Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIV (1909)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1909)
- Date
- 1909-12-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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JUKDISCHE RUNDSCHAU Seite 573. No. 51. uial־'lntst4‘. — Sip hat im Jahre 1904 in Jaffa ihre erste Filiale eröffnet, seither sind im Lande 4 weitere Rcfolgt, und sie ist jetzt durch ein verwandtes Institut auch in Kons tan• linope 1 vertreten. Sie hat vorwiegend eine!י t ״ d 11 s c 11 e und industrielle Wirksam• keit entfaltet. Diese Bank hat mit den g e r i n gen Mitteln, die ihr zur Verfügung standen, heute schon die geschäftlichen Verhältnisse aller Juden nn Lande, die Geschäfte betreiben, um• g e w a n d e 11. Ls gibt keinen Geschäftsmann mul keinen Kolonisten, der nicht auf eine oder andere Weise durch die Tätigkeit der Bank in seinem hrwcrbsleben ausserordentlich gefördert worden wäre. Auch zur Beseitigung iles Selmorrsystems, des Systems der Anleihen, die nie /.uriickgezahlt werden, hat die praktische und zielbewusste Arbeit der Bank viel beige• tragen. Wenn nun auch hier und da bei der Bank manches zu wünschen übrig lässt, so muss doch jeder noch so kritisch veranlagte sagen, dass die Banktätigkeit in Palästina durchaus Lob verdient. Man bedenke doch, wie wenig Mittel ihr zur Verfügung gestellt wurden. Unsere Ver• walter der Bank sagen: Wir müssen erst eine höhere Dividende geben, bevor wir an die Geffentlichkeit herantreten, um den Rest unserer Aktien zu verkaufen. Bei Aktien von 20 Mark macht es jedoch nicht viel aus, ob eines 5 v. H., d. i. 1 Mark, oder 4 v. H., d. i. SO Pfennig pro Aktie, erhält. Ich glaube, dass das Publikum, welches die Bankaktien gekauft hat, auf diesen Unterschied von 20 Pfennig nicht wohl bestehen würde. Dagegen, wenn die Bank zeigen würde, welche ausserordentlich wohltätigen Folget) ihre Arbeit heute schon in Palästina gezeitigt hat, so würde auf dieses Resultat hin, wenn es nur besser bekannt gemacht würde, leicht alles gezeichnet werden, was die Bank an Aktien aus• zugeben beabsichtigt. — In diesem Falle also, wo Tätigkeit und Resultat so vorzüglich sind, hat es — unbegrciflichcrweise — bei uns an der erforderlichen Propaganda gefehlt, mit der wir doch — bei minder günstigen Gelegen• beiten — viel weniger gespart haben!. (Schluss folgt.) Der IX. Kong fgSS § S“ 9 Mo > ♦ Pie Frage der Abänderung des Organisations- Statuts ist wieder einmal aufgetuueht, wie in den letzten Jahren vor jedem Kongress, und schon hören und lesen wir, dass ״eine der wichtigsten Aufgaben'■ des neunten Kongresses die Frage der Abänderung des ürgauisatiousstatuts sei. ja einige behaupten allen Ernstes ״die wichtigste". Der grosse Tamtan, mit dem jetzt diese Frage In der öifentliehkeit breitgetreten wird, berührt um so eigentümlicher, wenn wir uns die Vorgcsehichtc der ganzen Frage ins ücdächtnis zuriiekrufen. Während nämlich jetzt so getan wird, als ob cs der einmütige Wille aller Partciinstanzen, sei, dem nächsten Kongress unter allen Umständen ein neues Organisationsstatut vorzu• legen, verhält es sich in Wirklichkeit gerade unigckehrt. Alle Instanzen haben sich strikte dagegen aus• gesprochen. Die Frage verdankt überhaupt nur einem Zufälle ihre ganze Existenz. Als sich in dem Streit zwischen Oskar Marinorek sei. und dem lnnurösterrc’chischcn Distriktskomiteo das Fehlen eines Partei* s־ hicdsgcrichtcs störend hcrausstcllte, wurde von der .ahreskonferenz eine Kommission eingesetzt, deren Aufgabe ursprünglich ausschliesslich darauf heschränkt war. diese fehlende Bestimmung im Statut zu ergänzen. Damals Hess Herr Dr. Bodcnheimcr dem Aufträge an die Kommission noch den Zusatz geben, dass sic ausserdem das ganze soeben erst besehlossenc neue Statut daraufhin untersuchen solle, oh sieh nicht eine grundlegende Änderung der ganzen Statuten ermöglichen lasse. Dieses lehnte die Kom• mission ausdrücklich ab, lediglich Dr. Bodcnheimcr präsentierte der A.