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Jüdische Rundschau · 1911-03-10 · Heft 10 (10.3.1911) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVI (1911)
Issue
Heft 10 (10.3.1911)
Date
1911-03-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 110. L:s ist aber jedenfalls sogar erfreulich, daß das Thema Zionismus dort einmal angeschnitten wurde. Um so leichter wird man darauf zurückkommen. Und von jeder weiteren Debatte, die zu einer immer fortschreitenden Klärung führen muß, haben wir, hat der Zionismus nur Gutes zu erwarten. Der Konslnnlinoplcr ״Jeune-Turc" schreibt in der oben bereits erwähnten Nummer unter der Ueberschritt ״Un mouvement calomniö" ״Eine verleumdete Bewegung): ״Wir haben diese Frage (die zionistische) von Grund aus in allen Einzelheiten sludicit, haben ihre«. Gang seit ihrem Auftauehen verfolgt und sind zu der Ucbcr/.eugmig gelaugt, daß diese Bewegung sehr weit davon entfernt ist, gefährlich zu sein und irgend eine Drohung für unser Vaterland darzustellen. ״Klncn Zionismus, der die Hoffnung eines Staates oder nur einer selbständigen jüdischen Provinz in Palästina erstrebte, gibt cs nicht und kann cs nicht geben. Die Unmöglichkeit der Ausführung eines solchen!,laues ist so klar, dalt nur Narren, wie der Grollwcsir sagte, ihn fassen könnten. .Der Zionismus, wie ihn seine Anhänger und offiziellen Repräsentanten laut bekennen, wie ihn ebenso die Beschlüsse und Erklärungen ihrer Ko״• gressc aufzeigen, verfolgt nur das Ziel der Kinwande* rung der verfolgten Juden auf agrikulturcller Basis, mit einem nur und ausschließlich kulturellen Judentum. ״Diese Bestrebungen befinden sieh durchaus in Ucbcrcins t im mu ng mit den Bes timmutigen unserer Verfassung und den Krklärungcn, die im Namen des Komitees ״Kinheit und Fortschritt" auf dem letzten (jungtürkischcn) Kmigreli in Saloniki abgegeben wurden, und welche die freie kulturelle Entwicklung der verse hiedenen Nationalitäten unseres Reiches gewährleisten. ״Es ist wahrhaft unverantwortlich, diese Bewegung der öffentlichen Meinung als eine die Einheit des Reiches bedrohende Gefahr darzustcllcn. ״Sind wir, wir Ottomanen und Türken, so schwach, daß wir vor solchen eingebildeten Gefahren zittern müssen? ״Wir sind fest überzeugt, daß die Leute, die so vom Zionismus sprechen, ihn überhaupt nicht kennen und dem Lande einen sehr schlechten Dienst erweisen, wenn sic die öffentliche Meinung durch Märchen aufstacheln, die vor keiner vernünftigen und gerechten Kritik Stand halten können." Achnlich äußern sich auch eine Reihe anderer angesehener türkischer Blätter, während freilich einige auch unter dem Einfluß unserer — jüdischen? — Gegner die Gelegenheit zu Ausfällen gegen uns benutzen. Die Zukunft wird uns die wahre Stimmung des türkischen Volkes kennen lehren und hoffentlich auch der Welt -- die geheimen Trieb• kräftc, die jetzt gegen uns um Werke sind, auf• zeigen! Wie in Galizien die Volkszählung gemacht wurde Als die Volkszählung für Januar 1911 für Oesterreich ausgeschrieben wurde, haben die Führer der jüdischnationalcn Partei die Parole ausgegeben, daß die Juden Oesterreichs und speziell Galiziens und der Bukowina als ihre Umgangssprache, wie es auch wirklich der Fall, In die Konskriptlonsbogcn die jüdische clntrngcn. Die Verordnungen bezüglich der Volkszählung sagen ausdrücklich, daß jeder nur die strikte Wahrheit angeben darf und daß ein Zuwidcrhandcln die Strafe von 2 bis <10 K. nach sich zieht. Dies war für die Jüdischnationalc!,artei neben anderen später zu behandelnden Momenten auch ein gewichtiger Grund zur Herausgabe dieser Parole. Diese Momente sind: L sind die größeren Massen der in Galizien und der Bukowina wohnenden Juden in der unglücklichen Lage, daß sic, ein kümmerliches Dasein fristend, in gar keinen autonomen Körperschaften ihre Vertreter haben, die als Juden das jüdische Interesse mit genügender Energie vertreten und vor den Uebergriffen der übrigen ökonomisch stärkeren Nationalitäten schätzen können. 