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Jüdische Rundschau · 1906-08-17 · Heft 33 (17.8.1906) · page 12

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XI (1906)
Issue
Heft 33 (17.8.1906)
Date
1906-08-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 490 JÜDISCHE RUNDSCHAU No. 33. Praktischer Antisemitismus• Prag. 3. Aur. Wie die NARODNV LfSTV melden, kam es am 2. August abends In Wrschowltz zu Krossen Regen die Juden gerichteten Exzessen. Zwei Arbeiterinnen waren mit einander In Streit geraten. Hausbesitzer Weinstein Intervenierte und veranlasste die Verhaftung der einen Arbeiterin. Darauf sammelten sich vor dem Hause etwa 1500 Personen, welche das Haus Weinsteins mit Steinen bombardierten und alle Fensterscheiben zertrümmerten. Die Polizei wurde mit Steinen beworfen. Es bedurfte geraumer Zeit, bis die Exzcdenten auseinander getrieben waren. Böhmen ist bekanntlich das Land, das in Österreich beansprucht, als das kulturellste angesehen zu werden. Gerichtsentscheidung Eine für «ns Juden wichtige Entscheidung hat der östcrreichische Unterrichtsminister In einem gegebenen Falle getroffen. Das österreichische Rcichsvolksschulgesctz bestimmt nämlich in seinem § 48: ״Als verantwortlicher Schulleiter können nur solche Personen bestellt werden, welche auch die Befähigung zum Religionsunterrichte jenes Glaubensbekenntnisses nachweisen. welchem die Mehrzahl der Schüler der betreffenden Schule 1:ach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Schuljahre angehört.“ In der Bukowina gibt es Schulen, in denen die Schüler sich mitunter aus Anhängern von vier verschiedenen Rcligionsbekenntnissen rekrutieren. Obgleich in vielen Schulen die Mehrzahl der Schüler jüdischen Bekenntnisses sind, wurde aui Grund eigenmächtiger Interpretation des Gesetzes die An- Stellung eines jüdischen Schulleiters verweigert. Die Angelegenheit kam nunmehr vor den Unterrichtsminister, der nun die Entscheidung traf, dass nicht die absolute, sondern die relative Anzahl der Schulkinder eines Religionsbekennt• nisses entscheidend ist für die Bestimmung der Religion, wel« eher der Schulleiter angehören soll. Wenn nun die jüdischen Kinder in einer Schule die numerisch grösste Gruppe unter den schulbesuchenden Kindern darstellen, so gebührt im betreffen* den Falle auch einem Juden die Schulleiterstelle. Ob's aber geschehen wird, Ist eine andere Saite. Nicht in Preusssn Betretend dca Scelsorgcrdlcnst in der österreichischen Landwehr wurden neue ״Organische Bestimmungen“ herausgegeben, welche nunmehr die Genehmigung des Kaisers er- •halten haben. Bezüglich :des.jüdischen Seelsorgedien st es wird in den Bestimmungen verfügt, dass über jene jüdischen ' Landwehrpcrsonen, '.welche während der :Mobilität der Geistlichkeit der Landwehr (des Heeres) zugewiesen sind, wird über die jüdischen Glaubensgenossen der Seclsorgedienst durch die bei den Landwehr-Infauterietruppendivisionen eingeteitten Feldrabbiner des Heeres. ausgeröbi. ln Sachen der Seelsorge und des geistlichte/Amtes sind 'die Feldrabbiner dem beim Armeekommando *eingeteilten höchsten (rangältesten) Feldrabbiner untergeordnet: in militür-■ dienstlicher Beziehung unterstehen alle ihrem Vorgesetzten Kommando. Bei der Demobilisierung werden die aktivierten Landwchrgeistl'chen aller Glaubensbekenntnisse von der Dienstleistung enthoben. I Eine kirchlich sanktionierte Mischehe In den JURISTISCHEN BLÄTTERN teilt der osterreichische Konsularoberrichter in Konstantiimpcl. Obcrgcriciitsrat Arrigo Fraus den folgenden praktischen Rechtsfall mit; Der österreichische Staatsangehörige jüdischer Religion A. in Kairo wollte die römisch-katholische Französin B. heiraten. Anstatt das erfahrungsgemäss aussichtslose Ansuchen um Erteilung der Dispensation vom Ehehindernisse des § 64 A. B. G. B. an die heimatliche politische Behörde zu richten, wählte A. folgenden Umweg: Er wendete sich zuvörderst mit der Bitte um Dispens direkt an den Papst, welcher diesem Ansuchen auch willfahrte. Sodann bewog A. den Pfarrer der römischkatholischen Pfarrkirche in Muski in Kairo, ihn