Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1906)
- Date
- 1906-11-09
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite m JÜDISCHE RUNDSCHAU_No. 45 Ungeheures ist zu leisten, vielleicht mehr als Menschen- I kraft vermag, wenn ihre Macht auch schier grenzenlos . ist. Da muss jede Schulter mit heran, und jeder Beutel muss sich so weit offnen, wie die Merzen. Sonst stehen wir paar Spritzcnmünner traurig und mit verzweifelter Scham neben unseren Schläuchen, aus denen kein Wasser springt, und müssen zuhören, wie aus den zehntausend Fenstern die Todcssehreie gellen — bis sic verstummen in Rauch und Flammen. Firner herbei, ihr Gaffenden! Tragt uns Wasser zu! Kilt! Schont euch nicht! Helft! Die Not ist unendlich! Helft! Heifl! — Der Hauptmann von Köpenick Der Hauptmaun von Köpenick hat es •verstanden, länger als eine Woche das Interesse des ganzen Landes für sich wachzuerlialten. und selbst nachdem er sich als Schuster von Rixdnri entpuppt und als ein alter Zuchthäusler vorgestellt hat. hat er kaum an Sympathieen verloren. Es klingt etwas von Gewissensbissen der juristisch-geschützten Gesellschaft hindurch, w enn seine Klagen wiedergegeben werde», dass man ihn als ISjTthrigeu Burschen auf zehn Jahre und später wieder auf 15 Jahre ins Zuchthaus gesteckt hat. Am meisten freilich muss er die Sympathie wachrufen, wenn mau erfährt, dass er, wie so viele, die auf dem Wege der Besserung waren, sich eine ehrliche Existenz zu gründen, beflissen war, aber grade in der Gründung dieser ehrlichen Existenz nicht durch irgend welche elementare Schicksalsschläge. sondern durch die Polizei behinderi wurde, die in Ausübung ihres Berufes, für Ehriichkeit und Sicherheit zu wachen, ihn unwiderruflich von 1:cucm dem Verbrechen in die Arme trieb. Er wurde erst aus Wismar, wo er eine ehrliche Existenz bereits gefunden, und dann noch weiterhin durch die Polizei ausgewiescn. Die Polizei hat damit nur etwas getan, was ihr rechtens freistellt. Sic hat das Recht, Zuchthäusler nach Belieben auszuweisen, wie sie das unbestreitbare Recht hat, russische Juden auszuweisen. Von diesem Recht macht sie nach beiden Richtungen ausreichend Gebrauch, und es ist kein Zweifel, dass sie den Juden gegenüber von diesem Rechte noch strengeren Gebrauch macht, als den ehemaligen Zucht• häuslern. Kein Wunder: denn diese kann sie nach dem Gesetz wenigstens nicht aus ihrem Geburtsort ausweisen, die russischen Juden aber, wenn sie zufällig in einer preussischen Stadt geboren sind, was bei vielen ansässigen polnischen Juden ja der Fall ist, auch aus ihrem Geburtsort. Wen» auch das Recht der jederzeitigen Ausweisung der Polizei über alle ausländischen Einwohner zusteht, so muss doch anerkannt werden, dass die Polizeibehörden mit Milde verfahren; denn sie weisen eben nur Juden aus. w׳ährend russische Staatsangehörige aller anderen Nationalitäten und Religionen unbehelligt bleiben. Die Polizei überschreitet damit keineswegs ihre Befugnisse, denn das Fremdenrecht stellt eben die russischen Juden genau wie die ehemaligen Einwohncr der Zuchthäuser unter Polizeiaufsicht, und der leitend*.* Gedanke ist wohl der, dass russische Juden, die aus Russland lebendig entronnen sind, als Leute anzusehen sind, die aus dem Zuchthausc kommen. So ganz unrichtig ist doch diese Betrachtungsweise nicht. Freilich haben die russischen Juden selber keine Schuld daran, dass sie bereits im Zuchthausc geboren sind. Denn mit den Greueln der schlimmsten Judenverfolgungen sind sie in das Reich hincingetricbcn worden, das ihnen zum Zuchthause wurde» Die Verbrennung der Juden von Brandenburg und Berlin, die im vollen Tageslichte der anbrechenden Neuzeit geschah, beleuchtet hell genug den Weg. auf dem diese deut• sehen Juden nüt ihrer deutschen Sprache und Kultur nach Polen flüchten. Die Pogroms, durch die sie zurückgetrieben w> rden gen Westen, sind nur der Widerhall dessen, was in einer früheren Heimat geschah. Man kann dem Hauptmaun von Köpenick nicht die An- CTkenmmg seiner hohen Intelligenz versagen. Wenn man sich nur einmal die Situation vergegenwärtigt, wie der Polizeiinspektor in Köpenick sich die Erlaubnis baden zu dürfen, respektvoll von dem Manne gehen und huldvoll gewähren lässt, der nach dem bestehenden Rechte seiner Aufsicht unterworfen sein soll, so verstellt man. was der Mann hätte sein und werden können, wenn ihn nicht das harte römische Recht erbarmungslos aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen hätte. Immerhin w׳ird man nicht vergessen, dass die Lebensgeschichte dieses