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Jüdische Rundschau · 1909-01-29 · Heft 5 (29.1.1909) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIV (1909)
Issue
Heft 5 (29.1.1909)
Date
1909-01-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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No. 5. JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 53. ״dien, Gleichwohl sind alle diese Lngc klar *childernden Aufsätze deutscher Zeitungen — vor jenen der ״Nowoje Wremjn" und des ״Standard״ kniff man die Augen zu — der demokratischen Presse arg auf die Nerven Befallen. In seiner »blichen Nürgclart bespricht ein Berliner Judcnblttttchcn diese Tatsache und begründet sie mit folRendcn Stossicuf/era: ..II» hat bei uns unter der Regierung \VI|. keim» H. an dem freie« Wettbewerb aller Talente gefehlt und deshalb scheine« uns auf die Dauer die überlegenen Ocistcr abhanden Bekommen zu sein. Nicht IcdiRlieh das persönliche Verdienst, sondern Protektion und Zugehörigkeit zur Adclskastc und Korpsbrüderschaft haben seit Jeher im Heer wie in der Regierung und in der Verwaltung das Avancement bedingt. Diese Taktik hat in der Politik die kläglichsten Früchte gezeitigt, die Unfähigkeit der deutschen Diplomaten ist nachgerade sprichwörtlieh geworden. Die Fülligkeit der Heerführer erweist leider immer erst der Krieg, da die Kaiserm.inöver an! die Dauer fast zur Komödie entartet sind." Aber warum denn verzagen? Wir haben doch ״(lih unsere Judeni" So sicht also die oft betonte nicht-antisemitische Vornehmheit der ..Deutschen Tageszeitung'* * aus! Ohne jede Veranlassung, gelegentlich einer Frage, die mit den Juden auch gar nichts zu tun hat, spricht das Blatt von einem ״Berliner JudcublUttchcn" (weil das ״Blättchen", das übrigens unsere Sympatliien in puncto Judenfrage durchaus nicht gcnicsst. die ..!י• T.-Ztg." an Bedeutung himmelhoch Uberr.1e1!'. und dann hetzt cs so ein ganz kleines Wenig auf ..unsere Juden" und erzeugt so in seinen Lesern die geistige Pogrom-Stimmung, die ihm dienlich ist. Ks geht eben nichts über ״deutsche“ Ehrlichkeit und Vornehmheit. * Die m Berlin (HI) erscheinende ״Deutsche Zeitung" schreibt: ״Au waih! Aus UntcraltcrthcJm wird der ,.Payr. I.nndcsztg." geschrieben: Der Pferde- und Viclih.'indlcr Isaak Freudcnthal von Unteraltcrhelm kaufte im Orte Klst eine Kuh für 30 Mark, die er sofort bezahlte. Einige Tage hierauf sandte Freudentlial seinen Vichtreiber Haid, um dieselbe abholcn zu lassen. Als Haid fragliche Kuh fortführen wollte, kniete das arme Tier nieder und verschied vor den Augen des Treibers." Und so etwas nennt sich ״Deutsche Zel- 111 ne“ - Pfui Teufel! Zweck des deutschen Oesetzes würde verletzt, wollte man diese Ehe für nichtig ansehen, denn das Besetz will, dass niemand wegen seines Glaubens minderen Rechtes sei." T. Russland , DIo Mitglieder der russischen (Jrupije des in Moskau tagenden Internationalen Kriminalisten- Kongresses haben an den Advokaten H i 11 c r s o h n ein von Herrn Nabokow, dem Vorsitzenden des Kongresses untcrzeichnctes Telegramm gesandt, in dem dieser Hillcrsohn im Namen aller derer, denen die Unantastbarkeit der Redefreiheit des Verteidigers im Ocrichtssaaic am Herzen Hegt, seine würmsten Sympathieen ausspricht. Herr Hlllcr- *ני»> Hat, wie man sich wohl erinnert, die ״unerhörte Kühnheit" besessen, in seiner Verteidigungsrede wührend der Verhandlung über die Pogrome ln Byalistok auf die wirklichen, auf die vor allen anderen verantwortlichen Urheber der in Byalistok verübten Bestialitäten hinzuweisen. Wegen dieses ,.strafwürdigen Verbrechens" Ist er in Anklagczustand versetzt worden; der