Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1907)
- Date
- 1907-04-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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*P"״“V ׳•'1״•‘®*»•מ י*-***» / *•*af*״*״! K0..17 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 173 mcindcprinzips unberührt. Die zu ihrer Unterhaltung Vcrpflichteten gelten aber als Schulverbände im Sinne des Qesetzes (§ 40). Auf sic finden daher insbesondere auch die §§ 14 ff., 17. 18 ff. Anwendung. Bei der Aufstellung des Vcrteilungsplancs durch die Kreisausschiissc (8 23) sind sic zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der jüdischen Schulverbünde sind die ihnen von den bürgerliehen Gemeinden nach § 40 Abs. 1 des Gesetzes in Verbindung mit § 67 No. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 (Gcsetzsammlung S. 263) zu leistenden Beihilfen zu beachten Wegen der Grundsätze für die Gewährung dieser Beihilfen wird auf d'te Erlasse vom 29. Januar und 11. September 1873 (s.Z.-Bi. d. Unterrichtsverwaltung 1873 S. 185 und 1874 S. 403) verwiesen. Die Beihilfe ist unter Berücksichtigung der gesamten in Betracht kommenden Verhältnisse (s. § 67 No. 3 a. a. O.) in billiger Weise zu bemessen. Die Feststellung der Höhe ist zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlassen. Falls eine Verständigung picht zu erreichen ist, hat die Kgl. Regierung behufs der Festsetzung zu berichten. Wird der jüdische Religionsunterricht nicht in besonderen jüdischen Schulen erteilt, oder wird für seine Beschaffung nicht von den bürgerlichen Gemeinden u s. f. nach § 40 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes Sorge getragen, wird derselbe vielmehr durch von der Synagogengemcinde bestellte Lehrkräfte erteilt, so haben die Synagogcngcmcindeii nach 8 40 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes einen Anspruch gegen die bürgerlichen Gemeinden auf eine Beihilfe, sofern in einer öffentlichen christlichen Volksschule die Zahl der einheimischen jüdischen Kinder mindestens 12 beträgt. Die Beihilfe ist auch hier unter sinngcmässc Berücksichtigung der im § 67 No. 3 a. a. 0. hervorgehobenen Umstände in billiger Weise zu bemessen. Die Feststellung der Beihilfe ist zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlasssen. Wegen Bewilligung staatlicher Unterstützung an diese Synagogengemeinden bleibt besondere Verfügung Vorbehalten. Jüdische Lehrkräfte Breslau. Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in der Schulverwaltung kam in der letzten Stadtvcrordnctcnver- Sammlung durch Justizrat Ollendori zur Debatte. Es sei hier die Antwort des Oberbürgermeisters Dr. Bender angeführt Die Antwort lautete: ״Ich kann nicht recht verstellen, was der Stadtverordnete Ollendorf eigentlich vom Magistrat verlangt. Es klingt wie ein Vorwurf, dass an den Volksschulen nicht jüdische Lehrkräftc angestellt werden. So wie cs undenkbar ist, an einer katholischen Schule eine evangelische Lehrkraft, und urngckehrt, anzustcllcn. so kann doch auch nicht da. wo die über- Wiegende Mehrheit katholisch oder evangelisch ist. ein judischer Lehrer angestellt werden. Das wird nicht genehmigt werden. Wenn die jüdischen Mitbürger eine jüdische Volksschule haben wollen — und dies Verlangen ist ihr gutes Recht — dann soll doch der Interpellant einen derartigen Antrag stellen, die genügende Unterstützung wird er sicher finden. Ich halte den Wunsch subjektiv für vollkommen begründet, aber man soll doch nicht glauben, dass die Durchführung bei der geltenden Observanz in Breslau so ohne weiteres möglich ist. In Berlin, worauf der Interpellant exemplifiziert hat. liegen die Verhältnisse anders, da gibt es interkonfessionelle und Simultanschulen. Dass die Augustasclmlc zum grossen Teil von jüdischen Schülerinnen besucht wird, ist richtig, aber wenn es den Herren nicht passt, dass chiistliclic Lehrer dort angestellt sind, dann muss eben eine jüdische Schule gegründet werden. Ich persönlich halte auch die Siniultaiisehulc für die bessere, aber durchsetzen lässt sich diese Forderung nicht. Etwas anderes wäre es. wenn wir ein neues Gymnasium er• richten wollten, dann könnte man den Bau von einer der• artigen Bedingung abhängig machen und bekäme dann auch die Genehmigung. Der Magistrat kann aber an der Sache selbst nichts ändern. Ich erhebe aber Einspruch, dass man behauptet, die hiesige städtische Schulverwaltung hat es in dieser Sache an gutem Willen fehlen lassen. Ich stelle fest, dass, als im Herrenhause das Schulunterhaltungsgesctz beraten wurde, gerade die jüdischen Gemeinden eine vollständig widerspruchsvolle Stellung dazu eingenommen haben. Ich muss den Beteiligten auheimstcllen. selber die durchaus notigen ersten Schritte zu tun. die ihnen vom Stadtschulrat angedeutet sind, damit werden sie wohl Erfolg haben.'