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Jüdische Rundschau · 1907-05-10 · Heft 19 (10.5.1907) · page 9

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VII (1907)
Issue
Heft 19 (10.5.1907)
Date
1907-05-10
Page
– (sequence 9)
Language
German
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No. 19 ׳^1 *. ***י• - JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 195 . minister, in dem er verspricht, sich den Gerichten zu stellen, wenn die Angelegenheit statt in Finnland im Innern verhandelt werde. Berlin. Das Deutsche Bureau der Alllance Israölltc Uni• verseile stellt uns folgende MiUcil.mgcn zur Verfügung: Die aus dem Bezirk Vaslui nusgewiesenen rumänischen Juden haben an den Minister nachstehendes, von einem Buka rester Advokaten verfasstes Gesuch gerichtet: ״Die Unterzeichneten, von den isralitischcn Bewohnern der Landgemeinden des Bezirks Vaslui beauftragt, bringen ehrerbietigst zu Ihrer Kenntnis was folgt: Die Bürgermeister unserer Wohnorte haben uns Verordnungen zugestellt, in denen wir aufgefordert werden, unsern Herd binnen einer Frist von 1—5 Tagen zu verlassen. Unter uns sind nicht wenige, die in ihren Wohnorten geboren sind, die dem Militär-Rekrutierungsgesetz Genüge geleistet haben, weder für sich noch für ihre Verwandten irgend einen auswiirtigcn Schutz gemessen. Einige von uns stehen noch unter den Fahnen, andere endlich zählen ihren Aufenthalt in ihrem Wohnort nach Dutzenden von Jahren. Die traurigen und tiefbedauerlichen Vorkommnisse, die das Land soeben durch gemacht hat und die die Herzen aller seiner Kinder haben bluten machen, stehen noch jedem vor Augen. Wir alle haben durch die jüngsten Ereignisse moralisch und materiell schwer gelitten. Wir wolen die Frage der Gesetzlosigkeit oder Ungcsetzlichkeit der gegen uns ergriffenen Massnahmen nicht erörtern; wir bitten Sie nur, anzuerkennen, dass eine Mussnähme der erwähnten Art — die Ausweisung — die nicht treffen sollte, die alle ihre Pflichten gegenüber dem Staat erfüllt und selbst ihr Blut für ihn hiugegcbCn haben. Nach Beendigung der Mobilisation haben mehrere unter uns bei der Rückkehr in ihren Wohnort den Ausweisungsbefehl vorgefunden. Wir bitten Sie inständigst. Verfügung dahin zu treffen, dass die Ausweisungen aufgehoben und Untersuchungen anbcfnhlcn werden. Sollte sich ergeben, dass Staatsrücksichten Massjiahtncn der erwähnten Art gegenüber friedlichen und treuen Bewohnern des Landes, in dem sie erzogen worden sind, notwendig machen, so bitten wir. uns eine Frist zu gewähren. damit wir unsere Angelegenheiten ordnen können. Wir geben uns der Hoffnung hin. dass die Gefühle hoher Gerechtigkeit, von denen Sie erfüllt sind, nicht gestatten werden, dass eine ganze Bevölkerung binnen einer nach Stunden zählenden Frist den Weg in die Verbannung einschlagen und damit die Früchte eines ganzen Lebens voller Arbeit verlieren soll. Wir sind überzeugt dass Sic unseren Vorstellungen Gehör schenken und darnach handeln werden. Wir halten zu Ihrer Verfügung unsere Militärpapiere —, einige von uns stehen augenblicklich noch unter den Fahnen und andere Schriftstücke, die dazu angetan sind, die ausserordentlich kritische Lage zu offenbaren, in die wir durch die gegen uns gerichteten Erlasse versetzt worden sind. Genehmigen Sie usw. usw.“ Herr Bratianu hat noch keinen Bescheid ergehen lassen. Von dem Deutschen Bureau der Atilance Isredllte Unlvcr• seile werden uns folgende Berichte zur Verfügung gestellt: Bukarest. 28• April. Das Ministerium Stourdza. das nicht mehr feststeht, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach sehr bald einem von den vereinigten Alt- und Neu-Konservativen getragenen Minis• tcrium Carp wird weichen müssen, benutzt die Dauer seiner Herrschaft mit besonderem Eifer, um durch die antisemitisehen Präfekten die gesetzwidrige Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus den Landgemeinden zu Ende zu führen. An gewissen Orten halten es die Behörden schon nicht mehr für erforderlich, Ausweisungsbefehle schriftlich zu erlassen, sondern bedienen sich einfach des Telephons für ihre Ausweisungsanordnungen. Der Gemeinderat von Brodoc. Bezirk Vaslui. hat nachstehendes Ausweisungs-Protokoll aufgenommen: ״In Anbetracht, dass der Jude Mcilic Lungu seit langer Zeit in der Gemeinde sich niedergelassen hat und der Gemeinderat schon früher einmal seine Ausweisung beschlossen hat — siehe Entscheidung No. 41 vom 8. August 1904. infolge Berufung sassiert durch die Präfektur, die durch Ent- Scheidung No. 6809 vom 4. November 1904 den Aufenthalt genehmigt hat —; in Anbetracht, dass die Bewohner von Balteni. Gemeinde Brodoc. wo der genannte Jude sich niedergelassen hat, in Ihrem Dorf keine Israeliten mehr dulden wollen, wie sie das in ihrer unter No. 1034/907 verzeiclmeten und abschriftlich dieser. Entscheidung beigefügten Petition dargclcgt haben: In Anbetracht, dass dieserJLude wohl mit cirjer gemeinde- Tätlichen Genehmigung ausgestattet ist. die ihm unter dei Geltung der alten Gesetze zugesagt und durch die Präfektur gemäss Entscheidung N9. 