Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1907)
- Date
- 1907-08-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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No. 35 JÜDISCHE RUNDSCHAU. Seite 35# einer soweit als möglich gellenden Veröffentlichung dieses Inserates, der Termin auf den 7. April 1908 vertagt. Ich möchte bei diesem Punkte bemerken, dass der Vertreter der Gegnerschaft durchaus verlangt hat, dass wir diese Inserate in nicht mehr und nicht weniger als 107 Zeitungen der ganzen Welt veröffentlichen sollen und dass man sich schliesslich darauf geeinigt hat. dass mau diese Inserate in 18־ Zcitungen, und zwar in solchen Amerikas, Australiens usw. veröffentliche. Es ist noch hervorzuheben, dass der Richter auf die Frage des gegnerischen Advokaten erklärte, dass er sich ganz und gar seine Stellungnahme bezüglich der Wallrung der Interessen der gegnerischen Aktionäre Vorbehalte, selbst wenn eine ausnehmend grosse Majorität der Aktionäre sich zu Gunsten der Abänderung des Memorandums erklären würde. 15. Es ist ferner hier zu bemerken, dass während der Gerichtsverhandlung unsere Advokaten die Herren Direktoren Cowen, Greenberg und den Sekretär befragten, ob der Trust nötigenfalls vielleicht bereit wäre, den sich gegen die Abänderung erklärenden Aktionären ihre für Aktien gezahlten Gelder zurück zu erstatten. Die Antwort seitens des Direktoriums war selbstverständlich eine verneinende. Ob die Entscheidung des Richters nun eine bedingungslose Gewährung unseres Gesuches oder eine Gewährung desselben unter Bedingung der Auszahlung der gegnerischen Aktionäre oder vielleicht gar eine Ablehnung unseres Gesuches sein wird, lässt sich nicht Voraussagen, da ihm doch ganz und gar überlassen ist, in seiner Diskretion eine Entscheidung zu treffen. Welche von diesen drei Möglichkeiten eintreten wird, darüber enthält sich unser Soilieitor jeglicher Aeusserung. Es lässt sich in der Sache natürlich nur von einer Wahrscheinbchkeit sprechen und nichts Sicheres;Voraussagen. Noch ein Moment tritt hinzu. Da die Aktionäre gehört haben, dass vielleicht eine Auszahlung erwirkt werden kann, ist cs möglieh, dass sich diese in einer grösseren Anzahl mit einer derartigen Forderung cinstellen, und daher lässt sich natürlich nicht das Prozentverhältnis der Minderheit fcsistellcn. Ich füge noch hinzu, dass Mr. Warmington, der Soilieitor. und Mr. Lewis, der mit ihm diesbezüglich ganz einverstanden ist, darüber keine Garantie geben zu können erklären, welcher Fall eintreten werde, ob die Auszahlung unter Bedingungen oder vielleicht eine Auflösung der Gesellschaft überhaupt, da sich diesbezüglich überhaupt nichts prophezeien lässt. Ich füge nochmals ausdrücklich hinzu, dass die letzten Worte, die ich gesagt habe, ln Gemeinschaft mit den Herren Sollicitors ausgearbeuet wurden. Nun möchte ich noch auf den Kostenpunkt zu sprechen kommen. Was also den Kostenpunkt anbelangt, so können wir natürlich nur die vorauszusehenden Ausgaben ins Auge fassen. Die Ausgaben, die sich nicht voraussehen lassen, w׳ie z. B. die durch eine eventuelle Hinausschiebung des Termincs hervorgerufenen, können wir natürlich nicht berücksichtigen. Was also die vorauszuschcndcn Auslagen anlangt, so betragen sie bis zum heutigen Tage auf unserer Seite 150U Pfund Sterl., auf der gegnerischen Seite 700—750 Pfund Sterl., der nächste Termin kostet ungefähr 1000 Hund Sterl., für die gegnerische Seite 500—600 Piund Sterl. Die erste Appellation auf unserer Seite verursacht ca. 500 Pfund Sterl;, für die Gegnerische Seite ebenso 500 Pfund Sterl. Kosten, die der zweiten Appellation belaufen sich aui unserer Seite auf 750 Piund Sterl., auf gegnerischer Seite auf etwa ebensoviel, das wären also in Summa auf unserer Seite ca. 3700 Pfund Sterl., auf gegnerischer Seite 2(8)0 Pfund Sterl. Darüber nun, w׳ic sich diese Kosten verteilen werden, liegen folgende Daten vor: Für unsere Kosten werden wir jedenfalls atifkon’UK'n müssen, ob w ir