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Jüdische Rundschau · 1908-05-15 · Heft 20 (15.5.1908) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIII (1908)
Issue
Heft 20 (15.5.1908)
Date
1908-05-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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No. 20 JÜDISCHE RUNDSCHAU. Seite 177 Bei ,ihrer Eintragung gab die Gesellschaft einen Prospekt l heraus, der zu Zeichnungen auf alle die 1999 900 Aktien aufj forderte. Er enthielt die folgende Kundmachung mit Bezug auf » die Gründeraktien: Auf Seite l: ״Die Grunderaktien sollen dem Aufsichtsrafc der Gesellschaft oder dessen Bevollmächtigten zustchen und können nur mit Billigung des Aufsichtsrats übertragen werden. Sic sollen kein Recht besitzen, an dem Nutzen der Gesell■; Schaft zu partizipieren." Und auf Seite 22 (folgt der Paragraph beginnend mit ״Die Grunderaktien“). Die in diesen Paragraphen erwähnten Bestimmungen sind genau eingehalten worden und alle Grunderaktien sind heute im Besitze von MiMicdcrn des Aufsichtsrats unter Bedingtingen, die die Kontrolle über die Gründeraktien in den Aufsichts• rat verlegen, und sie sind deshalb so verteilt, um zu verhindern, dass die Grfinderaktien von irgendwelchen Personen besessen werden, die nicht Mitglieder des Komitees des Zionistenkongresscs sind, derjenigen Körpcrscliait.die allein verantwortlieh ist für die Gründung der Gesellschaft. Von den Aktien sind 253 265 ausgegeben und voll bezahlt. Ungefähr ein Drittel davon sind Inhaberaktien, und die Zahl der Aktionäre wird insgesamt auf zirka 130 000 geschätzt. Ich schlicssc dies aus den vereinigten eidesstattlichen Beglaubigungen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Sekretärs der Gesellschaft vom 3. April 1907. Aus späteren eidesstattlichen Versicherungen geht hervor, dass die grosse Majorität der Aktionäre in Kuss-!and wohnt und dass die .Minorität über ganz Europa, Canada, Australien. Südafrika und die Vereinigten Staaten von Nordamerika verbreitet ist. Zu einer frühem Zeit in der Geschichte der Gesellschaft wurde ihre Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass die Vollmachten der Gesellschaft nicht aui die Förderung und Ausbreitung׳ kolonisatorischer Pläne in den! Teile der Welt beschränkt waren auf den allein das Streben des jüdischen Volkes gerichtet ist, und auf dem ersten Zionistenkongress nach der Eintragung der Gesellschaft und auf mehreren folgenden folgenden Kongressen wurden Resolutionen beraten und beschlossen, die bezweckten, solche Änderungen der Vollmachten der Gesellschaft herbeizuführen, als notwendig waren, um ihre Tätigkeit auf den Orient und besonders auf Palästina und Syrien zu beschränken. Dieses, sagte man. sei das wahre und einzige Ziel des Zionismus, und eine Körperschaft, die gegründet worden sei. um den Zionismus rein und laute!* zu fördern, könne folgerichtig nicht ihre Kräitc auf die Ansiedlung von Angehörigen des jüdischen Volkes anderswo als im gelobten Land verwenden. Tatsächlich hat sich die Gesellschaft niemals ihrer ausgedehnten Vollmacht bedient, um ihre Arbeiten ausserhalb des Gebietes auszuführen das im Laufe dieser Verhandlungen als das eingeschränkte Gebiet bezeichnet worden ist. und kein Teil ihres Kapitals ist in einer Unternehmung angelegt, die ihre Geschäfte ausserhalb Palästinas betreibt; aber diejenigen, die der Beschränkung der Vollmachten der Gesellschaft widerstrebten nd sich ihr noch widersetzen, behaupten, dass