Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIV (1909)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1909)
- Date
- 1909-07-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Im Schimmer vor Auroren, Den Qou ihm lieh." ..... Schreit das wirklich nur nach den Statten‘der Religion? — — ' , , Im zwölften Zionslicd heisst es: Warum so fern Vom Himmclsherrn? Der Freund rieht da? Der Feind so nult? Soll nie, 0 nie Sich meine Fessel lösen? ..... ln Not, in Randen, ln fremden Landen, Kein Fürst, kein Obrer! Nur der Erobrer, Der peinigt midi, ״ Da Gott entwich, lm Zorn zerschellte, Die hcil'gcn Zelte. Ob Qott mich ewiglich vergisst, Ein Ende nicht des Wirrsals ist? Auf! jage, Herr, den Feind zurück. Gib mit dem Tempel mir mein Olück! . , , lei! denke, diese Proben, deren reichliche Fülle der verehrte Leser um der Sache willen, cmschul• digen möge, dürften genügen. Wünschen Sie, ge• chrtcr Herr Kollege, weitere, dann werden Sic solche im Divan des Juda Halcvi von Gustav Karpeles finden. Qowiss sehnte sich Juda Halevi bei seinem innig und tief religiösen Oemitte auch nach den Statten der Religion, die er in seinen Traumen so oft in poetischer Verklarung schaute. Aber auch dann sind cs nicht die Stötten der Religion schlechthin, nach denen er sich sehnt, sondern die Stötten der religiösen Herrlichkeit seines Volkes, die Stötten des unter Gottes Schutz genossenen nationalen Glückes Israels, die Stötten des einstigem hohen Glanzes, den er immer wieder mit dem Elend der Gegenwart in schmerzlichen Kontrast bringt. (Fortsetzung folgt.) & AUS ALL6R W6LT :: Deutschland Der Püizeiprösulcat von Strassburg ersucht die Handelskammer um ihr Gutachten über einen heim Ministerium cingcbruclitcn Antrag jüdischer Ge• sciiiiftslcutc, dahingehend, dass denjenigen Engros'Geschöftcn, welche nachweislich um Samstag geschlossen sind, an Sonntagen die Beschäl• tlgung Ihres jüdischen Personals zwischen 10 und 12 Uhr bei sonst geschlossenem öcschüftslokal gestattet werden möge. Die Handelskammer erkennt an, dass die vollständige Schliessung der Engros.Ocschüfto an Sonntagen für Ule genannten Geschäftsleute eine schwere Schädigung gebracht habe und bcschliesst, den Antrag, der sich übrigens auf das Vorgehen an• derer Stüdtc stützt, zu befürworten. Sie wird jedoch beantragen, dass ihren bereits lm Jahre 1906 vorge• brachten Wünschen auf Zulassung der Beschäftigung von Handlungsrcisendcn an Sonntagen und der Be• schäftigung von Handlungsgehilfen in den Saisonbe* trieben an denjenigen Sonntagen, an denen Arbeiter beschäftigt werden dürfen, gleichfalls Rechnung ge• tragen werde. In der StrcilsachelMarschall geht uns folgende Erwiderung zu*. ״Die Auslassung des Grossh. Oberrats der Israc• Ilten in der ״Karlsruher Zeitung" und die beiden Erklärungen des Stadtrabbinats Karlsruhe veranlassen mich zu einer Erwiderung, die die Sach* und Rechts• läge klarlcgcn soll. Dübel sei im voraus bemerkt, dass ein Gegensatz zwischen Orthodoxie und Liberalismus ln der Schärfe, wie der Grossh. Oberrat der Israeliten einen solchen anzunchmcn scheint, Im Lande überhaupt nicht existiert und dass dieser Gegensatz — soweit er vorhanden ist — hier aussclicidct. Lediglich die Absicht, dem