mit der B. zu trauen. Die Eheschiicssung erfolgte am 15. Juni 1893. Naturlieh leitete sotort nach deren Bekanntwerden das k. und k. Konsulat in Kairo gegen A. das Verfahren wegen der durch Nj?htcinho!t1mr des konsularischen Ehekonsenses begangenen Übertretung ein. Hierauf suchte A. beim Konsulate um nachträglichc Dispensertcilung an. Das Gesuch gelangte im Wege der Ministerien des Äussern und des Innern an die k. k. Statthaltcrei in Triest. Nachdem sich dieser gegenüber noch das Konsulat da.hij! ausgesprochen hatte, dass nach seinem Dafürhalten dem A. schuldlose Unwissenheit zugute komme, weil er offenbar geglaubt habe, dass durch die kirchliche Dispensat'on das staatliche Lliehindernis beseitigt worden sei (das ctwr.igc Nichtvorhandensein dieser Unwissenheit wäre wohl auch kaum feststellbar gewesen), erteilte die Statthalterei mit Verfügung von! 28. Juli 1900 No. 5354/X dem A. im Grunde des § 83 A. B. O. B. die nachträgliche Dispensation •vorn Ehel1k1der1s!55e der Religionsverschiedenheit. unter Hinweis auf die De- Stimmung des § SS A. B. G. B. wonach behufs Gültigkeit der Ehe die Ehceinwiüigung nochmals erklärt und in den! Trauungsbuch angemerkt werden muss. Der A. und die B. haben sodjinu den 1. September 1900 in der Kairiner katholischen Pfarrkirche Muski abermals ihre Einwilligung, die Ehe miteinander cinzugchcn, erklärt, wovon im Trarnrngsbuche die entsprechende Anmerkung gemacht wurde. Heute lebt r.Ico der Österreicher A., trotzdem er Jude geblieben ist. mit einer katholischen Christin in einer sowohl nach dem Staatsgeselze, als nach den kirchlichen Satzungen unanfechtbar gültigen Ehe. \ -* , * ־ ־'״•-• 4 Der Frouenmörder Dil :rieh?g/: . und die Hilsiier-Affüre •Allen fenen, welche die Hilsncr-Affaire aufmerksam ver. folgten. dfirpc ves noch unbekannt sein, dass die Prager Kriminalpolizei ,den Verdacht hegte, den Polnner Mord habe ein aus Deutschland kommender, in Böhmen sich herumtreibende! In Prag angelangt, nahm sie nicht in der Josefstadt, dem damaligen Judenviertel, eine Wohnung, sondern in •einem entlegenen Stadtteile, wo kein Jude damals wob- .11e.11 durfte. Julie besuchte das Konservatorium und zeichnete sich zugleich durch ihre leuchtende Schönheit und durch ihre glänzenden Talente aus. So kam es, dass sie auf das dringende Verlangen, ihrer Lehrer eines Tages öffentlich auftreten sollte. Die arme Sara hatte einen nicht geringen Kampf zu bestehen, ob sie es überhaupt zugeben solle, dass ihre Tochter die künstlerische Laufbahn weiter verfolge und so immer mehr jener Bahn entrückt werde, die einst ihre Eltern gewandelt. Allein derselbe Anwalt, der immer für Julie das Wort führte, entschied auch jetzt den Kampf zu ihren Gunsten, und dieser Anwalt liiess -- Mutterliebe. Julie sang mH glänzendem Erfolge nnd erntete grossen Beifall, sie wurde jetzt die gesuchteste Perle aller glänzenden Salons und wich trotzdem nicht vom Pfade der Tugend. Das mag die Ursache gewesen sein, dass ‘•Ihre Mutter keinen Anstand nahm, sie endlich sogar auf Ihr stürmisches Verlangen in Begleitung einer älteren ‘Verwandten nach Italien zu schicken, um dort ihre :künstlerische Ausbildung zu vollenden. ״Mein Kind,“ suchte sie zu überreden, ״wird einst durch ihr glänzendes Talent unserem Stamme Ruhm und Ehre bereiten." In allen Briefen, die Julie aus Italien an ihre Mutter schrieb, versäumte sie nicht, diese über ihre Tugend und Glaubenstreuc zu beruhigen. Selbst später, als sie ihren Briefen verschiedene Journale beischloss, die ihres Ruhmes voll waren, wiederholte sie dieselben Beteucrungen. Allein, je mehr die Journale sich mit ihr zu beschäftigen anfmgen, um so seltener wurden die Briefe. Anfangs kamen sie jeden Tag. dann einmal in der Woche, und endlich nur einmal im Monate. ״Mein Julchcn,“ suchte die Mutter* sich zu trösten, ״findet nicht immer die Zeit zum Schreiben, sie ist zu sehr mit ihrem Studium beschäftigt, — nicht so leichten Kaufes wird man eine weltberühmte Künstlerin!“ s ״ . (Fortsetzung folgt.) 1 ׳• . M» ׳"( *:׳ ' _'_ *•־•■ *

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