allgemeine Verband der russischen Juristen, der mit Recht in dieser Vergewnitlgung eine. Qeführdung seiner eigensten und wesentlichsten Interessen erblickt, hat zur Bekundüng seines Protestes angeordnet, dass die Vorsitzen• den aller Juristischen Verbünde Russlands Hillcrsohn» Verteidigung übernehmen sollen. Ausserdem haben diese die Petersburger Advokaten Karabs c h c w s k l und Q r u s c n b e r g übernommen, die dafür sorgen wollen, dass die Verhandlung in W11 n a stattfindet, da Hillersohn aus Byalistok und Qrodno Drohbriefe zugegangeu sind. — Die Protestkundgebung der russischen Delegierten des Kriminalisten- Kongresses ging übrigens nicht ohne Jeden Zwlsehen fall vor sich. Einer der anwesenden Juristen erhob nämlich gegen die vorgcscblagcnc Absendung des Telegramms an Hillcrsohn Einspruch mit dein Hinweis darauf, ״dass eine Vereinigung, die nur wissenschaftliche Ziele verfolge, sich nicht mit politischen Tagesfragen zu befasse« habe"; man sicht — der ״echt-russische Oclst" dringt überall durch. — diesmal Jedoch wurde er zum Schwelgen gebracht, unter Berufung darauf, dass es sich hier um eine Prinzipien frage handle. Die Ab- Sendung des Telegramms wurde denn auch einstimmig beschlossen. R. ״ AUS ALL6R W€LT « Deutschland Beachtung verdient eine Entscheidung des Hanseatischen Ohcrlandcsgcrichts (Hamburg) über die Gültigkeit einer in Deutschland geschlossenen Mischehe zwischen einem österreichischen Juden und einer deutschen Christin. N'acli § 64 des österreichischen Allgemeinen Hiirgerlichcn Gesetzbuches von 1811 Ist die Ehe- Schliessung zwischen Christen und Andersglüubigcn verboten und eine gegen dieses Verbot geschlossene Die nichtig. Nach deutschem Recht Ist eine solche Mischehe gültig. Da nach dem F.lnfflhrungsgcsctz des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches In Familien* rcchtsungclcgcnhcitcn für Ausländer ihr heimisches Recht zur Anwendung kommen soll, hatte der Klüger, ein in Bremen wohnender Kaufmann David 0״ welcher aus Galizien stammt und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, die Nichtigkeitserklärung Hiiier l’.hc mit Berufung auf das österreichische Recht verlangt. Seine Klage Ist Jedoch In beiden liista uzen abgewiesen worden, und zwar Im wesent- 1ielieu aus dem Grunde, weil die Geltendmachung eines derartigen Ehehindernisses In Deutschland dem Zweck eines deutschen Rclchsgesctzcs, welcher der Anwendung eines ausländischen Rechtes vorgehe, witlersprechc־, dieses Rcichsgesetz sei das Gesetz Wie kürzlich bereits gemeldet wurde, haben die bucharischen Juden, die seit langen Jahrzehnten ihre Einkäufe Im Innern K’uss'ands, besonders auch In Moskau zu machen pflegten, und die dadurch zu Vcrmitt'crn zwischen dem europäischen und den: asiatischen Russland geworden sind, ein Gesuch an den russischen Ministerrat cingcrelcht. das Gesetz vom Jahre 1900 zurückzuncinncn oder cs einstweilen zu suspendieren, bis die allgemeine Judenfrage in Russland «׳crcgclt werde. Das genannte Gesetz vom 5. Jmti 1000 stellt die Juden aus Buchara den übrigen russischen Juden gleich, wodurch es «Iso den bncharlsehen Juden unmöglich gemacht Ist. weiter In Rnss- Jnnd zu reisen und ihre Geschäfte abzuwickcln. Auf das genannte Gesuch hin hat nun Rabbi S c h a I o m T a s c h 0 r. der Vorsteher der hnchnrlselten Juden, folgendes Telegramm vom Ministerrat erholten: Der Ministerrat hat am 22. Januar den Be- Schluss gefasst, das Qesetz vom 5. Juni 1900 betreffend die huchartschcn Juden bis zum 1. Januar 1910 zu suspendieren. Dabei wird bemerkt, dass dies das letzte Entgegenkommen an die bucharischen Juden ist. — Von einem Aufschüben bis