2. sind sie vermöge ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Behörden und den von eben diesen Behörden aufgeworfenen jüdischen Kuitusvor- Stehern, Bürgermeistern und dcrgl. in einen Zustand der ökonomischen Verwahrlosung hineingedrängt, der sie zwingt, lautlos allen deren Aufträgen Folge zu leisten, auch auf die Gefahr hin, daß sic vollkommen ökonomisch und politisch verkümmern. 3. werden sie von eben diesen Behörden, die ganz in der Hand der herrschenden polnischen Nation liegend, als polnische bezeichnet werden können, dazu ,[ UED ISCHII RU NÖSC11AU_ benutzt, um am rulcnischcn Volke in politischer und ökonomischer Beziehung Henkerdienste zu leisten. Da Jedoch das nationale Selbstbewußtst!״ und die ungestüme Forderung des rulcnischcn Volkes nach Erlangung des vollen Rechtes täglich immer größer wird, so ist damit auch der so ziemlich berechtigte Haß und die stetig sich steigernden Rachegelüste dieses Volkes den Juden gegenüber leicht erklärt. Aus diesen obenerwähnten Gründen sieht die jüdischnationalc Partei keinen anderen Ausweg für die jüdische Bevölkerung Galiziens und der Bukowina als den, daß das jüdischnationalc Bewußtsein in den Massen immer mehr gestärkt werde, damit unter dem Eindrücke dieser vulkanischen Bewegung die österreichische Zentralrcgierung sich vor der Tatsache nicht verschließen kann, daß der einzige Ausweg aus diesem Labyrinth nur der sein kann, daß die jüdische Nationalität und Sprache ihre staatsrechtliche Anerkennung finde. Diese Parole der jüdischnationalcn!,artei war ihm nicht als galizischcm Statthalter, wohl aber als polnischem Politiker sehr unangenehm. Denn, wenn diese Parole wirklieli durchgeführt wäre, so würden auf einmal dem polnischen Volke über eine Million /.!!gezählter Mitläufer entfallen, und damit wäre die numerische Ueberzahl der Polen über die Rutoncu gebrochen, die Stcucrlcistungsguotc, die größtenteils auf die Juden fällt, der der Rutenen gleichgcbraeht mul das vom Rcieiisratc beschlossene Verlangen des H. Glambinski nach Minoritätsmandaten in rein rulcnischcn Bezirken, wo außer Juden kein Pole wohnt, ganz illusorisch. Da mußte nun um jeden!,reis das Interesse des polnischen Volkes durch seinen Statthalter, der nebenbei auch ein galizischcr ist, gerettet werden. Koste cs, was cs wolle, natiirbell die Juden. Und so hat der galizisclie Statthalter, dein Gesetze über die Volkszählung eine cigentüiiiliehe Interpretation gebend, eine Verordnung erlassen, in der einem jeden Bürger Galiziens, der in seinem Bogen als Umgangssprache Jüdisch oder Russisch angibt, eine Strafe von 2 bis 40 K. angedroht wird. Natürlich hat diese Verordnung nur den Zweck gehabt, mit den polnischen Besitzstand zu erhalten, und das Wort russisch in derselben hat sich nur als stiller Gesellschafter cingeschlichcn. Es gibt nämlich unter den Rutenen eine Partei, die nach Rußland gravi* tierend, in der rumänischen Sprache blos einen Dialekt der russischen erblickt und deshalb in der Umgangssprache von diesem Dialekt absicht und reinrussisch schreibt. Nun haben sämtliche russophilcn Rutenen in den Konskriptionsbogen trotz der Verordnung Russisch als Umgangssprache angegeben mul wurden trotzdem nicht zur Verantwortung gezogen und auch nicht bestraft. Denn was schadet cs der polnischen Nation, wenn einige Rutenen russisch schreiben? Ja, es