Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIII (1908)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1908)
- Date
- 1908-12-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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I No. 49 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 481 . » sie ihren Judenhass — selber arg bedroht! — ein wenig zuri\ckgcstellt haben sollten! Und eine Taktlosigkeit, weil jemand, der immer aus nationalen (irunden zurückgestossen wird, sich auch zur Hilfeleistung in eitlem nationalcn Kampfe nicht aufdrängen darf! Habt ihr dafür gar kein Verständnis, Herren Cohn, Olesingcr, Löwenthal e tutti quanti?? Dann wollen wir nur lioftcn, dass Herrn Löw enthal e:11e gew isse Stelle in seinem Gesicht noch recht lange brennt! Vielleicht, dass dann ,.!*rag“ uns Juden noch einmal nützt. Denn jetzt haben SL* uns nämlich blaniiert, Herr Löwcnthal!. ib. Absatz 4 des Baseler Programms Dr. Elias Auerbach gedenkt dem 9. Zinitisten-Kongress einen Antrag auf Streichung des letzten Absatzes des Baseler Programms vorzulegcn. Er glaubt, dass dieser Teil des Prograimm iniiimelii nach der beginnenden Umwandlung de' Türkei zu einem Ver!as>1mgsstaat durch die Entwickelung der Dinge überholt sei, dass wir ferner durch die Streichung dieses Absatzes einem Misstrauen der Türkei emgegenw irken und dadurch zugleich sichtbar unsere Loyalität demonstriere!;. Ich bin der Ansicht, dass zu der vorgeschlagcncii Massnahme lein (irimd vorliegt aus ndgender Erwägungen:!יי ist richtig, dass wir bisher der Meinung waren, eine grosse jüdische Siedlung in türkischen Gebiet bediiric der Garantien der europäischen Grossnu.ehte. Von dieser Meiinnig sind wir nach den jüngsten Ereignissen in der 'Türkei ühgekommen. Wir sind jetzt wohl allgemein der Ansicht, dass ein türkischer Ycrfassungsstaat uns eine vollkommene Garamie ׳gewähren könne, mindestens eine so gute, als sie je \og den Grossmächten gegehei! werdet: könnte. Unser Programm sagt in seinem Hauptsatz, dass der Zionismus iiir das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich rechtlich gesicherten Heimstätte erstrebe. Mit keinem Worte ist darin von der Garantie der Grossmächte die Rede. Wir hüben bisher den Begriff der öttentlicl! rechtlichen Sicherung im Sinne der üarantieen durch die europäischen ürossmächte interpretiert. Diese Interpretation ist durchaus nicht zwingend gewesen; sie fand ihre Begründung in der früheren politischen Lage der Türkei. Die Umgestaltung der politischen Verhältnisse in der Türkei und die damit zusammenhängende Veranderung der Stellung der ürossmächte zur Türkei verlangen eine andere durchaus mögliche Interpretation des Begriifes der offeatlich rechtlichen Sicherung. Wir interprebereu nunmehr: Das Gesetz des türkischen Vcriasstmgs- Maates ist eine öneiitlieh rechtliche Sicherung im Sinne imseres Programms, ' Wenn die Neugestaltung der türkischen Verhältnisse auch, idle Welt, uns Zionisten nicht ausgenommen, überrascht bat. unser Programm ist nicht überrascht worden; es hat mit einer solchen Umwälzung gerechnet. Auf dem I. Zionisten- Kongress bestand ein Teil der Delegierten bei der Beratung des Programms auf der Eorderuug einer ״völkerrechtlich״ gesicherten Heimstätte. Das Verlangen einer völkerrechtlichen Sicherung w äre wohl kaum mit dem zu vereinbaren gewesen, was wir jetzt mit vollem Recht nach Lage der Dinge als Interpretation unseres Programms ausgeben. Der I. Zionistenkoiigress bat in kluger Voraussicht die Eorderuug dev völkerrechtlichen Sicherung verworfen und aut den Vorschlag Dr. Theodor Hcrzls den weiteren Begriff der ״öffentlich rechtlichen“ Sicherung programmatisch festgelegt. Wenn es je einer Demonstration unserer Loyalität gegenüber der Tiiikei bedurft hätte, es gäbe wold keine klarere Demonstration als der Beschluss des 1. Kongresses. Und nun der Absatz 4 des Baseler