den Prozess gewinnen oder verlieren. Was die gegnerischen Kosten anlangt, steht die Sache so: Wenn wir den Prozess verlieren, müssen wir selbstverständlich auch diese Kosten bezahlen. Aberselbst wenn wir den Prozess bedingungslos gewinnen, ist es sehr leicht möglich, dass wir die gegnerischen Kosten auch bezahlen müssen; denn die Auffassung des Richters kann eine solche sein, dass sowohl die Majorität als auch die Minorität im Interesse der Gesellschaft handle, folglich die Gesell- Schaft diese Kosten decken müsse. Sic werden mir, meine hochverehrten Damen und Herren, verzeihen, dass ich mit solcher Ausführlichkeit die einzelnen Punkte behandelt habe, leb hielt cs jedoch für meine Pflicht, Ihnen, wenn auch noch so kurz, ein abgerundetes Bild der ganzen Verhandlung dieses Punktes darzulcgcn. Sie werden gestatten, dass ich vielleicht noch einige Worte dem bisher Gesagten hinzufüge. Sie werden aus dem Vorgeführten ersehen können, dass die Opposition alles Mögliche tut. um uns die Sache zu erschweren, die Kosten zu vergrössern und die ganze Angelegenheit in die Länge zu ziehen. Die Oppositron scheint hierbei von dem alten Prinzip auszugehen: Wenn cs nicht geht, dass wir die Gelder für unsere Zwecke verwenden, dann sollt ihr andern es auch nicht tun dürfen. Sie sprechen wie die unechte Mutter: ״Man soll es zerschneiden!“ Wir sind aber die echte Mutter des Kindes, das Kind ist Fleisch von unserem Fleische, Biut von unserem Blute, und wir müssen es uns daher sehr überlegen, ob wir es so weit kommen lassen sollen, dass wir den Ast absägen, au! dem w ir sitzen, dass w ir die Hoffnung aufgeben, aut die wir so viel gebaut haben, die so viele Opfer und Anstrcngungen gekostet hat und die bestimmt ist. unserem so hehren Zwecke zu dienen. (Beifall.) Meine Damen und Herren! Sollen wir uns wirklich dazu bereit finden lassen, unser Kind, unsere Schöpfung dafür aufzu geben, damit wir das Geld für Advokaten und Gerichtsspesen verteilen? Man wird uns wahrscheinlich sagen, dass der Gegner durch ein Aufgeben des Prozesses einen grossen Triumph erleben werde. Meine hochverehrten Damen und Herren! Ic!1 glaube, das wird ein Pyrrhussieg sein; denn gerade durch ein solches Vorgehen unserseits wird vielen deutlich werden, wem die Sache am Herzen liegt, wem sie teuer ist. Ich spreche hier vom rein kaufmännischen Standpunkt aus; ein Kaufmann sieht immer, was er auf der einen Seite für ein ״Soll“ und auf der andern Seite für ein ״Haben“ hat. Was für ein ״Soll" wir auf der einen Seite haben, ist klar: Tausende von Hund an Oerichtsspesen. Was wir für eine ״Haben“-Se!te haben, darauf werde ich noch später zurückkommen, abgesehen von dem Kostenpunkt Man spricht von einer Unwahrscheinüchkeit der Auflösung der Gesellschaft, man sagt, es sei nicht sicher, dass man der Minorität die Aktien werde auszahlen müssen. Allein schon bei dem blossen Gedanken daran, dass unser Jewisli Colonial Trust aufgelöst werden müsste, erzittert jedes Herz in unserer Mitte und in diesem Moment sage ich: Genug! Wir wollen nicht weiter. Und meine Herren! Wir haben ja übrigens eine Resolution, und diese Resolution ist bereits in das Statut auigegenommen worden; sic ist für das Direktorium bindend und ich weiss nicht, warum Zweifel auftreten sollen, dass wir daran etuas abandern könnten. Ich kann Ihnen, meine hochverehrten Damen und Herren, nicht allein in meinem Namen, sondern auch im Namen meiner Kollegen aus dem Direktorium versichern, dass diese schönen Worte, die hier oben stehen (Redner weist auf die an der Präsidentenbühne angebrachte Dekoration der Galerie) und die für alle Zionisten gelten: ״Im cschkachcch Jcruscholajim, tischkach jemini!“. dass wir diese Worte ganz buchstäblich nehmen und sagen: Meine Rechte soll verdorren, wenn ich irgendeine Disposition, irgend etwas unterschreibe, was nicht den Ideen, dem Zwecke und der Aufgabe entspricht, fiir die unsere Bank gegründet worden » ist. (Stürmischer Beifall und Händeklatschen.)