Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XV (1910)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1910)
- Date
- 1910-01-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8. I JUED1SCHE RUNDSCHAU No. 1. andere Abzeichen des Judentums, dass er bisher stets an der nämlichen Stelle, wenn auch nicht nach aussen sichtbar, getragen habe." — Tosender Beifall lohnte dem Präsidenten. Wolffsolin versteht cs, sich die Sympathien seiner Zuhörer zu erwerben. Stets von neuem erhob sich der Begeisterungssturm, stets von neuem ertönten Hedadrufe und nur mit Mllhc gelang cs den fohlenden Rednern, sieh tlcliör zu verschaffen. Im weiteren Verlauf des Abends brachte Privatdozent Dr. Franz Oppenheimer einen Toast auf die jüdischen Frauen, insbesondere aber auf die jüdischen Mütter uus. — Selten verlief wohl eine Studcntcnfcicr ernster und weihevoller. Der jüdische Nationalfonds (Referat für den IX. Zionistenkongress.) Von Dr. M. J. Boden he im er, ln Anschluss au den Bericht des Aktionskomitees erlaube ich mir, lliucn in Kürze einige Mittel,ungeil über den Nationalfonds zu machen. Aus der Ihnen vorliegenden Druckschrift ist die schone Entwickelung der Organisation und der Propagandatätigkeit für den Nationalfonds in den einzclnen Länder zu ersehen, ln den Raumen des Kongressgebäudes befindet sich in einem kleinen Saale des ersten Stockwerks eine Ausstellung des Jüdischen Nationullouds, auf die ich alle diejenigen besonders aufmerksam mache, die sich für die Samrnclmittcl interessieren. Sodann verweise ich auf die regelmässigen Mitteilungen in der ״Welt", aus denen Sie über die einzelnen Massnahmen des Direktoriums und des Hauptburcaus unterrichtet sein dürften. Wir haben uns bemüht, überall die Organisation straffer zu gestalten, Sammelstcllcn cinzurichtcn, Nationalfomis-Kommissionen zu bilden und die Tätigkeit derselben mit Rat und Tat zu unterstützen. Dies ist auch fast von allen Sammelstcllcn ausnahmslos anerkannt worden, und haben sich dieselben gewöhnt, durch einen regemüssigen Brief- Wechsel alle auftauchcndcn Fragen mit uns zu erörtern und unsern Kat und unsere Hilfe anzurufeu. Die stets wachsende Ziffer der Spenden ist der , beste Beweis für den F.rfolg unserer Arbeit, und kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass unser Nationalvermögen einschliesslich der Ölbaumspende zum Schlüsse dieses Jahres den Wert von mindestens zwei Millionen Mark darstcllen wird und der Spendereingang dieses Jahres ungefähr 400000 Mark beträgt. (Lebhafter Beifall.) Hierbei ist die Vermögensvermehrung, die der Nationalfonds durch die Spende des hebräischen Schulgebäudes seitens des Herrn Moser erfahren hat, noch nicht berücksichtigt. l!s ist dies eine Rekordziffer, die wir bis jetzt noch nicht erreicht hatten. Eine organisatorische Schwierigkeit entstand dadurch, dass s. Zt. die (»baumspende durch die Qriindüng des eingetragenen Vereins ״ölbaumspende" von dem Nationalfonds losgetrennt worden war. Diese Lostrennung war lediglich aus formellen Gründen erfolgt. Bei dieser Trennung ging das A.-K. von der Voraussetzung aus, dass der Ölbaumfonds nach wie vor, als ein Teil des N.-P., von diesem verwaltet werden sollte. Die Leitung des Vereins Ölbaumspende war jedoch anderer Ansicht. Um den hieraus entstehenden Schwierigkeiten zu begegnen, wird cs notwendig sein, dass der Kongress seine Meinung dahin zu erkennen gibt, dass die ölbaumspcndc zwar gesondert zu verwalten, jedoch als Teil des Nationalfonds zu betrachten sein soll. Vor einer schwierigen Frage stand sodann die Verwaltung der N.-F. in der Angelegenheit der Schenkung, welche unser verehrter Oesinnungsgenosse, Herr Friedensrichter Moser, dem Nationalfonds in Form eines Schulgebäudes für eine höhere Schule in Jaffa zu machen beabsichtige. In der Presse und in Versammlungen wurde das A.