Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIV (1909)
- Issue
- Heft 14-15 (2.4.1909)
- Date
- 1909-04-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Mo, 14/15. Seite 171. I. Per Distrikts!™ fordert das galizisehe ZentralKoimtcc um. in Lemberg eine Paliiitliiu.Kom. Bilssimi zu k'riinden. die imablianKiK vom Zentral- Miiitcc in allen Städten Galiziens solche KoinnS. neu 1»s Lehen rufen soll, 50 Prozent von den hinnahmen des Zentralkomitees sind der Paliistim- Kommission zu (Iberweisen. »mstina II. Pie reichen Zionisten sollen aufgefordert werden. Bodenbesitz tu Palästina zu erwerbcii ” III. Her Distriktstag fordert das ZcntrnlkömUue auf. «nc jüdlsch-demokratlschc Partei S KÄS .•״r l'cberimlinic der politischen Arbeit int 1 ״ndc!'• U;1s Zentralkomitee wird auf gefordert. einen hebräischen Scliulvcfelii und ein hebräisches Lehrer, «enihiar zu gründen. V. Jeder Distrikt muss ein eigenes Informations• l'iircan flir Palästina-Angelegenheiten haben In das Pisti'iktskomitee wurden gewählt die Herren: Pr. Schur. Sjiron. Hcniseh. Elgcnfold, Sass- I״wsk1. hscligrnml. Halncrn, Magnet, Schlinger und I•rl. .Meller. Mitteilungen des Zentralbureaus der Zionistischen Vcrelnlfl. IDr Deutschland Unter wiederholter Bezugnahme aui unser dies* bezügliches Rundschreiben ersuchen wir die ver* c’.irlielicu Ortsgruppen und Palästina-Vertrauens• ::׳.iuiicr dringend, die Agitation für die Aktien der An8I0 Paiostlno Co. Ltd. London dem grössten Eifer zu betreiben. Bestellungen auf Prospekte, die in jeder beliebigen Anzahl zur Vertilgung stehen, sind au unser Bureau, Berlin• Charlottenbnrg, Bleibtreustr. •19 zu Sendungen nimmt das Bankhaus A, & Co., Berlin NW. 7, Unter den gegen. richten. Geld• H. Hey mann Linden 59, ent• Eingänge an Schekeln und von I, Februar bis 25. Stadt Landesbeltriigcn März 1909: Schekel K< nigsberg j. Pr. 50.— Wronkc 32,— iuiik 2(1,— Zabrze — Ratibor — Dresden 15,— Hamburg 205,50 Lübeck 42.— Wunstorf 3.— •lachen 2.— München •Gladbach 1.— l.ippstadt 3,— Mi n. Mosel 1.— N'takirchcn bei Ziegenhain I.— Karlsruhe i. B. 49.50 M'iirzlmrg 23,— Nürnberg 42,— Bureau des Misraclti 110.— Landcsbelträgo 32.- 10,- 25.- 45,- 15.- 200.- —,ד. —.3 ־.1 - ס •M ־,33 _ לי׳ -,37 ־.10 Kartmannshof Wörishofcn Bochum b. Hcrsbruck 1.- 1.— 1,25 Mk. 672.25 Mk. 444,— Wir ersuchen die Ortsgruppen und Vertrauensr.ünncr auf das dringendste, besonders itn Hinblick auf die voraussichtlich In Kürze, bovorstehenden Kongrcsswnhlon, die rückständigen Schckcl nml Latidesbcitrügc u m gehend nbzntlllircn. (Mir weisen auch noch auf den vorstehenden Auf• ruf des Aktionskomitees hin!) fiüs^en oeMCfMDCN Die Mitarbeit unterer Leser an dieser «:'wünscht. Rubrik ist besonder! Albert Lcvy und wurde Herrn Dr. ungefähr folgendes Die Reorganisation der Kullusverfassung Die auf Samstag, den 27. März In Strassburg l E. einberufene Versammlung, in der Herr Rcchtsanwalt Dr. D r c y f u s aus Mülhausen über die Reform der Israelitischen Kultusvcrfassung rctcricrtc, war von ca. 300 Personen besucht. Nach Konstituierung des Bureaus, bestehend aus den Herren Max Epstein als Vorsitzender, Dr. Sylvain Hirsch als Beisitzer, Drcyfus das Wort erteilt, der ausführtcj ׳ , _ Es sei bereits das zweite Mal, dass eine Bcwegung, welche die Reform der Israelitischen Kultus- Verfassung zum Ziele hat. von Mülhausen ausgehe. Bereits im Jahre 1902 habe Herr Prof. Dr. Lcvy