zur Regelung der allgemeinen Judenfrage oder von dieser Regelung Ist in dem Entscheid des Mlnlstcrratcs nicht dlo Rede. Interessant Ist nun. was die durch das Ausbleiben der bucharischen Juden schweren Schaden leidenden russischen Kauftcutc dazu sagen werden. Der Schaden, den die Moskaucr Textil Uran che durch dieses weise Gesetz erleiden kann, dürfte sich auf 25—30 Mil- Honen Rubel Jährlich belaufen. v״m .1. Juli 1869, betreffend die Gleichberechtigung Konfessionen 111 bürgerlicher und Staatsbürger- 1‘Hier Beziehung. Wir geben nachstehend wörtlich den betreffenden 1’■'ssus aus der Begründung des Ohcrlandcsgcrichts ",,׳der und empfehlen Ihn auch anderen Behörden deutschen Reiches zu Anwendung. Die Stelle [1׳■‘11״t: ״Nach dem angeführten Gesetze soll dlo H'ischicdcnhcit des religiösen Bekenntnisses ohne '•1״fluss sein auf die bürgerlichen Rechte. Diese N״r1״, eine der grundlegendsten des deut- ''•Inn Rechts, ergreift Inländer wie Ausländer. Oe- ,״esst der Ausländer den Schutz des deutschen Oe- *‘,*es überhaupt, so gcnicsst er auch das durch dieses 0, setz begründete Rocht, dass er In bürgerlicher Be- *11’liiing nicht wegen seines Bekenntnisses schlechter gestellt sein soll als ein anderer. Den Schutz des flitschen Rechts ober gcnicsst der Ausländer sicher- ״cl> dann, wenn seine Ehe ln Deutschland noch den חאחזץ des deutschen Rechts geschlossen Ist, ohne üass irgend ein anderes Hindernis, als das der ^ügionsverschledenhelt In Betracht käme. Der Aus Petersburg schreibt man der ״N. J. K.M: Wieder einmal durchschwirrt ein Gerücht über eine bevorstehende Milderung der in der letzten Zelt Immer barbarischer gewordenen Judengesetze die Stadt Wie cs heisst, hat dlo Kommission für die Jmlonfrngo unter dem Vorsitz des Departements- Direktors WJclmßr ihre Arbeiten beendet und Ist zu dem Resultat gelangt, dass dlo Rechto der Judon unbedingt crwcltort werden müssen. In weicher Richtung und In weichem Umfange das geschehen solle, darüber verlautet einstweilen noch nichts. Finnland Im Aufträge des Senats hat die Qccstzvorberelmgskommlsslon einen Gesetzentwurf betr. die rechtche Stellung der In Finnland ansässigen Judon auscarbcltct. Dem Entwürfe sind rostrlktlveBetlmmunsfcn für den Zuzug fremder uden beigefügt. — Die Roaktlon in Finnland cht also munter weiter, trotz aller schönen Reden! Rumänien Der Kampf um die Abschaffung des hidsehwuies rnorc Judaico hat endlich auch In Jassy zu einem Sieg geführt, der fast ausschliesslich der Energie des Rabbiners Dr. NI c m i r o,w c r zuzusch'teilten ist Vorige Woche wurde nämlich Rabbiner Dr. Ntemi* rower vor die erste Sektion des Jnssver Gerichtes vorgehdeu, um dort die Zeremonie des Eidschwurcs rnorc judaico voruznehmen. Anfangs verlangte der Richter, dass der Eid rnorc ludaico vor einer Thorarolle geleistet Werden sollet Nach den Aufklärungen des Herrn Dr. Nicmirowcf beschloss der Gerichtshof, den Eid rnorc ]udaico vor der Bibel abicistcn zu lassen. Trotzdem der Kassationshof sich bekanntlich mehrere Maie gegen den Eidschwur rnorc ludaico ausgesprochen hat, und trotz des letzten vor dem Kassationslmf errungenen Sieges, den man schon für gleichbedeutend mit der• definitive« Abschaffung dieses Eides hielt, beharren doch noch einige Richter hartnäcklg auf der Leistung des Eides rnorc Judaico. So wurde erst vorige W,>cl1c In Roman der Versuch gemacht, einen Eid more ludaico in seiner ganzen abscheulichen Zeremonie durchzufährcn. Der Rabbincr von -Roman weigerte sicli Jedoch entschieden, die Svnagogc öffnen zu lassen, und so konnte dem Verlangen der Richter keine Folge geleistet werden. Aus all dem ergibt sich Jedenfalls, dass