Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1906)
- Date
- 1906-10-26
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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9 1 Seite 64J JÜDISCHE RUNDSCHAU No. 43 heissen: Jüdinnen aus Russland) verabmlgt: man begnügt sich damit die Zeugnisse in Empfang zu nehmen, wahrend die Hut- Scheidung über die Aufnahme erst nach dem Erlass der neuen Verfügung erfolgen wird. Pas Vorgehen der Unterriehtsverwaltung hat keinen politischen Charakter — bisher schon wurden nur politisch Unverdächtige zugelassen. Auch werden die Anforderungen an die Vorbildung kaum noclr verschärft werden. Cs soll dagegen ausser den bisher geltenden Vorbcdingungen auch der Nachweis von Unterhaltungsmitte ln geführt werden, die den Russen und Russinnen einen Studienaufenthalt an der Universität ermöglichen. Pie Zustande, die namentlich in Berlin in dieser Richtung festgestellt worden sind, haben, wie im LOKALANZEIGER offiziös geschrieben wird, die Notwendigkeit einer geeigneten Vorsorge ergeben.“ Es ist ein merkwürdiges Zusammentreffen /.wischen dieser offiziösen Notiz im LOKALANZEIGER und dem antisemitischen Artikel des ZEITGEIST gegen die russisch-jüdischen Studenten und den! besonderen Vorwurf gegen sie, dass sic nicht die Strassen kehren. Man könnte beinahe, wenn man boshaft sein wollte, einen Kausalzusammenhang vermuten. Neugierig sind wir. wie die ״Liberalen“ ohne allen Sang und Klang cs zulassen werden, dass mau die russischen Juden vom Studium ausschlicsst unter dem Vorwand, weil sie arm seien, aus dem Grunde, weil sie Juden sind. Und die ״Liberalen“ werden es zulassen, sie werden nicht mucksen. Der stille Antise• mitismus siegt eben auf der ganzen Linie. Vom Wiener Kolonisationsverein Am Scheinini Azercth nahm Herr Oberrabbiner Doktor Güdemann Gelegenheit in einer gehaltvollen Predigt im Stadttempel die Ziele und Zwecke eines ״Jüdischen Kolonisationsverelnes“ für Palästina zu besprechen, und nachdem er dessen Notwendigkeit eingehend erläutert hatte, richtete er an die Judenheit Österreichs den dringenden Appel!, sich vom Auslande nicht beschämen zu lassen, wo überall gleichartige Kolonisationsvereine eine blühende und reiche Entwickelung nehmen. Wir wollen hoffen, dass diese Aufforderung von be• ruiener Seite die reichsten Früchte tragen wird. Der Gedanke zur Gründung des ״Jüdischen Kolonisations- Vereines'* ist anlässlich der bekannten Ausstellung aufgetaucht, welche die Jca durch Vermittlung der Kommanditgesellschaft ״Kprmel“ im Sommer des vorigen Jahres in Wien voranstaltetc. Auf dieser Ausstellung wurden die mannigfaltigsten Produkte des Ackerbaues und des Gewerbes in den jüdischen Kolonien Palästinas zur Ansicht gebracht und erweckten die einhellige Bewunderung der Besucher, welche sich über diese Früchte ehrlicher jüdischer Arbeit innig freuten. In dieser günstigen Stimmung unterbeitete Herr Hartmann, der Leite.־ der Gesellschaft ״Karmel" den führenden Persönlichkeiten der Wiener jüdischen Gemeinde den Vorschlag, durch Gründung eines Vereines die jüdische Landwirtschaft und das jüdische Handwerk in Palästina zu unterstützen. Er fand auch die Zustimmung und die notwendige wertvolle Unterstützung seines wichtigen Antrages bei dem Herrn Präsidenten der Kultusgemeinde. Herrn Dr. Alfred S:ern, dem ehrwürdigen Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann und dem Herrn Baurat Stiassny. welche ihr bereitwilligst ihr tatkräftiges Interesse für den Plan zusagten. Nach mehrmaligen Vorberatungen erfolgte die Gründung des ״Jüdischen Kolonisauonsvereins". Seither hat der Verein, gefördert vtn der Tatkraft hervorrügender Jüdischer Bersönlichkeiten, welche den Ausschuss bilden, durch die zielbewusste Arbeit des Sekretariates einen stetigen Aufschwung genommen. Jedoch ist seine mögliche Ausdehnung noch lange nicht erreicht, da bei einer Gesamtzahl von Millionen Juden in Österreich wohl erw;artet werden darf, dass die Mitgliederzahl des Vereines in die'Zehntausende geht. Dann wird es auch möglich sein., statt kleiner Taten der Barmherzigkeit durch die symstematische Unterstützung Jüdischer Arbeit In Palästina ein grosses Hilfswerk zu vollbringen, welches zur Lösung der Judenfrage wesentlich beitragen dürfte. Die Mitwirkung des jüdischen Mittelstandes ist daher ein Gebot. Die Vereinszwecke werden nicht nur durch den blossen Beitritt gefördert, sondern auch wesentlich durch Abnahme der palästinensischen Landesprodukte, w'as auch In den Statuten vorgesehen ist und worauf wir alle jüdischen Kreise aufmerksam machen. Die ״israelitische Konfession" im Magnatenhause Offizielle Vertretung der indischen Religion. Budapest Das Abgeordnetenhaus wird sich demnächst mit einer interessanten Frage zu beschäftigen haben. Es handelt sich um die Entsendung eines offiziellen Vertreters der ״israelitischen Konfession“ ins Magnatentums. Bei DurJi• ftihrung der Reform des Magnatenliauscs im Jahre 1885 konnte bekanntlich ein offizieller kirchlicher Vertreter des Judentums in die Pairskatnmer nicht delegiert werden, weil die Rezeption der israelitischen Konfession noch nicht durchgeführt wai Allein durch die Schaffung des G.