Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIV (1909)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1909)
- Date
- 1909-05-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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niciiufcvcrtrctui»« mit einer Melirlicit von zwei prittcln sämtlicher Mitglieder uml evtl, mit einer Melirlicit '11״־ z"c‘i!dritteln der Anwesenden in tiitcr lullenden Sitzung beselilosscn werden können, hc.intr.i^t Kablnncr Vogelstein, dass das Veto des Rabbiners üCK«« einen derartigen Beschluss eine ״uiscliiehende Wirkung haben soll, bis der Beschluss »1 llcr ReprüsentatUcnversainmlung eine noclniuilice Bestätigung mit DreiviertebMajorität erhalten hat. Keierent Professor Blasclikc: Ich kann nicht zu- (׳eben, il.os *he Rabbiner die alleinigen Vertreter des hidcniiiii's sind. Auch kann ich den Herren Habhinein den Vorwurf nicht ersparen, dass sie uns die Cache n schweren, indem sie uns keine fest formu«!,erteil Anträge überreicht haben. Sic dürfen doch die (uiieiiide nicht rechtlos machen, wenn sie in!!,rer Müeritat, etwas verlangt, was der Rabbiner;11 tun sich weigert. ,\l. \. Klausner •Berlin: Pie Zeit, In der die U11• Kiimlicci! im .liidentiim angefangon haben, die Leitung 1״ die Hand zu nehmen, ist für das Judentum eine ihiekiu c n i c U t gewesen, leb bin nicht gegen die Au :Minie der Gemeinde, aber Laicnlicrrschaft und Lalcnwlllkiir ist d<׳.:! iioeh etwas ganz anderes Die Gemeinde sali den Rabbiner misslichen, bevor sic ihn aiistei':. aber naeliher dar! da nichts mehr gelindert werden Hs darf der einen Partei nicht gestattet sein, euemnäehtig dem anderen Teil andere Beding״, eil aiü/.iicrlcgen. Das ist ein böser Ge• wi s>c ns zwang und ist nicht zu dulden. Wenn m der Tut einmal eine Gemeinde eine von ihrem R.ibb.ur abweichende Halunig einnimmt, und wenn sie dien־ Haltung durchaus bewahren will, so muss sie d en auch tlic materiellen Folgen ilircs VorschciiN nagen. Pie Gemeinde bleibt souverün. indem sie mc'.. ihren Führer wühlt. Na eil dem sie ihn a b e r . c w •i 1111 hat, hat sie i 11 m z 11 fo I g e 11! M.iMiili.uisiiispektor Perltz Königsberg be• spricht \ersel1iedcnc Fragen der l.ehreranstellung, des W.irtcgcldcs etc, im Sinne der Antriige des Lehrerverbandes, de wi:;n iiiiclister Nuimner zum Abdruck bringen. Was da Ausschuss mit dem Wartcgeld beabsichtigt liabc. aä.Ile den Zweck, den der F.ntwurf erreichen w<׳Iie. Hiebt. Pie Besoldnngstragc soll im Gesetz selbst ge re ״di werden. ״Wir Lehrer müssen sagen, dass nir uns diese Frage eine sehr wichtige ist, ja. dass es geradezu eine Lebensfrage für uns ist, dass .:;e!’.esniduiigsorduung mit in das Gesetz hinein. k״u. K•:;■cr/ieiirat Hirsch Halbcrstadt: Fine Ge• munde, die einen Rabbiner drei Jahre auf Probe• zu: gehabt hat. muss, wenn sie einmal den Vertrag imt ihm geschlossen hat, auch die Konsequenzen tragen. I *jfferiert sie mit ilun, so ist das eine Geld• frage, imd sie muss sich eben klar machen, ob sie sieh dun darüber verständigen kann. Das wird and! iiM.i'cni sehr segensreich wirken, als nicht eine z1ü.'׳ll:׳sv Mamntät in einer Gemeinde alles umstürzt, i'agegu! muss ieii unbedingt ein Gegner des Veto• rechtes sdn. Fs wird ein Antrag auf Schluss der Debatte ein« cebr.id.i, gegen den Lnndrahhincr Pr. Gronemann• Mammwr spricht. Fs sei der wichtigste Punkt der can/ui Debatte. An dieser Frage könne vielleicht der ״/״• .