-K.-Sitzung ein neues Statut. Das wurde wiederum derselben Kommission gegeben, die vor der nächsten, der jüngsten A.-K.-Sitzung wlcdcrum die Notwendigkeit einer Statutenänderung bestritt, während Dr. Bodcnheimcr sich inzwischen für sein neuerdings abgeündertes Projekt die Billigung des Präsidenten des E. A.-K. besorgt hatte, und nunmehr dieses Statut wiederum unterbreitete. Aber das Orossc A.-K. gab neuerdings deutlich zu erkennen, dass cs keineswegs gewillt sei, dem Kongress die Frage der Änderung der gesamten Statuten der Organisation vorzulcgen, Ausdrücklich wurde erklärt, dass die Änderung beschränkt bleiben solle auf die Bestimmungen wegen der Bildung neuer Fcdcrahonen, der Zusammensetzung und Kompetenz des Grossen und der des Engeren A.-K. Darüber wurde dann die öffentliche Diskussion cröifnct, in die auch das also zum zweiten Male abgclchntc Bodcnheimcr־ sehe Projekt gleichfalls gezogen wurde. Und nun sehen wir auf einmal, dass dieses wiederholt verworfene Projekt die Grundlage der Diskussion bildet, dass die vom Grossen A.-K. ausdrücklich stipuliertc Beschränkung auf drei ganz bestimmte Punkte ganz übersehen wird, und schon heisst es auch in dem so vortrefflichen Zirkulare der russischen Organisation, dass der Kongress sicli eingehend mit der Frage der Änderung der Statuten befassen müsse. Ich bin ganz anderer Ansicht. Ich stehe durchaus auf dem Boden lener Kommission, die übrigens aus zwei deutschen Reehts.inwülteii bestand und 1H0 ein Bedürfnis nach Abänderung der Statuten mit der Begriindung verneinte, dass man die Wirkung r.unächst des eben angenommenen neuen Statuts einmal abwurten solle, und dass es ganz verfehlt sei, die Tagung des Kongresses wieder mit einer so langweiligen und den ganzen Eindruck störenden Beratung wie einer Debatte über das Organisationsstatut verschonen solle. Und ich möchte dringend warnen, sieh auf dieses Glatteis der Statutenberatungen führen zu lassen. Dieser Kongress hat wahrlich ganz׳ andere Aufgaben zu erfüllen. Dieser Kongress hat wirklich keine Zeit für öde Statutcnberatungcn. Wir Italien wahrhaftig vom letzten Kongress noch genug davon. Die Zeit gerade dieses Kongresses ist viel zu Imsthar, um sich solchen iinfruohtbnren Spielereien hinzugehen. Es stellen derart eminent wichtige Punkte auf der Tagesordnung, dass man alles Formale mit Gewalt zuriiokstellcn sollte, was nicht unter allen Umstanden beraten und beschlossen werden muss. Eine solche Organisatlonsdcbatte wirkt — das haben wir ja erst im Haag gesellen - direkt lähmend auf den ganzen Kongress. Und wenn diese Debatte glücklich zu Ende ist, dann ist der halbe Kongress nach Hause gefahren und die so wichtige Schluss- Sitzung, die wichtigste, denn in ihr wird die neue Leitung gewählt, spielt sich vor einem übermüdeten und halbleeren Kongress ab. Ist es denn wirklich so ungeheuer nötig, das ganze Statut zu ändern? Ist das alte, das der vorige Kongress erst nach sehr eingehenden Beratungen im Organisationsausschuss angenommen hat, so furchtbar schlecht und hat cs sich so wenig bewährt'? Es ist erst zwei Jahre im (lange. Wir haben cs kaum ausprobiercn können, jedenfalls habe ich nicht gchört, dass ernstliche Klagen gegen es laut geworden sind, mit Ausnahme eben jener Punkte, auf die die Änderung zu beschränken, die letzte A.