Programms. Der zweite Hauptsatz des Baseler Programms fasst die Mittel zusammen, die zur Erreichung des im ersten Satz dargelegten Programmzwcekcs in Aussicht genommen sind. Es handelt sieh lediglich um Vorbcrcitimgstätigkeit. Die Vorbercitungs* tätigkeit ist nach der Natur der Sache eine dreifache. Absatz 1 handelt von der Vorbereitung des Landes, 2 und d von der Vorbereitung des jüdischen Volkes; Absatz 4 handelt von der Vorbereitung der übrigen an der jüdischen Frage intcressierten Völker. Würde dom Anträge des Herrn Dr. Auerhach sattgegeben, so bestände ohne Zweifel eine Lücke im Programm; denn niemand wird behaupten wollen, dass die Vorbereitung der interessierten Völker durch die jüngsten Ereignissc gegenstandslos geworden sind. Es ist immer liervorgehoben worden und ist auch heute noch in vollem Umiange richtig, dass das Judenproblem nicht nur eine Sache des jüdischen Volkes ist. sondern auch auf der Tagesordnung iast aller zivilisierten Völker steht. Wenn der Präsident unserer Organisation in diesem Jahre mit det russischen Regierung Verhandlungen gepflogen hat. deren Notwendigkeit niemand verkannt hat. so hat er in üenkisslicit des Punktes■! unseres Programmen gehandelt. Der Führer der Organisation muss ohne Trage auch in Zukunft diplomatische Beziehungen mit allen Regierungen unterhalten, die bei der Judenirage ein Wort zu sprechen haben; diese Möglichkeit muss er nach dem Programme haben; darin liegt die Bedeutung des Absatzes 4. Der Absatz 4 spricht von vorbereitenden Schritten zur Erlangttng der Regie ruiigsziistimtmmgeii, w elche nötig sind, um das Ziel des Zionismus zu erreichen. Es stellt nichts da von der Erlangung von Garantien der Grossmächte oder etwas ähnlichem. Eine Regieriiiigs/ustimniung ist doch keine (Jarantie. Regierungszustimmungen, die nötig sind, um das Ziel des Zionismus zu erreichen können wir auch weiterhin nicht entbehren. Eine Vorbereitung zu einer solchen Regierungszu- Stimmung ist 2. B. die jüngste Verhandlung unseres Präsidenten mit der russischen Regierung. Unser Programm hat bereits manchen Sturm ausgehalten und bewiesen, dass cs kein Produkt des Zufalls ist- Auch jetzt muss es in seiner ursprünglichen klaren Fassung der ruhende Pol bleiben in der Erscheinungen Flucht. Dortmund. Dr. \V e i n b c r g. Bürgerpflichten Der moderne Yeriassungsstaat stellt an •Jen üemeinsiim weit grössere Aniorderimgei! denn eine der trüberen Staatsformell. Dam der moderne Bürger hat nicht nur Recht imu Gesetz zu achten, sondern er hat. mag er mm zu den Regierunden oder Regierten zählen, die weit schwierigere und gleich bedeutsame Pflicht, die Verfassung, unser Staatsgrundgesetz unverbrüchlich zu wahren und zu schützen. Dieser Wachposten ist um so verantwortlicher, als die Unfreiheit darin einer epidemischen Seuche gleicht, dass sie sich niemals nui ihren Herd beschränkt, sondern dass auch ein an und ihr sich geringfügige!• Verstoß das ganze Volksleben vergiften kann. Da hat nun natürlich ein jeder zunächst vor seiner I’iir zu kehren und sich nicht durch passive Indolen/, am Verfassuugshrauch mitschuldig zu urichen. Und kein Patriot wird seine eigene Freiheit gering schätzen und freiw illig auf seine Bürgerrechte verzichten dürfen. So haben die deutschen Juden in ihrem zähen Kamptc um die Gleichberechtigung die Freiheit erst daJurch zu verdienen, dass sie sic stündlich erobern und der Kamp! wird in dem Augenblick rechtmässig entschieden sein, wo die Juden die Waffen strecken: Denn entweder sind dann die leuien Schranken gefallen oder wir haben unsere heiligste Bürger- Pflicht vernachlässigt und verdienen unsere Rechtlosigkeit. Das letzte Jahrzehnt, das innerhalb der deutschen Judenheit den Gedanken der jüdischen Einheit erstarken Hess, hat auch nach aussen seine Stosskrait vermehrt und mau kann sich heute getrost dafür verbürgen, dass die vielgcschoitcnen