der Eidschwur more Judaico, eine der wideiüchsten aus dem Mittelalter in das 20. Jahrhundert verschleppten Zeremonien, nicht eher definitiv als abgeschabt geften darf, als nicht der Justizmlnistcr eine ge nereite Verordnung erlässt, die die Forderung des Eides more ludaico den Richtern ein für allcmai untersagt. Bulgarien Zum ersten Mal seit Bestehen des bulgarischen Parlaments wurde in diesem kürzlich ein Angriff gcgcndic Juden gerichtet. Wührend der Debatte über das neue Unicrrichtsgcsctz stellte der! Ahgeordnete Dr. K n I c 11 k 0 w. ein sogenannter ..D c ־ mokrat" und Vertreter einer grossen Zahl jüdischer Wühler, die Forderung auf, dass kcincjüdisclicn Lehrer in bulgarischen Schulen angcstellt werden sollten. Allerdings war es ihm nicht möglich, seine Ausführungen zu beendigen, da er vom Minister M 11 s c 111 n o w mit der Bemerkung unterbrochen wurde: ״Die bulgarischen Juden sind unsere Mitbürger, deren Rechte nicht geschmälert werden dürfen." Das Organ des Qrossrabbiners widmet dieser Angelegenheit einen Leitartikel und bezeichnet den Umstand, dass dieser Angriff von einem demokratischen Abgeordneten unter einem de-!«akratischen Ministerium geschah, als böses Omen iII r die Zukunft der Juden in Bulgarien. Grossrabbincr Dr. Rhrenpris selbst schrieb unverzüglich einen B*acf an den Abgeordneten, worin er gegen dessen Forderung heftigen ],rötest erhob und sic als eine flagrante Verletzung der Rechte der bulgarischen Juden bezeichnete. Türkei Der bisherige Verweser des Chaeham-Basclii- Amtes. Ha im ה א hum. wurde am 25. Januar mit 72 gegen 12 Stimmen zum Chacham- Basclvi gewühlt. — Haim Nahum, der bekanntlich der Kandidat der Alliance-Partei war, sticss bei den orthodoxen Kreisen auf heftige Gegnerschaft, die nun aber, doch erfolglos geblieben ist. Wie man auch zu den Ansichten Naliums stehen mag, so ist Jedenfalls anzuerkennen, dass mit ihm ein moderner, gebildeter Jude Chacham-Baschi von Konstantinoppl geworden Ist, der sich der sehr grossen Verantwortung sicher lebhaft bewusst ist, die auf dem Träger dieses heute vielleicht wichtigsten jüdischen Amtes ruht. * Für, die anlässlich der Eröffnung des türkischen Parlamentes von Herrn W 01 f f s o h n. dem Prüsidenten des Zionistischen Aktions-Komitecs. den! Parlament übermittelte Glückwunsch- Depesche Ist Herrn Wolffsohn, wie die ״N. J. K." erführt, der Dank der Dcputfcrtenknmmer durch den Kalscrllch-Ottomanlschcn Botschafter In Berlin übermittelt worden. 41 Die In Saloniki erscheinende spanlollschc Zeitung ״La Epoca* bringt in ihrer letzten Nummer ein Interview ihres Redakteurs mit dem jüdischen Vertreter von Saloniki. Emanucl Effcndl Carasso, in dem dieser folgende Interessante Acusscrungcn über den Zionismus mneht. ״W!1s denkt das Jungtllrklsebc Komitee, wie denken Sie selbst über den Zionismus?" fragte der Reduktcur. — ״Ueber den Zionismus?" antwortete Carasso ..In seinen Anfängen mag dos Ziel, das seine Initiatoren sich vorgesetzt hatten, von seiner heutigen Gestaltung verschieden gewesen sein. Wie cs heute Ist, lässt sielt jedenfalls nicht leugnen, dass er In vielen Punkten Im Rechte Ist. Die Koloni* sicrung nusländiscli-lüdischcr Gruppen, die. Indem sic die ottomanische Staatsangc hörigkelt an nehmen, ihre Kapitalien. Ihre Aktivität, Ihre Künslo und ihr Wissen In unser Land ziehen würden, wird dem ottomanlschcn Reich und Volk sehr vlelo Vorteile bringen. Heute, wo wir die Freiheit der Gedanken besitzen nnd die Möglichkeit, sie offen und in aufgeklärter Weise zu diskutieren, glaube ich. kann* diese Bewegung höchst bedeutend werden.

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