Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1906)
- Date
- 1906-05-11
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite270 JÜDISCHE RUNDSCHAU No. 19 Rechte gemessen und keiner Itölicrcu «»vier anderen Abgabe unterworfen werden als die Inländer. >Le sollen in den* Ge* blct des anderen Teils in jeder Hinsicht dieselben Rechte. Privilegien. Freiheiten. Begünstigungen m.d Befreiungen haben wie die Angehörigen des meist begünstigten Landes. Diese letztere Bestimmung wird alsdann durch die vorhin von mir vorgetragenen Schlusssätze allerdings in einem gewissen Sinne eingeschränkt. Aber, meine Herren, ganz zweifellos ist, dass auf Grund dieses Art. 1 des russisch-deutschen Handels- Vertrags die russischen Staatsangehörigen das Hecht haben, sich in Deutschland niederzulassen, sich hier dauernd oder vorübergehend aufzuhalten, Handels- und Gewerbebetrieb mit dem nämlichen Recht auszufiben. wie das bei einem Deutschen der Fall ist. wie umgekehrt deutsche Staatsangehörige das Recht haben, dieselben Rechte in Russland ihrerseits auszu üben. Dieses Kardinalrccht besteht, und es wird auch respektiert. Nur insoweit, als man glaubt, dass die betrcftcndcu Ausländer Individuen seien, von denen der Staat aus irgend einem Grunde nichts wissen mag. lässt mau gegebenenfalls eine Ausweisung zu. Im allgemeinen, meine Herren, wird dort, wo das Rcclit der eventuellen Ausweisung gegenseitig zugestanden ist, die auch in dem Vertrage zwischen Deutschland und Russland zugegeben ist, das Recht der Ausweisung in der Hauptsache ausgeübt bei einem Ausländer, der in der Lage sich befindet, öffentliche U 11 tc rs t S t*’•! ח g in Anspruch zu nehmen oder vor der Gefahr stellt, in eine solche Lage zu geraten. In! weiteren werden Ausländer ausgewiesen, die sich Handlungen ־.zu schulden kommen lassen, die nach deutschem Recht als Vergehen und Verbrechen angesehen'und dementsprechend bestraft wiir־ den, auch wenn diese Vergehen und Verbrechen selbst nicht innerhalb des Deutschen Reiches in einer gewissen Zeit verübt wurden. Es ist das eine Bestimmung, die man innerhalb einer gewissen Grenze mit der Bestimmung des § 3 des Freizfigigkeitsgesetzes identifiziert, wonach leider bei uns in Deutschland auch noch die Möglichkeit bestellt, dass Leute, die wegen eines Vergehens oder eines Verbrechens in einem Staate bestraft wurden, aus gewissen Bezirken dieses Staats und anderen deutschen Staaten nusgewieseti werden können. Wir haben den ungeheuerlichen Zustand, z. B. in Prcussen und in Sachsen, dass der eigene Staatsangehörige, wenn er, z. B. ein Preussc in Berlin, aui Grund eines higentmnsver- Sehens eine bestimmte Strafe erhalten hat, er auf Grund eines Gesetzes von 1842 aus Berlin und aus jedem beliebigen anderen Orte Preussens ausgewiesen werden kann, wo die betreffende Polizeibehörde seine Anwesenheit als für die öffentliche Ordnung gefährlich erachtet. Ganz ähnliche Bestimmungen haben wir ja leider auch in Sachsen. Soweit also derartige Bestimmungen heute innerhalb des Reichs selbst gelten, wird man sich allerdings nicht wundern dürfen, dass, soweit Aus* länder mit ähnlichen Verbrechen und Vergehen in Frage kom* men .bei Ihnen die Ausweisung ohne weiteres cintritt. — Endlich weist man Ausländer aus. die sich aus irgend, einem Grunde politisch missliebig gemacht haben. Nun hat aber in bezug auf die Ausweisungen die Polizei in den meisten Staaten leider ein ausserordentlich weitgehen* des Recht. Der terrninus technicus in diesem Falle lautet: der betreffende Ausländer hat sich lästig gemacht. Wodurch er sich lästig gemacht hat. das ist ganz in das Ermessen der betreffenden Polizeibeh ö r d e n g c s te 111. Sie weisen Hm nach ihrem Gut dünken aus. und wenn er. wie ich das!!nachher a!1 einer Reihe von Beispielen nachweisen werde, verlangt, dass er doch mindestens die Gründe erfahren möge, die zu seiner Aus- Weisung Veranlassung gegeben haben, damit er zu prüfen imstande ist. ob ein Recht zu einer derartigen Handlung vorliegt, d. h. ob nicht die Polizeibehörde selbst in bezug auf die angebliche Qualifikation des Ausländers getäuscht worden sei, also einen Schritt getan habe, den sie bei näherer Kenntnis de, Sachlage nicht getan haben würde, so wird in fast allen Fällen dem betreffenden Ausländer erklärt: du hast keinen Anspruch darauf, die Gründe kennen zu lernen, wir haben keine Ve! pflichtung, dir das zu sagen, wir halten es für gut. dich auszuweisen, und damit basta! (Hört! hört! links.) Mit anderen Worten, man kann sagen: die Polizei befindet sich noch heute mitten in unserem konstitutionellen Staatsleben in der Stellung der absoluten Könige, die seinerzeit den Wahlspruch hatten: car tel est notre plaisir — wir machens. wie cs uns beliebt. Sie kann Existenzen ruinieren, sie kann den schwersten Schaden anrichten. sie kann ganze Familien Ins Unglück stürzen — das Ist völlig gleichgültig, da kommt weder Humanität noch Christentum ,noch Gerechtigkeit in Frage. Die Polizei hat die Meinung gegen die Person: dich wollen wir nicht, dicli mögen wir nicht, mach dass du fortkommt- Und der Betreffend■.