Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1907)
- Date
- 1907-01-06
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 1 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 7 ist auch auf die Behörden der bürgerlichen Gemeinden dahin einzuwirken, dass sie dahingehende Anträge stellen. 6. Wo dies nicht erreichbar ist, wird es von örtlichen Verhältnissen abhängen und daher dem Ermessen der einzelnen jüdischen Gemeinde zu tiberlassen sein, a) ob sie den bisherigen Zustand bcibehalten und lediglieh ein Abkommen gemäss 2 erstreben, eventuell das Verlangen nach 3 b‘ stellen. b) oder ob sie die Einrichtung einer eigenen öffentlichen Jüdischen Schule beantragen will. III. Bisher bestehende private jüdische Schulen. 7. Ob jüdische Gemeinden, in denen jüdische Privatscliulen bestehen, diese bcibehalten (also die Erhaltung der Selbständigkeit durch doppelte Steuerzahlung erkaufen) oder freiwillig anflösen wollen, wird von örtlichen Verhältnissen abhängen. muss daher der einzelnen Gemeinde überlassen bleiben. 8. Diejenigen jüdischer. Gemeinden, welche die Bcibehaltung verziehen, werden mit der bürgerlichen Gemeinde darüber in Verhandlung treten können, Zuschuss diese Gemeinde freiwillig zur jüdischen Privatschule zahlen will behufs Abwendung der durch Auflösung der jüdischen Privatschule und Einschulung der Kinder in die öiiuitliche Volksschule eintretenden Vergrössenmg der Scliullasteii der bürgerlichen Gemcindc. 9. Diejenigen jüdischen Gemeinden, welche die Auflösung vorziehen, werden, wenn die Kinderzahl eine erhebliche ist, gemäss 5 und 6. andernfalls gemäss 2 und *I. zu verfahren haben. IV. Die §§ 37 und 40 des Volkssclutlgesctzes von 1906 lauten: § 27. Beträgt in einer öffentlichen Volksschule, die nur mit katholischen oder nur mit evangelischen Lehrkräften hesetzt ist. die Zahl der einheimischen evangelischen oder katholischen Schulkinder dauernd mindestens 12, so ist tunlichst für diese ein besonderer Religionsunterricht einzurichten. Bei den nach Abs. 1 gemäss dem Gesetze vom 26. Mai 1787 (,Gesetzsammlung S. 175) zu stellenden Anforderungen darf von den Beschlussbehörden die Notwendigkeit des be- .sonderen Religionsunterrichts nicht mit Rücksicht auf das bcsondere Bedürfnis der Schule oder mit Rücksicht auf die Leistungsfälligkeit d.r Verpflichteten verneint werden. Wo eine anderweite Beschaffung dieses Unterrichts mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden ist, darf zum Zwecke seiner Erteilung eine evangelische oder kathofische Lehrkraft angestellt werden, welche auch mit der Erteilung anderweiten Unterrichts zu betrauen ist. § 40. Fiir d׳'c Errichtung. Unterhaltung und Verwaltung der ftir jüdische Kinder bestimmten und mit jüdischen Lehrkräften zu besetzenden öffentlichen Volksschulen gelten bis auf weiteres die jetzt bestehenden Vorschriften mit der Massgabe, dass der § 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1S47 über die Verhältnisse der Juden (Gvs.-Samml. S. 263) für den ganzen Umfang der Monarchie zur Anwendung gelangt. Die zur Unterhaltung solcher Schulen Verpflichteten gelten als Schulverbände dm Sinne dieses Gesetzes. Werden die In den §§ 35—39 erwähnten öffentlichen Volksschulen von jüdischen Kindern besucht, so finden bei Aufbringung der Kosten siir die Erteilung von jüdischem Religionsunterricht und hinsichtlieh der Anstellung von jüdischen Lehrkräften an diesen Schulen zum Zwecke der Erteilung von jüdischem Rcligionsunterricht, sowie hinsichtlich der anderweiten Beschäftigung der hierfür angestellten jüdischen Lehrkräfte an diesen Schnlen bis auf weiteres die jetzt bestehenden Bestimmungen Anwendung. Beträgt In einer öffentlichen Volksschule, die nur mit evangelischen oder nur mit katholischen oder nur mit evangelischen und katholischen Lehrkräften besetzt ist, die Zahl der einheimischen jüdischen Schulkinder dauernd mindestens 12, und wird in einem solchen Falle der Religionsunterricht für diese durch von der