-K.-Sitzung eben beschlossen hat. Auch ist z. B. nach den bisher veröffentlichten Ausweisen der Schckclcingang in den beiden ahgcluufcncn Jahren nicht einmal schlecht, in diesem Jahre offenbar sogar recht gut gewesen — trotz des schlechten ürganisationsstatuts — mul wenn nicht alles so gegangen ist, wie es sollte, so soll man das doch wahrhaftig nicht dem Statut zur Last legen. Ich hin sogar der Meinung, dass mau sich selbst mit der allerdings von vielen Seiten bekämpf ton Be- Stimmung des Statuts wegen der Bildung neuer Föderationen zunächst noch einmal ab finden soll. Und zwar aus rein taktischen Erwägungen. Man soll nämlich alles vermeiden, was auf diesem Kongress Differenzen m i n d c r wichtiger Natur Itcraufbcschwörcn könnte, damit man für die grossen Dinge einig ist. Mir scheint, die Landesorgaiiisationcn können ganz gut auch noch weitere zwei Jahre leben, ohne von den neugegründeten Föderationen zu Grunde gerichtet zu werden. Um־, somehr, da ja jetzt, nachdem die Poulc Zion, der Misrachi usw. Fcdcratlonsrcchte erlangt haben, die Fcderatiansbildung wohl zunächst ruhen dürfte. Anders ist cs allerdings mit der Frage der ׳Zusammensetzung des Grossen A.*K. Zweifellos ist es richtig, dass dieses in seiner Mitglicderzalil beschränkt werden muss, wenn cs wieder an Bedeutung gewinnen soll. Und zu diesem Zwecke muss ein für allemal mit dem System der Wahl nach Landsmannschaften gebrochen werden. Die B c s t e 11 sollen in das Grosse A.־K., gleich• viel oh es Russen oder Holländer sind. Diejenigen, von denen zu erwarten ist, dass sic wirklich leitend auf die Organisation cinwirkcn werden. Das bedingt dann schon von selbst, ohne dass dies ausdrücklich ausgesprochen werden müsste, dass diese Mitglieder auf Europa beschränkt sein müssen, solange die Zentrale in Europa sich, befindet, ohne dass die Wahl bedeutender und nutzbringender Männer ausserhalb Europas ausdrücklich ausgeschlossen sein sollte. Auch die Bestimmung, dass die Präsidenten der Lan• desorgaiiisationcn und Föderationen Sitz und Stimme im Grossen A.-K. haben sollen, ist in dieser Form durchaus überflüssig. Der Zusammenhang der Lei־ tung mit den Landsmannschaften sollte auf andere und wirkungsvollere Wejsc gewahrt werden, ä;l's durch diese Bestimmung, die ihren Zweck gar nicht einmal erreicht. Man vergleiche doch einmal, in• wieweit die Präsidenten der Landcsorganisaiioneii und Federationcn den Sitzungen des A.*K. in den beiden letzten Jahren, seit diese Bestimmung existiert, beigewohnt haben. Die meisten haben regelmässig durch Abwesenheit geglänzt. Wenn man will, kann man bestimmen, dass die grossen Organisationen, d. h. die, die mehr als 5000 Schckclzahlcr haben, das Recht haben sollen, ihre Präsidenten in das A.-K. zu entsenden. Das hat noch einen logischen Grund, insofern diese grossen Organisationen wohl einen Anspruch darauf haben, bei der Entscheidung der Fragen gehört zu •werden, auch wenn sie zufällig nicht anderswie im A.-K■ vertreten sein sollten. Und die kleinen Laudcsorganisalionen und Federationcn sollen cvcntl. das Recht haben, sich zu Organisation*• verbänden von 50IJ0 Sehekelzahlern zu vereinigen und zu bestimmen, welche der Organisationen, die in diesem Verbände vereinigt sind, ihren Präsidenten ins A.-K. entsendet. Dann ist allen berechtigten Wünschen im weitesten Masse Rechnung getragen. Das gewählte A.