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Jüdische Rundschau · 1908-09-11 · Heft 37 (11.9.1908) · page 11

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIII (1908)
Issue
Heft 37 (11.9.1908)
Date
1908-09-11
Page
– (sequence 11)
Language
German
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No. 37 JÜDISCHE RUNDSCHAU ' Seite 371 T wissen sie denn auch, wie aus der angeführten Rede hervorgeht, sehr gut. Uebrigens ist die pansemitische Idee durchaus nicht mehr so neu. Sie wurde bereits vor mehr als einem Jahrzehnt, in den Anfängen der politisch-zionistischen Bewegung sehr lebhaft diskutiert und schwand nur infolge der zunehmenden Glaubens an den ״Verfall der Türkei“ aus dem Gesichtskreis. Wir erinnern nur an die einschlägigen Artikel ,P ABU NADDARA und an die viel älteren in der SELBST EMANZIPATION. Naturgemäss taucht sic jetzt sofort wieder auf. Die Juden in Bagdad Über die Juden ln Bagdad berichtet der TOUR DU MONDE folgendes: Die jüdische Kolonie ist nicht nur zahlreich, sondern auch mächtig und hält sich abseits von der übrigen Bevolkerung, während die christlichen Chaldäer, Syrer und Armenier (etwa 10 000 in Bagdad) sich sozial mit der muhammedanisclmi Bewohnerschaft mischen. Bis ins vorige Jahrhundert hielten die häufigen Kriege und die Feindseligkeiten der umwohnenden Stämme die Juden innerhalb der Mauer ihres Stadtviertels cingcschlossen. Mit dem lalle der Mameluken wurden sie frei. Manche wurden Makler der Defterdare und mit der Finanzverwaltmtg der Provinz bcauf-!ragt. Ein Jude, namens David Sassün. verlicss lb’37 infolge eines Zwistes mit seinem Chef Bagdad, machte in Buschir und später in Bombay einen Laden auf und brachte ts schliesslich zur Gründung eines angesehenen Handelshauses iit London. In neuerer Zeit erlangte der Jude Daniel Mcnaliem einen grossen Einfluss in Bagdad: er wurde mit seinem Cietrcidchandcl zum reichsten Grundbesitzer des Landes. Ernmtigt durch die wicderkchrendc Sicherheit haben mehrere liagdader Juden in Manchester und Marseille Handelshäuser errichtet. Eine beständige Abwanderung findet auch nach Osten statt: die jungen Leute gehen nach Indien, nach Saigon, SingaPorc. Honkong und Shanghai. Die von der Alliance Israelitc Universelle in Bagdad gegründete Schule bestellt seit ISfiS und wird von Juden aus Bagdad, die draussen ihr Glück gemacht haben, reich unterstützt. Sic zählt gegen lfuXl Schüler, die erst später (1890) errichtete Mädchenschule 420 Sclmlcl innen. Ferner gibt es eine Talmud-T hora-Vorbereitmigsschule, die von 1200 Kinder!» besucht wird. Obwohl also auch die Bagdader Juden sich in der Welt unischen. verhalten sic sich dennoch äusseren Einflüssen gegenüber ablehnend. Sic tragen noch lange Kleider und einen besonderen Turban mit farbigen Mustern. Die Frauen Rehen stets in den Izaro cingehiillt. das Gesicht hinter einem!äugen Schleier verborgen, aus und empfangen keine Besuche. Arbeitsnachweis in Berlin Eine vielleicht einzig in ihrer Art dastehende Wohlfahrtsinstitution ist der vor 12 Jahren begründete jüdische Arbcitsnachwcis, Monbijouplatz 10. Die Besonderheit dieses Unternehmens besteht ־ - zum Unterschiede von den übrigen sog. gewerbsmässigen Stellen- Vermittlungen, — darin, dass hier Nachträge und Angebot von Personal völlig kostenlos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unter voller Berücksichtigung der Individualität der Bewerber geregelt wird. Ucber alle Gebiete von Handel und Industrie erstreckt sich die Tätigkeit des Vereins, der im Jahre 1907 2579 Persotten beiderlei Geschlechts feste Stellungen verschafft hat, die den Bewerbern eine auskömmliche Existenz gewährte. Der Verein wirkte für die verschiedensten Berufe, er vermittelte: Buchhalter, Kontoristen. Reisende. Kassierer. Vcrkäufer, Kassenboten, Techniker, Portiers. Zuschneider. Küfer, Verkäuferinnen, Maseliincnselireiberinnen, Direktricen. Fmpfangsdamen, Zuschneiderinnen. Stützen, Wirtschaftsdamen. Kinderfräulein, Erzieherinnen, Putz- und andere Arbeiterinnen, schliesslich eine grosse Zahl von Handwerkern, Hausdienern. Packern, Arbeitern usw. Die Stellenvermittlung wird in 3 getrennten Bureaus hesorgt; aus sozialen Gründen sind die kaufmännische, gcwerlvliehe und weibliche Abteilung in verschiedenen Räumen untergebracht und jede Abteilung unterstellt einem besonderen Beamten. Unter der Leitung einer sachverständigen VorstcUerir. ist eine Schreibstube ungegliedert, deren Zweck darin besteht, älteren Leuten, sowie stellenlosen Kaufleuteii und Gewerbetreibenden beiderlei Geschlechts in den Zeiten bitterster Not das tägliche Brot zu geben, bis sie in Stellung gebracht sind. Hier werden Arbeiten, wie Adressenschreiben, Abschriften mit