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Jüdische Rundschau · 1910-06-24 · Heft 25 (24.6.1910) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XV (1910)
Issue
Heft 25 (24.6.1910)
Date
1910-06-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 297. No. 25. dieser Ikiliirlitissc überzeugt und uns w ieder in großl.crzigtfr Weise sein Interesse bewiesen durch Zu- «.ige von J5U0U lJr*. unter der Bedingung, dall unsere i'iciniilo und Ucsiiiimiigsgcimsseii' die restlichen $(1 iltht Fr». beitragen und auf diese Weise ihre Teiljulime .m unserer Arbeit fiir die Hebung der jüdischen Kultur im Lande unserer Vorfahren praktisch bc* tätigen• Die Orientländer als Feld wirtschaftlicher Tätigkeit Yo-1 den Landern des Orients als Wirt- > e 1! a f 1, s 0 ־ e b i e t c handeln׳ die beiden' soeben!m erlag U. in. b. II., Berlin, W. 35, erschienenen!Vb:,aiioiien: ״DaS Levante - Handbuch" ו![!,, . A a r o k k o und I* c r s i c n" von Davis jtu •••!!• •׳!' erster« Werk liegt nunmehr in zweiter Aufl,־׳*e \> r, iiaclutcni die erste in Presse und Publikum 111;• >״ lebhaften Beifall gefunden hat, daß sio . 11b weniger Monate vergriffen war. Die neue ,\u; ist sorgfältig revidiert und auf den neuesten jt.i: ebracht worden. Das Levante-Handbuch um- I, 1׳.; ias gesamte Türkische Reich mit allen seinen Trit’ und Vasailen-Staaten und die christlichen li.dk..11׳,mder. Außer seinem reichen statistischen Mat''"‘••! »'!,er Bevölkerung. Verkehrswesen, Handel, h:d*.!*-me clc. Bietet das Werk auch eine Reihe wu; hersichteti allgemeiner Art, die den Handels- und mdiistfiekreisen sehr 'villlkommen sein dürften. I 1.׳s Ifandlnich iibcr Marokko und Persien bietet 1;1u Art Ergänzung des Levante-Handbuchs inso- :er:•, als durch die Bearbeitung dieser beiden Länder II. .; ilucr Naeltbargcbiotc der ücsa m tbc r c ich u 1!1 י s l a m i s c 11 e n W c 11 behandelt vorlicgt. »r Marokko und Persien und deren Verhält- 11. die ui diesem Buche weit ausfiilirlichcr dar- SV';eilt sind, als es bei den im Lcvantc-Mandbueh bi.. beiteten •Id versehicdnicncn Gebieten der Pall >11:. konnte, erfahren wir hier auch das Notwendigste!11; Algerien. Tunesien, Spanisch-Nordafrika sowie r.1'1; Afghanistan und Uclutschistan. Beiden Werken ist ein sehr übersichtliches .11 eila r iu 111 über Münzen, Malle, Gewichte etc. le cuugt. Besondere Erwähnung verdienen die sehr wlii11׳ gearbeiteten Umrechnungstabellen für engl;'e!1e und russische Maße und Gewichte, wie auch eine Statistik der islamischen Welt, die tn ,ihnluikr Übe isklitliehkcit bisher nirgends anzttließen war. Tu 1,1er behandelten Landgcbietc bilden in ihrer ncv.«1m!1ti: nn riesiges!,cid für Handel, Industrie; d L: v.1. Iki dem fast völligen Mangel an zu* '1 statistischen Unterlagen sind die vor- ־"..ו!.: Va Publikationen, die hier völligen Wandel besonders zu begrüßen. Pa 1u״ :־Levantc-Handbuch", brosch. •1 Mk., zeb. י Mk. — ״Marokko und Persien“, brosch. b .ML, gcl>. •I Mk. — Beide Werke enthalten!.ifbige Kartonbcilagcn. L i ..Levautc-Ilandhuch" sind von den hier bcwrniers interessierenden Thcmateu speziell auch Palästina, Syrien, die Libanonprovinz Ägypten, ikr Su.v.kanal, El-Arisch und Cypcrn textlich und statistisch behandelt, und auch von den Juden als lk v .. | k e r u n g s c I e m c n t und als w i r t - sc 11 af 11 i c It c r und kultureller Faktor!!:!!: Lhi besondere Kapitel. — In dem Buche über Marokko und Persien sind ebenfalls die Juden •in׳ aaelicnd ihrer Wichtigkeit als quasi eurorn'Mi.s Element) eingehender behandelt, wobei aiu'1 :.ui 1l;1s Selmhverk der Alliance Jsraölite Bezug *u!