Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1908-07-10 · Heft 28 (10.7.1908) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIII (1908)
Issue
Heft 28 (10.7.1908)
Date
1908-07-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2651273-2651552-2651580--05752-2662795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

i Seile270 ־ JÜDISCHE RUNDSCHAU. No. 28 von Fnowrazlaw schrieben. Wahrlich, cs wäre hoch an der Zeit, einmal wirklich jüdische Politik zu treiben und solche Komödien des Pseudo-Nationalismus zu vermeiden, die uns nur lächerlich machen. Aber die fiitcniatioiialität des Judentums ist ja leider nur eine antisemitische Phrase.- Die Mitglieder der ersten Duma verhaftet Herr Dr. N. Kazcneison - Libau, Präsident der jüdischen Koloriialbank, meldete sich zum Vcrhaftungstcrmin in Bobruisk. wo er eine Gefängnisstrafe biissen wird. Herr Pr. K. hatte seinerzeit als Mitglied der ersten russischen Reichsduma den Wiborger Aufruf mitunterzcichnet und wurde gleich allen ander« Mitgliedern in dem politischen Monstreprozcss zu einer dreimonatlichen Kerkerhaft verurteilt. Herr Rechtsanwalt Simon Roscnbaum-Minsk. Mitglied des grossen A. K. und Ex-Mitglied der ersten Duma, wurde für dasselbe ..politische Verbrechen“ verurteilt und hat seine Haitstrafe im Minskcr Gefängnis »!!getreten. Vor dem Antritt der Kerkerhaft veranstaltete ein Kreis von Freunden und Verehrern dem Ex-Peputierteu der Minskcr Judenschaft eine Abschiedsfeier. Ausser unserm Og. Herrn Rechtsanwalt Jakobsoh?1-$!o- »lim gehören noch einige bedeutende jüdische Ex-Abgcordnetc zu dieser Gruppe der ..Wiborger“. die das (iros der Kadetten- Partei repräsentiert .So z. B. die Rechtsanwälte Max Wina wer. Bramsohn 11. a. Sic befinden sich jetzt alle in den verschiedensten Orten in Haft. Pas Urteil in dem tendenziös geleiteten politischen Prozess lautete: auf 3 Monate. Aus Rumänien Unser ßukarcstcr g.-Korrospondcnt schreibt uns: Ucber die Unterdrückung der russischen Juden wird vielfach die nicht geringe Vergewaltigung ihrer rumänischen Stammesgerosscn vergessen. Gleichwohl ist ihre Stellung schlimmer als die Lage aller andern Juden. Selbst in Russland werden ja die Juden wenigstens gesetzlich als Inländer tchandelt, wenn auch als minderbercchligte und vielfach vogclfreie. In Rumänien dagegen werden die Juden dem Berliner Vertrage zuwider als Fremde betrachtet und behandelt. Neben den von antisemitischer Seite geschürten Judenexzessen, die erst in den vorjährigen Bauernrevolten eine Richtung annahtnen, die den rumänischen Machthabern nicht mehr erwünscht war, und neben den dauernden Austreibungen der Juden aus Dörfern und kleinen Städten geht die Schikaiiierung einher, die den Zweck hat, die Juden in der Achtung der Bevölkerung he:abz11sctz.cn. sic in ihrer Fhre zu kränken und ihnen die Bildmigsmittel zu nehmen. Das beweist von neuen! das neueste Reglement der rumänischen Mittelschulen, das nach der FGAÜTATEA in seinen Artikeln 19. 24 und 241) die Juden, die als ».Freunde‘ heuchlerisch bezeichnet werden, von neuem in ihren Rechten beschränkt. Diese Artikel lauten i!1 wörtlicher Ucbersetzung: Art. 19. Die Einschreibungen in die Klassen II. bis VIII. unterstehen den Vorschriften des Art. 5. A) Die Schuldircktioi! registriert alle bis zum 31. August ein- ' gelaufenen und von den notigen Akten begleiteten Gesuche י und ordnet sie nach Schulklassen. Am 7. September jeden Jahres haben die Klasscnvorstünde die Gesuche zu erledigen, indem sie entsprechend den verfügbaren Plätzen die Schüler nach folgender Vorziigsordming auinchmeii: a) die Angehörigen der betreffenden Schule!!; b) die rumänische n Schüler aus anderen Staatsschulen; c) die rumänischen Schüler aus Privatschulen; d) die Schüler ״anderer Kategorie 11.״ Es werden von einer Gruppe Schüler mir dann aufgcnominell, wenn in der vorhergehenden noch Plätze übrig geblieben sind. B) Der Direktor berichtet innerhalb einer Woche dem Ministerium ausführlich über den Stand des Schulbesuches im Vergleiche zum vergangenen Jahre. Der Bericht muss von einer statistischen Tabelle begleitet sein, in der angegeben sind: a) die in jeder Klasse verfügbare Zahl von Plätzen; b) die nach verschiedenen Kategorien geordnete Zahl der Gesuche; c) die in jeder Kategorie eingeschriebenen Schüler; d) di« Zahl der eingeschriebenen ״Fremden.“ Art. 24. Jeder in eine öffentliche Schule Aufgenommene zahlt «ine Taxe. Sie beträgt für rumänische Kinder 50 Frcs. für die unteren und 80 Eres, für die oberen Klassen; die Kinder von ״Fremde n“ zahlen 60 bezw90 .