die weiteren Vollmachten als wertvolle Hilfsmittel zur Erlangung des letzten Zieles, einer Heimstätte in Palästina, angesehen werden sollen und zu gleicher Zeit die Möglichkeit einer unmittelbaren Besserung der Lage der unterdrückten Juden in Russland und anderen Teilen Osteuropas bieten. Mit Nach* druck behaupten sie, dass, während der Besitz der Vollmachten nicht unbedingt ihre Ausübung in sich schlicsst. ihr Fehlen ein für allemal die Gesellschaft davon ausschliesseu würde, sich ergänzender und ihrem Ziele dienlicher Methoden zu bedienen. So war die Lage der Dinge, als die ausserordentlichen Generalversammlungen der Gesellschaften am 29. August und 18, September 1906 stattfandeu. wo eine Spezialresolution angenommen und bestätigt wurde zum Zwecke der Änderung des Gcseilschaftsvertrags durch Beschränkung des Geschäftskreises der Gesellschaft auf ״Palästina. Syrien und andere Teile der asiatischen Türkei, der Halbinsel Sinai und der Insel Cypcrn". Dieses ist die Änderung, die der Gerichtshof jetzt bestätigen soll. Ich brauche nicht die Resolution zu verlesen, sie ist vollinhaltlich im § H des Gesuchs enthalten, und ihr Zweck ist der. den ich bereits auseinandergesetzt habe. Die Versammlungen vom 29. August und 18. September waren durch Anzeigen gemäss den Statuten der Gesellschaft einberufen. Aui jeder Versammlung fand eine Abstimmung statt. Bei der ersten wurden 5185 Stimmen auf gewöhnliche Aktien abgegeben, von denen •1488 für und 6S7 gegen die Re- Solution waren: auf der zweiten Versammlung wurden 4176 Stimmen auf gewöhnliche Aktien abgegeben, die alle, mit Ausnähme von zwei, für die Resolution lauteten. Auf jeder Ver- Sammlung w’urdcn die Stimmen der Grunderaktien mit insgcsamt 5185 Stimmen auf der ersten und 4176 auf der zweiten Versammlung für die Resolution abgegeben. Bel der Einreichung des Gesuchs am 17. März 1907 wurde Nachdruck darauf gelegt, zu zeigen, dass die Gesellschaft niemals Schuldverschreibungen ausgegeben oder deren Ausgäbe beschlossen hat. dass ihre finanzielle Lage gesund ist und dass die vorgeschlagene Änderung die Gläubiger In keiner Hinsicht betreffen wird. Es wurde bestimmt, dass der Termin zur Verhandlung des Gesuchs auf den 9. Juni 1907 festgesetzt werden soll und dass eine Anzeige der Einreichung des Gesuchs auf den 9. Juni 1907 icstgcsetzt werden soll and dass eine Anzeige der Einreichung des Gesuchs und des fcstgcsetzten Verhandlungstermins erlassen werden soll. Das Gesuch wurde ordnungsgemäss behandelt, und da die Aufmerksamkeit des Gerichtshofes auf das überaus ,weite Gebiet gelenkt worden war, über das die Inhaber der gewöhnliehen Aktien der Gesellschaft verstreut sind, sowie auf die kleine Zahl derjenigen, die abgestimmt hatten, und auf die Wichtigkeit, die der fraglichen ,Angelegenheit von der Judenheit heigelcgt wurde, ordnete der Richter nach längerer Verhandlung an, dass das Gesuch bis zum 7. April d. J.־ ־aufgeschoben werden soll, und dass während dieser Zeit Anzeigen in mehreren unter den Juden verbreiteten Zeitungen in verschiedencn Teilen der Welt erlassen werden sollten, und wie ich annchrnc, billigte er eine Form der Anzeige, die die Aktionäre einlud, ihre Zustimmung oder ihre Gegnerschaft zu den vorgcschlagcn Änderungen zum Ausdruck zu bringen. Die Gesellschaft hat Wert darauf gelegt, zu zeigen, dass sie die Anweisungen des Richters genau ausgeführt hat. und auch ich bin der Meinung, dass der Aufsichtsrat alles getan hat. was in seinen Kräften