-K. und der Nationutionds angegriffen in der falschen Voraussetzung, dass cs sich um eine Schenkung handle, die der N.-F. dem Hebräischen Gymnasium zu machen beabsichtige. Wir haben nunmehr in der letzten Qcncralvcr- Sammlung dev N.-F. die Mitteilung machen können, dass der Nationalfonds durch die Gewährung eines Beitrages von 30 000 Frs. zum I.nndcrwcrb für ewige Zeiten in den Besitz eines schönen Schulgebäudes gelangt, welches Herr Friedensrichter Moser mit einem Aufwandc von über 100 000 Pres, in Jaffa errichtet und dem N.-F. geschenkt hat. Die N.-F.-Verwaltung glaubte im Interesse des jüdischen Volkes und gemäss den Bestimmungen seines hohen Zweckes zu handeln, wenn sic diese Spende dankend annahrn. ln der Zwischenzeit bat der N.-F. auch den Plan, ein mustergültiges jüdisches Viertel In Jaffa zu schaffen, dadurch gefördert, dass er der A.P.C, einen . Betrag von H Million Fres. zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt hat. Dio Frage der Bewilligung oder Nichtbcwiiligung dieser Kredite ist früher viel umstritten worden, aber die Stimmen, die sich hier-. gegen gewendet hüben, sind zum grössten Teil verstummt, nachdem jetzt dieses Viertel in Jaffa entsteht ן und heute schon von allen Seiten bestätigt wird, dass dasselbe in hohem Masse dazu dient, das An-! selten der jüdischen Bevölkerung in Jaffa zu heben, j Ungefähr 60 Häuser, von schönten Strasscnziigcn durchzogen, in deren Mitte auf erhöhtem Platz das Hebräische Gymnasium aufragt, mit Wasserleitung und Kanalisation und alten hygienischen Einrichhingen einer modernen Stadt versehen, erheben sich i der Nähe der Meeresküste und werden in Kürze eine Zierde der Stadt bilden. Ein Misskkmg störte nur diu Harmouic des Frfolges, der leider von der Presse in ungebührlicher Weise aufgebauseht wurde. Die Häuserbaugenossenschuft geriet nämlich In Streit mit der Vereinigung der jüdischen Arbeiter, welche, wie cs scheint, zum | Teil nicht ganz berechtigte Forderungen für ihre Bej teiligung an der Arbeit stellten. Dieser Streit ist; durch die Intervention der A.P.C. bcigclcgt worden. F.s ist also eine Unwahrheit, wenn einzelne Blätter berichten, dass jüdische Arbeiter bei der F.rbauuug dieses Viertels nicht beschäftigt worden seien. Fs ist vielmehr richtig, dass das Hebräische Gymnasium ausschliesslich von jüdischen Arbeitern in Palüstina errichtet wird und bei den übrigen Häusern die jüdischen Bauhntulwcrkcr Jaffas Beschäftigung finden. (Lebhafter Beifall.) Ich betrachte cs als eine ganz selbstverständliche Pflicht jeder jüdischen ürganisaiion in Palästina, in allererster Linie unsere jungen jüdischen Arhcitcrpionicrc zu beschäftigen und zu törderu. Andererseits müssen aber die Leiter der Arbeitcrorganisationeu sieb dessen bewusst sein, dass man in einem jungen, erst im Werden begriffenen wirtschaftlichen Gemeinwesen bei Lolmkämpfcn nicht nach demselben Grundsätze verfahren darf, wie dies in den grossen kapitalistischen Zentren Europas vielleicht notwendig ist. Hier in Palästina kommt ausser dem Klasscnintcrcssc auch noch der nationale Oedanke in Frage. Der Kapitalismus in PalUsiina ist noch nicht stark genug, dass er solchen Kämpfen und Schwierigkeiten gewachsen wäre. Man hat mit Unrecht dem N.-F. den Vorwurf gemacht, dass er in diese Streitigkeiten nicht cingcgriffcn habe. Diejenigen, die einen solchen Vorwurf erheben, mögen doch bedenken, dass die Verwaltung des N.