ist sogar im Gegenteil denselben sehr nützlich. Im strengen Wortlaute des Gesetzes wird nämlich in einem jeden Konskriptionsbogen, wo als Umgangssprache eine vom Gesetze nicht anerkannte Sprache angegeben wird, diese Angäbe gestrichen und der von der Majorität der Bevöikerung gesprochenen zugezählt. F.s könnte nun jemand einwenden, daß dies auch bei der Angabe ״jüdisch" gescheiten könnte, weswegen der ganze Erlaß des Statthalters nicht notwendig wäre, da auch das gestrichen werden könnte, wie z. B. in der Bukowina. Hier galt es aber der österreichischen Zentralrcgierung, die von den Scliaiicrvorgüngcit Galiziens keine genaue Kenntnis 11:1t, auch das zu verbergen, daß die Staatsbürger zweiter Klasse Galiziens, die sieb Juden nennen, den zivilen Mut haben können, sich von der polnischen Oberhoheit loszusageu, und dazu mußte diese Verordnung dienen, die nur gegen die Juden nusgenützt werden sollte. Ganz unmittelbar mit dem Beginne der Konskription machte sich bein Terror und eine Korruption geltend, wie sic nur bei der in Oalizicn herrsehenden polnischen Wirtschaft möglich ist. Konskriptionsbogen wurden zerrissen, vertauscht, alle möglichen Pressionen und Drohungen angewendet. Als dieses nur teilweise half, da tauchte die alte Praktik des Dcnuuzicrens oder des Androhens der Denunziation (von welcher Drohung Jeder Jude weiß, daß sic in die Tat eingesetzt wird, wenn er nicht will- (übrig ist) in ihren vollen Gänze auf. Diese Androhung von Denunziationen hat in Galizien ein sehr breites Feld. Sämtliche Konzessionen für Gewerbe, Fabriken und dcrgl. werden Immer in einer Form erteilt, daß weder den hygienischen noch den sanitären noch den Gcwcrbcvorschriftcn Rechnung getragen wird, wahrscheinlich in der Absicht, um das Damoklesschwert der wirtschaftlichen Abhängigkeit über dem Haupte des Konzcssionsinlmbcrs immer schwebe״ lassen zu können. Es kümmert die galizisehen Behörden nicht, ob durch Erteilung solcher ungesetzlicher Konzessionen die Entwicklung des Gewerbes und der Industrie in Oalizicn gehemmt wird. Wenn nur ein Ziel erreicht־ Ist, und zwar dies, eine Summe von willfährigen, nn Ihrer politischen Willensfreiheit ubgetöteten Marionetten zu haben, die bei Wahlen und anderen Gelegenheiten ad!nuj, gloriam der polnischen Szlachta als lV1|tn girieren müssen. Wenn nun eine dieser Marionette wie bei der Konskription, plötzlich ihren eiz־n.!'’, Willen bekunden wollte, so wurde das Damokk5 schwer( hörbar gerasselt mit dem Bemerken, daß a Behörde sofort die Konzession entziehen werde, (p* Rekurs gegen eine solche Entziehung ist nun i||״! sorisch: so ein Rekurs liegt bei den gali/ischen ßc bürden 8—10 Jahre; wenn er dann zufällig jn / Hände des Ministeriums gelangt, so muß er aua dort verworfen werden, da die Begründung der ga|. zischen Behörden in Angelegenheit der Konzessionj! cntzieiinug doch auf gesetzlicher Basis stellt; daß ,L Konzcssionserlcilung seinerzeit auf ungesetzlicher Basis erfolgte, weiß das Ministerium nicht.) Wenn aller ein Jude, der sich wacker hielt über die Scilla und Ciiarilidis des Magistrates gluck, lieh hinüber war und darauf beliarrtc, daß se!״ keineswegs geändert werden darf, so wurde dieser Jude nach einigen Tagen vor den gestrengen H. ßc. zirkskommissür zitiert, und zwar mit einer Vor. lailung. in der für das Nichterscheinen eine Strafe' von 10 K. angedroht wurde, und auch dies mit Ab• j sicht. 