochtcnc Urteil spricht aus. dall die Ucbersctzung des — in aramäischer Sprache verlallten Kol-Nidre-Gcbetes schwierig sei und zu Zweifeln Anlall geben könne. Es werde aber schon längst von jüdischen Gesetzeskundigen und Rabbinern dahin ausgelegt. dall cs sieb hei den in dem Gebete erwähnten Gelöbnissen. Entsagungen. Schwüren usw. um solche handle, die der Gelobende sich selbst gegenüber In bezug auf seine Person geleistet habe. Die Pormcl bezwecke, in Ucbcrcilung, Aufwallung, ״Ime die Erwägung der Ausführbarkeit getane Schwüre und Gelöbnisse, durch welche der Leistende sich selbst gegenüber eine Bntsaguiig oder nur ihn betreffende Leistung übernehme, für nichtig zu erklären, wenn die Gelübde vergessen oder unausflilir• har seien oder bis zum nächsten Versühnungstagc werden sollten. Dem Angeklagten sei diese Auslegnng des Kol-Nidre-Gcbetes bekannt gewesen. Habe er ihr auch nicht beitreten wollen, sondern das Gebet auf Grund anderer Stellen des Talmud oder Deutungen von Rcliginusgclchrtcn in anderer Welse ausgelegt. s׳» habe er es in Porm einer sachlichen Kritik tim können. Stau dessen stelle er als fest• lichcnde Tatsache hin. dal! das Kol-Nidrc-Gebct den Meineid gestatte. Er mamc cs eine Schmach der Zivilisation, eine sträfliche Täuschung der Arier durch die Juden, spreche von unmoralischen An• schaumigen des Judentums und von seinen verhreclarisclien Attentaten auf Menschentum und Kul• tur und!!!eine, dall die Juden eine ernste Gefahr für Volk und Staat seien, die mit den radikalsten Mitteln bekämpft weiden müsse, weil sie die primitivsten Regeln io! Lehen der Volker mit• und untereinander tiiilergrube usf. In diesen Vorwürfen sei — was näher ausgelulirt wird nach Inhalt und l'orm eine Beschimpfung der ILnnchtung des KG-Nidre-Gebetes. •1in־r auch -- weint uuut das letzte re nicht als eine T.inriclilung »cf indischen Rcliginnsgcscllschafl ansehe auf jeden Lall eine Bcschlmnfung dieser Rehgionvgesellseli.ift selbst enthalten. Dabei rechnet die Strafkammer, wie erwähnt, zugunsten des Augeklagten mit der Möglichkeit, dal! er die in dem Auf- >:!!/. der ״Si.iat.vHirgcr-Zciumg": ״Jüdische Lide" vertretene Auslegung des Kol-Nidrc-Oehetcs far die richtige gehalten hat. Hierdurch war aber das Gerieht nicht an dem Ausspruch gehindert, dall uucll i'titcr dieser Voraussetzung die in dem Artikel ent• luilienen Vorwürfe wegen der gehässigen und rohen Porm. in die sie gekleidet sind, den Charakter der Beschimpfung nicht verlieren: und ebensowenig an der weiteren!•'eststellung, dall der Angeklagte sieb der beschimpfenden Eigenschaft der fraglichen Aeulleriiugeu bewultt gewesen ist. die beschimpfende Kund• gebung gewollt hat. In beiden Richtungen handelt cs sich um die Ergebnisse freier lleweiswürdigung. die im Urteil eingehend begründet werden und keinen Rechtsirrtmn ersehen lassen: namentlich ist der Bc• griff der Beschimpfung nicht verkannt. Wenn der Verteidiger misziifiihrcn sucht, dall gegenüber der, vom Standpunkte des Angeklagten in dem Kol-Nidrc- Gebet liegenden ״Unmoralität ersten Ranges" die gc• wählten scharfen Ausdrucke keineswegs als bcschimpfende anzusehen seien, so können diese auf dem tatsächlichen Gebiete liegenden Angriffe nach ä 37(! St.ILO. keinen Erfolg haben. Die Revision kann auch nicht darauf gestützt werden, dall das Urteil die cutgcgcnstclicndcn Darlegungen sowohl eines Sachverständigen als auch des Angeklagten und der Verteidigung nicht genügend berücksichtige. Rechtlieh bedenkenfrei und den Lrfordernissen des $ 200 St.P.O. entsprechend begründet ist die Peststellung der Strafkammer, dall sich der Angeklagte durch den erwähnten Artikel einer Beschimpfung der jüdische» Religioiisgesellschaft schuldig gemacht, nicht seine Vorwürfe gegen die jüdische Rasse als solche gc• richtet hat. Auch hierbei handelt es sich um eine Tatfrage, über welche die Vorinstanz endgültig zu entscheiden hatte. Die Bezugnahme der Revision des 111. Strafsenats vom 19. Mürz 1895 ist schon deshalb verfehlt, weil der dort abgeurteiltc Zeitungsartikel zwar dem Gegenstände, aber nicht dem Inhalte nach mit dem jetzt unter Anklage stehenden Aufsatz über* einst immt. — Ob der Vorderrichter das Kol־Nidrc־Gcbc» zu-!reifem! als eine Einrichtung der jüdischen Rcligionsgcseilschnft angesehen, und sonach mit Recht noch eine zweite Bcgchuiigsform des § IW» St.G.ll. für v״,-. liegend erachtet hat, kann bei dieser Sachlage auf sich beruhen bleiben, da. unabhängig hiervon, die Verurteilung aus I(»(». •II St.G.B. jedenfalls durch diejenigen Erwägungen getragen wird, die sieh auf die Annahme einer Beschimpfung der jüdischen RehgiouM'csellsehaft selbst beziehen, auch ausgeschlossen ei scheint, dall durch die llcrciu/.iehung des erwähnten ferneren Gesichtspunktes das Strafmalt irgendwie bcemfluilt worden ist. (Eingesandt von R.