״׳• Fntwurf von vornherein scheitern, wenn man sieh nicht mit den Rabbinern verständigen könne. LniKlrahbincr Gronemann beantragt, die Debatte letzt nicht zu schiiesscn, sondern sic auf Montag zu v c r t.! g e 11. Pie Versammlung stimmt für Vertagung. — Schluss der Sitzung 61/» Uhr abends. 2. Verhandlungslag Sitzung vom Montau, dem 17, Mal. Pie Sitzung wird Montag, vormittags 10 Uhr, v׳׳m Vorsitzenden, SanitUtsrat S t c r 11 Berlin, er• öffnet. Zimiiehst erstattet Justizrat Maclioll das Referat über die 88 104—133, ScItlussbcsUminungcn und Übergangsbestimmungen. Zu diesem Abschnitt sind Hinwendungen, hauptsächlich gegen den Abs, 1 des 8 ui vnrgcbracbt worden, der lautet: ״Dieses Gesetz tritt, vorbehaltlich der Be- Mimmung des 8 130, für den Umfang der Proviiucn Ostpreussen. Westpreussen, Posen, Schlesien, Brandenburg mit Berlin, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz mit Regierungsbezirk •'!«mariiigcn, In Kraft, nachdem mindestens drei Viertel der Synugogcngcmelnden. (jüdlscnon, israelitischen Qcmclndcn) dieser Provinzen d e Einführung des Gesetzes beantragt haben und die Zahl der zu diesen Gemeinden gehörenden Juden mindestens drei Viertel der einer Synagogen• ßemeinde angehörenden Juden dieser Provinzen erreicht hat.״ •, Den Einwendungen gegen diesen Paragraphen begegnet der Roforent mit dem Hlnwols darauf, dass cs möglich sei, dass bei der fetzigen Zusammen- Setzung des Landtages in diesen Gesetzentwurf Be• Stimmungen hincinkämen, die den jüdischen Ge• tticindcn ungünstig oder sogar unannehmbar seien, und dass cs deshalb den jüdischen Gemeinden anheim gestellt werden müsse, das Gesetz bei sich cinzu* führen oder nicht. Landrabbiner Gronemaiifi Hannover: Zur Frago der Schulaufsicht muss ich sagen, dass die Provinzialgemeinde oder die Lnndcsgcmcindc dieses Entwurfes gar nicht in der Lage ist, z. B. den hannoverschen LnuUrabbincru die Schulaufsicht zu nehmen oder zu gelicn. Dass Ist gegenwärtig Sache der Regierung und kann nicht plötzlich Sache der Landesgemeinde werden. Zu dem 8 131 muss ich bemerken, dass ich cs einfach nicht verstelle, w׳ic ein solcher Paragraph in das Qesetz. kommen kann. Denken Sie sich den Fall, das Gesetz, sei angenommen, dann soll sich also die Regierung der Möglichkeit aussetzen, dass die Gemeinden die Durchführung des Gesetzes ablchnen. Dieser Paragraph ist unbedingt zu streichen, der Regierung aber soll der Gesetzentwurf erst dann yorgclcgt werden, wenn drei Viertel der Gemeinden ihn bereits angenommen haben. Landrabbiiier Pr. l.oeb-Finden spricht über die teilweise Ausschaltung von Hannover aus dem Gesetz. Die meisten Gemeinden der Provinz Hamm• ver werden dio alte Gesetzgebung vorzlehcn, die vielleicht in einigen wenigen Bestimmungen veraltet ist. gegenüber diesem neuen Fntwurf, mit dessen Einführung sie geradezu Selbstmord begeben würden. Senator F i sc 11 e r - Hannover sucht die Ein• wände der beiden Vorredner, der geistlichen Vortreter der Juden von Hannover, zu widerlegen. Rechtsanwalt M a k ow c r Berlin wendet sich gegen den Lnndrahhincr Groiicniaun und sprielit i ü r die Bestiinuuiugeii des 8 131. Fs können ja im Land• tag in das Gesetz Destimuiuiigcn hincinknimucn, die für uns völlig luiaiiucluuhar sind. Deshalb muss mit der Regierung eine Abmachung getroffen werden, die dem Sinuc dieses 8 131 ungefähr entspricht. Wir können doch unmöglich unsere eigene Verfassung vollkommen dem Landtag ausllcfcrn, der fast ausschliesslich aus Personen