in Mülhausen eine ähnliche Bewegung In die Wege geleitet Bevor der Referent weiter ln die Materie eindringt, betont er vorweg, dass sein Referat kcJne persönliche Spitze gegen Irgendwelche Konsistorlal. mitgliedcr habe, sondern sich viS letzt bestehende, äusserst reformbedürftige Kon• ־sistorialvcrfassung richte. Diese Verfassung sei nach zwei Richtungen hin reformbedürftig: 1. Nach u n t c 11 im Verhältnis des Konsistoriums zu den llmi unterstellten Gemeinden. — Die französische Gesetzgebuiig liabo ihrer Zeit ein grossartiges Werk gcschaffen und damit der Jüdischen Rcllgionsgcmemschaft absolute Gleichberechtigung mit den anderen Kulten gebracht, Damals sei dies ein bedeutender Fortschritt gewesen. Aber was •lm Jahre 1806. 1823, 1844 und 1850 gut gewesen sei, brauche nicht notgedrungen heute noch gut zu sein. Jedes Departement bekam eine gemeinschaftliche Vertretung in dein Dcpartcmcntsliauptort, das K o n s I s t o r i u In, bewilligt. Diese Konsistorien mit den Rechten Juristischer Personen, hatten alles zu tun, was für den Kultus erforderlich war. Dagegen waren die ihm unterstellten Gemeinden quasi nur Ableger, ohne Jede Selbständigkeit. Die Vcrwaltuug der Gemeinden erfolgt durch selbstgewählte oder durch das Konsistorium ernannte Kommissionen oder Verwalter. Jedoch dürfen diese nicht selb- .ständig handeln, sondern haben nur den Willen des Konsistoriums mtszuführen. Das Konsistorium des Untcr-Elsass habe seit längeren Jahren, das des O b e r - H l s a s s seit kürzerer Zeit den Gemeinden Uns Recht bewilligt, 1111c Kommissionen seihst zu wühlen. Jedoch sei dies nicht ein gesetzlich fcstgelcgtcs Recht, sondern eine Toleranz des Konsistoriums und könne Jederzeit widemiie:) werden. Das Dekret von 1850 bestimme, dass das Konslstorium bestellen soll: aus dem Ohcrrahhincr und sechs weltlichen Mitgliedern, von denen vier ihren Wohnsitz am Sitze des Konsistoriums haben müssen. Z. B. Mülhausen, eine Gemeinde von 600 Mitgliedern, mit einem Budget von 47000 Mk. werde durch das Colmarcr Konsistorium verwaltet. Von diesem seien 4 Mitglieder Colmarcr Gcmeimlcmitglieder, die zu Mülhausen nhsntut keine Beziehungen unterhielten, und man könne mit Fug und Recht nicht verlangen, dass diese Herren die Gemeinde M ii 1 It a u s cn verwalten. Herr Dr. Drcyfus führt noch mehrere ähnliche Beispiele au und gelangt zu dem Schlüsse, dass cs dem modernen R e e 1» t s c in p - finden widerspreche, dass eine G cm c i 11 d e von einem K 011 s I s t ״ r i u tu vcrwaltet werde, 'das die Bedürfnisse d c r G c m c i 11 d e 11 ii 11 e r 11 a 11 p t nicht k c n 11 c. Dieser Vorwurf treffe aber keineswegs das Konslstorium. sondern mir das reformbedürftige Gesetz. Es sei an der Zeit, das Gesetz dahin abzuäudern. dass iede Gemeinde ihre Angelegenheiten seihst regle. Den grösseren Gemeinden sei eine grössere Selbständigkeit cinzuräumcn, als den kleineren und das Konsistorium sollte lediglich als Aufsichtsbehörde fungieren. 