-A. Dr. T a n n e u w a I d Hamburg). Ostrovvo (l’os.) Die einzige dreiklassigc jüdische Volksschule in der Provinz Posen, die hierorts seit vielen Jahren besteht, wird infolge Rückganges der Selmlerzahl zum I. April er. zweiklassig. Von dem Lehrerkollegium ist Lehrer Kocrncl auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt worden. Lr siedelt nach *(’jähriger Wirksamkeit hier nach Berlin über. L.lelHeuherg b. Berlin. Die ״Israelitische Vereinigung Liehtenherg" feierte am 27. Pcbrtiar d. Js. ikr ISjahriges Bestehen und hielt zugleich ihren IbO. Vortragsabend ab. In anerkennenswerter l'reudigkeit haben die Mitglieder aus kleinen Anfängen heraus sich eine Organisation geschaffen, die heute gegen H10 Mitglieder timfaltt und in der Frankfurter Allee 189 ein würdiges Gotteshaus, das 150 Svn.1gogenplütze enthält, errichtet. In der Religümsseluiie. au der zwei Lehrkräfte wirken, werden ca. HiO Schüler unterrichtet. Interessant ist. dall es der Wirksamkeit des verdienten Vorsitzenden. Bern Lugen Lewukl, gelungen ist, von der Kommune I.ielilenbcrg eine jährliche Subvention zu erhallen. Seit ihrem Bestehen hält die Vereinigung belehrende Vorträge all. Mit besonderem Dank erwähnte der Berichterstatter. Herr Dr. Birnbaum, die freundliche Unterstützung, die der verstorbene Dr. Kameles der Vereinigung durch seine Vorträge hat zuteil werden lassen. Den Eestvortrag hatte Herr Rechtsanwalt Dr. Alfred Klee. Berlin, in liebenswürdiger Weise übernommen, der über die Bedeutung de•» Judentums im Le be u der (i e g e n war: u!׳d über die Aufgaben der Berliner Jüdischen Gemcinde sprach. An der recht lebhaften Diskussion beteiligten sich besonders die Herren Lewa Id un I S p i e w k o w s k i. Den harmonischen Verlauf des Abends besehiossen künstlerische Darbietungen. Ph. G. AUS flAMBÜRG-ALTOMA .Indischer Turnverein Bar Kocliha in Hamburg. Gemeinsamer Ausflug Sonntag. den 12. März, nach Ohlsdorf -Sasel- -Volksdors. Treffpunkt Bahnhof Ohlsdorf, Abmarsch präzise 2 Uhr: gimstige Zug- Verbindung ab Dammlorbahnbof I Uhr 17 Min. Der hiesige Kaufmann Julius Kronheimer stiftete anlälllieb seines 80. Geburtstages gemeinsam mit einem Melbourner Bruder 300 000 Mark für wohltätige Zwecke ohne Unterschied der Konfession. \V!׳.• verlautet, wurde die Verwaltung der Stiftung der Dcutseh-IsraeÜtischcn Gemeinde zu Hamburg über* tragen. & Hamliiirg-Altona. Die Bürgerschaft, das Abgeordnetenhaus des Hamburger Staates, beschäftigte sieh In ihren letzten Sitzungen mit der Präge, ob aiu'i der T a I m u d - T »r a - R e a l s c h u t e der allח •.־ anderen höheren Schulen gewahrte Pensionszuselut׳■ fiir Lehrer zukommen solle. Der Senat verhielt sie 1 ablehnend, weil cs eine konfessionelle Schule sei. D : jüdischen Bürgcrsehnftsmitgheder. die sich auf ai .• bürgerlichen Parteien verteilen, forderten sämtlich d ־ Bewilligung des Zuschusses unter Berufung dar,!,־ dail die über 500 Schiller zählende und von der iu!. sehen Gemeinde jährlich mit 20 000 Mark subvent niertc Schule dem Staate nicht uncrhchlirlic Kos! erspare, zumal sie zahlreichen Armenschülern .1 -־ Möglichkeit des Einj!ihrig־Preiwill:gen Zeugnisses g. statte. Weniger ernst wurde die Behauptung ei! ־ (Portsetzung auf Seite HO.) * •יו•! Soeben erMOliien eine nktuelle Bronelilire von W, 'יו Cj 'f ¥ מ « מ di n — ן und warum sind wir mieät weiter gekommen? | ־ ׳ ״-- Preis JZübq JlZarft*) Zu beziehen durch: Zionistische Vereinigung für Deutschland, Berlin-Charlottenburg, Bleibtreustr. 49 und durch _Verlag Jüdische Rundschau, Berlin SW., Zimmerstr. 77. _ *) Vereine qt* hatten bol gnl!szas*3n Bezügen Rabatt*

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