iiichtliidischcn Glaubens bestellt, und auf dessen Beschlüsse wir so gut wie gar keinen Einfluss haben, die vielmehr von der Parteikonstellation im Abgeordnetenhaus« und der Zusammensetzung des Herrenhauses bedingt sind. Rechtsanwalt KatzenstciifCasscI erklärt, dass die von ihm vertretenen Gemeinden dem Entwurf sympathisch gegeuüberstehcn. trotz einiger Bedenken, die sic besonders gegen den 8 124 hätten, der die Übergangsbestimmungen für den Regierungsbezirk Cassel regelt, und den sie als imaimchmhar erachten. Fs sollen durch diesen § 124 bewährte alte Ein• richttiiigeii erhalten bleiben, womit wir durchaus einverstanden sind, aber cs müssen dafür bessere Bestimmungen als die des § 124 gefunden werden. Redner stellt positive Vorschläge für die dritte Lesung in Aussicht. Bluincntlml Cassel spricht sich dagegen f fl r den 8 124 aus, M. A. Klausner-Berlin: Pas Bedenken, das wir uns der Gesetzgebung durch Weglassung von 8 131 völlig überantworten, kommt jetzt etwas z. u s p ä t. Dass gute Gründe dafür sprechen, ist ausser Frage, Fs ist aber ebenso ausser Frage, dass weder Landtag noch Regierung darauf ciiigehen werden, ein Ge• setz zu votieren, dessen Durchführung vom Willen derer abhängig ist. für die cs gelten soll. Fs wird etwas verlangt, auf dessen Erfüllung gar nicht zu rechnen ist, und man sollte das besser unterlassen, da dadurch nur die Autorität derer erschüttert wird, die den F.ntwurf verschlagen. Lovy.Berlin stellt den Antrag, dc.n § 131 zu streichen. Keine Legislatur wird sich darauf einlassen, einen solchen Paragraphen zu akzeptieren. Sonst finde er keinen Teil des Entwurfes so ein• wandfrei wie gerade diesen letzten. Es müsse noch eine Bestimmung in den Entwurf hinein, dass Juden nicht gezwungen werden können, an Feiertagen als Zeugen oder Geschworene zu erscheinen. Das Privilegium der Steuerfreiheit der Rabbi- 11 c r sei ein Privilegium odiosum, das man besser aufgeben sollte. Die Vorsicht, nur Ja nlomand maforisicren zu wollen, die im Entwurf zum Ausdruck komme, sei ganz unangebracht. M. A, Loch Frankfurt a. M. spricht In sehr geschicktcr und witziger Welse gegen den § 131, und weiter gegen den 8 126, Wer auf die Schcchlta keinen Wort legt, warum solle der über Ihre Ein• r I c h t u n g mitzureden haben. Das trifft auch nfeht nur für Frankfurt zu, sondern ebenso für Breslau und andere Städte. Der Roleront sucht den § 131 zu verteidigen, der Übrigens In der Gesetzgebung bereits ein Analogon habe. Freyhan-Breslau: Die Gcsctzcstrcucn haben sieh gefreut, an diesem Fntwurf!Mitarbeiten zu können. Aber die Zumutungen, die er ilineii bisweilen stellt, könnten die weitere Mitarbeit doch leicht unmöglich machen• Als der Redner auf das . Ersuchen des Vorsitzenden, hei der Sache zu bleiben, mit einer Kritik dieser Zurechtweisung beginnt, bemerkt Vorsitzender Justizrat Dr. Blau: Ich verbitte mir jede Kritik zugleich im Namen des I. Vorsitzenden, — Fahren Sic fort, ohne jede Kritik meines Verhaltens, sonst entziehe ich Ihnen das Wort! Professor Philippsohn bittet, Anträge genau zu formulieren und sic der Kommission als Material zu überweisen, evtl, aber einen ganz uingearbeiteten Fntwurf vorzulcgcn. Landgerichtsrat WollstcIn-Breslau wendet sieb gegen 8 112 Absatz 5, wonach alle Bewilligungen seitens der Symtgogengeiiicimlen zur Unterstützung anderer Jüdischer Gemeinden sowie jüdischer Vereine oder Anstalten, sofern diese Bewilligungen ein• zeln zwei vom Hundert und 