Hand und Maschine, Mascliinenvervieltältigungen, Massenversand von Aufrufen. Reklamen, Katalogen. Preislisten etc. ausgeführt. Um jedoch auch Personen, die für derartige Beschäftigungen nicht geeignet sind, einen angemessenen Broterwerb zu verschaffen, hat der Verein das Inkasso von Mitglicderbciträgen hiesiger Vereine übernommen und auf diese Weise 1m letzten Jahre Quittungen im Betrage von über 100000 Mark eingezogen. Die von den Auftraggebern für diese verschiedenen Arbeiten eingegangenet! Beträge machten im vergangenen Jahre 7562 Mark aus, die den mit den Arbeiten beschäftigten Personen ausgczahlt wurden. Ausser den 2579 Personen, denen der Verein im Jahre 1907 feste Stellungen verschaffte, gelang es noch, 69S Personcti vorübergehend in Geschäften, industriellen Betrieben und der Vercinssclircibstube zu beschäftigen. Jüdische Arbeitgeber sollten sich bei Bedarf von Personal jeder Art stets in erster Linie dieses einzigen jüdisehen Arbeitsnachweises erinnern; eröffnet sich ihnen doch hier ein grosses Feld zur Betätigung echt jüdischer Nächstenliebe. Wer einen Einblick in die oft schwierige Tätigkeit des Vereins an Ort und Stelle nehmen will, wird zu dem Resultat gelangen, dass hier wahrhaft jüdische Wohltätigkeit geübt wird, nicht durch Gewährung von Almosen, sondern durch Arbeit. Berlin. Jüdischer Handlungsgchlllen-Vcrband Ortsgruppe Berlin. Am Sonnabend, dem 12. d. Mts., 9 Uhr abends, findet im Restaurant Wittuer. Miinzstr. 8 1. die erste ordentliche Hauptversammlung statt. Tagesordnung:!.Referat des Koll. P a ul Le w in: Aktuelle Hand! 11 n g s - g c 11 i I f e 11 i r a g e n. 2. Bericht des Vorstandes über die bishcrige Tätigkeit des Verbandes. 3. Ergänzungsw alilen. 4. Verschiedenes (Anträge und Aniragen). Uni zahlreiches Erscheinen bitiet der Vorstand. — Zuschriften, den Verband betreuend, sind bis aut weiteres zu richten an den Schrittiiilirer. Koll. Julius Bach, Berlin NO. 55, Jablonskistr. 23 III. Berlin. Auf Grund der vom Verein jüdischer Religionslelirer in Berlin entworfenen Prüfungsordnung hatten sich drei Lehrerinnen einer Prüiung beliuis Erlangung eines Zeugnisses über ihre Befähigung als Rcligionslchrcrinncn bei den Herren Prediger Dr. J. Bicichrodc. Schulleiter Dr. M. Hildesheimer. Rabbiner Dr. E. .Munk und Dozent Dr. J. Wohlgemut!! unterworfen. Die Prüfung bat am IS. und 19. August (schriftlich) sowie a:!1 2U. August (mündlich) stattgeiunden und erstreckte sich über sämtliche in der Prüfungsordnung angegebenen Gegenstände: sic sollte hauptsächlich den Nachweis einer gründlichen Durchbildung in den hebräischen Fächern erbringen. Den Kandidatinnen war der erforderliche Nachweis gelungen, teilweise konnte ihnen sogar die Befähigung zugesprochcn werden, auf den obersten Stuten der Religionsschulc Unterricht zu erteilen. Kleine Abteilungen - ׳ ־.~.־ — ei 1 Düsseldorf. Vor kurzem traf bei der hiesigen Polizeiverwaltung ein Telegramm aus Köln ein. nach dem einer dortigen Geschäftsfrau drei Koffer mit Inhalt entwendet wfordcn und die Diebe wahrscheinlich nach Düsseldorf gereist seien. Als in derselben Nacht der Reisende Arndt einer hiesigen Scltirmtabrik mit drei Musterkoffem auf dem hiesigen Haupthahnltofc ciritraft, wurde er verhaftet und der Bahn- Polizei vorgeführt. Trotz vorgewiesener Ligitimationcn wurde er in einer Zelle des dritten Polizeibezirks die Nacht über cingcspcrrt und am folgenden Morgen im grünen Wagen dem' Amtsrichter vorgeifihrt, der seine Freilassung verfügte. Als Arndt auf der Bahnpolizei wache seine Legitimationen vorzeigte, äusserte sich der wachthabende Polizeisergeant Karl Töpfer: ״Das ist ja alles Judenschmus!" Auf Grund diecsr Äusserung hatte Arndt Beleidigungsklage gegen den Beamten angestrengt. Diese endete vor dem Schöffengc rieht mit der Verurteilung des Töpfer aus § 185 des Strafgesetzbuches mit 10 Mark Geldstrafe. (!) Der Polizeiliehe Missgriff betreffend Festnahme des Reisenden unterliegt noch der gerichtlichen Untersuchung. Bielefeld. Das ScliucUtverUot in Bielefeld war am 25. August Gegenstand einer Verhandlung des Schöffengerichts daselbst. Die Fleisclicrmcistcr hatten ohne Rücksicht auf das polizeiliche Verbot durch den geprüften Schächter die Schlachtung nach jüdischem Ritus fortsetzen lassen. Die prinzipielle Seite der Sache, nämlich die Frage, ob gegenüber den Anordnungen der Ministcrialinstanz ein polizeiliches Vcrhot für einzelne Laiidestcile giltig erlassen werden kann, kam nicht zur Entscheidung, Das Schöffengericht stellte nämlich fest, dass die polizeiliche Verordnung nicht ordiiungsnuissig bekannt gemacht war und gelangte deshalb zur Freisprechung. jfavr וימי **

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