Synagogengemeinde bestellte Lehrkräfte erteilt, so findet § 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sinngemässe Anwendung. Für die Einrichtung und Erhaltung der öffentlichen Volksschulen, an welchen nach ihrer besonderen Verfassung, abgesehen von dem Falle des Absatz 2, christliche und Jüdische Lehrer zugleich anzustellen sind, bewendet es bei dem bcstehenden Rechte. Für die Provinz Hannover bewendet es bei dem Gesetze vom 7. März 1868 (Gesetzsammlung S. 223) § 1 Nr. 3, betr. die Unterstützung des Jüdischen Schulwesens der Provinz, durch den Provinzialverband. [ r 1 Rundschau Jüdische Kunst Rudolf Schildkraut wird am Mittwoch, den 9. Januar, im Oberiicbtsaal der Philharmonie. Bernburgerstrasse, Gcdichte und Novellen moderner Jüdischer Dichter zum Vortrag bringen. Es ist dies die 2. Veranstaltung des Vereins zur Fü:׳Jerung jüdischer Kunst. Karten ä 4, 3. 2 und 1 Mark von Donnerstag, den; 3. Januar, ab zu haben bei Bote & Bock. A. Wertheim. Lcipzigerstr. und Louis Lamm, Neue Friedrichstr. 61—63. Für Mitglieder Eintritt irei. für ihre Angehörigen ermässigte Preise. Anmeldungen in. der Geschäftsstelle des Verein: A. H. Hey mann & C .. Unter den Linden 59. Kattowltz. Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur lauschte Sonntag ein äusserst zahlreiches Publikum den Darbietungen, mit welchen es Herr Oberkantor de Beer aus Beutheu erfreute. Nebst dvii gefühlvoll und verstar.dni.sinnig vorgeiragcnen Mcndelssohn’schen Liedern ״Auf Flügeln des Gesanges" und ״Morgen gruss*1 gefiel ״Deף Asra“ von Rubinsteil! durch ergreifende Wiedergabe. Noch mehr Anerkemumg erntete Herr de Beer bei dem Vortrag der Arie des Josef aus der Oper ״Josef in Aegypten״ von Me hui, worin Seine Stimme, besonders bei den getragenen Melodien, hochsten Wohl klang entfaltete. Zur vollsten Höhe schwang sich aber sein Körnen empor in der grossen Arie des Eieazar n. d. Op.er ..Die Jüdin" vor, Halevv. Infolge des lebhaften Beifalls musste Herr de Beer einen Teil der Arie wiederholen. — Hatten wir bisher den Vortragenden in Leistungen kennen gelernt, die seinem Berufe nahe liegen,, so überraschte er uns ebenso angenehm als Rezitator. Ob er den Jammer der heimatberaubten Juden auf ihren endlosen Wanderungen oder die blindem Fanatismus entsprungenen Zurücksendungen vorüflirte, ob er tiefernsten Regungen oder dem jüdischen Humor seine Stimme lieh, in Poesie und Prosa harmonierte seine Vortragsweise stets mit dem Inhalt. Man merkte, wie vollständig sich Herr de Beer mit dem Denken und Tun der von ihn! geschilderten Personen vertraut gemacht hatte und das den Vortrag begleitende Gcberdcuspie! bewies, dass es ihm mit seiner Auffassung Ernst war. Es ist schwer zu sagen, welche Nummer des gut ausgcwälilten Programms der» Vogel abschess; iede einzelne erfreute sich lebhafter Zustimmung. Die beiden junejiidischen Dichtungen von M. Rosenfeld ״Der Sturm“ und ״Die Landstreicher" und das moderne Zeitbild von Berg ..Der Herr Hofprediger hat gesagt'' gefielen nicht weniger, wie der die Laclutiuskcln anstrengende ״Sänger" von Löweutlial und Cronhachs ״Ein Spaziergang mit Onkel Jonas." dem unverwüstlichen und stets optimistischen Heimtsvermittlcr und brachten dem Rezitator wohlverdiente Ehrungen ein. Der Verein kann mit froher Genugtuung auf dep gestrigen Abend zurückblicken und der Vortragende, der seine Kräfte in dieser Art 7.um ersten Mal i!1 den Dienst der Ocffcntlichkeit stellte, wird in Kattowitz stets ein willkommener Gast sein. Gl. Verband der Deutschen Juden Die Sitzung des Ausschusses des Verbandes der Deutschen JuJen. welche am 30. Dezember 1906 in Berlin stattfand, erfreute sich einer überaus regen Beteiligung. Von den Be- Schlüssen wird folgendes allgemeineres Interesse haben: Die Hauptversammlung des Jahres 1907 soll Im Oktober in Frankfuit a. M. stattfinden. Folgende Herren sind in den Ausschuss zugewählt: Dr. M. G i n s b e r g, Berlin. S. Flörsheim. Dortmund. Rabbiner P־״, C 0 b I e 11 z. Bielefeld. •־Mur*