11» Gesamtbeträge eines Haushaltungsj,*ihres fünf vom Hundert der St,llcinnähme übersteigen, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde bedürfen. Diese Bestimmung wird nicht überall als berechtigt empfunden weiden, und es wäre besser, diesen Absatz zu streichen. Mit den Bestimmungen des 8 131 verkümmern Sic überhaupt das g a n z e G e s c t z. Der Vorschlag des Herrn Landrabbiiier G ronc inann scheint mir durchaus akzeptabel. Mau soll vorher die Gemeinden anfragen und sielt mit ihnen verständigen und dann erst der Regierung den Fntwurf verlegen. Nach einer kurzen Erwiderung des Justizrat Lllientlial wird Schluss der Debatte beantragt und angenommen. Fs folgen einige persönliche Bemerkungen und ein kleiner Disput der Herren Kommerzienrat H i r s c 11 Halhcrstadt.Rahhiner Dr. Loch •Emden und Professor P11 i I i p pso h n - Berlin, der teilweise in etwas erregter Form geführt wird und sich um die Frage der Mitarbeit der Orthodoxen au der gemischten Kommission zur Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes dreht. Fs folgt die Fortsetzung der Debatten zum Referat Blasclikc, die am Sonntag Abend vertagt worden war. Justizrat Dr. Blau spricht sich gegen die iebenslängliche Anstellung der Rabbiner aus. Viele kleinere Gemeinden würden dadurch verhindert werden, überhaupt einen Rabbiner anzustellen. Ich bin dafür, die Steilung des Rabbiners so hoch und erhaben zu gestalten, wie cs nur möglich ist, aber in dieser Sache handelt cs sich auch um eine Finanz• frage, die wir nicht ohne Rücksicht auf die kleineren Gemeinden abtun können. — Was mm das Veto der Rabbiner anlangt, so Kanu sich das eben so gut einmal gegen die Konservativen rielitcu wie gegen die Liberalen. Redner erzählt von zwei Fällen krasser Intoleranz orthodoxer Rabbiner, die in K iss in gen und in W ü r z b 11 r g vorgekoinmcn sein sollen und scliliesst mit den Worten: ״Wenn Sie, meine Herren Rahliiner und Orthodoxen, erklären, das Gesetz, sei olino Vetorecht f״r Sic unannehmbar, so werden Sio vor Gott und vor der Ge schichte die Verantwort u n g t r a gen, wenn die kleinen jüdischen Gemeinden w eiter wie bisher versumpfen!“ Rabbiner Dr. Werner •München stellt,die beiden vom Vorredner erwähnten Fülle in Kissingen und Würz.bur« etwas anders dar und gibt eine Erklärung der jüdischen Gcmeindcvcrhäitnissc in Kissingen. Lnndrahhincr Dr, Gronomann - Hauuover; Es geht nicht nn, dass liier mit solchen Erzählungen gearbeitet wird. Wohin sollen wir denn kommen, wenn w׳ir aus vereinzelten Vorkommnissen gleich ein Verdammungsurtcil über die ganze Institution fällen wollten, wie das Herr Justizrat Blau getan hat. Aber cs bandelt sich Ja nicht nur allein um das Veto, das allein hätte nicht eine solche Entrüstung unter uns Rabbinern erregt. Die ganze Anschauung in diesem Gesetze ist keine fortschriftliche, sondern eine rückschrittliche. Der Entwuri Ist auch nicht liberal, denn liberal sein, heisst gerecht sein gegen andere, nicht nur liberal gegen sich selber, Woll-Tempelburg spricht über die Schulfragö und fasst seine Meinung über die Regelung der Lchrcrvcrhültnlssc durch den Entwurf In folgendem bitteren Sutz. zusammen: Wenn die Lehrer nach dieseir. Entwurf provisorisch angestellt werden, so haben sic provisorisch nichts zu essen, und wenn sie definitiv ongcstclit werden, dann können sie definitiv verhungern. Redner ersucht, doch dio Verhältnisse In den kleinen Gemeinden mehr zu berücksichtigen.