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Jüdische Rundschau · 1907-10-18 · Heft 42 (18.10.1907) · page 9

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VII (1907)
Issue
Heft 42 (18.10.1907)
Date
1907-10-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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No. 42_r ־ ' JÜDISCHE RUNDSCHAU. . . Seite 457 ihr Machtbereich sich erstreckte. Nur die Juden wurden als Zeugen für die Entstehung des Christentums in ihrem Glauben belassen, aber als hartnäckige Leugner der Wahrheit mit Demütigungen behandelt, die oft in Verfolgungen oder gar Vcrtreibungen ausartctcu. Ihre Ausschliessung von allen Zünften und Gilden habe sie genötigt, den Lebensunterhalt allein im Gcldhandcl und Gcldvcrlcihcn zu suchen, was ihnen auch so vielen Hass und Verachtung cintrug. Erst die Glcichbercchtigung der verschiedenen christlichen Kirchen infolge des westfälischcn Friedens (16-IS) und die daraus sich ergebenee Befreiung des Staatsintcrcsscs von den ausschliesslich kirchlichen Rücksichten, sowie die ״Aufklärung“ des 18. Jahrhui derts brachten hierin soweit eine Acndcrung hervor, als der offizielle und persönliche Rcligionshass gegen die Juden verschwand. Aber ihre tatsächliche Gleichstellung sei erst durch die französischc Revolution und die Verbreitung der Ideen derselben ermöglicht worden. Er. sei auch in Deutschland eine neue Anschauung vom Staate, seinen Pflichten und Interessen entstanden. Die aus der Revolution hervorgegangene liberale Schule des Staatsrechtes habe die Aufgaben des Staates in völliger Gleichberechtigung aller Bekenntnisse und Volksklassen. in freier Entfaltung und Ausnutzung der Kräfte aller Bür״cr gefunden. Im Gegensatz dazu habe sich die auf mittelaltcrlichcn Ucbcrlieferungen beruhende Lehre vorn ״Christliehen Staat" gebildet, die wieder die Ausschlicssung der Isracliten von allen staatlichen Rechten verlangt habe und die herrschende Meinung der streng Konservativen und der diesen anhängenden Regierungen geworden ist. Die Judenpolitik der deutschen Staaten und dann des Reiches sei seit siebzig Jahren durch den Kampf dieser beiden Ansichten über das Wesen und die Interessen des Staates bestimmt worden. Alle grösseren deutschen Länder häticn jetzt mehr oder weniger die liberale Richtung dem Judentum gegenüber betätigt mit Ausnahme Sachsens und Prcusscns. In diesen beiden hätte das Judentum als Religionsge; icinschaft Nichtachtung, als Inbegriff von Staatsbürgern mannigfache tatsächliche Zurücksetzung, trotz Verfassung und Rcicl!s״esetz 0.fahren. Entgegen dem Interesse des Deutschtums in den »״ctissischen Ostsccprovinzcn sei die Einwanderung selbst der tauglichsten jüdischen Elemente gewaltsam verhindert worden. In keinem deutschen Staate aber genössen die Juden vollständig das ihnen veriassungsgemäss zustchendc Recht aui gleiche Verwendung im Staatsdienste. Wenn schon den Regierungen das Recht der Anstellung oder Nichtanstclliin״ des einzelnen gehörte, sei doch die g c 11 e rellc Ausschliessung jüdischer Beamten oder Offiziere nur deshalb, weil sie Juden seien, ein Gesetzes- und Vcrfassungsbruch. Der Umstand, dass man solche jüdische Bewerber sofort anstellte oder beförderte, wenn sie einen Religions- Wechsel voreenommen hätten, bedeutete eine Verlockung zur Heuchelei und eine Gcwissensbedrängung und damit eine schwere Schädigung der öffentlichen Moral: ebenso wie die Versagung der den Israeliten vermöge der Verfassung zukommenden Gleichstellung eine Verneinung und Untergrabung der Daseiusbcdingungen des Staates und in letzter Linie eine Rechtfertigung der Sozialdemokratie und des Anarchismus ausmache. Deshalb müsse in der Gegenwart der alleinige Stand- Punkt für das Staatsinteressc in der Judenpolitik der sein: gleiches Recht für alle ohne Rücksicht auf Abstammung und Religionsbekenntnis. Diese Wahrheit zu verbreiten und immermehr zur Anerkennung zu bringen sei die Hauptaufgabe des Verbandes der Deutschen Juden. (Beifall.) Diese Ausführungen ergänzte Herr Rechtsanwalt Dr. Max Loeb-Malnz, dessen Rede von nicht cndcnwollendcni Beifall begleitet war. Als vor kurzem die hessische Landesuniversität ihre Jubelfeier beging, habe General von Eichhorn im Namen des Kaisers darauf liingcwicsen. wie bitter nötig es im Intcresse der Zukunft unseres Vaterlandes sei. soziale und rcligiösc Gegensätze auszuglcichen. Die staatliche Judenpolitik zeigt, warum dies nicht gelingt. Der Staat selbst erweitert nicht nur bestehende Gegensätze, er schafft dieselben vielfach erst. In der Hochflut nationaler Begeisterung, bei der Begründ״ne des deutschen Reiches gab cs keinen Gegensatz zwischen Juden und Deutschen. Die Jugend der Generation, die diese grosse Zeit wirkend mitcrlcbt hat. sei gefüllt mit patriotischen Erinnerungen. Batnbergcr und Lasker hätten bewiesen, dass die Zugehörigkeit zum Judentum mindestens kein Hinderungsgrund zu fruchtbarer politischer Mitarbeit