• ist;׳usserstandc, siel! irgendwie dagegen wehren oder auch nur verteidigen zu können. Um nun einigertiiasscu dieses Recht der absoluten Willkür einzudäimr.en, und weil man doch anerkennen muss, dass bei den ungemein verzweigten und verwickelten internationalen Beziehungen in Handel und Verkehr, namentlich auch in dem Verkehr der Menschen untereinander, es ganz undenkbar ist, dass in der Art früherer Zeiten die Grenzen des Landes gegen Ausländer abgeschlossen werden, so hat man zu dem Mittel gegriffen, auf Grund der Handels-. Schiffahns-. Frciindscliaftsvertrüge. «Hier wie dieselben heissen. Bestimmungen aufzunehmen in die Verträge, wie ich ähnliche hier vorgctragen habe. Nun sind ja. wie ich schon mehrfach hervorgehoben, in besonderem Masse cs die Angehörigen des russischen Reichs, die derartigen Verfolgungen im prciissischcu Staat ausgesetzt sind. Ich betone ausdrücklich: im prcussiseheii Staat. Denn mit denselben Gründen, mit denen die Berliner und andere preussische Polizeiorganc des prcussisclten Staats russische Angehörige des Landes verweisen, könnte auch eine ganze Reihe anderer deutschen Staaten zu denselben Massregcln greifen: Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden. Hessen, Fisass- Lothringen usw. Es ist ja nicht zu bestreiten: wir befinden uns im Augenblick in gewissem Sinne unter einer Invasion gewisser Teile der russischen Bevölkerung nach dem Westen. Diese Invasion geht nicht allein nach Deutschland, sic geht auch nach den weiter gelegenen westlichen und siideitropiiischen Staaten. Sie geht nach Österreich-Ungarn, nach Italien, nach der Schweiz, nach Franhreich, nach Belgien, nach England, ja. wie ich aus einer ganzen Reihe persönlicher Erfahrungen weiss, sogar in hohem Grade nach den Vereinigten Staaten. Diese Invasion ist, wi״ nicht bestritten werden kann und nicht bcstritten werden soll, das Werk oder die Folge der Ereignisse, die sich in den letzten Jahren in Russland z!!getragen haben, der kriegerischen und der revolutionären Ereignisse. Diese veranlnssten nicht nur Tausende, sondern Zehntausende russischer Staatsangehöriger aus allen Klassen der Bevölkerung, nach‘ dein Westen zu gehen und dort vorläufig Schutz und Unterkunft zu suchen. Man hat in den letzten Tagen wiederholt in den Zeitungen gelesen, dass sich insbesondere liier in Berlin seit etwa zwei Jabrui 6—TCO russische Staatsangehörige angcsatmuclt hätten, von denen ein sehr grosser Teil der jüdischen Rasse angehört. Meine Herren, wir wissen, dass bei der Stimmung, die in weiten Kreisen des deutschen Volks in bezug auf die Juden vorhanden ist. g־־/!?. besonders uns angenehm die Anwesenheit dieser russischst! Jeden vermerkt wird. Wir haben schon neulich aus der Mitte des Reichstags heraus von einem der Herren der Rechten es offen aussprcchcn hören, es sei eine Notwendigkeit, dieses ireniJc Volkselement vom deutschen Boden fernzuhaltcn. (Sehr richtig! rechts.) Am Ende sind sic uns aber nicht fremder, als die National* russen, Mongolen, Japaner usw., die auch in mehr oder weniger grosser Zahl bei uns wohnen und sich ilucs Lebens ungeniert erfreuen. Dass nun die Juden in besonderem Masse nach dem Westen gekommen sind, das hat sein sehr natürlichen Gründe. Meine Herren, Sie wissen, dass in Russland in den verschiedensten Distrikten, in denen hauptsächlich wohnen, furchtbare Juden- Verfolgungen ausgebrochcu sind, die in bezug auf ihre Brutalität und Grausamkeit genau denen entsprechen, die wir vor ׳vier bis scclis Jahrhunderten auch In Deutschland und im ganzen übrigen Europa durclizukosten gehabt haben. (Sehr richtig! links.) In dieser Beziehung unterscheidet sich ein Teil des russischen Volkes in seiner Kultur durchaus nicht von dem- Jcnigen Kulturzustand, den wir in Deutschland und anderen europäischen Staaten vor vier bis scclis Jahrhunderten eiligenominell haben. Es ist nun selbstverständlich, dass diese jüdischen Männer. Frauen. Familien, um ihr Lehen .nid ihr Eigentum zu retten. In Ihrer Verzweiflung die Flucht nach dein VSesten ergriffen haben, und dass sie dabei zunächst auf dem Boden Halt machen, der ihnen über ihr eigenes Vaterland hinaus der nächste ist, der deutsche. Nun aber gehören zu diesen Personen Angehörige aller Klassen: Kaufleutc. Fabrikanten. Gutsbesitzer, Gelehrte. Künstler, Studenten. Handwerker. Händler; Arbeiter, Dienstboten usw. usw.: nLt.t eine einzige Schicht der russischen Gesellschaft ist bei dieser Flucht unbeteiligt, samt und sonders haben sic aus den eben angedeuteten GrtYnden cs für angemessen erachtet, nacli dem \\csten zu gehen. Es muss hierbei ihuzugeffigt werden, dass sich darunter eine unverhältnismässig grosse Zahl studierender Männer und Frauen befindet, weil eben sei: Jahr und Tag fast alle Hochschulen im russischen Reich infolge de,־ inneren Unruhen geschlossen sind, und die Studierenden selbstvcrstündlich ein Bedürfnis haben, ihre Studien an den wissen-