* Kaiserslautern. An der hiesigen Volksschule wirkte bishei ein jüdischer Lehrer, dem die Aufgabe zufiel, )den jüdischen Religionsunterricht zu erteilen und bis zur Höhe der wöchentliehen Pflichtstundenzahl Vertretungsstunden in allen Lehr• fächern zu übernehmen. Da der seitherige Stelieninhabcr in den Ruhestand versetzt wurde, woiite der Stadtrat eine neue jüdische Lehrkraft in Vorschlag bringen. Der Lokalschulinspektor, die protestantische Distriktsschulinspektion und auch das Bezirksamt befürworteten den Antrag. Die katholische Distriktsschulinspektion dagegen erhob laut PFALZ. RUND- SCHAU Einspruch im Hinblick auf den christlichen Charakter der hiesigen konfessionellgemischten Volksschule. Der Antrag des Stadtrats wurde deshalb von der Kreisregierung abgelchnt. Der Synagogcn-Ausschuss hat gegen die Rcgicrungsentscheidüng Einspruch beim Ministerium erhoben. Freie Schweiz! Zürich. Die freie Schweiz. Schächtverbot, Hausierverbot für die russischen Juden, jetzt sogar Nichtdispens JUdi• scher Schüler vom Schreiben am Sabbat — und das nennt sich ein demokratisches Land! — Bezüglich des Nichtdispenses jüdischer Schüler vom Schreiben am Sabbat siehe den Jahresbericht der Aargauer Kantonsschulc; hier finden wir folgende Entscheidung des Erziehungsrates: ״Im Frühling trat in die erste Klasse des Gymnasiums eine Schülerin israelitischer Konfession. Sie wünschte (wie an der Schule, die sie vorher besucht hatte) von der Verpflichtung* am Samstag beim Unterrichte schreiben zu müssen, dispensiert zu w erden. Die Lehrer- Schaft lehnte mit grossem Mehr die Dispenserteilung ab. Der Vater der Schülerin gelangte nicht an die Oberbehörde, sondern erklärte, die Tochter aus der Schule nchjncn zu wollen. Nichtsdestoweniger wünschte die Lehrerkonferenz auch einen bezüglichen Entscheid durch den Erziehungsrat. Dieser billigte die Stellungnahme der l.chrerkonfe'reuz, indem er betonte: Der Kantonsscimibesuch ist ein freiwilliger und kein obligatorischer. Wer die Kantonsschulc־ besucht, muss sich der Schul- Ordnung und den Lchrplanvorscliritten unterziehen oder die Anstalt verlassen. Eine Ausnahme würde erhebliche Störung. im Stundenplan zur Folge haben. (!!) Wenn an einer Bezirk . schule an Samstagen israelitischen Kindern Dispens von schrittliehen Arbeiten gewährt wird, so geschieht dies, weil viele Bezirksschüler sich noch im schulpflichtigen Alter befinden und daher der obligatorischen Schulpflicht unterliegen.־‘ Aus dem Arpadenlande Die konservative SCHLESISCHE ZEITUNG, die aus Ihrer Judenfcindscliaft .nur zuweilen einen Hehl macht, schreibt übe! *Das Judentum i.n Lande der Arpadcn“ u. a. folgendes: ״Je weiter roan heutzutage in Ungarn von Westen nach Osten vordringt, »im so ausschliesslicher findet man die Juden als die allein Hanoi! und Gewerbe in ihren Händen haltenden Elemente der Bexölkcrung. nicht nur im magyarischen Alföla und unter den Schwaben der ungarischen Tiefebene, sondern ebenso unter den Slowaken und Ruthenen des gebirgigen Ostens. Dass es in der ungarischen Hauptstadt laut der jütigsten Volkszählung heute mehr als 200 000 Juden gibt, dass diese also ungefähr cm Viertel der gesamten Einwohnerschaft aus- ־.nachen, ist eine bekannte Tatsache- Es kann nicht geleugnet werden, dass Ungarn den! rezipierten Judentum viel zu verdanken hat. Ohne die Juden wäre Budapest gewiss nicht so schnell zu der modernen Metropole geworden, die es heute in der Tat darstellt. Ohne sie wären Temesvar, Szegedin. Grosswardein, Klausenburg und andere ungarische Städte vielleicht noch lange Zeit jene versumpften, ungepflasterten Dorfstädte geblieben, die sie noch vor 30 Jahren waren, in deren Gassen und auf deren freien Plätzen das auf den Markt getriebene Vieh buchstäblich im Kote versank. Ohne sie ständen Handel und Verkehr im Lande heute gewiss nicht auf der Höhe, dass mit dessen ungeahntem.Aufschwünge das Ungarn umspatiricndc Netz der Staatsbaiinen in der immer wieder notwendig werdenden Vermehrung seiner Transportmittel nicht Schritt zu halten vermag. Und ohne sie könnte Ungarn gewiss heute nicht daran denken, durch Schaffung einer grossangelegten Industrie, sich von Oesterreich unabhängig und finanziell selbständig zu machen, wie dies heute auf den Fahnen aller Parteien im Lande einmütig geschrieben steht. Auch kann nicht geleugnet werden, dass die ins Land eingewanderten Juden vom Standpunkte der Magyaren aus gute Ungarn geworden sind, die Sprache, die Nationalität derselben angenommen, sich ihren Bestrebungen akkomodiert haben und keinerlei andere separate Ansprüche stellen als die freie und ungehinderte Ausübung ihrer Religion und deren staatliche Anerkennung. — — — Trotz dieser im Charakter des Volkes liegenden und durch die Geschichte bewiesenen Toleranz hat in aller jüngster Zeit, nach der letzten Volkszählung und überhaupt nach den jüngsten Ergebnissen der Statistik, eine gewisse Beunruhigung der Magyaren Im Hinblick auf ihre jüdischen Mitbürger Platz gegriffen. Dass die schönsten Häuser in der Hauptstadt, am ״Ring“ und in der Andrassystrassc. deren Sitz und Eigentum bilden, das hat man ihnen nicht übel genonvnien, denn sie haben diest Paläste mit ihrem Getde erbaut und dadurch die Stadt ver- * i *יזיומייי',׳*)»;14pf HB■ fT; r»fr״w