ist. Gerade die Juden hätten in ihrer tausendjährigen Leidensgeschichte gelernt, auch in politischer Betätigung tolerant zu sein und ausgleichend zu wirken, wenn religiöse oder soziale Gegensätze aufeinanderstossen. Zur Zeit des Kulturkampfes waren cs in Nord- und Süddeutschland jüdische Politiker, die da gegen die Bekämpfung der katholischen Religion sich energisch wehrten. Die Herren Windthorst und Rcichcnspcrgcr haben cs zeitlebens anerkannt. Als die Judenhetzen populär wurden. hat eine rückständige ßurcaukratic mitgewirkt, die Juden aus politischer Betätigung und öffentlichen! Wirken hittauszudrängen. Das Judentum selbst habe vielleicht gerade hierdurch sich innerlich gestärkt und neue Kräfte gewonnen:' aber auf das öffentliche Leben habe der Antisemitismus und seine staatliche Förderung korrumpierend gewirkt. Die allgemeine Verekelung an politischer Arbeit, das Emporstauen extremer Strömungen zeige, wie schwer der Staat die Summe Von Intelligcnz. Vaterlandsliebe und Opfer Willigkeit missen kann, die in» deutschen Judentum vorhanden ist. Da! Staatsinteressc fordere die Respektierung der Ideale des Glaubens und der Glaubensfreiheit. Die Judenpolitik der Deutschen Staaten aber belohne den Glaubcnswccbscl und degradiere den Glauben zum Handelsartikel. Das Staatsintercsse fordert, dass jeder nach seinem Charakter und seinen Fähigkeiten die Möglichkeit habe, dem Vaterland zu nützen: die deutsche Judenpolitik stösst den fähigen Charaktervollen zu Gunsten des Unfähigen und־ Charakterlosen zurück. Das Asylrecht für die ihres Glaubens wegen Verfolgten existiere nicht, wenn der Verfolgte ein Jude ist; Das Judentum sei absoluter Hindcrungsgrtind für die Gewährung der Naturalisation — obwohl doch die aus Russland vertriebenen Juden, deren Muttersprache heute noch die deutsche ist. als Ferment des Deutschtums in den Ostmarken unserem Vaterlande w-crtvolie Dienste leisten könnten. Diese Zurückweisung, die des jüdischen Bekenntnisses halber erfolgt, sei zugleich eine schwere Kränkung der deutschen Juden: denn diesen werte man damit vor, dass ihr Glaube sie weniger geeignet mache, niit/t^hc Bürger unseres Staatswesens zu sein. Auch der eigentlichen Bekenntnisgemeinschait gegenüber versage die Gerechtigkeit des Staates. Das Judentum braucht keine staatliche Alimentation. Es könne aber verlangen, dass, solange das Geld jüdischer Steuerzahler iür andere Kultuszwecke Verwendung findet, auch ihm gleiche lind gleich-?!lässige Berücksichtigung zuteil werde. Dadurch werde auch verhindert, dass man Religion mit Christentum identifiziere und einseitig Bekenner einer bestimmten Konfession be- Vorzüge. Der Kampf iür die Gleichberechtigung der Juden bedeute den Kampf für die Gleichberechtigung aller, für die Ausgleichung der inneren Gegensätze, für das Glück des Vaterlandes. (Stürmischer Beifall.) Hierauf schlug der Vorsitzende folgende Resolution vor. die ohne Debatte. w׳e!clte der Vorstand anscheinend nicht wünschte, einstimmig angenommen wurde: 1״. Die durch Reichsgesetz und Verfassung gewährleistete Gleichberechtigung der deutschen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens wird sowohl im Meere wie bei der Besetzung Orientlicher Acmter fortdauernd verletzt. Der Verband wiederholt seine Forderung endlicher Durchführung der Glcichbercchtigung im Reich und in den Einzelstaaten. Er fordert dies auch im Interesse des Staates selbst, dessen Daseinsberechtigung und wesentlichste Aufgabe in dem Schutz und der Aufrecht* erhaltung von Recht und Gesetz besteht. Der Verband erbebt Widerspruch dagegen, dass durch Gewährung staatlicher Vorteile eine Belohnung des Glaubens- Wechsels erfolgt. 2. Der Verband erblickt eine Kränkung auch der d e u t - sehen Juden in der Ausweisung von Ausländern nur wegen ihres Bekenntnisses zum Judentum und in der fast ausnahmslosen Niclitegwäbrung der inländischen Staatsangehörigkeit an Ausländer jüdischen Glaubens. 3. Der Verband fordert, dass, entsprechend den Grund- Sätzen des modernen Staatsrechts, der Staat, soweit er den Religionsgemeinschaften Berücksichtigung und Förderung gewährt, diese der jüdischen Religionsgemeinschaft in gleichem Masse wie den christlichen zuteil werden lasse." Alsdann sprach Herr Landtagsabgeordneter Rechtsanwalt C o 1111 - Dessau. In den Vorstand wurden die Herren, die diesem schon angehörten. wicdcrgewälilt. Er bestellt u. a. aus nachstelicnden Herren: Justizrat Dr. Lach mann. Vorsitzender; Dr. H o r w׳ i t z und Professor P11 i 1 i p p s o n als Stellvertreter; Justizrat Breslauer und Landgerichtsrat Löwe als Schriftfüll rer: K a u f m a n n - Berlin als Schatzmeister; Rechtsanwalt M a k o w׳ e r - Berlin. Kommerzienrat Benjamin Hirsch- Halbcrstadt. Sanitätsrat Dr. Apfel- Köln, Stadtrat Aronsoltn - Bromberg. Rechtsanwalt Dr. Cohn- Dessau, Geheimrat Dr. P i n n e r - Köln. Prof. Dr. Blaschke- Berlin u. a. . \,K Ml•'

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