Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1907)
- Date
- 1907-04-26
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 172 No. 17 JÜDISCHE RUNDSCHAU wie in der Sache selber. 'Die Frage, die er aufwirft, wird 1 die Jüdische und nicht jüdische Oeffentlichkeit für lange j Zeit beschäftigen. Die nächstoa Wochen werden uns reichlich Gelegenheit geben, uns mit dem Falle des Dr. Cohn zu beschäftigen. Aus Rumänien Dem energischen Einschreiten ues Militärs ist es gelungen, die Ruhe im ganzen Lande wieder herzustellen und mit Müsse wird jetzt nach den Ursachen der Baueriibcwegmig geforscht. Die Folgen derselben werden sich fortan in ihrer vollen Bedeutung äussern und cs ist gewiss keine Übertreibung zu behaupten, dass es einer Reihe von Jahren bedarf, bis sich das Land erholt haben wird. Eine grosse Anzahl Existenzen ist heute vernichtet und zu den Geschädigten gehören ausser den Gutsbesitzern, ־Pächtern, jüdischen Bewohnern der kleineren Städte auch eine enorm grosse.Zahl Bauern. — Die Aufrührer sind schnell gerichtet und bestraft worden, indem ausser den vom Militär auf der Stelle erschossenen, die überwiesenen Aufwiegler festgenommen und ihre gesamte Habe zur Strafe in Brand gesetzt worden ist. Im ganzen Lande veranstaltete Sammlungen dachten den Opfern dieser unheilvollen Bewegung Hilfe zu bringen, doch lässt sich dadurch etwas Wirksames kaum leisten. Den Gutsbesitzen! bietet ein Rcgierungsbeschluss verschiedene Erleich־ terungen durch Gewährung eines staatlich garantierten Kredites, aber .von wirklichen Entschädigungen ist gar keine Rede. Die jüdische Bevölkerung der unter dem Bauernauf- Stande hart genug betroffenen Städtchen ist auf die Wohltätigkeit der ausländischen Stammesgenossen angewiesen und es mag lobend hervorgehoben werden, dass die jüdischen Wohl־ tätigkeits-Institutionen sich auf der Höhe ihrer Mission zeiget. Nicht minder rühmlich benehmen sich auch nichtorgauisierte Stammesgenossen, ganz besonders der angrenzenden Bukowina, wo die flüchtigen Juden einen sichern Schutz gefunden haben. Sämtliche angrenzenden Staaten haben den fliehenden Juden Ihre Grenzen geöffnet, so dass seine grosse Anzahl ihr Leben retten konnten. — Nun beginnen die Allermeisten wieder ins Land zu kommen. Wie wir in unserem letzten Berichte mitgeteilt haben, wird aber den Juden der Aufenthalt auf dem Lande stark erschwert und in vielen Distrikten sind sie bereits au: den Dörfern ausgewiesen worden. — Täglich mehrt sich die Anzahl der Auswanderungslustigen und wir werden in kurzem eine Auswanderung haben wie selten zuvor. Die Aussichten auf eine Verbesserung der Judenläge werden immer geringer und cs kann daher nicht Wunder nehmen, wenn viele es vorziehen, in weite, unbekannte Länder zu reisen, um sich eine neue Existenz zu gründen. Der Schwierigkeiten, die eine solche Übersiedelung mit sich bringt, sind sich die Leute klar, aber die unerträgliche und immer schlechter werdende Situation lässt sich nicht lange zaudern — Es haben sich bis jetzt zahlreiche Familien zur Emigration entschlossen und sind dies zumeist solche, die auf dein Lande ihren Erwerb hatten und heute von dort verjagt werden, ״weil sie sich schlecht betragen und die Bauern ausbeuten’*, wie die ihnen z. B im Distrikt Bacau eingehändigten Zirkulare lauten. — Unter den verschiedenen industriellen Etablissements des Landes befinden sich eine grosse Zahl, die sich einiger von» Staate gewährten Begünstigungen — z, B. zollfreie Einfuhr von Maschinen etc. ־— erfreuen. Den gesetzlichen Bcstirnmungen gemäss sind solche Anlagen verpflichtet, nach Verlauf von 5 Jahren seit dem Bestehen in sämtlichen Arbeitskategorien (1. Spezielle, 2. gewöhnliche Arbeiter, 3. Technisches und Verwaltungspersonal) die Stellen zu V3 mit Rumänen zu besetzen. Dies konnte bis heute aus verschiedenen Oründen nicht geschehen und der Minister für Domänen und Landwirtschaft hat daher in einem Zirkular sämtliche Industrielle aufmung nachzukommen. Um ״Missverständnisse״ zu vermeiden gefordert, innerhalb eines Monates dieser Bcstirn־ wird der Terminus Rumänen ausdrücklich genau dahin definiert, dass darunter, nur Leute zu verstehen seien, die sich der politischen Rechte erfreuen.