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Jüdische Rundschau · 1909-03-26 · Heft 13 (26.3.1909) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIV (1909)
Issue
Heft 13 (26.3.1909)
Date
1909-03-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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N13 .״ »Die auf Änderung des geltenden Rechts ecriHi tctcii Bestrebungen gingen früher vielfach ftber d?» berechtigte Ziel hinaus, imlcin sic zugleich dio l'niecii des Verbots der Vivisektion und des Schüclu teil» hereinzogen und dadurch einer unbefangene» Losung der gesetzgeberischen AufgabesÄterfi! Keilen bereiteten. Hier st unverkennbar ein Wandel cingetreten. Die öffentliche Erörterung der bczcich* hcicu Fragen hat au Schürfe verloren und einer ruhigeren Abwägung der in Betracht koiuuiendcn Oe. sicliisimnktc Kaum gegeben.Ebenso lmt die Enge vier Zulässigkeit des S c hü c h t c ns an Schärfe verloren, naclJden!!diese SiehlacUtuicthodc cnizielumK •־־ jj! bffen llclieu bchiachtliüuscrn verholen und die Zulässigkeit eines solchen Verbots dureli die Rechtsprechung ausser Zweifel gestellt worden ist. Ilici/ii bemerkt die ..Jüdische Presse“: ״Diese Ausführungen sind, soweit sie das Schlich* len hei reffen, zweifellos geeignet. Befremden zu er* reuen. Hs kann nicht Wunder nehmen, wenn die lUiürworter der Unterdrückung des Schilchtcns eine Rechtfertigung Ihrer Bestrebungen und eine Ermun* imiuu herauslcscn, auf dem Wege zum Ziele zu gel.iuuen. dessen ״Zulässigkeit durch die Rechtsprechung misser Zweitel gestellt worden ist." Man hatte füglieh eine Erörterung der grundsätzlichen Präge, zu* mindest eine Bemerkung' darüber erwarten dürfen, ob die Entscheidungen des Obcrvervvaltungsgcrichts, auf welche Bezug genommen wird, mit dem gelten* den Recht vereinbar sind. d. 11. ob der § 360 No. 13 auf d.is Schachten überhaupt ausgedehnt werden htm. was. da keine andere einschlägige Qesctzcsbc* Stimmung existiert, der Pall sein muss, wenn ein Ver* M desselben wirklich zulässig sein soll. Die Bemerkung, dass das Scliüehtcn ״vielfach nur unter besonderen Vuisichtsmassregcln geduldet wird,״ ist irreführend. Diese Vorsichtsmnssregcln he* /(du. n sich nicht auf den eigentlichen Schächtakt, sondern mir auf die Vorbereitungs-Handlungen, das fesseln. Niedcrlegcn des Tieres usw״ zu deren schonender Durchführung in den meisten Buu* dessi.mten Ministcrial•Verordnungen erlassen worden sind. Dass in einzelnen öffentlichen Schlachthäusern twliiielit*Verbote bestehen, ist traurige Tatsache: aber is ist auch Tatsache, dass über ihre Zulässigkeit, tut/ der Rechtsprechung des Ohervcrwaltungsgcrights, von l’rtcilsbcrufcncii Zweifel geltend gemacht werden. . . .' Zur Präge der Ablehnung eines Jüdischen Sachverständigen durch eine antisemitische Partei lat der I. Seint des Oberlundcsgcrlehts zu Ihm• l׳vrg am 2(*. Oktober IW* tuiehfolgcnde Hntseliei* dune cctroficu: ..Der Beklagte stützt die Ablehnung auf die Tat* sache. dass er seihst ein überzeugter mul eifriger Antisemit sei. dessen indcnfeindlichc Gesinnung weit und breit, insbesondere auch dem der israelitischen Religion angchörcnücn Sachverständigen bekannt sei und dass er ferner mit dem Sachverständigen selbst m den neunziger Jahren bei einer Qcrlchtsvcrhand* Jung einen heftigen Xusammenstnss gehabt habe, wobei er das damalige Gutachten des Sachvcrstün* digeii als einen ״J 11 d e n s c h m u s" (Sehr gesclnnackvoll und geistreich! Red. d. ״J. R.") bczclch* net habe, was eine beträchtliche Spannung’ zwischen ihm und dem Sachverständigen hervorgerufen habe, her erste Richter hat dem Anträge des Beklagten nicht stattgegehen, weil die behaupteten Tatsachen -ur Begründung des Antrags nicht geeignet seien: denn mau könne nicht amichmcn. dass ein anstiln* Ncltlicsscn!