2. Nach oben sei das Gesetz gleichfalls rcforinbedürftig. — Bis 180־ existierte ein Zentral• k o 11 s i s 10 r I u in, welches die Befugnis hatte, die jüdische Religionsgemeinschaft bei der Regier u 11 g zu vertreten. Nach der Annexion seien diese Befugnisse des Zcntralkonslstoriums provisorisch teils den Bezirkskonsistorien, teils den Bczirkspräsidenten übertragen worden. Letztere vcrmittclten ausschliesslich den Verkehr zwischen dem Konsistorium ihres Bezirkes und der Regierung. Dieses gleich nach der Annexion cingcfilhrtc Provisorium existiere heut noch immer! Eine Abänderung dieser Zustände sei nur zu erreichen, wenn die Majorität der Wähler eine dahingehende Resolution unterzeichne. Es sei absolut nicht erforderlich, dass ein Zcntralkonsistorium errichtet werde, sondern cs sei ebensogut, wenn an der Spitze der Konsistorien ein Vertreter bei der Rcgicruug im II a u p t a m t angcstcllt sei. Die Rcsolution sei sehr allgemein gefasst, so dass ihr Jeder beitreten könne. Die nähere Ausarbeitung der gcsctzlicheii Bestimmungen sei der Zukunft Vorbehalten. Der Herr Referent beantragt mm folgende Resolution: ״Die Unterzeichneten geben hiermit Ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die bestehende Verfassung des Israolitlschcn Kultus einer grundsätzlichen Abftn dcru!1 g dringend bedarf, und dass diese Abänderung ln der Richtung vorgenommen werden muss, dass den Kultusgcmcindcn die grösstmüglichc Selbst ündligkctit gegeben und dass die gesamte Kultusvcrwaltunc in eine oberste Bohördo zusammengofasst werden soll." Reicher, langanhaltcndcr Beifall folgte den klaren und populären Ausführungen des Redners. — Nach stattgehabter Diskussion, an der sich die Herren A. Durlach, Gottfried Lcvy, Dr. Schmoll und Sylvain Kracmer beteiligten, wird /die Resolution nach einem Schlusswort des Herrn Referenten einstimmig angenommen. Der Vorsitzende teilt mit, dass beabsichtigt Ist, sofort ln <110 Agitation zu Qunsten dieser Bewegung oinzutreten, Von Strassburg aus soll Untcr-Elsass und Lothringen für die Sache gewonnen werden. Berlin. Zu einer ernsten Feier hatte sich nm Mittwoch, dem 24. März, früh um 10 Uhr die jüdische Gemeinde Berlins in der Svnagogc Lütznwstrassc zusaimiiciiuefuiidcn: cs galt dem so iält verstor- ־ b c 11 c 11 J u s 11 z r a t Edmund L a c 11 m a 1111 die letzte Ehre zu erweisen. Das Gotteshaus war schwarz bekleidet, 'der Altar und das Allcrhciligste mit Blumen und schwarzem Tuch verhangen, die Laumett in schwarzen Crepe gehüllt. Au dem Sarge des Verstorbenen sprach, nachdem der Gcmcindcelior einen Psalm gesungen, zuerst Rabbiner Dr. W c i ssc Er feierte den Toten als einen Mann, der im Dienste des Vaterlandes, des Rechtes und der Liebe sein Leben imtzvoll verbracht habe. Nach ihm hielten Ansprüchen Justizrat Timeudorfer für den Vorstand der Jüdischen Gemeinde. Geheimrat Ludwig Geiger für den Talmud-Thora-Vercin. Justizrat ilorwitz für den Verband deutscher Juden, Justizrat Blau aus Frankfurt a. M. für die Jcwisli Colonisation Association, endlich Generalkonsul Landau für den Hiifsvereiu deutscher Juden. Ifamlmrg. Die vom Vorstand und dem Reprüsem.mtcnkoilcgiuni der dcutseliäsraclltischcu Gelsicindc beschlossene neue Uenieiiidsveriassuiig ist jetzt vom Senat genehmigt worden und 11.1t damit Rechtskraft gewonnen. Von den früheren zuletzt im Jahre 1866 revidierten Statuten weichen die jetzigen insofern ab, als ,sie manche der Neuzeit entsprechende Bestimmungen enthalten. So z. D, können sielt letzt ausser dem Synagogen• und Teinpelverbaml noch andere Kultusvcrbändc mit Geuelimigiiiur der üctnciiidckolicgicü bilden, sofern dies mindestens 300 stcuerzahlcide Gcniciiidcaitgcliürigc beantragen. Neu ist auch di: Errichtung einer Wollt• fahrtskommissioit. deren Zweck es ist. neben selbständiger Tätigkeit auf die