— Viele Fabrikanten haben um Verlängerung dieses Termines nachgesucht. — , Da die rumänischen Juden von der Regierung als ..Fremde“ betrachtet und behandelt werden, obgleich sie im Lande geboren sind, hier alle Pflichten und Lasten tragen und keinem anderen 'Staatsverbandc angehören, kann man er* sehen, wie ihnen die meisten Erwerbsmöglichkeiten systematisch benommen werden. Und niemand nimmt sich Ihrer an. — Rundschau Jüdisches Schulwesen Ucbcr die Gestaltung des jüdischen Schulwesens unter dem Volksschuhmterhaltungsgcsctz enthält die zur Ausführung desselben erlassene erste Anweisung folgende Bestimmungen: Für die jüdischen sowie die jüdisch-christlichen Volksschulen bleiben die bisherigen Vorschriften massgebend. Diese Schulen werden von der Einführung des Gcmcindeprin/ips nicht berührt. Die zu ihrer Unterhaltung Verpflichteten gelten aber als Schulverbände im Sinne des Gesetzes, und sie sind bei der Aufstellung des Verteilungsplanes durch die Kreisausschüsse zu berücksichtigen Bei Beurteilung der Leistungsfähigkeit der jüdischen Schulverbändc sind die ihnen von den biirgerliehen Gemeinden zu leistenden Beihilfen zu beachten. Letztere sind unter Berücksichtigung der gesamten in Betracht körnnienden Verhältnisse in billiger Weise zu bemessen. Die Fest- Stellung der Höhe ist zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlassen. Falls eine Verständigung nicht zu erreichen ist. hat die königliche Regierung behufs der.Fest- Setzung zu berichten. Wird der jüdische Religionsunterricht nicht in besonderen jüdischen Schulen erteilt, oder wird für seine Beschaffung nicht von den bürgerlichen Gemeinden Sorge getragen, wird derselbe vielmehr durch von (schöner amtlicher Stil!) seiten der Synagogengerneinden gestellte Lehrer erteilt, so gebe man den Synagogengerneinden einen Anspruch gegen die bürgerlichen Gemeinden auf eine Beihilfe, sofern in einer öffentlichen christlichen Volksschule die Zahl der einheimischen jüdischen Kinder dauernd mindestens zwölf beträgt. Die Beihilfe ist auch hier unter sinngemässer Berücksichtigung der obwaltenden Umstände in billiger Weise zu bemessen. Die Feststellung der Beihilfe ist zunächst der glücklichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlassen. Wegen Bewilligung staatlicher Unterstützungen an diese Synagogengerneinden bleibt besondere Verfügung Vorbehalten. Wie schm! vor einiger Zeit mitgeteilt worden war. sind ganze Provinzen Preusscns, auch solche, welche eine betrüchtliche jüdische Bevölkerung zählen, ohne jüdische Ober- Ichrcr. Zu diesen Provinzen gehören Westfalen und die Rhciuproo'in/. Bisher war es in der Rheinprovinz für einen jüdischen Lehramtskandidaten nicht einmal möglich, eine Anstalt zu finden, an der er sein Probejahr absolvieren konnte. Wir hören, dass jetzt am Realgymnasium in Köln dem Seminar auch ein jüdischer Lehramtskandidat überwiesen worden ist. Die erste Anweisung des Preussischcn Kultusministers zur Ausführung des Volksscliu'.unterhaltimgsgcsct/es ist im Aprilheft des Zcntralblatts der Untcrriehtsverwaltung erschienen. Sie behandelt unter VI auch das jüdische Schulwesen. Ein Abdruck der Bestimmung folgt hierunter. Hiernach sind die jüdischen Schulverbändc hinsichtlich der Ansammlung eines Baufonds , der staatlichen Beiträge und der Ergauzungszuschösse des Staats allen übrigen öffentlichen Sebulverbänden gleichgestellt. Der Vorhand ־ der Deutschen Juden und der Deutsch- Israelitische Gemeindebund, beide in Berlin, werden in Zweifelsinllen bereit sein. Anfragen der Beteiligten über die mit der Ucberleitung zusammenhängenden Verhältnisse zu beant- Worten. Fiir die jüdischen, sowie fnr die jüdisch-christlichen Volksschulen bleiben die bisherigen Vorschriften massgebend. Diese Schulen bleiben von der im § 1 statuierten Einführung des Ge-