Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIII (1908)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1908)
- Date
- 1908-06-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 24־ v JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 221 . ,4. Die Tätigkeit der Qeineinde hat sich nicht nur auf die Erfüllung der Kultus-Aufgaben zu erstreben. Die Qemcinde soll vielmehr — unter möglichster Beseitigung der Dczcntralisation diirch viele Vereine — eine Zentralstelle zur Pflege der gesamten jüdischen Wohlfahrt in kultureller und sozialer Hinsicht werden. Der Gemeinde soll die öffentliche Rcchtsvertretung der jüdischen Interessen den staatlichen Behörden gegenüber obliegen. 5. Die deutschen Zionisten erstreben eine selbständige Verwaltung ihrer Kultus- und Gemeinde-Angelegenheiten, ohne jegliche Einmischung des Staates. Von der staatlichen Gesetzgebung wird lediglich die Schaffung der Orgänisationsformcn der einzelnen Gemeinden und Gemeindc-Vcrbändc sowie die Gewährung des Rechtes der direkten Steuereinziehung verlangt. Auf Antrag des Herrn Dr. Friedemann -Berlin wurde eine Kommission zur vorläufigen Besprechung dieser Thesen unJ zur Vorbereitung ihrer Discussion auf dem zweiten Verhandlungstage eingesetzt, bestehend aus den Herren Pinkus, Heymann, Wagner, Kollenscher, Barth. Die Vonnittag'Sitzung wurde um 1 Uhr abgebrochen. Der grösste Teil der Delegierten und zahlreiche Gäste nahmen an der gemeinsamen Mittagstafel teil. Erster Tag Nachmittagssitzung Eröffnung der Nachmittagssitzung um 3‘׳'< Uhr: Herr Rechtsanwalt Asch er-Dessau nahm das Wort zu einem Referat: Die Juden in der inneren Politik Deutschlands. Die politische Stellung der Juden in Deutschland . Von Dr. Ascher, Dessau. Als vom Zentralkomitee der Zionistischen Vereinigung ftir Deutschland die Aufforderung an mich erging, über die politische Stellung der Juden in Deutschland zu sprechen, hatte ich zunächs♦ die Absicht, den mich ehrenden Antrag ab’zulehnen. Ausser sachlichen Bedenken waren cs zweifache Erwägungen persönlicher Art, die nur eine Entschliessting erschweren. Wurde die eine Befürchtung, ob ich der Behandlung eines so schwer und tief in unser praktisches Leben eingreifenden 1 hemas gewachsen sein würde, durch den Hinblick auf die Ver- Sammlung beschwichtigt, aus deren Mitte die Lücken und 1 eh!- griffe in meinen Erörterungen ergänzt und berichtigt werden würden, so fiel das zweite Bedenken persönlicher Natur schweres ins Gewicht. Bis der Weckruf Hcrzls ertönte, stand ich auf dem äussersten Flügel des Assimilantentums. Die Folgen meiner damaligen Anscltauungen ragen noch in mein gegenwärtiges l.cben hinein. Bist du, so fragte ich mich, mit dem innersten Empfinden und Denken deiner Volksgenossen noch so verwachsen, dass du es wagen darfst, eine Frage zu behandeln, deren Lösung aus dein innersten Gefühl und Instinkt des Menschen, herausgefunden werden muss? Meine Freunde, denen ich meine Zweifel nicht verbarg, crinnciten mich aber an ein Nietzschewort, das ich einem von ihnen in gleicher Lage einst zugerufen hatte: ..Was liegt an dir? Sprich dein Wort und zerbrich.“ Die politische Steilung der .luden in Deutschland, meine Damen und Herren, hat zum Gegensatz ihre Stellung im wirtschaf(liehen und kulturellen Leben unseres Landes. Politik und Kultur sind die grössten Mächte im Leben der menschliehen Gesellschaft. Kultur im weitesten Sinne verstanden, als Entwicklung der geistigen und sittlichen Kräfte der Menschheit. Die Politik ordnet und gestaltet das äussere Leben der menschlichen Gesellschaft. Die Kultur formt den seelischen Inhalt der Menschheit. Beide Mächte stehen in mannigfachster Beziehung zu einander. Sie