• 1n.cn ist. Mischehe und jüdische Kultussteuer Aus Anlaß wiederholter Anfragen über die Heranziektmg des jüdischen Teiles eines in Mischehe IcittiidcM Ehepaares zur jüdischen Kultussteucr hat kr I), ,ן. G.*B. an Sachverständige in den wich• ücctin ljundesstaaten eine Rundfrage gerichtet und teilt in d(;r Nr. 75 seiner ״Mitteilungen" folgende Bcscheide mit: In Altnrcußcn besteht iilr die jüdischen GcmciiHlen eine gesetzliche Vorschrift, die cs gestattet, ohne weiteres eine jüdische in Mischehe lebende Ehe- Lau mit der Hälfte der Einkommensteuer, zu wcleher der Ehemann veranlagt Ist, zur jüdischen Kultusstcuer hcranzuzichcn, nicht, anders wie für die evangelische und katholische Kirche. Es kommt auf tüs Statut der einzelnen Qcmcindcn an. Ist die;״üischc Kultussteucr eine Einkommensteuer, so hat c'cr jüdische Ehemann von seinem ganzen Einkornmen indische Kultussteucr zu bezahlen. Nur wenn die Ehefrau ״vorbchnltcncs Vermögen" hat, ist die darauf entfallende Kultussteucr In Abzug zu bringen. Anderseits kann die jüdische Ehefrau eines Christliehen Mannes nur besteuert werden, falls sic eigenes P.inkommcn hat. Es genügt nicht, daß sic eigenes Vermögen besitzt, denn das Einkommen aus diesem steht regelmäßig dem Manne zu. Nur das Einkommen aus dem sogenannten ״vorbchaltcncn Vermögen" ist eigenes Einkommen der Frau, und dementsprechend ist sie zu veranlagen. Im Falle eines freiwilligen Austritts des In Mischehe lebenden jüdischen Ehe* teils aus der Gemeinde bat der Mann oder die Frau den Beitrag bis zum Abläufe des auf den Austritt folgenden Knlcndcrahrcs zu zahlen (vgl, § 3 Oes. vom 14. 5. 1873, § 6 Ges. vom 28. 7. 1876). Der Landcsvcrcin lür isralctische Kultusgcmclnden in Bayern verfügt nicht Iibcr das gesamte Material für Bayern und teilt nur mit, daß in Fürth Israeliten, die mit einer Nichtisraclitin verheiratet sind, nicht mit dem vollen Betrag ihres Einkommens zur Kultusumlagc herangezogen werden, auch der weibliche jüdische Teil einer Mischehe bleibt von der Veranlagung befreit. Die Königliche Israelitische Obcrkirchcnbehürdc in Stuttgart teilt mit. daß ein der Israelitischen Landeskirelie Württembergs ungehöriger Israclitc, der in gemischter Ehe lebt, mit dem ihm gehörigen Vermögen zur Kultussteucr herangezogen wird. Der Verband des Israelitischen Rcligionsgcmclnden im Königreich Sachsen, Sitz Dresden, schreibt: Durch das sächsische Gesetz, die israelitischen Religionsgcmeinden betr., vom 29. Juni 1904, und die Ausführungsverordnung dazu vom gleichen Tage ist über die Heranziehung von in Mischehe lebenden Israeliten nichts bestimmt. Durch dieses Gesetz ist vorgcschricbcn. daß die Rechte und Pflichten der Mitglieder, insbesondere hinsichtlich der Entrichtung von Anlagen und Gebühren sowie die Befreiung von solchen durch Statut zu ordnen sind. Weder im Statut der Dresdener noch anderer größerer säet!• sischer Gemeinden ist der in Rede stehende Fall vorgesehen. Nur das Statut der Gemeinde Leipzig bcstimmt in ü 38, daß israelitische Ehefrauen von Nicht- Israeliten anlagenpfliclitig sind, gleichviel wem die Nutznießung und Verwaltung ihres Vermögens zusicht. Der Großlicrzoglichc Oberrat der Israeliten in K a r I s r uh e erklärt: Das badische Ortskirchenstcuergesctz vom 20. November 1900 bestimmt in Art.' 15, Abs. I: Einem in gemischter Ehe khenden Ehegatten wird die Hälfte des Steuerbetrages angesetzt, welcher auf die beiden Gatten, falls dieselben eines Bekenntnisses wären, entfallen würde, für die hiernach nnzusetzenden Steuern haften beide Gatten als Gesamt• Schuldner. Betreffs der jüdischen Kultussteucr im GroBhcrzogtmn Hessen teilt Delegierter