Recht gegen die Willkür zum Siege zu verhelfen, soll hier massgebend sein. Das badische Elcmcntaruntcrrichtsgcsctz und die im Vollzug desselben erlassene Verordnung des Grossh. Oberrats der Israeliten schreiben vor, dass Jedes Kind einen dreistündigen Religionsunterricht zu genicsscn und dass der Unterricht im Hebräischen einen wesentlichen Bestandteil dieses Rellglonsuntor* ilchts zu bilden habe. Einen Dispens vom Religionsunterricht gibt es nach dem Gesetz nicht, da dieses — vom Industrie- und Zeichenunterricht abgesehen — nur einen Dispens vom ganzen Volksschulunterricht kennt sofern ein vollwertiger Ersatz durch Privatunterricht nachgc wiesen Ist. Ebensowenig wie also ein Kind vom Geographie- oder Schrcibuntcrricht befreit werden kann, ebensowenig kann cs nach dem Gesetz vom Religionsunterricht befreit werden. Gleichwohl hat der Grossli. Oberrat der Israeliten die Erlaubnis zum Privatunterricht allen denjenigen Israeliten gegeben die Ihre Kinder nicht orthodox unterrichten zu lassen wünschen. In der Regel wurden daher Gesundhcitsrücksichten vorgeschlitzt. Merkwürdigerweise konnten solche Kinder den ganzen übrigen Elcmcntaruntcr* rieht genicssen. litten aber an Blutarmut, wenn sie n den Religionsunterricht gehen sollten. Dann wurde Dispens für Privatunterricht gegeben. Ein bc• sonders eklatanter Fall dieser Art, der dem Karls• ruher St.uitrabbinat nicht unbekannt sein dürfte ist der des Professors M. in Karlsruhe. Dieser Herr, der unsers Wissens Neuphilologe ist, bekam die Erlaubnis, sein Kind selbst unterrichten;׳.n dürfen. Dass dieser Unterricht, der natürlich ohne Kontrolle *gegeben wird, taisüchlieh nur auf dein Blatt steht, ist zweifellos. Ebenso ungesetzlich wie diese Befreiung vom ciiizirilcn Religionsunterricht ist die Nichterteiiung des hebräischen Unterrichts. Das Gesetz schreibt letzteren zwingend vor. und gleichwohl hat man erst neulich in Pforzheim diesen Unterricht für fakultativ erklärt. Die oberröiiiehc Begründung dazu führte an, das geschähe. ,.<1111 Zwangsmassrcgcln zu vermeiden," in Karlsruhe• und Mannheim sei deshalb der liebrä• isclte Unterricht iöngst schon fakultativ. Man war aber auch offen genug, die wahren Ürtiinle für dieses letzte Verhalten bekannt zu geben. Kein anderer als der Karlsruher Stadtrabbiner Dr. Appel, der zugleich Mitglied des Grossli. Ober• mts der Israeliten ist, hat aus diesem Anlass in Pforzheim erklärt: ״der Oberrat erteile Dispens, wenn y.u befürchten sei, dass die Oesuchsteller bei Nichtgevühriing aus der Landessynagoge austraten und dadurch der Gemeinde erhebliche Stcuerkröftc ver• loren gingen." Das v׳ur dei Standpunkt des Oberrats nach der einen Seite, Der orthodoxen Richtung gegenüber wurde aber bislang ein Dispens grundsätzlich verweigert. Den Angehörigen dieser Richtung mutet man im Qegen• teil leichthin zu, aus der Landessynagoge auszutreten. Diesen gegenüber sind Zwangsmassrcgcln am Platze und man scheut sich nicht, deren Kinder durch polizeiliche Gewalt holen zu lassen. Und dabei ist es doch ganz gleichgültig, ob der Herr Stadtrabbiucr Dr. Appci selbst den Schutzmann damit beauftragt, oder wie cs tatsächlich der Fall sein soll, den ihm unterstellten Rcligionslchrcr