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Jüdische Rundschau · 1909-05-21 · Heft 21 (21.5.1909) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIV (1909)
Issue
Heft 21 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 238 No. 2J. arciliv der Deutschen .!!ule», das am I. Oktober I9u״ seine Tätigkeit begann, und dem bereits 2׳H) Ge* iiieinden ihre Areliivarien an vertraut linhcn, die Bemühungen zur Errichtung von Bczirksrahbiiiatcn, die grösstenteils von Krfnlwr gekrönt waren. Die Institute dir iJ’1lr.s1'1־«e;«.rzlclm11«: haben in den ver- (lossenen .Inliren leider eine gesteigerte Krcgnen/ zu verzeielmen gehabt. In der Knnbeiianxtait Rep/.in landen 103. in der Miidehenaiistalt in Plotzensee 48 Zuglinge Auinalimc. Zahlreiche Insassen der An* stallen wurden, nachdem sich merkliche Anzeichen der Besserung gezeigt batten, in bürgerlichen Herufen nnlcrgchrucht.!־ine besonders segensreiche Tätigkeit hat die Arbeiterkoionic in Weisscnsee entfaltet, d.c in den sieben Jahren ihres Bestehens 3132 Jüdische Vagabunden zu ileissigeu Arbeitern heran• gebildet hat. (Lebhafter Beifall.) Die verschiedenen Stiftungen des Bundes haben im Sinne ihrer Stifter segensreich gewirkt. Die Finanzlage des Hundes ist eine güustige und ergibt einen Ucberseluiss. der in der Hauptsache auf Kursgewinn an dem Hucktenbestände zuriiekzufiiliren ist. Auf Antrag G o I d s e h m i d t Dortmund wird nach kurzer Debatte Klörsheim-DortmmiU für den früher freiwillig ausgetretenen Vertreter des Provinzialverbandes Westfalen in den Ausschuss des Bundes gewühlt. Alsdann wird in den •I, Punkt der Tagesordnung, die Beratung des Judongcsetzeutwuries eingetreteii. I.andtagsahgeordneter Wolff-Lissa heantragt eine Generaldebatte, in der 11. a. Über die Opportunität des Gesetzentwurfes beraten werden könnte, an die Spitze der Verhandlungen zu stellen.׳ Dem widerspricht Prof. Philippsohn und cs cutspinnt sieh'alsdann eine ausserordentlich ecrcgtc Oeschüits• ordmmgsdebattc. in deren Verlauf zum ersten Mal eine prinzipielle Gruppierung der Delegierten bemerkbar wird. Schliesslich wird der Antrag, eine Generaldchatic zMzulassen. mit 270 Stimmen gegen 202 abgelehnt. An der Abstimmung hatten 245 Delegierte teilgeiiommen. Hierauf ergreift Professor Dr. PlilYppsolm das Wort zu seinem 0 e n e r a 1 r e f e r a t e über den Kutwurf. Kr gibt eine anschauliche übersieht Uber die Grundideen, welche die Kommission hei Ihren Arbeiten geleitet haben und spricht die Zuversicht aus, dass es möglich sein werde, auf dieser Grundlage in gemeinsamer Arbeit in der dritten Lesung etwas Krspriessliehcs zu ’läge zu fördern. Hieran sehliesst sielt das Referat des ersten Spezialrciereiiten, Direktor Minden, über icne Paragraphen, die die Auflösiuig und Mitgliedschaft der Synagogengemeiiuleii, die Verfassung im allgemeinen, die Zuständigkeit der einzelnen Gemeindebehörden, die Gemehidesatzungvn und die Anstellungen der Gcmeindehcamtcn umfassen. 111 der Diskussion wünscht Lewy-Ileclüugeu dass der Giltigkcitsbcrcich des Gesetzes sich nicht auf die lloheii/ollcrnsciien Lande erstrecken möge und dass dies, wie es auch hei vielen anderen prcussiseheii Gesetzen iihiich sei. im Paragraphen I des Kiitwmies vermerkt werde, du das gegenwärtige Gesetz dem neuen vnrzuzichcu sei. Lnndgcrichtsrat WollstchfBreslan begrübst den Gesetzentwurf und erhöht von ihm eine segensreiche Wirkung. Jastizrat Frlcdmann Qlogutt glaubt, dass das Gesetz von IM7 steh bewahrt halte und befürchtet von dem neuen Kntwurl eine Gefährdung der Ge• mei1ule*Ant(*nomie. Die Bildung von Bczirks*Gc• melndcn sei auch jetzt schon ohne Bindung au politi• sehe Grenzen möglich und vielfach mit gutem Krfolge diireligefiihrt. Mau ■solle