-K. sollte aber nicht mehr als 25 höchstens 3U Mitglieder haben. Mit den Präsidenten der grossen Organisationen und Organisationsverbänden käme es dann auf .15, höchstens dl). Und das ist mehr als genug. Und wenn dann noch eine Geschaftsverordnung erlassen wird, die die Beschlussfähigkeit dieser Körperschaft bestimmt und ausserdem genau umschreibt, in welchen Fällen sic einberufen wird — z. B. mindestens viermal jährlich — kann niemals fürder behaupten, dass es an dem Statut liegt, wenn die Erfolge uusblcibcn. Die Jahreskonferenz sollte sodann beibehulieii werden, und zwar in ihrem bisherigen Umfange. Auf diese Weise ist eine zweite grössere Körperschaft geschaffen und Sorge dafür getragen, dass wirklich alle Wünsche und Beschwerden auch im kongresslosen Jahre vor eine richtige und zuständige Instanz gelangen. Was das Engere A.-K. betrifit, so sind offenbar drei Änderungen nötig. Die eine betrifft seine Grösse. Wenn cs wünschenswert erscheint, cs aus 8 Mitgliedern zusammengesetzt zu haben, was mir noch nicht ganz klar ist, — 7 wäre offenbar die richtige Zahl — dann braueht man nur in der bis• hörigen Bestimmung, wonach das E. A.-K. aus ■i bis 7 Mitgliedern bestehen soll, die letztere Zahl in 8 zu ändern. Die zweite betrifft seinen kollegialen Charakter. Der Charakter der Leitung als eines Kollegiums soll dadurch gewahrt bleiben, dass bestimmt wird, dass mindestens drei seiner Mitglieder an einem Orte wohnen sollen. Auf diese Weise ist Vorsorge dafür «etrofien, dass die ,virkliehe Leitung nicht in den Händen einer Person liegt. Unter den heutigen Umständen, angesichts der ׳jiige* heuren und ungemein wichtigen politischen Aufgaben vor denen wir stehen, ist das wirklich ein auf die Dauer nicht haltbarer Zustand. Diese Aufgaben sind so kompliziert, dass sic eine Fülle von Erfahrung und Intelligenz verlangen, wie sie eben in einer Person nicht vereinigt sein können. Die veränderte politische Lage verlangt unter allen Umständen, dass die Fra• gen unserer Organisation nicht a 111 o k r a t i s c 11, sondern kollegial behandelt werden, dass sic meht von dem guten Willen eines einzelnen, sondern von der Summe der Wissenschaft mindestens dreier Männer abliängcn. Und dann sollte, um auch hierin den kollegialen Charakter des E. A.־K. zum Ausdruck zu bringen, jene Bestimmung, wonach der Präsident des E. A.-K. vom Kongresse bestimmt wird, wieder gestrichen werden. Das soll dann das E. A.-K. u n t e r sich ausmachen. Wenn die Leitung doch einem Kollegium anvertraut wird, ist in die Frage der Präsidenlschaft nur mehr formeller Natur. Ich meine also die Vorschläge für eine Änderung des Statuts sollen sich auf folgende Bestimmungen beschränken: Das Grosse A.-K. besteht aus mindestens 25 und höchstens 30 vom Kongresse gewählten Mitgliedern. Ausserdem gehören dem Grossen A.-K. die Präsidenten derjenigen Landsmannschaften und Federationcn an, die mindestens 5000 Schekelzahler umfassen. Die andern Landesorganisationen und Federationcn haben (Ins Recht, sich zu Organisationsvcrbäuden von mindestens je 5000 Sehekelzahlern ztisainmeitzuschliesscn und für jeden solchen Verband ein Mitglied in das Grosse A.-K. zu entsenden. Das E. A.-K. besteht aus drei bis acht Mitglicdem, von denen mindestens drei in einer Stadt wohn* haft sein müssen. Das E, A.-K. wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten. Ich rate dringend, sich auf diese Ändcrungen zu beschränken, und noch so bercchtigtc Sonde rwilnschc zurückzu st c 1 len. Und cs wäre wünschenswert, dass bereits das Grosse A.-K. in seiner Sitzung vor den! Kongresse, sich auf den Boden der Meinung seiner jüngsten Sitzung stellte und den Kongress ausdrücklich darum ersuchte, sich auf die Beratung dieser oder ent• sprechender Anträge zu beschränken. Pragmaticus.