anweist, ja darauf zu achten, dass das Kind zum Unterricht kommt, und gegebenen Falls mit den schärfsten Mussrcgcln vorzugehen. Man mag auch dein Gegensatz zwischen Orthodoxic und Liberalismus gleichgültig gegenüber stellen, der Gedanke, dass hier mit zweierlei Muss gemessen wird, ist unabweisbar, Auf der einen Seite wird auf Wunsch gerno dispensiert und auf der anderen Seite will man einen vierstündigen Unterricht — der gesetzliche ist nur dreistündig — nictit als vollwertig anerkennen. Diesen Kindern mutet man sieben Religionsstundcn in der Woche zu, indem man verlangt, dass sic überdies noch in den offiziellen Religionsunterricht gehen! Wo bleiben da pädagogische Rücksichten? Und wo bleibt der Geist, der die oberste kirchliehe Behörde zu erfüllen hat, die nach dein Gesetz als oberstes Aufsichtsorgan berufen ist über den Parteien zu stellen. Wo bleibt das Interesse an der Landessynagoge, wenn man den einen gegen das Qesetz alles erlaubt, damit sic ja nicht aus der Landessynagoge austreten, während man kaltiächelnd den andern, die ihren Kindern einen intensiveren Unterricht geben lassen, erklärt, sic mögen doch aus der Landessynagoge austreten! guttatswcisc wolle man ihnen sogar, wenn sic ausirctcn, Stcucrnachlass gewähren. Weiss der Grossh. Oberrat der Israeliten nicht, dass kein Geringerer als der Geheime Rat Dr. von Sallwürk am 12. Mai 1908 in der Kammer erklärt hat: ״Wenn irgendwo noch ein Vater das Gewissen seines Sohnes für bedrängt halten möchte, muss ich bitten, dass der Fall uns vorgetragen wird." Es Ist der Schulverwaltung möglich, hier zu helfen, Im Interesse des badischen Judentums sei dem Grossh. Oberrat des Israeliten der Rat gegeben, sich von der bislang clngeschlagcncn Politik abzuwenden. Nicht von orthodoxer, sondern von liberaler Seite kommt dieser Rat, und er wird unterstützt durch die Auffassung vieler rechlich denkender badischer Israeliten. Möge er nicht zu spät kommen, und so Veranlassung geben, dass die Synagoge sich mit dieser Angelegenheit nochmals befasst." No. 28. Russland Zeitweilige flusschlicssung der Juden aus den Hochschulen? Wie angekündigt wird, soll der Kultusminister Schwarz dem Ministerrat dieser Tage eine neue ״Frage" bezüglich der Indische» Prozcntnorincn in den Hochschulen unterbreiten: Soll der Prozentsatz der zuzuiassenden Juden nach der Zahl der neu. aiifzunclunenücn Studierenden, oder nach dt״» Gesamtstand des Studentenkontin• g 0 n t s in den Hochschulen berechnet werden? DjCS(, vom ״schwarzen“ Kultusminister geschaffene Frage ist nicht, wie cs scheinen könnte, rein formaler Na»!*; sie kann vielmehr, im Falle ihrer Beantwortung letzteren Sinne, zur gänzlichen Aus. Schliessung der Juden von den Hoch, schulen für die nächsten Jahren fuhren. * Das Kricgsministcrium hat vor kurzem in e!:1cm besonderen Zirkular sämtliche Militärrayon-Vcr tungen angefragt, 01) sich in ihrem Rayon indische und eventuell. n!r ״Beförderung" Anteil Unteroffiziere befinden; welche Verdienste ihnen diese geworden ist. Wie cs heisst, werden jetzt im Kriegsminis'.cnmn neue Bestimmungen über die Juden im russischen Heere ausgeurbeitet. Viel Gutes dürften diese ״u.uen Bestimmungen" für die Juden nicht enthalten. Finnland 