nicht freiwillig Kesseln fordern, wo sie einem nicht auferlegt werden, UlumcnUutl Kassel betont, dass im Kntwurfe die kulturelle Autonomie zwar gewahrt sei, dass er aber hinsichtlich der administrativen Autonomie einen Rückschritt gegen das Gesetz von 1847 bedeute. Wenn iedoclt bezüglich des Religionsunterrichtes dem Staate auch eia Uiaspvuchsvccht Vorbehalten werden solle, so müsse doch betont w erden, dass auch dieser eine durchaus kulturell-religiöse Angelegenheit sei. Kr vermisst in dem Kntwurfe eine Bestimmung, dass eine jede Gemeinde unter einem Rabbinatc stellen müsse. Kr seihst sei religiös-liberal• müsse aber dennoch die Art und Weise, in der in den Paragraphen 27 und 28 die Stellung der Rabbiner umgrenzt sei, bedauern. Kür besonders bedenklich hält er es, dass die Rabbiner bei der Anstellung der Lehrer nicht gehört werden sollen. Man w01׳lc ihnen alle Jene Rechte nehmen, die den Geistlichen anderer Kon• fcsslonen ausnahmslos gcwiihrt werden. Kr bittet, unter Beifall eines grossen Teiles der Versammlung, den Kutwurf ahzulchuen, Rektor Feiner Hamburg spricht Im Namen der Lehre r-V e re i 11 e. Kr sicht an dem Kutwurf eine Anzahl von Schönheitsfehlern, die hei gegen• scltigem Kntgcgcnkommcn wohl zu beheben seien. Kr bittet, den 2. Absatz des Paragraphen 9, der die besoldeten Angestellten der Gemeinde von den Khrcu- Ämtern ausschlicssen will, zu streichen. Ferner sollte man den Lehrern das volle Wahlrecht gcu’Ährcn. Es »d ferner eine Forderung der Billigkeit, dass die J U E DISC<HE RUNDSCHAU Lehrer in allen Fällen , bereits mich der zweiten I Prüfung fest angestellt w/irdcn.׳ .^le forderten Jetzt | Recht für Gnade,, ' ׳ j Al. A, Loch.Frankfurt a. M, unterzieht den , ganzen Kutwurf einer iiusserst scharfen Kritik mul bezeichnet ihn nls ein to!geborenes Kind. Die wünsehenswerte licsscrstcllmig der leistungsschwachen Gemeinden und die Schaffung von Uiiterstiit/.migska.sscn seien liel einiger Gperfreudigkeit auch unter dem geltenden Gesetz möglich. Der durch das neue Gesetz beal». sielitigtc Zwang sei .׳irger, denn der irgend einer andern Organisation. Die Bedingung, dass das Wahlrecht an den einjährigen Aufenthalt am Orte gehiuulcu sein soll, sei ungerecht und unifidisch. Da:» Gleiche gelte von dem Ausschluss der unterstützten Armen. j Dr. Witkowsky-Berlin sagt, dass das vorgescheue Wahlrecht dem alten Gesetze entnommen sei, | ohne den gewaltigen Fortschritt, den die politische Kntwickhmg der letzten Jahrzehnte in den Anselmuimgeii gezeitigt habe, zu berücksichtigen. Für uns .luden, die wir uns in der deutschen Politik zum überwiegenden Teile zum Liberalismus bekennen, sei es eine liikonsciiiienz und eine Kompromittiermig, t wenn wir für den preiissisclicn Landtag das Reichsj tagswahlieelu iür die jüdischen Gemeinden alter eine reaktionäre Wahlordnung verlangten. Wenn man, wie es in dem Kntwurfe vorgesehen sei. das Waldrecht nach der verniögeiisieehtliehen Seite heschrün» keil wolle, so müsste mau konscqiieiiterweise auch mich der moralischen Seite sondern. Beispielsweise dürfe, solchen .luden, die ihre Kinder der Taufe zugcfiilirt hätten, zum iiiiudcstcn kein passives Wahlrecht zuerkannt werden. Kr bedauere, dass das Referat über die Gemciiidcbcaiiiten nicht mit den; über die Rabbiner mul Lehrer Vereinigt worden sei, was im Interesse einer einheitlichen und klaren Diskussioii erwünscht gewesen wäre. Im weiteren Vcrlauf seiner Rede tritt der Redner mit Kntseliiedenheit fnr die geistigen und wirtschaftlichen Interessen der Rabbiner ein. Der Paragraph über die Kiitlassmigen sei viel zu weit gefasst und könne zu Alassregclungen inliren, die geeignet wären, das Ansehen des Rahhiiierstandcs mul der .ludeiiheit überhaupt zu