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Jüdische Rundschau · 1908-10-23 · Heft 43 (23.10.1908) · page 9

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIII (1908)
Issue
Heft 43 (23.10.1908)
Date
1908-10-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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r No. 43 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 433 zugnahme darauf, dass Rumänien die Ihm vom Berliner ,Kongress auferiegte Gleichstellung seiner Juden seit Jahren verletzt hat. In dem betreffenden Artikel; setzt Mr. Wolf auseinander, dass der Berliner Kongress die religiöse Gleichstellung geradezu zur Grundlage und zutn Zentralprinzip des ganzen Vertrages erhoben habe und erklärt — von diesem Hauptsatz ausgehend — es sei hiernach klar, dass Rumäniens Verletzung des Berliner Vertrages *eine sehr viel ernstere Sache sei", als Österreichs und Bulgariens Vcrfclilungen. — Das ist natürlich drollig. Wenigstens insofern, als die rumänische Behandlung der Judenfragc sicherlich zu keinem europäischen Kriege hätte führen können, während die anderen Balkan-Vorgänge die ganze Welt in Befürchtungen versetzt haben. Aber auch sonst zeichnen sich Mr. Wolfs bei dieser Gelegenheit geäusserte Ansichten durch eine ausserordentliche Kindlichkeit aus. Als ein hervorragendes Mitglied von Zangwills Jüdischer Tcrritorial-Organisation (JTO) fühlt er sich verpflichtet, bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Z i o n i s m'u s zu ״vernichten‘‘. Kr tut es auch in diesem!*all, indem er den Rumänen Recht gibt, wenn sic seit dem Auftauchen einer zionistischen Bewegung den Juden die Zulussung zum rumänischen Stnatshirgcrtum verweigern. Mr. Wolf hat noch keine Ahnung davon, dass Nationalität und Staatsbürgertum zwei grundverschiedene Dinge sind. Und doch braucht er nur ins East-End von London spazieren zu gehen, uiii dort über 100 000 Glaubensgenossen zu sehen, die sicherlich nicht - in dem Masse, wie er selbst, mit Engländern englischer Nation verwechselt werden können. Und doch sind diese typischen. Juden englische Staatsbürger, und es fällt England nicht ein. das Bestehen der zionistischen Bewegung zum Anlass zu nehmen, seinen (.erst kürzlich eingewanderten!) Juden die Naturalisation zu verweigern. Mr. Wolf, der als Engländer sicherlich diesen Standpunkt der englischen Regierung billigt, bekommt es doch fertig, auf derselben Basis den Standpunkt der Rumänen ebenfalls zu rechtfertigen, bei denen cs sich sogar nicht um cingc\yanderte, sondern i m Lande geborene und erzogene Juden handelt! So malt sich die Welt im Kopfe dessen, der durch Parteibrillen sieht. Mr. Wolf hält ja auch die Bestrebungen der JTO, deren Leistung darin besteht, dass sie wirklich schon einige hundert Juden statt nach Ncw-York in andere Teile der Vereinigten Staaten ahge-lenkt hat. für ein besseres Mittel zur Lösung der Judenirage, als cs der Zionismus gezeigt hat. Im übrigen aber unterscheidet sich ja auch die JTO vom Zionismus nur dadurch, dass sie ihre jüdische Autonomie in irgend einem Lande errichten will, während die Zionisten sich auf Palästina lind seine Nachbarländer fest gelegt haben. Die jüdische Nationalität bildet die Grundlage für die JTO ebensowohl wie fiir den Zionismus. Trotzdem sagt Mr. Wolf wörtlich: ״Der beste Dienst, den die Zionisten der .iudenlicit gegenwärtig leisten können, wäre, sich zu vcrstecken und nichts von sich hören zu lassen.“ Diesen Rat sollte Mr. Wolf lieber seiner eigenen Organisation geben. Dort ist er angebrachter und wäre auch — was das Verstecken betrifft — viel leichter durchzuführeu. Schliesslich findet Mr. Wolf noch, dass die b u 1 - «arische Angelegenheit die Türken nur veranlassen kann, gegen alle weiteren nationalistischen Bewegungen vorsichtig zu sein. Auch hierin sieht der grosse JTQ-Politiker einen Schlag für die zionistische Bewegung. Er hat eben auch das noch nicht begriffen, dass die Türkei wohl von den christlichen Nationalitäten, die sie umgeben, eine Beeinträchtigung ihrer Macht befürchten muss, nd e h t alier von den Juden, deren Interessen mit denen der liirkei in so auffallendem Masse identisch sind. Einweihung einer magyarischen Synagoge Aus Komori• wird den! BUDAPEST LR lAOLBLATT über folgenden Vorfall berichtet: In der Gemeinde Kamoesa sollte die neue Synagoge ciugeweiht werden. Zur Vollziehung der Zeremonie wurde der Rabbiner der Na^hbargomeindc Gut:» eingeladeu. doch musste dieser absageu. da c־< der ungutsehen Sprache nicht nsichtig ist. Die Kamocsaer Israeliten, ein patriotisch fühlendes Völkchen. wollten aber nicht, dass das neue Gotteshaus mit einer Predigt in fremder Sprache eingeweiht werde und ersuchten den reformierten Seelsorger Kiiimän Boross. die Einweihungszcrenionie vorzuiichmeu. Gleichzeitig überreichten sie ihm den mit einem nationaÜarbenen Baud umwickelten Schlüssel der Synagoge. Der reformierte Seelsorger nahm die Einladung mit grosser Freude an und vollzog auch die Zeremonie in Begleitung