11er imnisclic Senat hat die Einfuhr von koscherem Fleisch aus Russland nach Finnland unter folgenden Bedingungen gestattet: 1. Jedem Flcischtransport ist eine Bescheinigung beizufiigen, dass die Tötung des Viehes nach jüdisch• ritueller Vorschrift erfolgt ist. 2. Das cingcfiilmc Fleisch darf bei Strafandrohung nur an Juden verkauft werden. Der Senat hat die erwähnte Erlaubnis deshalb erteilt, damit er bei der bevorstehenden Beratung des Schächtverbots im Landtag erklären kann, dass den finnischen Juden der Genuss von koscherem Fleisch ja gar nicht entzogen ist. England Der erste jüdische Kabinellminisler in England Am verflossenen Sonntag kündigten die Zeitungen ein geschichtliches Ereignis an, — die Ernennung des ersten Juden zum Mitglied des englischen Minister• kabluetts. Der Name des so ausgezeichneten Staats״ uianncs ist Mr. Herbert Samuel, der in das Ministerium des verstorbenen Sir Herbert Campbell• Bannermann im Dezember 1905 als Unterstaatssekre• tar des Innern eintrat. ln dieser Stellung, die keinen Sitz, im Kabinett mit sich bringt, gewann Mr. Samuel die Anerkennung aller Parteien durch den Takt und das Geschick, mit denen er das Kinderschutzgesetz durchs Parlament steuerte, ein Gesetz, das einen Markstein in der sozialen Gesetzgebung Englands he• deutet. Das Amt, zu dem Mr. Samuel jetzt berufen wurde, ist das des Kanzlers des Herzogtums Lau״ castcr, an Steile des Lord Fitzmauricc, eines BruJers des Lords Landsdowne, der wegen Krankheit zuruck• getreten ist. Diese Stellung bringt nicht viel Arbeit mit sich, da ihr Amtsbereich beschränkt ist: aber man erwartet, dass der Staatsmann, der diesen Posten he״ kleidet, der Regierung in jeder Gefahr besonders wert• vollen Beistand leistet, und Mr. Samuel hat bereits den Beweis der erforderlichen Gewandtheit erbracht. Es ist nicht ohne Bedeutung, von seinem Erfolg Notiz zu nehmen, denn Mr, Samuel ist der erste bekenntnis• treue Jude im Kabinett. Er ist ein Mitglied der New• West-Evtd-Snyagogue und mit einer Tochter des ver• storbenen, durch seine Orthodoxie und Wohltätigkeit bekannten Ellis Franklin verheiratet. Sein Onkel ist Lord Swaythling, der Präsident der Federation of Synagogues in East End. Mr. Herbert Samuel ist erst 39 Jahre alt und ist ein jüngerer Bruder des Paria״ mentariers Mr. Stuart Samuel. Marokko .. PP P°!ib’scl1c Verworrenheit der marokkanischen Verhältnisse hat für die Juden des Landes ganz besait* uers traurige Folgen. Alle Juden, die ihr Geschäft im Arabischen Viertel betreiben, bleiben heute im Meliah cmgcschlossen. Man geht einer regelrechten Ueiage* rmiK entgegen. Das, Aufhören des Gcschaftsbc• tricbes ist von weitgehenden Folgen für alle die״ jenigen, die tatsächlich von der Hand in den Mund leben. Die prachtvolle Ernte, die uns ein Jahr des Ucbcrflusscs versprach, ist zum grössten Teil vom Feuer zerstört worden. Der Preis für Weizen wurde sofort verdoppelt und wird wahrscheinlich noch mehr ri« r?’ .!1c üi*nMche Teuerung hat auch alle andc•?crcaic ״ kotroffen. Wie dies immer Fall ist, MhttA auc^. ^csmal das Judcnviertcl am meisten in Mitleidenschaft gezogen und wir fürchten eine Wieder- KGir des Zustandes von vor zwei Jahren. (Fortsetzung auf Seite 324.)