“ Als ihm der Wflchtcr ein Zeichen nab. dass das Werk vollendet sei, schritt er langsam und ftravitilt’sch auf das Qewölbe zu, um seines Amtes zu walten; er drückte ein grosses Siegel auf die Tür, verschloss sie und steckte den Schlüssel zu sich. (Portsetzung folgt.) Kleines Feuilleton Eine Wagner-Reminiszenz 1 einem Aufenthalt Richard Wagners nkfurt a. M. plaudert In der daselbst er* iden Wochenschrift ״The English Mall der!eher Dr. Heinrich Fclbcrmann: ,de» Gast in dem Hause eines Freundes, des uc* isuls Jaqucs Hahn, dessen Privatsekrctt : zcitlang gewesen war. Jaqucs Hahn wurü ssem Sinne als ein Original betrachtet, dabei einer der besten Menschen, dlo 0נ «ojebt ein Mann von grosser geistiger BewcglichE Ifachcn Vorzügen, der Kunst unf. L1‘frac“r,01. giger Weise unterstützte. Eines Abends sassen 1 grösserer Gesellschaft an seiner . rd Wagner der zu den Oilstcn gchörtc, ג sich in schroffer Welse « wohn, Halevy usw. und^bcstrltt ״bwlwupt dis eben Rasse die he״ vom. nd der Harmonie. Indem er dbe lüd sehcn Kon , 1» des Plagiats bezichtigte• Obgleich mir d s _JJU_E ט J S C HiE _R UN DSCH A U diger Israelit sein Gutachten deshalb unter Verletzung vufi, ac 1y.®r^l/lndlgcncldcs In bewusst unwahrer we .sc sollte ahgehen können, well eine Prnzcsspartcl Antisemit oder eine Person sei. von welcher Ihm vor vieieii Jahren eine ungerechtfertigte, aber durch das Ucriclit sofort entsprechend gesühnte Beleidigung widerfahre» sei, Dieser Beschluss war nicht gerecht* 1?5Ä'Ki* '^ac'! ^{י Aha. I Z.P.O. kann nus denselben uriinden, welche zur Ahlehiiung eines Richters hercchtigcn, auch ein Sachverständiger abgclclint wer* den. Als Ablchnungsgrund gilt nacli § 42 ZPO. auch die Besorgnis der Befangenheit. Diese ist gerechtfertigt, wenn aus den Tatsachen ein Grund z« Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Riehters oder Sachverständigen entnommen werden kann (Unupp.stcln Komm. z. ZPO. 8/0. Aufl. § 406 Bern. I). Wann c n Grund zum Misstrauen gegen die Unparteiliehke t vorlicgt, Ist vom Qesctz mit Absicht nicht spezialisiert und nach den Umständen «ics Palles zu beurteilen. Die Auffassung des ersten Richters über den Begriff der Befangenheit ist viel zu eng. Diese setzt keineswegs voraus, dass die Vermutung einer vorsätzlichen Eidcsvcrletzung' des Sachvcr* ständigen bestellt.י Denn eine solche Vermutung wird in den seltensten Fällen vorllcgcn. Jedenfalls aber fast nie glaubhaft gemacht werden können, damit wäre auch die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nahezu ausgeschlossen. Es genügt vielmehr der Verdacht einer unbewussten, durch Irgendwelche politische, persönliche oder sonstige Differenzen licrvorg'erufcncn Voreingenommen* »eit des Sachverständigen. Der Sachverständige ist der Gehilfe des Richters und soll daher In persün* llcher. moralischer und wirtschaftlicher Beziehung den Parteien ebenso Intakt und unanfechtbar gegen* Überstellen wie dieser. Das Gesetz bestimmt daher auch, dass ein Sachverständiger aus denselben Gründen wie ein Richter abgclclint werden kan». Die Unparteilichkeit des Sachverständigen ,muss ledern Zweifel entrückt sein, so dass die Parteien ihm unciiu geschränktes Vertrauen eutgegenbringen können. Es muss dor Begriff ״Besorgnis der Bef a 11 g’ e 11 h c 11" c 11 c r z 11 weit a ls z 11 cneaus• gelegt werde» (vcrgl. OLGRsor. Bd. 9 S. 73). Es bedarf keiner weiteren Begründung, dass ein Überzeugter und eifriger Antisemit, der sich als sol* eben bekannt wclss, kein uneingeschränktes Vertrauen in die Unparteilichkeit eines israelitischen