80 bis 90 Prozent der ostgalizisehen Juden•'; schuft ist nämlich der polnischen Sprache nicht * mächtig und hat auch dementsprechend den Ten dieser Vorladung nicht verstanden. Wohl aber las e! 10 K. und wähnte sich schon a priori mit dieser Quote bestraft. So cingcscbüchtcrt gelangte der Jude vor den strengen H. Kommissär. Hier wurd! er angesehricen und darauf durch Ueberredungskum! daliin geleitet, daß der Jude sicli vor, Augen halt״ soll, daß er in Polen lebt (wahrscheinlich zählte der Jude mindestens Mo Jahre, wenn er als großjährig« polnischer Bürger vor dem Kommissär erschien) ur!ä deshalb als Umgangssprache Polnisch angeben tnu!. Auf den Einwand des Juden, daß er kein Eolnisci kann und der Wahrheit gemäß nur Jüdisch attgcbti kann, wurde vom fl. Kommissär sofort die allerhöchste Strafe von 40 K. aufgelegt. Harmlose ik• uterkimgou eines solchen bestraften Juden, wie ״ni, mi, natürlich" zogen gleich Disziplinarstrafen ba 100 K. und Arrcststralcn nach sieb, und zum Scltlusw fordert erst der Kommissär diesen Juden auf, siel« zum Magistrat zu begeben, dort einen frischen Kon• skriptionsbogen mit polnischer Umgangssprache amzufüllcn, daß, wenn dieses bis zu einer bestimmte! Frist nicht geschieht, er neuerlich bestraft werdet Wird. Weiter wurden alle solche Widerspenstig« sofern sie z. B. Schanker waren, auch damit bestraft, daß in den Akten ihrer Konzcssionsericüiing ein 1'«• merk darüber eingestellt wurde, daß der betrcfie״־t; Schanker es wagte, die Wahrheit in den Kottskrip lionsbogen cinzutrageii. Sehr viele Juden haben sieh in der Kanzlei ein■ schüchtern lassen mul zum Schluß erklärt; ״Heu.* ich kann zwar kein pojlisch, aber wenn cs sein muß. so trugen Sic, Herr Kommissär, mir in den K״״skrip-! tionsbogen pojlisch ein." (Zwar brauchte der Jude die Bemerkung nicht erst zu machen ״ich kann ke!! pojlisch", da der Kommissär dies besser weiß als et, und dies dadurch bekundete, daß er während der dies• bezüglichen ganzen Amtshandlung ausschließlich mit dem Juden nur jüdisch sprach.) Darauf wurde vom Kommissär mit dem Juden ein Protokoll gemacht indem letzterer erklärte, daß er, nicht wissend, was man im Konskriptionsbügen eingeschrieben hat - teneatis nmici rismn —, weil er den polnischen Ko״• skriptionsbogen nicht ausfillicn kann, gestatte, dal seine Umgangssprache nicht als jüdisch, sondern als polnisch eingetragen werde. Das Protok״" blich aufrecht, der Konskriptioiisbogen wurde geändert■ aber die Strafe dem Juden nicht erlassen. Und auch da merkt matt die Absicht und wird verstimmt■ B«״* dieser clngcsehüehterte und dennoch bestrafte Jude hat cs ttrbi et orbi verkündet, daß das schwere Verbrechen der Eintragung der Wahrheit in den Ko״• skriptionsbogen durch gar keinen Rückzug, Kutte Ah• bitte und dcrgl. gesühnt werden kann, daß ■icshalh ein jeder Jude lieber gleich von vornherein d:c Lüg* einträgt, um nicht mit den Behörden in Konflikt :י kommen. Bei diesem Vorgänge ist es mm lucht cf־ klärllclt, wenn die polnische Landespresse froh־ lockend ausrufen kann, daß die Zahl derjenigen, sich zur jüdischnationalcn Partei bekenne, eine kleine ist, bemerken aber dabei schüchtern und verlege״• daß sic die Höhe von 1800(X) Seelen erreicht hat. Und so ist die polnische Lundespolitik gerettet• eine Politik, die der aufstrebenden und gerecht«״ Forderung des rulcnischcn Volkes und der Jude® Galiziens keine Nachgiebigkeit zeigen will, und זף Bekämpfung derselben kein anderes Mittel kennt, Korruption und Terror. Diese polnische Politik •*' eben die des reinen Eortwurstelns und ist froh, wen״ sic irgend eine entdeckte eiternde Wunde mit ein1’1״ leibfarbenen Pflaster /.״decken kann, damit die U!״• gobting die Eiterung nicht merkt. Und so glaubt *•* auch diesmal das richtige Icibfarbcnc Pflaster in de1״ Vorgehen der Behörden in der Koiiskriptiotisakßo« und in den Erfolgen dieses Vorgebens zu haben.

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