einer schönen un- «:arischen Predigt. Synagoge und Gemeinde sind vielleicht nicht jüdisch, jedenfalls aber magyarisch Die Zivilkfäger des Bialystoker Pogromprozesses unter Anklage Aus Petersburg wird vom 14. Oktober geschrieben: Die Schatten des berüchtigten Bialystoker Pogrom- Prozesses wollen noch immer nicht schwinden. Dass der Senat, der sich neuerdings mit der Materie nochmals befasste, die von den zu verhältnismässig milden Strafen verurteilten Prozessbeteiligten eingelegte Berufung zurückwics und die Strafbestimmungen formell rechtskräftig werden liess, war nur ein allgemein erwarteter Akt gleichgültigster Natur. Damit sollte die unheimliche Episode der absolutistischen Konterrevolution als erledigt gelten, da das weitere Schicksal der vollziehenden niederen Pagromorgane und ihre unausbleibliche Begnadigung niemand mehr interessiert. Allein jetzt kommt ein wichtigerer Nachhall zur Bialystoker rrozesskoniodie, der den ganzen Niedergang der russischen Rechtspflege offenbart. Es bestätigt sich nämlich, das bereits milicr aufgetauchte Geriiciit. dass der Bialystoker Staatsanwalt gegen die Rechtsanwälte Skarjatin und Hillersolm, die vor dem Bialystoker Lormn als Zivilkläger fungiert hatten, eine Anklage erhoben hat. Ucberschaut man die Grundlage dieser Anklage, wie sic in den Feststellungen des Staatsanwalts selber zutage treten, so sieht man erst, welch einen Willkürliehe״ Lingrin in das Recht der Rechtsanwälte das Bialystoker Vorgehen bedeutet. Es ist eine prinzipielle Aktion, die ein sehr wesentliches Refugium der Kämpfer fiir Recht in Russland aus der Welt zu' schaffen geeignet ist. Was den beide״ unter Anklage gestellten Rechtsanwälten zur Last gelegt wird, ist im Grunde nur. dass dank ihren Bemulmngcn manchen Zeugen im Bialystoker Prozesse trotz aller Schranken einzelne Bekundungen cntsciiliipft sind die die Burcaukratic aufs höchste blamieren, dass ferner die Zivilkläger selber in ihren Urteilen über das verbrecherische Treiben der Bialystoker Polizei einige unangenehme Andcutungen haben fallen lassen. So wird der Rechtsanwalt Hillersolm u. a. beschuldigt, dass infolge seines Kreuzverhörs ein Zeuge die 'Tatsache von der Verbreitung aufreizender Flugblätter durcii den Beamtenklub erzählt hätte, worauf der Zivilkläger selber mit den Worten eingefallen sei: ״Also ein (in Biaiystok) fremdes Element sät die Eeindschait zwischen den hiesigen Juden und Christen.“ Ein anderer Punkt der Anklage besteht darin, dass einer der Zivilkläger den als Zeugen geladenen Pristaw Kostclzki gefragt hat. ob er während der Haussuchnngen zu den Schutzleuten gesagt hätte: ״Durchsucht nur die Juden recht gut und haut auf sie los!" Zwar hat der Vorsitzende des Bialystoker Gerichtshofes die Beantwortung der heiklen Frage verboten, aber der Staatsanwalt schloss auch diese blamable Szene in seine Materialien ein. Aber *noch mehr als die Verhöre haben die Reden der Rechtsanwälte, die gleich HammerschUigen das Luggebäudc zerfetzten, den Staatsanwalt in Harnisch gebracht. Skarjatin wird beschuldigt, in seinem Plaidoycr den Gedanken ventiliert und ausgesprochen zu haben, dass ״die Anklageakte bestellte Arbeit sei", dass .!Anzeichen vorhanden seien, dass die Vcriasscr der Anklageakte den wahren Sachverhalt absichtlich entstellt hätten“. Seinem Kollegen Hillersolm wird hingegen die Analyse der Pogromvorgäuge verübelt. So habe er, wie der Staatsanwalt klagt, gesagt, dass es zwischen den Christliehen und jüdischen Arbeitern Üialystoks keinen Zwiespalt geben könne, da sie der Losung ״Proletarier aller Länder, vereinigt euch“, nicht aber der bureaukratischen Maxime: ״Fresst einander aui“ folgen. Er habe des weiteren ausgeführt, dass die Unzufriedenheit des Militärs durch ihre Vcrwendung für den Polizeidienst zur Bekämpfung des ״inneren Feindes‘‘ bedingt sei, dass andererseits die hetzerische Propagamta in der Armee bereits seit dem Brcster Pogrom bctrieben worden sei. wobei er einen in seine Hände geratenen Aufruf zitiert hätte. ״An dem Bialystoker Pogrom — hätte Hillersolm ausgerufen — seien nicht die Juden noch die Angeklagten, welche Opfer der Provokation wären, schuld: die wirklichen Schuldigen erfreuen sich der Freiheit. Durch vcr« ahredetc Flintenschüsse sei der Pogrom in Biaiystok angekündigt worden.“ Nun wären ja die verfolgten Rechtsanwälte und mit ihnen alle freiheitlichen Kreise Russlands über die Anklage froh. Denn niederschmetternd müsste der Wahrheitsbeweis, den zu erbringen Skarjatin und Hillersolm sich erbölig machen, auf die reaktionäre Sippe wirken. Aber von den Gewaltmenschen kann man von vornherein annelitncn, dass sie jeden derartigen Versuch ohne w eiteres unterdrücken werden. Ist doch darin die Praxis so weit gediehen, dass die Zeiten PJehwes bei weitem überholt sind! Im Kischiucwcr Prozess durften wenigstens die Ad.okatcn die Wahrheit aussprechen. Jetzt wird auch dieses Asyl den Betroffenen genommen werden. Von

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