gefährden. Hierfür führt er ein Beispiel aus der neueren Geschichte der Berliner Gemeinde au. Kommerzienrat Hirsch - Halhcrstadt hofft, dass es möglich sein wird. .1111' gnmd des Kntwiiri'es. dessen Mängel auch er anerkennt, zu einem crspricsslichcii RcMiltalc zu erlangen. Mau solle nur das Gemein• saiiie betonen und das Trennende hintan stellen, S.unt.iiM'.it Apfel Köln beantrag(, man solle in dem Kntwnrie bestimmen, dass die Vorstände nicht von den Ocmciudcmitglicdcrii, sondern von der Rejiräscntaiiz gewühlt werden. Rabbiner Dr. Vogeisleiu• Stettin: Die N’otwe״• digkclt des Geest/es werde von allen Seilen tuierkann!. Zitm ersten Absatz des Paragraphen i heantragt er den Zusatz ..Und gehört einem Rabbinatc an". Die ideellen Rechte der Rabbiner seien nicht genügend gewahrt. Das z w eite R c f e r a t über die SS 39 79 des Gesetzentwurfes erstattet Professor Bluschke-Iieiliii. der erklärt, im grossen mul ganzen aui dem Boden der Vorlage zu stellen. Das Grundmotiv, aus dem heraus diese Bestimmungen getroffen worden seien, war in den Gemeinden Frieden zu schaffen und denn Unfrieden vorzubetigeu. Unter anderem sagt Profcssor ülaselike: Wenn die Gemeinde vom Lehrer »der vom Rabbiner etwas verlangt, was er seiner Überzeugung nach nicht bieten kann, dann verlangt sie von ihm. dass er sieli auf den S'and- Punkt stelle: ״Wes Brot ich esse, des Lied ich singet״ Um diesen Punkt dreht sich denn auch in der Hauptsache die ganze diesem Referate folgende Diskussion. Rabbiner Dr. Gntinaim-Brcslau: Als ein früherer Kutwurf dem Minister vorgelegt wurde, da soll der Minister gesagt haben: Hs ist gar nicht unsere A h s i e 111. d a s .111 d e 111 u m zu st ä r k e 11, und das ist in der Tat der Charakter des ganzen jetzigen Judengesetzes. Will man in Wahrheit das Judentum stärken, so muss man dafür sorgen, dass den Vertreten! unserer Gemeinschaft die ihnen gebührende Achtung nicht versagt wird. Denn dadurch wird Ule Gemeinschaft selbst herabgesetzt. Wir halien uns der llofiiumg liiugegcbcn, dass hei der Schaffung eines neuen Gesetzes dem genannten Mangel des alten abgehoben wird. Wir können nun alier 11 i c h t sagen, dass w׳ir mit dem, was der neue Kutwurf bringt, zufrieden sind. Die Bedingung der Doktorprüfung für den Rabbiner, die der Kntwurf aufstcllt, betrachte ich nicht nur als einen Schönheitsfehler, sondern als ein Gr und II bei. Welcher andere Stand lässt sich wohl seine Aus- Bildung von irgendwoher ausserhalb vorzthrcibcn. Diese Bestimmung stammt aus einer wenig diffizilen Auffassung vom Rabbiiicrstunde. Zu Jcr im l-iitwür! vorgesehenen Anstellung der Rabbiner aui z\Vu>1 Jahre bemerkt RcJncr: Der Rabbiner muss cm't selbständige Stellung haben; er muss den Mu* II a b c n k ü 11 neu, a (1 e 11 g e g e 11!1 e r r»; c h c י, ״ e Anschüttungen und Ze I tst! iniungj,, in der Gemeinde •seiner M e ‘ n 1111 g \ u י ג d r 11 e k z 11 g e b e 11. SelhstverstünJ'.»׳h muss Rabbiner mit der Gemeinde Hand in llanj 1׳c|ltn_ Anders kann er nicht wirken, aber Sie dürfen;,ucii den Rabbiner nicht zum Sklaven machen. (Als 1*; den Konservativen und den Zionisten lebhafter |$Ci. fall ertönt, bemerkt der Redner: ״Ich habe nicht die Absicht, liier agitatorisch zu wirken, aber ich ״!Us% sagen, was ich zu dieser Sache denke!“1 81״c i,fau. dien," fährt Redner fort, ״sieh nicht vor hieratischen Gelüsten zu fürchten — die hat das Judentum ״ c ^c. kamit. Bei uns heisst cs: ,Ihr sollt mir sun Volk von Priestern und ein heiliges Volk." Alle wollen wir Priester sein, aber es müssen l'u.MainJc geschaffen werden, die es uns Rabbinern c.a:.