-F. so weit von dem Schauplatz dieser l.ohnstreitigkeitcn entfernt Ist, dass sic unmöglich ein Urteil in diesen Fragen fällen und ihren Finfluss nach der einen oder andern Seite mit genügender Energie geltend machen kann. Es wird Sache einer national-jüdischen Er- Ziehung in Palästina sein, die Ursachen solcher Streitigkeiten zu beseitigen, Arbeit und Kapital zu versöhnen und dasselbe zum Wettstreit für die Ent- Wicklung unseres Landes zu vereinigen. Die Verwaltung des N.-F. wird jedenfalls bei allen diesen Fragen das nationale jüdische Interesse in die erste Linie stellen. Wir haben uns auch bei der Konsolidierung landwirtschaftlicher Genossenschaften dadurch beteiligt, dass wir der A.P.C. ein Darlehen von 2 0 000 Fres. für solche Zwecke gewährt haben. Man hat nun gegenüber der Nationalfondsvcrwaitung von manchen Seiten den Vorwurf erhoben, dass sic die Gelder in systemloser Weise verwende. Dieser Vorwurf ist meines Erachtens nicht begründet. Fs ist selbstverständlich, dass wir bei der Übernahme der Natinnaifoudsvcrwaltung aus den Händen des Aktionskomitees uns zuerst über die praktischen Auiguben des Nationalfonds noch ganz im Dunkel befanden, leb glaube aber, dass wir in den zweieinhalb Jahrcnjmscrcr bisherigen Vcrwaltungstätigkeit schon bewiesen haben, dass wir uns auf dem richtigen Wege befinden. Wenn wir da und dort kleine Verstössc begangen oder mich einmal gänzlich daneben gehauen haben sollten, so ist dies auf den Mangel au genügender Erfahrung hei einer so eigenartigen Einrichtung wie des der N.-F. ist, zurückzuführen. Fs mag Ihnen zur Beruhigung dienen, wenn wir die UtkUlumg abgeben, dass wir aus unserer prak tischen Arbeit in der Zwischenzeit einiges gelernt haben. Das A.-K. hat in seiner Sitzung vom Oktober d. Js. einmütig die Grundsätze gutgebeissen, welche Ich die Ehre hatte, uls die Richtlinien für die Verwaltung des Nationalfonds vorzuschlagcn* Diese Grundsätze, die mich In dein Bericht des Nationalfonds wiedergegeben sind, möchte ich In gedrängter Kürze dem Kongress unterbreiten, und Ich bitte Sie freiindlicbst, denselben Ihre Zustimmung zu erteilen. Der oberste Grundsatz, der die ganze Verwaltung des Fohds beherrschen muss, Ist der, dass der einzige und äusschlicssliclic Zweck desselben darin bestellt, Grund und Boden In Palästina und seinen NnchbarlUndcrn In den unveräusserlichen Besitz des Jüdischen Volkes als Qosamthclt zu bringen. Jede andere Verwendung des Oeldes, welches der Verwaltung des Nationalfonds unterliegt, kann nur eine zeitweilige sein, derart, dass der Nationalfonds ln kurzer, absehbarer Frist wieder über die für andere Zwecke ausgegebenen Qclder verfügen kann. Die Nutionalfoudsverwaltung ist demnach verpflichtet, die eingehenden Gelder zum Ankauf von Land an/.usammeln. Die Anlagen jeweilig flüssiger Gelder können jedoch, solange dieselben für Bodenkauf keine Ver- Wendung finden können, aucli zur Kreditgewährung für Unternehmungen in Palästina erfolgen, welche genagende Sicherheit für die pünktliche Rückzahlung und j Verzinsung gewähren und dem jüdischen Siedlungswerk im allgemeinen dienen. Diese Art der Verwaltung der N.-F.-Üeldcr ist der ausschliesslichen Anlage in europäischen Staatspapieren vorzu/.ichcn. Was die Erwerbung von Land betrifft, so können wir Grund und Boden unter den obwaltenden Umständen nur insoweit und• dann erwerben, wenn wir filr diese Ländereien eine bestimmte Verwendung in Aussicht haben, wie z. B. für die Zwecke der Be- Pflanzung durch die ölbaumspende, oder für Genossensdmflen, welche etwa Ländereien zu pachten heabsichtigen. Bei der Erwerbung von Land legen wir Gewicht darauf, unsern Besitz, in Palästina möglichst zu arrondieren und Ländereien in der Nähe be- Mellender Kolonien zu erwerben, leb halte es auch für eine hervorragende Aufgabe des Naiioiiulfonds, grössere, unbebaute Ländcrstriclic in Palästina zu erwerben, welche für die Zwecke der Aufforstung mit Bau- und Nutzhölzern Verwendung finden können. Für die künftige Bodenpolitik des jüdischen Nation;•!