wirken auf einander ein und durchdringen sich gegenseitig. Aber nur durch eine klare Scheidung und Abgrenzung können wir die für unser Handeln, für unsere praktische Betätigung massgebenden Gesichtspunkte gewinnen. Die Organisation des politischen Lebens־ gipfelt im Staat. Die Organe des kulturellen Lebens der Menschheit sind die Völker, die Nationen, die Nationalitäten. Die Nation ist ein natürliches Gebilde, aus den verschiedensten Rassen, politisehen kulturhistorischen, geistigen und geschichtlichen Elementen zu einer natürlichen Einheit, zu einer kollektiven Persönlichkeit herausgewachsen, einer Einheit, die wie alles Natürliche ein eigenes, besonderes Innenleben hat, ein bewusstes und unbewusstes, wie das einzelne Individium, wie alle natürlichen Organismen. Aus der Tiefe des Unbewussten strömen fort und fort geistige Kräite ins Bewusstsein und vermehren den Gemeinbesitz des Volkes an Gütern der Kultur. Der Staat dagegen ist ein künstliches Gebilde, eine Körperschaft, dem die Organe seiner Betätigung künstlich geschaffen werden mussten. Der Staat hat im Laufe der Oeschichte die verschiedensten Formen angenommen, hat N'ationen zu einer Einheit zus־ammengcsch\vcisst und wieder getrennt, zeigt die verschiedensten Gestaltungen, in denen sich sein Wille kundgibt Glied eines Staatsverbandes kann man w e r d e n , als Glied seiner Nation wird jeder geboren. Hier gibt cs kein Entweichen. Unentrinnbar ist jeder vutt der Stunde seiner Geburt bis zu seinem Tode mit seinem Volke verknüpft, mögen die verbindenden Fäden noch so lose, mag das Bemühen, sie zu zerreissen, noch so heiss sein. Diese Unterschiede kann man vielleicht nicht sehen, wenn man geflissentlich vor ihnen den Blick verschliesst: aber übersehen, wenn man die Augen offen hält und gebrauchen will, kann man sic nicht. So verschieden das Wesen beider Organe ist, so verschieden sind naturgemäss auch die Entwicklungsbedingungen beider. Ein künstliches Gebilde, wie der Staat, kann ohne Zwang seine Zwecke nicht erreichen. Zahlung von Steuern und Leistung der Heeresfolge kann nicht der freien Willkür der Staatsglieder überlassen werden. * Die Ziele dagegen, denen die Nationen bewusst oder unbewusst zustreben, die Ausbildung der geistigen und sittlichen Kräfte, sind nur erreichbar bei grösster Freiheit der Betätigung. hei Abwesenheit jeden Zwanges. Deshalb lasse man den Freiheitsruf nicht ohne kritische Prüfung auf den Gassen erschallen. Man gebe dem Staate, was des Staates• ist, man verlange aber auch freie Enthaltung der Volksindividualität. Die Schwierigkeiten in der Lösung der Frage, was dem Staate, was dem Volke gebührt, welche Forderungen der Staat, welche das Volk an seine Glieder stellen kann, vermehren sich dadurch, dass der Staat als Machtorganisator auch die inneren Güter, d. i. das Volkstum zu schützen und zu pflegen hat, und zwar nicht nur ein Volkstum, das herrschende, sondern in gleicher Fürsorge auch die Volksminoritäten. Der Staat hat helfend einzugreifen, wenn Kräfte, die für das innere Volksleben von Bedeutung sind, unterzugehen drohen, weil sic nicht den Nährboden für ihre Entwicklung finden. Hat doch der Staat von dieser Förderung den grössten Segen Ein Märchen ist cs, erfunden in den Kindertagen der Demokratie, als sei ein Staat um so stärker, je einheitlicher seine Bevölkerung ist. Die Geschichte zeigt, dass nur diejenigen Staaten zu historischen Grössen emporgehoben sind, in d־:neu veisehiedene Rassen und Nationalitäten gemeinsam an der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesamtleistung mitgearbeitet haben. Anderseits gestaltet aber das Volkstum aus sich heraus den Staat, bildet und formt ihn. י**•».« I