Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1906)
- Date
- 1906-11-02
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite' 656 No. 44 JÜDISCHE RUNDSCHAU derungen des Graten* Witte, die Tätigkeit der offizieücn Pogromoiganisationcu einzustellcn. ■Ebenso wurden die Depeschen von der Vorbeugung: der Pogrome jedesmal nur infolge der Forderungen des Grafen Witte abgesandt, was mir sehr gut bekannt ist, weil die Nachrichten über die Organisation der Pogrome Graf Witte iast ausschliesslich von mir bekam. Gestatten Sie mir, ausser diesen Nachrichten, die ich Eurer Exzellenz mitzuteilen für meine moralische Pflicht hielt. Ihnen nieine, als eines früheren Direktors des Polizeideparterrients, .Meinung auscinanderzusctzen über die im ersten Augenblick unbegreiflichen Ursachen, aus denen die zentrale Regicrungsgewalt nicht nur nicht imstande ist. die Pogrompolitik der Lokalbehörden, wenn die Pogromorganisation von ihnen ausgeht, zu unterdrücken, sondern nicht einmal über die Organisation dieser Pogrome gut unterrichtet sein kann. Ich sehe ab von der Straflosigkeit der an den Pogromen schuldigen Regierungsbeamtci! als eiier dieser Ursachen; sie bedarf keinen Beweise. Es gibt aber׳ auch ändere Ursachen allgemeineren Charakters. Zur Zeit, als ich Direktor des Polizeidepartements war, geschah einer« aber auch einer von den allerschreck־ lichsten jüdischen Pugrome, der von Kischineif. Die ausländi־ sehe und unsere illegale Presse, die damals das Privilegium hatten, unser eimiereu Zustände zu besprechen, sowie einige gesellschaftliche Kreise, beschuldigten das Polizeidepartement der Organisation dieses Pogroms. Das. Polizeidepartement hatte dabei keine Schuld, die Beschuldigungen aber waren nicht grundlos, insofern sie von der Voraussetzung ausgingen, das Polizeidcpnrtemeiil und Ministerium des Innern besessen die ganze Maeht/.ollkommcnlKÜt. Ein jeder durch die Greuel des Pogroms aufgeregte Bürger musste selbstverständlich die Behauptung für absurd halten, dass die niedern Agenten der Executivgewalt cs wagen könnten, einen Pogrom ins Werk zu setzen, ohne eine Sanktion seiner Obrigkeit zu besitzen oder wenigstens ohne ihrer Sympathie sicher zu sein, ln der Wirk• lichkeit aber herrscht ein solcher anormaler Zustand•.—Trotz der gewissenhaftesten Untersuchung der Frage nach der Anteilnahmc der Regicrungsheamten an der Organisation des Kiscliincü’schen Pogroms ist es mir. dem Direktor des Polizeidepartemeut, nicht gelungen, in dieser Richtung mehr als unbestimmte Angaben festzustcllcn, und doch unterliegt ihrt Anteilnahme keinem Zweifel. Und was besonders charaktcristisch. das Geheimnis der Pogromorganisationen ist mir erst dann klar geworden, als ich aufgehört habe, im Ministerium des Innern eine omzlelle Stellung einzunehmen. In solcher Lage befindet sich aber ein jedes Mitglied der Zentralregierung, das der Pogrompolitik keine Sympathie schenkt. Das erklärt sich dadurch, dass der Minister des Innern und das zentrale politische Organ vollständig machtlos sind — nicht die Polizei und die Gendarmerie sind in seinen Händen, sondern gerade umgekehrt — er ist in den Händen der Vertreter dieser Be♦ ־ hörden. Die ganze Macht ist faktisch von oben nach unten hinübergetragen durch die Organisation der geheimen politischeu Polizei, durch das Ausnahmegesetz über den besonderen Schutzzustand und die lange Dauer seiner Anwendung itn Lande. Der Dienst im Justizministerium, der ein kolossales Material gibt zur richtigen Beurteilung der praktischen Bedeutung dieses Ausnahmegesetzes, hat mich auch zur Ueberzeu« gung gebracht, dass cs in keinen! Moment seines Bestehens dem Staate etwas anderes gebracht hat. als Schaden. Infolge dessen habe ich mich nur unter der Bedingung einverstanden erklärt, den Posten des Direktors dos Polizeidepartements an* zunehmen, dass dieses Ausnahmegesetz vollständig aufgehoben werde. Es ist nicht meine Schuld, dass diese Bedingung nicht erfüllt wurde, und ich mich genötigt Sah, mich der möglichster» (so viel es in meinen Kräften lag) Linderung der Uebcl zu widmen, die dieses Ausnahmegesetz mit sich bringt. Diese Erfahrung gibt mir das Recht, zu behaupten, dass die gefähr• lichste Seite des genannten Ausnahmegesetzes darin bestehe, dass dank ihm ein jeder Polizcibeamte. ein jeder Gendarmerie- Offizier, mit seinen Geheimagenten zu einem unbeschränkten Herrn über das Schicksal eines jeden Bürgers, also auch des ganzen Landes wird. Die ganze Anwendung des Ausnahmegesetzes stützt sich auf die Angaben der Polizeibeamten und Gendarmen, welche keiner Kontrolle, weder am Orte, noch seitens der Zentralbehörde unterliegen. Die Zentralbehörde ist dabei genötigt, die diesen Quellen* entstammenden Angaben unkontrolliert atifzunchmen; die Polizei und Gendarmerlebeamten bekamen aber