Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1907)
- Date
- 1907-08-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 358 JÜDISCHE RUNDSCHAU bitten, dass ich hier etwas ins Detail eingehe. Es handelt sich um den Beschluss des Kongresses, dass wir die Statuten unserer Bank {indem sollen, und hier werde ich mir erlauben, Ihnen, wenn auch nur in kurzen Strichen, ein Bild dieser ganzen Frage zu entwerfen Wie Sic wissen, meine Damen und Herren, wurden auf dem 2. Kongresse im August 1899 in Basel die Zwecke des zu gründenden Jcwish Colonial Trust bestimmt und die kolonisatorischc Tätigkeit unserer Bank au! den Orient, namentlich auf Syrien und Palästina. beschränkt. 1. Am 26. Oktober 1893 überreichte der Sekretär des vom Kongresse erwählten Bankkomitees den Solicitors dieses Komitees eine vom Bankkomitcc gefertigte Ucbersetzung des deutschen Entwurfs für das Memorandum und die Statuten der Bank, welcher Entwurf von Herrn Dr. Bodenheimcr im Auftrage des Aktionskomitees verfasst und dem Komitee überreicht wurde. Der deutsche Originalentwurf und die engltscfie Ucbersetzung, die den Solicitors übergeben wurde, hatten im Prinzip einen verschiedenen Wortlaut. Der Entwurf beschränkte das Gebiet der Tätigkeit auf Palästina und Syrien, während in der Ucbersetzung von ,jedem Teile der Welt“ gesprechen wurde. 2. In dem Memorandum des Trusts, welcher am 20. März 1899 registriert wurde, wurde das Gebiet der Kolonisation (Klausel Ul 11]) als Palästina, Syrien und irgend ein anderer Teil der Welt festgesetzt. Da bereits vom Tage der Vcröffentlichung des Prospekts, respektive des Memorandums, von vielen Seiten Einspruch gegen den Wortlaut ״in irgend einem anderen Lande“ erhoben wurde, und diese Einwände zu einer langen Diskussion auf dem Kongresse im August 1899 führten, wurde auf diesem Kongresse eine Resolution, die das Bankkomitec vorschlug, angenommen, wonach die Kolonisation auf Palästina und Syrien beschränkt werden sollte. Auf einer ausserordentlichen Generalversammlung, welche zur Zeit des Kongresses, am 17. August 1S99, stattfand, wurde eine Rcso- Iution gefasst, dass die Kolonisation nur im Oriente, mit Vorzug in Palästina und Syrien, stattiinde. Diese Resolution wurde auf Anordnung des Direktoriums und Aufsichtsrates gedruckt und in alle Exemplare des Memorandums hineingetan. 3. Auf dem Kongresse im Jahre 1900 berichtete Herr Rechtsanwalt Rosenbaum im Namen einer Kommission über die Schwierigkeiten, welche der gewünschten Abänderung des Memorandums im Wege ständen, und beschloss der Kongress, dass die Abänderung sofort vorgenommen werde. 4. Die Kongresse und Generalversammlungen in den Jahren 1901 und 1902 beschäftigten sich mit dieser Frage nicht. ' 5. Die Generalversammlung, welche während des Kongresses im Jahre 1903 stattfand, beschloss, den Aufsichtsrat und das Direktorium zu beauftragen, die Abänderung des Memorandums auf die Tagesordnung der nächsten General- Versammlung zu stellen. 6. Auf der Generalversammlung im Jahre 1901 wurde ein Beschluss angenommen, wonach das Direktorium beauftragt wurde, die behufs Abänderung notwendigen Vorarbeiten vor• zunehmen und dem Aufsichtsrat dann Bericht zu erstatten. 