-A. XLI1 : 1895 erfolgte die Rezeption der Juden, ohne dass die Gleichberechtigung dieser Konfession auch durch ihre offizielle Vertretung itn Magnaten hause zum Ausdruck gebracht , worden wäre. Nun wird diese Frage im Parlamente aufs Tapet gelangen. Präsident Julius Justh unterbreitet nämlich eine die>• bezügliche Petition des Tolnaer Munizipiums. und schon in den nächsten wird der Petitionsausschuss die Frage der Entsendung eines offiziellen Vertreters der israelitischen Konfession ins Magnatenhaus erörtern, um diesbezüglich dem Ahgcordnetcnhaiisc einen konkreten Antrag zu unterbreiten. Es ist zweifellos, dass sich bei Verhandlung der Petition »Hier diesen Gegenstand itn Hause eine interessante Debatte entwickeln wird, doch wäre cs natürlich verfrüht, über Jas Schicksal der Petition schon jetzt ein Progr.ostikon zu stellet• Ein Mitarbeiter des NEUEN PESTER JOURNAL hatte Gelegenhcit, in die bezüglichen Aktenstücke Einblick zu nehmen. Die Petition basiert auf einen Beschluss des Tolnaer Muntzipiums, welcher auf Grund eines Antrages des Munizipalausscliuss-Mitgliedes Bela Bartal in Szegzard gefasst wurde. Itn Beschluss wird angeführt, dass die Durchführung des aügemeinen Wahlrechtes auch eine Reiorm des Magnaten!יin der Weise erheische, dass in diesem Mause der Legislative den Vertretern aller Gesellschaftsklassen Sitz und Stimme gewührleistet werden möge. Nach der bisherigen Praxis werden als Vertreter der israelitischen Religion in der Regel Mitglieder des Grosskapitals ins Magnatenhaus berufen, was weJer den aus der Rezeption fliessenden Rechten, noch aber J:n Biiligkcitsrücksichtcn entspricht. Da dieser Umstand in Imkern Masse dazu beiträgt, dass die Bevölkerung das Judentum mit dem Grosskapital identifiziere, richtet das Tolnaer Munizipium an die königl. Ungar. Regierung und an das Parlament die Bitte, die Ernennung eines hervorragenden Mitglicdes der israelitischen Religionsgcuosscuschuit zum Mitglied des Magnatenhauses bei Sr. Majestät in Vorschlag zu bringen. Das Munizipium selbst motiviert die Petition in folgcnJei Weise: ״Mit Rücksicht darauf, dass zur Zeit der Schaffung des G.-A. VII : 1S85 die Vertretung der israelitischen ICrnifession im Magnatenhause nur deshalb nicht bestimmt wurde, weil die Konfession damals noch nicht zu den rezipierten Konfessionen gehörte, was aber durch die Schaffung des G.-A. XLI1 : 1S95 erfolgt ist, machen wir den erwähnten An• trag, vom Gesichtspunkte des Prinzipes der Rechtsgleichheit geleitet, uns zu eigen, indem wir in diesem Sinne an Jie Legislative, die königl. ungarische Regierung, den königl. ungarischen Minister für Kultus und Unterricht Rcpräscn tationen richten, ergänzen wir den Antrag aus eigener Initiative mit der Bitte, dass die Autonomie der israelitischen Konfession ehestens geregelt werden möge, damit dem infolge der, Ingeretiz der Verwaltungsbehörden auf die inneren Angelegenbeiten dieser Konfession bestehenden ״ravaniinöscn Zustand ein Ende gemacht werden könne.‘‘ Der Petitionsausschuss des Hauses wird sich mit dieser Frage gegen Ende dieses Monates befassen und seine Anträge sodann dem Hause unterbreiten. . Jüdisches Herkommen?und englisches Recht Well er ein jüdisches Herkommen verletzt, wurde, obwohl er den Landesgesetzen gemäss gehandelt. Ge ז so!» Wcchsler, der. frühere Vorbeter an der Great Garden Strcet-Synagoge zu London mit seiner Klage auf Wiedereins:tzung ins Amt abgewiesen. Die Verhandlung vor dem County Court in Whitechapel ergab, dass Wechsler einen russischen Juden wegen Betteins, der Polizei übergeben hatte, welche Handlung. da sie mit den jüdischen Gesetzen, die das Wohltun als religiöse Pflicht zur Vorschrift machen, in krassem Widerspruch steht, ihm die Entlassung aus dem Amte eintrug. Herr Wechsler hatte bereits bei dern jüdischen Gericht, dem ״Beth Din". Einspruch hiergegen erhoben, jedoch erfolglos und wandte sich nunmehr an die ordentlchcn Gerichte. Von den Aeltesten der Synagoge wurde geltend gemacht, dass der Vorfall ungeheures Aufsehen in der jüdischen Bevölkerung erregt habe dies um so mehr, als der russische Jude, um den es sich handelte, infolge des Vorgehens Wechslers zu einer Gefängnisstrafe und anschliessender Deportation nach seiner