Sachverständigen haben kann, ’ und dies um so weniger, wenn er mit dem in Frage stellenden Isrächten noch einen persönlichen — wenn auch mehrere Jahre» zurückliegenden -- Xusammenstnss gehabt hat. Ein Urteil, das sieh auf das Gutachten eines solchen Sachverständigen stützt, muss hei der betreffenden Partei von vornherein Misstrauen her* vorrufen. Schon die Pflicht des Richters, sein Urteil möglichst unanfechtbar zu machen, muss Ilm ver* nnla.sseii, dlo Grundlagen seines Urteils, soweit an* gängig, iedem Einwand zu entziehen." (Scuffcrt Archiv Bd. 64. neuestes Heft, S. 124.) Die Entscheidung mag im vorliegenden Palle zutreffend sein: prinzipiell aber lässt sich viel dagegen clnwcndcn, dass etwa leder Antisemit he* rcchtigt sein sollte, einen Jüdischen Sachverständigen oder Richter abznlelmen. Die Furcht dor Partei oder des Angeklagten vor der Befangenheit des Sachverständigen kann dlcso Befangenheit doch nicht ohne weiteres tatsächlich glaubhaft muchen, Auch sind die Gerichte in anderen Füllen weit weniger feinfühlig den ßcfangcnhcltsbcdcnkcn von Angeklagten gegenüber gewesen. Bekanntlich betreibt der Junge iüdischc Gemeindcvcrcln' Berliner ״N c u seit einiger Zc sehr geschmacklos erschien, da er doch wusste, dass der Mann, dessen Oast er war, und von dom er häufig Geld entliehen ohne cs zurück* zuerstatten, ein Jude war und zwar ein Idealist!• scher Jude, der die Hand Jchovahs überall angebracht hatte und auf dessen grossem Kristallsicgcl das Wort Schndai cingravicrt war, obgleich auch die meisten Gäste, darunter die grosse dramatische Sängerin Sara Opponhchnor, die neben Ihm sass und die eine seiner schönsten Rollen kreiert hatte, Juden waren, so blieb Ich doch bei der provozierenden Acusscrung ruhig. Als dann aber Wagner ln seiner autoritativen Welse über die persische und arabische Literatur sprach und die Meinung äusserte, die Perser, die Araber und Mauren überhaupt hätten grosso Denker und Dichter von unsterblichem Ruhm hervor* gebracht die Juden niemand, der die Mittclmüsslgkclt überschritt, da konnte ich mich nicht enthalten, laut zu lachen. 'Oeroizt durch mein unverschämtes Lachen, wie er cs nannte, rief er mir blass vor Zorn zu• ״Was haben Sic zu lachen, Sie Rotzbube?" Ich sprang von meinem Stuhl auf und erwiderte laut und scharf: ״Ucbcr Ihre krasse Ignoranz.“ Wir wären wahrscheinlich aneinander geraten, wenn nicht die anderen Anwesenden dazwischen getreten wären." Ein alijüdischerftünzfund In Südafrika Im ״Anthrppos“, einer Internationalen (mehr* sprachigen) Zeitschrift für Völker- und Sprachenkünde, berichtet Bruder Otto, ein Trapplstcnmflnch aus M a r 1 a n h 111 (Natal) über elno a 11 e M U n z c, Seite 140. chic eifrige Propaganda gegen die längst veraltete und allen Begriffen moderner Bürgerfrclhclt widersprechende prcimlscho ■ Judeugcsetzgebung. Der Zcntralvcrcin Israelitischer Oo. mclndcmltglieder In Frankfurt a. Main plant nun, wie wir hören, eine ähnliche Aktion gegen die Verfassung der dortigen Qomclndc, die aus dem Jahre 1839 (D stammt, also noch zur frcistädtlschen Zelt entstanden (st. Es wird Zelt, dass endlich auch In anderen Ocmclndcn eine energische und zlclbc* wusste Gemeindepolitik getrieben wird. Russland In Petersburg wird letzt eine neue luden feindliehe Organisation gebildet. Ihre Qründcr sind: Pnrisclikcwltsch, Markow. Dr. Dubrowln. der Herausgeber der ״NowoJa Wrcmia", Suworln und Mcnschikow — alles bewährte Helden des ״echten Russcntums". Der neue Verband soll das russische Volk vor der ״jüdischen Exploitation“ schätzen, gegen die Jüdische Presse kämpfen und Mittel zur Beförderung der Juden nach Palästina suchen. .... Leider i s t die