begabten Mannes mit dem Verbrechen begann. Wo aber sind die Verbrechen, die unsere Brüder begangen hätten, dass sie unter dieselbe Polizeiaufsicht gestellt sind und der gleichen Weise den Ausweisungen unterliegen, wiv die ehemaligen Zuchthäusler, nur mit dem einen Unterschiede, dass diese wenigstens im Lande bleiben dürfen, währem! man die Juden des Landes verweist! Die Polizei ist nicht einmal gehalten. Gründe aiizugebc». weshalb die Aus- Weisung erfolgt und es genügt, dem betreffenden Unglück• liehen die Beschuldigung au den Kopf zu werfen, dass er sich lästig gemacht habe. Und tun im preussischen Staat als lästig empfunden zu werden, genügt es eben, als Jude geboren zu sein. Man irrt sich, wenn matt glaubt, dass die Aus- Weisungen irgend w ic nachgelassen haben. Im Gegenteil werden noch täglich ohne jedes andere Verschulden, als dass die davon Betroffenen Juden sind, Existenzen vernichtet, denen keine Vergangenheit, wie die des Hau.ntmanns von Köpenick und seiner trotz aller Verfehlungen immer doch höchst tutglücklichen Kumpane und Schicksalsgenossen anhaftet. Wenn sich ein russischer Jude etwas zu Schulden kommen lässt, so findet er doch wahrlich christliche Herolde genug, die seine Schuld in die Welt hinausrmen und wir sind uns der vollen Wahrheit bewusst, wenn w ir cs aussprechen, dass alle die Juden, die mit der alleinigen Begründung, dass sie ״lästige Ausländer“ wären, ausgewiescn wurden, sich nichts ha b e w 7 u schulde 11 k 0 m men lasse 11. Es sind uns Einzelfälle genug bekannt, von denen kein einziger eine Ausnahme gegen die von •uns aufgesteüte Regel macht. Der Polizei wird damit kein Vorwurf gemacht. Sie iiilirt nur nach dem Schema und nach dem Akteuregistcr die Aus- Weisung im einzelnen ans, die im allgemeinen von einer Regienmg angeordnet wird, die damit ihren Respekt vor dem int Staate Ausschlag gebenden Antisemitismus Ausdruck verleiht. Wir halten es iiir einen unwürdigen Zustand, dass der ״Fremde“ jederzeit durch Polizciwillkiir ausgewiescn werden kann. Denn mir Juden kann man in dieser Weise in ihrer Masse der wirtschaftlichen Existenz berauben, ohne sic auf die Bahn des Verbrechens zu treiben. Wenn wir dem Staate das Recht Vorbehalten wollen, dass er Ausländer, die sich lästig machen, ausweisen kann, so soll das wenigstens a u i Grund öffentlicher Gerichtsverhandlungen geschehen. W i r haben gewiss nichts dagegen, wenn i n voller Ocifcntliclikeit die angeblichen Verbrechen festgestellt werden, die die ausgewiesenen russischen Juden begangen haben sollen. Die Polizciwillkiir ist ein Requisit aus dem römischen Gewaltrecht, das wie ein Gespenst noch immer die Völker Europas unter seiner Zuchtrute kirntet. Diese Polizciwillkiir ruft das Gegenteil dessen hervor, was sie erreichen soll. Sie züchtet wider ihren Willen Verbrechen gegen die Gesellschaft und gegen den Staat. Wenn die russischen Juden trotz aller polizeilichen Verfolgung, trotz ihrer Rechtlosigkeit und Schutzlosigkeit sich iern vom Verbrechen halten, so zeugt das in hohem Masse von der kraft » ollen Gesundheit der jüdischen Volksseele. Nicht aus Mangel an Intelligenz fehlt cs unter den Juden au Leuten, wie der Hauptmann von Köpenick, sondem aus vorhandener sittlicher Gesundheit. Wir wollen dem Manuc, der uns länger als eine Woche herzlich erheitert hat. tmseren Dank nicht versagen, aber w ir wollen nicht vergessen, dass er ursprünglich selbst die Hand dazu geboten hat, ihn auf den Weg zu führen, der ihn zum Abgrund führte. Unsere Brüder, die es weniger verstellen, mit ihrem Unglück, das polizeiliche Machtbcfehle über sie bringen. Heiterkeit und Interessfi zu ei regen, lassen hier ihr Glück und ihre Existenz und wandern mit ihren Kindern ins Ungewisse. Wenigstens die eine Vergünstigung sollte ihnen zuteil werden, die ja selbst den schwersten Verbrechern zuteil wird, dass man nicht ohne richterlichen Spruch die Vern i c h t u n g ihrer Existenz verfügen dürfte. Aber sie sind ja nur Juden und dürfen nicht auf die Sympathien rechnen, die man dem Hauptmaun von Köpenick nicht vorenthält. Ma'arabi. 2BÜ* Rundschau Der Hauptmann von Köpenick D r. Bl oc h s OESTERREICHlsCHK WOCHENSCHRIFT schreibt im Briefkasten der Redaktion: R. F. Eine jüdische Seite an dem grandiosen Witz von Köpenick gibt es auch. Bekanntlich dürfen in Deutschland Juden nicht Offiziere werden und selbst Reserveoffiziere gibt es unseres Wissens mir zwei, deren Ernennung geradezu Aufsehen in der ganzen Welt hervorrief. Als Grund, aus dem Juden zur höheren militärischen Laufbahn nicht zugelassen