7. Im Jahre 1905 fanden zufolge der Anordnung des Aufsichtsrats und des Direktoriums zwei ausserordentliche Generalversammlungen behufs Acnderung des Memorandums statt. Auf der ersten dieser Generalversammlungen war das Re• sultat der Abstimmung das folgende: Eiir die Resolution — gewöhnliche Aktionäre: 2677 Stimmen, dito — Gründer-Aktionäre: 32-15 ״ 5922 Stimmen, gegen die Resolution — gewöhnliche Aktionäre 563 H No. 35 Die zweite ausserordentliche Generalversammlung im Jahre 1905 verlief resultatlos, weil zufolge der Abwesenheit des Vertreters der Gründer-Aktionäre durch plötzliche Erkraukung die Generalversammlung einstimmig beschloss, die Sache nicht zur Abstimmung zu bringen. 8. Im Jahre 1906 fanden dann wieder zwei ausserordentliehe Generalversammlungen statt, und ergab die Abstimmung auf der ersten dieser Versammlungen das folgende Resultat; F'ür die Resolution gewöhnliche Aktionäre: 44S8 Stimmen, dito Gründer-Aktionäre: 5185 ״ 9673 Stimmen. gegen die Res -Iution gewöhnliche Aktionäre: 697 ״ Majorität für die Abänderung: 8976 Stimmen. Die Abstimmung auf der zweiten Generalversammlung zeigte das folgende Resultat: Für die Resolution gewöhnliche Aktionäre: •1171־ Stimmen, dito Gründer-Aktionäre: •1176 ״ 8350 Stimmen. gegen die Resolution gewöhnliche Aktionäre: 2 ״ Majorität für die Abänderung: 83•IS Stimmen. 9. Nachdem das Direktorium am I. November 1906 durch Beschluss den Sekretär beauftragt hatt, den Solicitors des Trusts Instruktion zu erteilen, beim hohen Gericht das Gesuch um Bestätigung der Abänderung einzurcichen, wurde dieses Gesuch kurz darauf zusammen mit einer von Herrn Wolifsohn und dem Sekretär abgegebenen eidlichen Erklärung zwecks Unterstützung der in dem ,Gesuche gemachten Angaben bei dem hohen Gerichte niedergelegt. 10. Nach Einreichung dieses Gesuches wurden laut An- Ordnung des Gerichtes Inserate in den von demselben bestimmteil Zeitungen veröffentlicht, in welchen Aktionäre oder Interessenten aufgefordert wurden, falls sie gegen die Abändcrting seien, ihre Opposition vor oder an dem vom Gerichte festgesetzten Termine geltend zu machen. 11. Der erste Termin beim Gericht zwecks Prüfung unseres Gesuches war auf den 9. Juli dieses Jahres festgesetzt und hatten die Herren Zangwili, Salaman, Uriaschsohn und etwa!00!־ andere Aktionäre mit zusammen im Besitze von etwa 7000 Aktien gegen die Abänderung Einspruch erhoben. Da die Advokaten der Opposition auf Vertagung des Termin•, aus verschiedenen Gründen drangen, einigten sich unsere Advokateu mit denselben dahin, dass der Termin auf 14 Tage, d. 11. auf den 23. Juli, verschoben wurde. 12. Wir benutzten diese Verschiebung des Termins, die Aktionäre, welche für die Acnderung sind, durch die zionistisehen Zentralorganisationen der verschiedenen Länder aufztifordern, uns ihre Unterschriften zu Gunsten der Abänderung einzusenden. 13. Als am 23. Juli die vertagte Versammlung stattfand, waren wir imstande, Unterschriften zu Gunsten der Abänderung von etwa 5000 Aktionären, im Besitze von etwa •12 000 Aktien (von denen etwa 20 000 der Anglo Palcstine Company gchörten) dem Gerichte vorzulegcn. M. Der Richter schien von Anfang an aus den dem Gerichte vorgelegten Schriftstücken die Ueberzcugutig gewonnen zu haben, dass nicht genügende Beweise vorlägen, ob wirklich die grosse Majorität der Aktionäre des Trusts in der ganzen Welt für die Abänderung sei, und angesichts der von ihm als belangreich erachteten Opposition ordnete er schliesslich an. dass ein von ihm und allen Parteien gutgeheissenes Inserat in Zeitungen, auf welche sich die Parteien einigen sollten, vcrofienUicht werde, worin alle Aktionäre des Trusts aufgefordert werden, dem Sekretär eine Erklärung einzusenden, ob sie für oder gegen die Abänderung seien, und wurde zum Zwecke Majorität für die Abänderung: 5354 Stimmen.