Sache nicht so komisch, wie sie n u s s I c I! t, ׳ denn die genannten Herren sind ge* wiegte Demagogen, denen cs an Erfolg bis jetzt nie fehlte. * Ein paar charakteristische Beispiele für die russische Justiz berichtet man uns aus Petersburg; In Witcbsk wurde vor 22 Jahren dem JUdisehen Kaufmann Tikpuk ein Knabe geboren, der den Namen Simon erhielt und nach einem Jahre starh. Nach einem weiteren Inlire wurde Tikpuk wiederum mit einem Solmc beglückt, der ebenfalls den Namen Simon erhielt. Das verstorbene Kind wurde aber, wie cs in Russland manchmal passiert, in der ״Mctrika" (.standesamtliches Register) nicht gestrichen und ist nun — militärpflichtig. Bei Juden dürfen aber Oesclnvistcr nicht denselben Namen führen. Die Stadt-Duma hat den Fall untersucht und der Bezirksmilitärvcrwaltung offiziell bestätigt, dass der erste Simon als Kind gestorben und deshalb von der Liste der Stcllungspflichtlgcn zu streichen ist. Dessen ungeachtet hat die Militärbehörde den Vater mit der für Militärdicnstcntzlelmng Üblichen Strafe von 300 Rubel belegt. Ein anderer Fall: lm Jahre 1908 hatte sich ln Stolbzv (Gouv. Minsk) Jankcl Schapiro zum . Ocstcllungstcrmin »lebt gemeldet. Man suchte nach seiner Familie, um von Ihr die Strafe von 30t» Rubel clnzuzleheii. Nach langem Suche» fand man einen Bruder des Militär* pflichtigen Im Städtchen Lubny, Gouv. Poltawa. der aber sehr arm ist und durch sein kleines Lumpenecschäft seine slchcnköpfigc Familie zu ernähren hat. Die Polizei verauktionierte nun seine ..Ware" und verkaufte sie ־— für 16 Kopeken .... Die Akten der Angelegenheit umfassen über 15 Bogen! Nach mehrtägiger Verhandlung hat das Gericht die Professoren und irüheren Vorsteher dor Odcssncr Universität Sautschcwski und Waskowskl wegen Begünstigung Illegaler Handlungen im Jahre 1905 zur Dienstentlassung verurteilt Erstcrcr wurde fiir immer, letzterer für drei Jahre des Rechtcs. öffentliche Stellen zu bekleiden, für vcrlustie er* klärt. Das harte Urteil hat auf das liberale russische Bürgertum und auf die Juden einen tiefen Ein* druck gemacht. Denn cs bedeutet die Verurteilung j die sich in dem Museum dieser südafrikanischen ן Stadt befindet, wohin sic im Jahre 1898 nach ihrer! Auffindung gebracht worden war. Arbeitende Chorreligiöse des Klosters hatten sic In einer Qartcnanlagc aufgclescn, wo sic in der oberen Sand* und Humusschiebt, etwa 30 bis 50 cm tief, lag. «Das Gepräge der Mllnzc," so schreibt Bruder Otto, ״ist noch sehr scharf; sic kann nur kurze Zelt durch Menschen* hündc gegangen sein. Das FumlstUck HL wie P. Th. Strahmann (Mödling) in der genannten Zeitschrift erklärend mittcilt, ״nach Form und Aufschrift eine Jüdische Kupfer nt Unze aus vorchristlieher Zeit Die ausserordentlich gut erhaltenen Schriftzciclicn sind altsemitlschc Charaktere in der Gestalt, wie sic im 2. und 1. Jahrhundert v. Chr. noch auf Münzen und Denkmälern ongewendet wurden. Die Transskription in die hebräische Quadratschrift ergibt die Worte: (Vorderseite:) ״viertes Jahr (Rückseltc:) der Befreiung Zions". Münzen dieser Art, mit denselben Symbolen und derselben Aufschrift sind allerdings nicht unbekannt; man hat deren schon viele gefunden und als Ihre Entstchungszcit das zweite vorchristliche Jahrhundert allgemein an* erkannt, näher: die Rcglcrungszclt des Simon Mac* cabacus (143—136), Was aber diesem Pundo hier eine besondere und einzigartige Wichtig* kett vorlclht, das ist der Fundort: SQd* a f r 1 k a. Die vlclumstrittene Frage nach dem Charakter und der Herkunft der südafrikanischen Rulncnstätten tritt ndt diesem Pundc zweifellos in ein ganz neues Stadium.“

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