die Gewissheit, dass alles.von ihnen und ihren Aufgaben abliängt. nicht aber vom Ministerium, dessen Machtlosigkeit sie klar vor sich sehen. Deshalb fühlen sich auch einzelne Polizeibeamte und Gendarmerieoffiziere bcrechtigt, ihre eigene selbständige Politik zu führen; das Ministerium aber erscheint gegenüber den Missbräuchen seine! Untergebenen als die an! schlechtesten unterrichtete Behördci da‘ sie entweder gar kein oder zwecks der Verheimlichung der Wahrheit absichtlich unvollständige Angaben hat; die Aufrichtigkeit des Rittmeisters Budogowski in seinen bekannten Dezemberberichten erklärt sich aber nur durch die Gewissheit der Unterstützung seitens seiner Vorgesetzten. Daraus entsteht vollständige Sclbstherrlichkeit der Polizei und der Gendarmerie auf dem Gebiete ihrer politischen Tätigkeit und vollständige Machtlosigkeit des Ministers des Innern. Ausser der andauernden Ursache des von mir eben geschilderten, die Staatsgewalt zersetzenden Zustandes, existieren augpnblick• lieh auch andere spezielle Ursachen. Als ich im Januar oder Februar die Angaben über die Organisation der Pogrome sammelte, traf ich unter den Beamten der politischen und allgemeinen Polizei niemanden, der nicht von der unbedingten Ueherzcugung durchdrungen gewesen wäre, dass in Wirklichkeit zwei Regierungen existieren, von denen jede eine der anderen feindliche Politik führe: die eine in der Person des Staatssekretärs Witte, die andere in der Person des Generals Trepow. der nach der allgemeinen Lieberzeugtmg dem Kaiser Berichte über die Lage der Dinge im Lande in! anderen Sinne erstatte, als das vom Grafen Witte gemacht ward, und auf diese Weise auf die Richtung der Politik einwirkte. Diese Auffassung findet auch wirklich ihre Begründung darin, dass General Trepow nach seiner Erneunmig zum Palast-Kommandanten es durcbgcfiilirt hat. dass ihm spezielle Mittel zur Verfügung gestellt wurden zur Anstellung spezieller, für ihn bestimmter Geheimagenten, und er auf diese Weise ein Werkzeug in seine Hände bekam, über das eigen{- lieh nur der »Minister des Innern verfügen sollte. Diese Auffasstmg findet ferner ihre Begründung darin, dass General Trepow. auch nachdem er im Oktober 1905 den Posten des Ministcrgchiifen des Innnern auigegeben hatte, es durchgcsetzt hat. ohne Wissen des Ministers des Innern aus dem Polizeidepartemeii talle auch nur cinigennassen interessante Dokumente zur Durchsicht zu bekommen und nicht nur einlautende, sondern auch auslaufencle. wenn sic auch gar nichts mit der Palasikommandaniur zu tun hatten. Welchen Zweck General Trepow aucli mit den Geheimfonds und den Dokumenten des PolizcidcparLments verfolgt haben mag, wie er aucli seine Stellung auszuimt/.tn gesinnt war, — cs existiert unter den Untergebenen Eurer Exzellenz die feste — richtige oder falsche — Uebcrzcugung, dass General Trepow auf die RegierungspoÜtik einwirkc. Diese Ueberzetfgmig ist eben so fest, wie die Ueberzeugnn״ dass Genera! Trepow mit der Pogrompolitik sympathisiere. Und welche Mittel das Ministerium gegen die Pogrome auch ins Werk setzen mag. sie werden sich so lange wiederholen, als die lokale Polizei die Ueherzcugung hat von der Machtlosigkeit des Ministeriums und von der Machtfülle anderer Gewalten . . Die Wichtigkeit dieser Darlegung besteht darin, dass das, was man auf Grund der Ereignisse mit Zuversichtlichkeit vermuten musste, jetzt durch einen Mann seine Bestätigung erfährt, der unter Plehwe seine Laufbahn im Ministerium bcgann, der längere Zeit selbst Polizeidircktor war und der unter Witte mit der speziellen Untersuchung über die Ursachen der Pogrome beauftragt worden ist, der also auf diesem Ge׳ bict völlig unparteiisch und als die erste Autorität betrachtet werden kann. Und zu welchen Folgerungen gelangte erV Die Pogrome sind das Werk der Polizei, und die örtliche Polizei arbeitet nicht auf Anweisung des jeweiligen Ministcriums. sondern auf Anweisung einer Nebenregierung, die sich in unmittelbarer Nähe des Zaren befindet und die stärker ist. als das Ministerium. Es muss noch hinzugefngt werden, dass der Tod Trepows an dieser Situation nicht das Geringste geändert hat. ־ ־־ : -fez* Rundschau «bc .׳:. .1_;_ Der ״Hauptmann“ von Köpenick Die STAATSBÜRGER-ZEITUNG bat gleich bei der erste!• Nachricht von dem Küpnieker Kassetuaub in fettestem Druck c.arauf liingcwiesen. dass der verwegene Räuber eine ״auf• fallend krumme N a s e“ habe. Jeder weiss, was das Stöckerblatt damit hat sagen wollen. Zwar hat sich alsbald!icrausgcstcüt, dass der Herr Hauptmann eine eingeknicktc Nase hat, also eigentlich das Gegenteil einer krummen Nase. Da sieht man eben nur. wie Voigt sich verstehen konnte. Ferner hat das genannte Blatt mit echt antisemitischem Spürsmn hcrausgcfunden. dass der Räuber nach vollbrachter Tai sich