^. liehen, als freie, charaktervolle Männer unseres Amtes zu walten? Rabbiner Kopfstein - iJeutlien: Das Ai;»::., u״j Omega für die Rabbiner Deutschlands ist hei diesem Kntwurfe nicht die materielle Versorgung - es ist in Deutschland noch kein Rabbiner verhungert! — iur uns ist die Hauptsache die religiöse Seite. |)lts Judengesetz von 1:»I7 kennt nicht einmal d:m Wort Rabbiner. Ks kennt nur die Bezeichnung Kultusbeamtcr. Aber auch dieses Gesetz von!847 erkennt es trotzdem als allein richtig au, dass rci.cn.se Kragen durch Rabbiner, durch Kultusbeau.te zu schlichten seien. Ks wäre iür die Rabbiner cm bitteres Weh, wenn sie nicht andauernd an d.r Verwirklichung des F.ntwurfcs mitarbeite:. Uiniicn. aller cs ׳gibt eine Grenze, die ihnen hierbei gc/״cc.1 ist, die Religion. Wenn bian die Rabbiner u ic die Bürgermeister auf zwölf Jahre anstellcu w öd. י!.,!;.: soll man ihnen auch die Rechte der Burgern.unkt gel>en. Die Bestimmung ״der Rabbiner!miss ,.<J .,:t werden" ist nicht, wie es aiisseiicn konnte, eine lu־• vorzugung, Sündern eine Zurücksetzung des R.,:•• hiners. denn er braucht eben nur ״gehört‘• zu werden. Tun kann man dann nachher, was man will. Nicht das Wartegeld mul überhaupt keinerlei Geldentseh.»• digmig k111־n uns veranlassen, das Heiligste zu verkaufen, bloss um etwas sorgenfreier leiten zu Können. Rabbiner Dr. Werner München: Mail sagt uun die Sache liege ja in der Praxis nicht so scliiiiinn, w ie es manchem wohl scheinen könnte. Das ist aber Leine Begründung, denn Gesetze werden mein ge• geben für einzelne Rabbiner und iür vornehme Ge• mein Jeu, sondern 1!m in Streitfällen, wie sie überall Vorkommen können, angewendet zu werden, in einem Artikel in: ,.Berliner Tageblatt" über den ‘icsetzcntwiirf heisst es ״der Ra 11 bin er habe niemals im .1 1t de 11111 in eine Stellt! uz •g e 11 a I» t, die autoritativ w a r." I '.!$ ist ein grosser, verhängnisvoller Irr• III m. Der Rabbiner ist kraft unseres Rcligi״nsge• setz.es die Stelle, von der aus religiöse Kragen ent• schieden werden. Religiöse Kragen bedürfen, um zur Kntschtfidimg gebracht zu werden, doch auch ge• wi.sser Kenntnisse, und ledern Rechte entspricht auch eine Pilicht. Wenn unsere Vorstände mul Repi.!• s’entanteii eine religiöse Prüfung abgelegt haben werden (Heiterkeit und Beifall), dann werden sU auch über religiöse Kragen entscheiden können. Wir Rabbiner wollen mitarbeiten, so weit es gebt. Wenn wir aber an einem Punkte sagen müssen ״N'on possuimis!", so ist es nicht eines Dogmas wegen, sondern weil wir nielit in einen Gewissenskonflikt gebracht werden wollen. Wenn Sic aber ein Gesetz schaffen, das einen Gewissenszwang möglich macht, so werden Sie einst den Tag nicht segnen, an dem das geschah. Die Diener Gottes sollen nielit die Knechte der Überzeugungen anderer werden. Das muss vermieden werden können, denn wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Justizrat Lilienthal-Berlin: Wenn alle diese Forderungen, die wir gehört halten, verwirklicht werden sollen, so würden die Rabbiner eine Stellung haben, wie sie sic niemals gehabt haben, (Dr. Klee ruft: ״Immer!“), wie sic sie jedenfalls jetzt ficht haben! (Rufe: ״Das ist was aiulcresl“) Gerade im Interesse des Judentums ist cs nicht möglich, den Forderungen der Rabhiucr nachznkommcn. Wenn der Rabhiucr Icbc nslfl ngl ich angestellt Ist mul in allen religiösen Kragen ein Veto hat. so unterbinden Sic gerade die religiöse Selb• s t ü 11 d i g k c i t der Gemeinde. Wir müssen deshalb die lebenslängliche Anstellung der Rabbiner und das Veto der Rabbiner gerade im Interesse des Judentums ab lehnen! Rabbiner Dr, Vogcistcln-Stettin bittet um Verlesung seines Vcrmittlungsantragcs. Zu § -7. 7115 ׳ welchem es heisst, dass Änderungen des Kultus oder des Ritus sowohl vom Vorstände wie von der Oe*

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