Rechtsanwalt Dr. üuggcnlicim in Offcnbach mit: Die Steuervcrliältniss»; der israelitischen Gc• mciiidcn im Bundesstaate Hessen sind in den ein* /.einen Gemeinden verschieden geregelt. In Offen• nach wird bei Mischehen zur isrclitischcn Kultus• Steuer bezw. zur Kirchensteuer nur der Mann heran• gezogen und zwar entsprechend seiner Konfession. Die Ehefrau zahlt in keinem Fall, auch wenn sie einer anderen Konfession angchört. Kirchensteuer, cs sc! denn, daß sic Witwe ist: dann zahlt sic Steuer an die Gemeinde ihrer Konfession. « AUS ALLCR W€LT״־ Deutschland Ein den Antisemitismus etwas verleugnender Artikcl in den ״Akademischen Blättern" halte liberale hl.tiier eine ״Morgenröte Iki Verein Deutscher Studenten" wittein lassen. Dazu schreibt nun die ..Deutsche Tageszeitung": ״Wir glauben unsererseits, einige einschränkende NVone dazu sagen zu sollen. Der Artikel geht davon aus. dall in einer von den ..Akademischen Blättern" unicr ausdrücklicher Billigung der Redaktion wiedergegebenen Rede das Wort ״national" als ..Schlagwort" bezeichnet und außerdem erklärt worden set, dall der Antisemitismus in den Vereinen Deutscher Studenten gegen ..früher zurückgctreten sei. Wenn diese Äußerungen tatsächlich von der Mehrheit des Verbandes gebilligt würden, daun würden allerdings die Vereine Deutscher Studenten ihre frühere Grundlage verschoben haben. Denn dann würde das Wort ״national" von ihnen nur noch in dem bei aller Wichtigkeit doch schließlich äußeren Sinne verstanden werden, daß es das Eintreten fiir die machtpolitlsehen Bedürfnisse des Reiches, für Meer und Flotte, bezeichnet: während dieses Wort früher in den Vereinen Deutscher Studenten zugleich eine innerlichere und tiefere Bedeutung hatte: daß darunter bcsondere sittliche Werte des deutsehen Volkstums begriffen wurden, die sich vom Rassengedanken jedenfalls nicht ganz trennen lassen. Nach unserer Kenntnis der Dinge kann man aber bisher von einer solchen Verschiebung der gcdanklichcn Grundlagen des Kyffhäuscr-Vcrbandes der Vcrcino Deutscher Studenten, die ihm seine b c - sondere Bedeutung und Prägung innerhalb unseres akademischen Lebens zum guten Teil nehmen würde, nicht sprechen. Allerdings scheint ein Teil des Verbandes diesen Standpunkt zu teilen, wir glauben aber einstweilen nicht, daß er Ihr die Mehrheit der Vereine Deutscher Studenten gelten kann. Und solange das nicht erwiesen ist, halten wir auch natürlich etwaige Folgerungen In der erwähnten Richtung nicht für gegeben.“ Wie halten cs nicht fiir so sehr wichtig, ob die Herren ihren Antisemitismus in Zukunft weiter offen bekennen oder ihn nur heimlich betätigen wollen. Immerhin wäre cs im Interesse des politischen Anstandes zu begrüßen, wenn der Radauton. den bisher gerade die ״V. I). St." gepflegt haben, allmählich auch aus antisemitischen Kreisen verschwände. Der Zorn der Konservativen über die Niederlage des konservativen Kandidaten v. Böhlendorf!' bei der Rclclislagwahl In Ucckcrinündc-Uscdoni-Wollln ist groß und begreiflich. Wie grotesk er sich äußert und zu welchen Mitteln die konservative Presse greift, um ihrcin Publikum die konservativen Wahlnicdcrlagcn zu erklären, zeigt eine Behauptung, die sich gleichzeitig in der ״K reuzzeitun g" und im ,.R c ich s h 01 c n“ findet. Die beiden Blätter erklären, ״die freisinnigen Juden von Pasewalk lind Swlncinündc" seien bei der Stichwahl für den Sozialdemokraten cingctrctcn und hätten das Steigen der sozialdemokratischen Stimmen ״herbeigeführt". Die Leser der beiden reaktionären Organe werden sich mit dieser Feststellung gewiß zufrieden geben und nicht auf den naheliegenden Gedanken