6809/907 bestätigt worden ist, auch in dieser selben Gemeinde geboren ist und dem Rekruticrungsgcsetz entsprochen hat. dass er aber nicht mehr, die Bedingungen erfüllt, die ein ehrsamer Händler bietet; in Anbetracht, dass die Führung, dieses Juden, wie das aus den Klagen der Bauern hervorgeht, und wir auch aus , eigener Wissenschaft bezeugen können, nicht korrekt ist, dass er, in seinem Kramliandel.die Unwissenheit und die Armut der Bauern missbraucht, indem er ihnen Waren zu י überhohen Preisen verkauft sie in Bezug auf das Mäss täuscht, ihre Produkte ihnen zu niedrigen Preisen abkauft und sie beim Gewicht übervorteilt, dass auch sonst seine Führung viel zu wünschen übrig lässt, da er sich den Bauern gegenüber hochmütig erweist: in Anbetracht endlich, dass dieser Jude die Bedingungen des Artikel 5 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden nicht erfüllt, < aus allen diesen Gründen wird einhellig beschlossen: Artikel 1: der Jude Meilic Lungu wird mit seiner gesamten Familie aus der Gemeinde ausgewiesen. Artikel 2: diese Entscheidung unterliegt der Berufung .. . . Hierauf ist von dem Präfekten folgender Befehl ergangen: ״Entscheidung No. 1694, Jahr 1907, am 31. des Monats März. Wir, der Präfekt des Bezirks Vaslui, in Anbetracht, dass das von der Gemeinde Brodoc abgefasste Protokoll No. 31 gleichzeitig mit dem Bericht des Herrn Mairs der genannten Gemeinde No. 1097 hier eingegaumen, die Ausweisung des Krämers Meilic Lungu aus der Gemeinde Brodoc anordnet: in Anbetracht, dass wie in dem erwähnten Protokoll festgestellt worden ist. der Genannte die Bedingungen des Artikel 5 des Gesetzes iiher die Organisation der Landgemeinden nicht erfüllt: in Anbetracht, dass der Obengenannte nicht mehr die, Bedingungen eines ehrsamen Handelsmannes erfüllt, da er die Bauern ilbervortcilt; in Anbetracht ferner des Artikel 70 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden: verfügen: Wir billigen das Protokoll des Gemcinderats von Bro doc. genehmigen die Ausweisung des Krämers Meilic Lunu׳! und bestimmen, dass diese Entscheidung, vorbehaltlich des Berufungsrechts, gemäss Art. 70 Abs. 1 des Gcmeinedegesetzes 2 Wochen lang an der Kräfektnr und 2:: der Mairie angeheftet wird. Ausgefertigt in 3 Exemplaren etc. etc.*' Für den Präfekten: Dr. Radovfci. Für den Direktor; Papafil. Der Maire: P. Hagin. Der Sekretär: Gh. A. Drob. Nachstehend der Text eines anderen Ausweisungsbefehls: No. 1034. Corseszi, 6. April 1907. Mein Herr! Gemäss den von den Herrn Präfekten des Bezirks (Vaslui) getroffenen Bestimmungen und im Hinblick darauf, dass die christliche Bovöikerung der Landgemeinden gegen die in den Dörfern wohnenden Juden sehr erregt ist. ladet der Unterzeichnete — um beizeiten jedem für Sie gefährlichen Begebnis vorzubeugen und die Erregung der Gemüter de Bauern zu beruhigen — Sie ein. binnen einer Frist von 5 Tagen mit Ihrer Familie das Dorf zu verlassen, ohne darauf zu warten, dass gesetzliche Massnahmen zu Ihrer Ausweisung aus der Genicindc ergriffen werden. Der Maire: Gh. Nicu. Der Sekretär: P. Rahovecanu. Diese Aufforderungen haben erhalten: 1. Avram Sany, 50 Jahre alt, seit 40 Jahren in der Gemeinde Creseszi wohnhaft. Vater von 5 Kindern, darunter zwei Söhnen, die augenblicklich unter den Fahnen stehen und nach der Walh\chei beordert sind, um dort den Aufstand der Bauern niederzuwerfen. 2. Itfoise Sany, 40 Jahre alt. Vater von 5 Kindern, seit 30 Jahren in der Gemeinde wohnhaft. 3. Marcu Sany. 36 Jahre alt. Vater von 7 Kindern, seit 30 Jahren in der Gemeinde wohnhaft. Wir unterlassen jeden Kommentar. Die gegenwärtige vcrgleichweise Ruhe im Lande gilt nicht allgemein für dauernd, nicht jede Gefahr ist schon beseitigt. Es wird nicht möglich sein, mit Hilfe der Bajonette und Ka-!tonen die Bauern zu zwingen, dass sie die Frühjahrs-Saaten beginnen.- selbst wenn sie cs wollten, da die Natur, sich mit den Aufständischen verschworen zu haben scheint. Die Külte dauert an und nirgends ist auch nur der Anfang einer Yege* tation zu sehen. Der Zustand ist völlig anormal, überdies haben sich auch noch Uebcrschweminmigen fast an allen Orten angekündigt. Dauert das noch einige Zeit an. so ist eine ernste landwirtschaftliche Not zu erwarten. ־ ..

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