- fonds halte icli es überaus wichtig, einen Versuch, Sicdlungsgcnosscnschaftcn zur Bewirtschaftung unscrcr Ländereien zu gründen, auf das wirksamste zu unterstützen. Ein solcher Plan musste allerdings damit rechnen, dass diese Unterstützung seitens des N.-F. im wesentlichen nur durch Gewährung des nötigen Grund und Bodens erfolgen kann, und weite,e Kreditierung nur nach Massgabe der Verbesserung desselben und Schaffung einer anderweitigen Kreditbasis möglich ist. In diesen Grenzen jedoch wäre ich geneigt, diese Sache aufs ernstlichstc zu fordern. Nur wenn cs gelingt, auf dieser Grimdlag:! einen selbständigen Bauernstand in einem Erbpacht'׳erhält״ nis ־zum N.-F. zu schallen und so einen Stamm tüchtiger jüdischer Bauern heranzubilden, ist zugleich das Problem des Landerwerbs durch den N.-F. und ׳lic Heranziehung einer grossen jüdischen landwirisclwtftliehen Bevölkerung in Palästina zu lösen. S׳.hlic׳s־ lieh kommt auch noch die, zeitweilige Verwcndim-c unserer flüssigen Mittel für Agrarkredit im allgcmeinen in Frage, wie er durch das Agrarkrcdi',i11st׳t׳׳t geplant ist. Wir können meines Erachtens ein solches Unternehmen dadurch unterstützen, dass wir Darlehen i!׳r bestimmte Rückzahlungsfristcn gewähren oder auch kündbare oder rückzahlbare Obligationen eines s־׳*• eben Instituts erwerben. In einer solchen finanziellen Massnahme läge eine starke Rückendeckung fiu dieses Agrarinstitut, das dessen Gründung erleichtern *in 1 seine Geschäftsführung in höhcrin Masse gewinnbringend gestalten kann. Eine nützliche Art der für zeitweilige Verwendung freien Gelder des N.-G. erblicke ich in der Aufgabe der Errichtung von gesunden Stadtvierteln in den grossem Städten, sowie der Errichtung von Arbeiterhätisern in Stadt und Land. Bei der Förderung der letztgenannten Bestrebungen halte ich cs jedoch ׳'i,r eine Pflicht des Nationalfonds, entgegen dem frühem Vorgang, Kredit zur Errichtung von Häusern nur dann zn gewähren, wenn der Grund und Boden Ligen• tum des Jüdischen Nationalfonds bleibt und bezüglich der Aufbauten lediglich ein Erbpachtvcrhältni» eiutritt, wie cs von den Bodcnrcforingcscllscbaftcn beimwortet wird. Die Grundrente soll für ewige Zeiten dem jüdischen Volke zu wac 11 - seit und nicht der Privutspcktilatinn in die Hanne fallen. Einen Gesichtspunkt möchte ich dann 110:11 in die vorderste Reihe stellen, und das ist der, dass ent• .sprechend dem Standpunkte, dass der Nationalfonds lediglich dazu dient, Grund und Boden zu erwerben, cs auch nicht Sache des N.-F. ist, in irgendeiner Form Subventionen oder Bcihlllcn für Schulen oder zu andern kulturellen Zwecken zu gewähren, S׳!• weit Innerhalb des Zionismus Raum für solche Be- Strebungen ist, ist cs Sache des A.-K. oder besonderer Fonds, die hierfür gebildet werden, diese Subveutionen zu schaffen. Der Gesichtspunkt der Ausschal• tung von Erziehungs- und Schulfragen aus der Tätigkeit des N'.-F, war auch der Hauptgrund, weshalb ich seinerzeit für die formelle Trennung der Ölbaum• spende vom N.-F. cingctrctcn bin, weil die Ölbaumspende die Verwendung der Erträgnisse der l'flaiizungen für Schulzwcckc Vorsicht. Dieses Prinzip schlicsst ferner nicht aus, dass der Naticytalfonds filr alle der Hebung des jüdischen Volkes dienenden Zwecke den Grund und Boden in Palästina unter allgemein gültigen Bedingungen gewähren müsse. Da wir für uns in Anspruch nehmen, den Boden für das ganze Jüdische Volk zu erwerben, so muss auch der Boden für alle höheren idealen Bestrebungen innerhalb des Jüdischen Volkes genau so zur Verfügung stehen, wie das Licht der Sonne, wie Wasser und Luft. Nur dann, wenn wir uns *t t