Stiftungen. Anstalten und gemeinnützigen Vereine fördernden Einfluss nuszuüben, sowie auch die Verallgemeinerung und den Austausch sachlich wichtiger Eriahrungcii unter ihnen herbeizuführen. Den modernen Forderungen entspricht auch die Bestimmung, dass in den Konimissioncii für die Armeuverwaltung und Wohlfahrtscliirichtuiigen ebenso wie in den Vorstand der Israelitischen Töchterschule weihliehe Gcmciiidcangehörige gewählt werden können. Die Aufnahme dieser Bestimmungen im Statut, sowie die Erriclitmig der Wohlfahrtskomtnission ist in erster Linie der Initiative des verstorbenen Gustav Tuch zu verdanken. In unserer Gemeinde liegt die Fürsorge des Kultus den einzelnen Verbänden ob. und der Gemeinde ist mir die sozial-ethische Betätigung vorbehalten. (S.) Hamburg. Die Hamburger Ortsgruppe der Vereinigung für das liberale Judentum hielt am letzten Dienstag eine zweite Versammlung ab, in der Herr Dr. Sonderling ein Referat erstattete iilier ״P r 111 z i p i c 11 c Fragen des liberalen Judentums." Der Redner betonte zunächst, dass die Liberalen durchaus nicht die 11 ist«»- r i s c 11 c V e r g a 11 g c 1111 c i t des Judentums a usl ösc 11 cn wollten, sondern nur bestrebt seien, den alten Kern mit einer neuen, den modernen Zeitanscliammgcii entsprechenden Schale zu verseilen. Aus diesem Grunde halte er ausser dem monotlieistlselten Grundgedanken des Judentums auch diejenigen Teile des Zcrcmoiiialgesetzes für verbindlich, die das Gcmciiischaftsbcwusstseii! stärken, die Unter- Scheidung von der nicht jüdischen Umwelt fördern und dadurch die Reinheit der indischen Rasse erhalten. — Die Diskussion gestaltete sielt ms״- fern interessant, als Herr Dr. Ri cg er. bekanntlich der Amtsvorgängcr des Herrn Dr. Sonderling, dessen Anschauungen bekämpfte und von der Rassenthcoric seines liberalen G c s i n 111111 gs - genossen 1t i c 111 s wissen wollte. Das Hauptgewicht sei auf den monotheistischen Gedanken zu legen Einer Aufrcchtcrlialtimg des Zcrotvonialgcsct/.cs könne man heute nicht mehr das Wort reden. Ein Teil der übrigens nicht sehr zahlreich besuchten Versammlung schien sielt diesen Ausführungen anzuschlicsscn. Interessant ist cs. dass der erste Prediger des Verbandes Herr Dr. Lei m - düricr, den Bestrebungen des liberalen Judentnms fcriistcht und daher auch nicht zur Verstimmlung erschienen war. Tncliel (Wcstpr.l Am letzten Mittwoch starb hier plötzlich der älteste Bürger unserer Stadt. Herr J 11 das Wciss. Er hat ein Alter von über hundert Jahren erreicht. Frankfurt a. M. Mit der Reform des Wahlrechts der Israelitischen Gemeinde und Ihrer Verfassung beschäftigte sich eine nm vergangenen Samstag in den Kniserhof vom Zcntralvcrcin israelitischer Gcniclndemitglicdcr einberufene öffentliche Verstimmluitß'. Der Vorsitzende Dr. Heinemann gab zunächst bekannt, dass die Landtagsabgeordneten Dr. PI cs eh und Funck am persönlichen Erscheinen verhindert ihre Sympathien für die Bestrebungen kundgegeben und sich bereit erklärt haben, für sio Im Landtag einzutreten. Der Referent Dr. W. Hanauer führte aus. dass die Grundlage der heufigen Verfassung das vom Senat erlassene Regulativ vom Jahre 1839 ist Tatsächlich Ist die Verfassung noch älter, sie stammt aus der orimatischcn Zeit, denn das vom Orossherzog von Frankfurt Dalberg. 1812 erlassene Dekret Ist die eigentliche Grundlage des heutigen Qesetzes. Das Regulativ ist teilweise