stand, um diese Weisungen auszuführen und um mittels der darin angegebenen Mittel die Ansicht der grossen Menge der Aktionäre zum Ausdruck zu hrit'.gen. Die Anzeige erschien in den verschiedenen Ländern und Sprachen in der folgenden Ferm: (Hier folgt Wiedergabe der bekannten Anzeige und der beiden Abstimmungsformulare.) Das Resultat der Anzeige ist dieses: Antworten liefen ein so» IS493 Aktionären mit 59 543 Aktien, und von diesen stimmten 16006 Aktionäre mit 50117 Aktien für und 24S7 mit 9426 Aktien gegen die Änderung. Die Resolution wird also von einer Mehth.cit von 5 zu 1 derjenigen.^ die abgestimmt haben, unterstützt; aber auf der andern Seite bat die gcwaltige Mehrzahl der Aktionäre, die über drei Viertel des Aktienkapitals repräsentiert, nicht geantwortet und ihre Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht. Bei der Verhandlung des Gesuches trat man diesem von der Minorität sehr eifrig entgegen, teilweise aus Gründen der Zweckmässigkeit und ähnlichen — über welchen Punkt ich. wie ich bereits ausgeführt habe, mich nicht für berechtigt halte, zu entscheiden, -- teilweise mit der Begründung, dass die wahre Meinung der Aktionäre nicht zum Ausdruck gekommen ist und in Wirklichkeit auch nicht erforscht werden kann, unJ teilweise wiederum mit der Begründung, dass es unrecht und unbillig sei. die Minorität ein für allemal jeder Möglichkeit zu berauben. Vollmachten der Gesellschaft ausführen zu lassen, die. wie man freimütig zugebe, so lange unbenutzt bleiben sollte, als der Aufsichtsrat auf seiner äugenblickliclien Meinung beharre. Die letzten beiden Gründe der Opposition sind sehr überzeugend: Die Minorität ist berechtigt, aus7.uführen, dass die Aktionäre, die sich der Abstimmung enthalten haben, eine Körperschaft bilden, die noch der Uber- Zeugung zugänglich ist. und die ebensosehr der Meinung der Minorität als der des gegenwärtigen Aufsichtsrates zustirtimcn kann. ״Entweder", sagt die Minorität. ..haben die Anzeigen diese Körperschaft nicht erreicht, in welchem Falle der Gcrichtshof in Abwesenheit von über drei Vierteln der Aktionäre entscheiden würde, oder, wenn die Anzeigen bis zu ihr gedrungen sind .hat sic sich selbst so apathisch gezeigt, wie cs einer Meinung entspricht, die noch der Überzeugung orten ist. und in diesem letzteren Falle ersuchen wir. uns nicht der Möglichkeit zu* berauben, ihr unsere Überzeugung heizubringen. ‘ Ich denke, diese Argumente müssen iiberwiegett. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat es nach den Bestimmungen über die Grunderaktien und unter den Bedingungen, unter welchen diese Aktien besessen werden, in seiner Gewalt, so lange als er will, die Tätigkeit der Gesellschaft \\\ der Weise und zu dem Zwecke zu beschränken, in und zu welchem er bis jetzt tun will, und da er eine Körnersehait kooperative bodyi bildet, deren Mitglieder für ihre Lebenszeit gewählt' werden, ist es durchaus möglich, dass die ausgedehnten Vollmachten der Gesellschaft, die letzt ruhen, niemals in Tätigkeit treten werden: Aber obgleich der Gerichtshof diese Sachlage nicht kontrollieren kann und dies auch ganz und ga nicht will, ist cs ein sehr verschiedenes Ding, w enirvcrlangt wird, einen Schritt zu tun. dessen Folge es sein wird, die Dauer dieses Zustandes zu sichern, wie immer auch die Meinung der; Mehrheit der Aktionäre einmal sein wird und wie immer auch die politischen 1■»■*y.v.j■1»■,» fw ״־יין•»* *um»

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