׳ Frcs. — . > - Gemäss Art. 10 werden in Bezug auf die Taxe auch die Kinder von Naturalisierten ohne Rücksicht auf das Datum ihrer Geburt als Rumänen betrachtet. Art. 24 D. Fleissigc arme Schüler (Rumänen und Freunde) köruicn von den Seliuitaxcn befreit werden. Die Befreiung*- gesuche werden zugleich mit dem Gesuche um Einschreibung der Schuldirektion eingcreicht. Den rumänischen Schfilern wird die Befreiung von der Lehrerkonferenz der betreffenden Klasse gewährt, den ״Fremden“ aber vom At i ־ nisterium auf Grund einer Befürwortung derselben Lehrer• kor.ferenz. — In jedem Falle kann die Zahl der vom Schulgeldc Befreiten nicht mehr als ein Drittel aller Schüler ausmachen. — Aus diesem Reglement ist deutlich genug zu ersehen, dass man in Rumänien ebenso wie früher nur die Erniedrigung der jüdischen Kinder vor den Schulkameraden bezweckt, da in Anbetracht der höchst geringen Zahl wirklicher Ausländer nur sie zur Kategorie der ״Fremden“ gehören. Der Unterschied in den Schultaxeii ist sehr klein und hat offenbar nicht den Zweck, die Staatseinnahmen zu erhöhen. Man will nur den jüdischen Schüler dadurch und vornehmlich durch die Aufnahme-Ordnung vor seinen christlichen Kollegen und Lehrern demütigen, ihm zeigen, dass man ihn nicht iiir vollwertig erachtet und und im besten Falle nur duldet. — Auch in Bezug' auf die Befreiung von Schultaxen werden Unterschiede zwischen jüdischen und christlichen Schülern gemacht. Während die letzteren von der Lehrerkonferenz befreit werden können, liegt für die jüdischen Schüler die Entscheidung in den Händen des Ministers. Da einer ferneren Bestimmung zufolge höchstens ein Drittel der Schiilerzahl vom Schulgelde befreit werden kann, liegt es auf der, Hand zu vermuten, dass dieJuden als letzte Kategorie sich beinahe niemals dieser Begiinstigungcu werden erneuen können. Mau will in Rumänien die Juden in Unwissenheit heranwachsen sehen, um sie im Kampfe iür's!)׳'**.*in noch unfähiger zu haben. Der jüdische Schüler wird durch diese neuesten Verfügungen noch mehr als früher degradiert und gezwungen, sich der Wahrheit zuwider selbst als ״Fremden“ zu deklarieren, wenn er in eine öffentliche Schule aufgenommen werden will. Die starke Betonung des Unterschiedes zwischen Rumänen und Fremden ist entwürdigend und an sich viel schmerzhafter als die Einführung der Taxen selbst. — Gegen diese unverdiente Herabsetzung der jüdischen Kinder welche den Rassenhass nur anfachen wird, kann nicht nachdn'icklich genug protestiert werden! Um die ganze Tragweite und Absicht dieses neuen Schulreglemcnts würdigen zu körnten, muss man im Auge behalten! dass dieselbe rumänische Regierung, die den Eintritt in die aus allgemeinen Mitteln erhaltenen Schulen den heimischen Juden erschwert und vcrschlicsst. zugleich alles tut. um private Schulen der Juden zu stören und unmöglich zu machen. Seit einiger Zeit ist in Rumänien die Fremden- und Judenhetze wieder an der Tagesordnung. * Die am Ruder beländliche liberale Partei treibt die ווי den Dortgemeinden und Landstädten wohnenden Juden, frieulichc und arbeitsame Leute, die ihrer Mehrzahl nach schon seit Generationen in Ruuiünien ansässig sind, mitleidslos aus ihren Wohnsitzen aus •und gibt sie unsagbarem Elend preis. Seine Ergänzung findet diescs Vorgehen in den Treibereien der von Peter Carp geführten oppositionellen Junkerpartei, deren Wortführer Nicolai Filipescu jüngst anlässlich einer Bankettrede in der gehässigsten Weise gegen die Fremden loszog. worunter er in erster Reihe die eingeborenen Juden verstand, die keine!!! anderen Staatsverbunde angeboren und alle Pflichten der rumänischen Staatsbürger erfüllen. Von Filipescu. der immerhin Aussicht hat. einmal ans Ruder zu gelangen, darf man übrigens auf die merkwürdigsten Ueherraschmigen gefasst sein. Er war es. der im November 1S97 die grossen Judcnkrawallc in Bukarest in Szene setzte, und wenn cs die Zwecke seiner mit den ärgsten demagogischen Mitteln betriebenen Poütik verlangen sollten, wird er gewiss nicht anstehen, eine neue verbesserte Auflage dieser Ausschreitungen zu veranstalten. Straussenzucht in Palästina Der Solut eines jüdischen Kolonisten aus Rischott le Zion brachte ungefähr vor einem Jahre aus dem Sudan einige Straussc nach Risclion le Zion mit. um festzustellen, ob die Strausse auch in dem palästinischen Klima gedeihen könnten. Obwohl nun der Winter in diesem Jahre in Risclion le Zion ziemlich stark war und es auch an intensiven Regengüssen nicht gefehlt hat. ist dieser Versuch dennoch als geglückt zu betrachten. Da dieser Versuch in Risclion le Zion, wF0 die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.