kommen, einmal naclizusclien. wieviel jüdische Wähler es in Pascwalk und Swincmündc eigentlich gibt. In ganz Pascwalk leben dem ״B. T." zufolge — bei 10519 Einwolincrn — ungefähr 160 Juden, in ganz Swinemünde — bei einer Bevölkerung von 13 272 — ungc- {.ihr f’5. Da nach der amtlichen Statistik auf immer sechs Einwohner in Preußen ein Wähler kommt, so haben sich in Pasewalk und Swincmündc zusatnm c n u n g c f ä h r 18 J 11 d c r, an der Wald beteiligen können. Russland Die Abschaffung des Ansiedlungsrayons Am 13. Juni wurde die von Ifäi Dumaabgcordneten Unterzeichnete' Gcsetzesvorlage betreffs Absohiillung des Atislcdhimjsrayons <vcrgl. den Leitariikel in voriger Nummer der ״J. R.") dem Sekrotariat der Duma überreicht. Der Sehhißpassus des der Vorlage beigcfiigtei! Memorandums lautet folgendennaßen: ״In Anerkennung dessen, daß das Vorhandeiiscin eines :»!)gegrenzten Ansiedlungsravons im verjüngten Rußland der viclmillioncnkopfigcn. alle Bürden des Staates tragenden, jüdischen Bevölkerung gegenüber eine äußerste Ungerechtigkeit bildet, mit dem (leiste des Manifestes vom 17. Oktober und den Grundprinzipien des Staatswescns in Widerspruch steht, von allen bestehenden Rcchtscinseliränkungcn das moralisch am meisten demütigende ist und dein Staate direkten Schaden zufügt, indem für eine große Masse von Burgern das Arbeitsfeld gewaltsam eingeengt wird: daß Jas Reich, dessen ökonomische Entwicklung ictzt erst beginnt, ein Interesse daran hat. daß die wirtschaftliche Initiative aller Bürger ohne Ausnahme nicht in ilircr freien Entfaltung auf künstliche geographische Hemmnisse stoße: daß das Vorhandensein des Ansiedlungsravons. infolge der unumgänglichen, durch wirtschaftliche Ursachen hervorgeriifencn Versuche vonscitcn der Juden, jenseits des Ansiedlungsravons einzudringen, zur rechtlichen Demoralisation eines bedeutenden Teiles der Bchörden beilrügt, der die Rcchtseinsehrünkimgcn der Juden zu einer Oncllc gesetzwidriger Einnahmen macht: daß schließlich, das Vorhandensein des Ansiedlmigsravons in den Massen der russischen Bcvolkerimg ׳.las v»mii Standpunkte des Staates verwerfliehe Bewußtsein großzicht von der Rechtmäßigkeit der Unterdrückung ganzer Nationalitäten, die einen Teil der Bevölkerung des Kaiserreichs ausmachen. — beantragen die Unterzeichneten folgende Vorlage anzunclimen: die In unserer heutzutage bcstellenden Gesetzgebung enthaltenen Einschränkungen der Juden Int Rechte der Wald ihres Aufenthaltsortes und der Freizügigkeit werden abgeschabt." Der einflußreiche Führer der Gemäßigten. Graf \y. Bohrinsky, erklärte Vertretern der Presse gegen- 'über, daß er die Einbringung dieser Vorlage als große Unvorsichtigkeit betrachte. Er nehme an. daß die Vorlage in der zuständigen Kommission ad ca- Jcndas graccas stecken bleiben werde: sollte indes die Duma die Vorlage annclmtcn, so werde die vierte Duma in ihrer überwiegenden Majorität aus Mitglicccm des Verbandes des russischen Volkes bestehen: dies werde die Antwort des Landes auf die Annahme der Vorlage sein. — Graf Bobrinskv erklärte, er bcdaurc die arme jüdische Masse, er sehe indes absout keinen Ausweg aus dem gegenwärtigen Zustande. Graf Bohrinsky mag ruhig sein: die dritte Duma wird diese Gcsetzesvorlage keineswegs annchmcn. Hatte doch diese Duma für den finnländischcn coup detat eine kompakte Majorität von 196 Stimmen zuwege gebracht. Diese Majorität wird sich auch im Sinne und Geiste der Regierung finden, wenn cs gelten wird, allzu liberalen Aspirationen in der Judenfrage entgegenzutreten. Viele der liberal tuenden

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