Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 14-15 (6.4.1906)
- Date
- 1906-04-06
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage JUEDISCHE RUNDSCHAU x1■ N°«;* Aus der zionistischen Bewegung Mitteilungen des Zentralbureaus der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Die Materialicnsanunclstcllc erhält noch immer von einzelnen Sammlern kleine Sendungen, bei denen das Porto in keinem Verhältnis zum Wert der Sendung steht. Es wird daher dringend gebeten, die Sendungen an die lokalen Sammclslcllcn abztifiihren, damit diese die Einzelsendungen vereinigen. Für Stahlfedern, Blechbüchsen und Korken besteht keine Möglichkeit der Verwertung. Zum Schulgesetz Rückblick und Kritik Die Schulgeselzkommissiou des preussiscliett Abgeordnetenliauses hat ihre. Aufgabe, soweit die Juden in Betracht kommen, in erster Lesung beendet, und man kann sich mm ungefähr ein Bild davon machen, wie die Mehrheit die. Stellung der Juden im Rahmen des Gesetzes zu regeln gedenkt. Da ziemt cs sich, einen Rückblick auf den bisherigen Verlauf der Angelegenheit zu werfen, zumal von den Vorschlägen des Entwurfs, insbesondere von dem famosen § 21־, gar nichts übrig geblichen ist. Das ist ein erfreuliches Resultat, denn den Studt-Schwartzkopfsehen Entwurf mochte man betrachten, von welchem Standpunkte man auch immer wollte, als Nationaljude oder als ,Deutscher bczw. Prcussc jüdischen Glaubens“ (!), als Orthodoxer oder als Ncologcr, als Anhänger der Konfessionsschule oder als ihr Gegner — eines konnte man nicht leugnen: Der Entwurf war in allen seinen die Juden berührenden Teilen ein Ausnahmegesetz, der wohlerworbene Rechte mit Füssen trat, wichtige Institutionen mit Vernichtung bedrohte und für die jüdische Bevölkerung Preusscns die Willkür der Behörden zum Gesetze erhob. Wenn nun diese Anschläge schliesslich vereitelt worden sind und gesetzliche Bestimmungen in Aussicht stehen, die im grossen und ganzen nicht als ungünstig bezeichnet werden können, so möchte cs fast scheinen, dass das Ungeheuerliche der Regierungsvorlage mehr zu diesem Erfolge beigetragen hat, als die bald nach der Veröffentlichung des Entwurfs einsetzende Abwehrbewegung. Nichts charakterisiert die Zerfahrenheit in der Behandlung derartiger allgemein berührender, in die Lebensintercsscn der deutschen Judcnheit tief einschneidender Fragen mehr als die zersplitterte, Widerspruchsvolle Gegenaktion. Der Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche schloss sich der ausführlich begründeten Petition des Verbandes der deutschen Juden an, ohne sie vorher geprüft zu haben und verzichtete darauf, sein sachverständiges Urteil abzugebeti. (Dabei muss man wissen, dass die beiden angesehensten Führer im Lchrcrvcrbaude — Direktor Adler und Lehrer-Redakteur Steinhardt — wenn auch von verschfedenen Gesichtspunkten ausgehend, entschiedene und offene Anhänger der jüdischen Volksschule sind.) Der ״gesetzestreue Lehrerbund“ soll zwar eine Petition an das Abgeordnetenhaus gerichtet haben, aber man hat es unbegreiflicherweise unterlassen, In weiten Kreisen Unterschriften zu sammeln oder gar das Schriftstück öffentlich bekannt zu geben. Die kleineren Provinzialleinci veieine beschränkten sich auf eine Abwehr hauptsächlich von dem partikularen Standpunkte ihrer Spezial- Interessen rvus; das taten auch andere Korporationen, Rabbiner- und Gemeindeverbände. Die eigentliche, die Ansichten aller Juden Preusscns darstellende Abwehr sollte zum Ausdruck kommen in der Petition und Denkschrift des Verbandes der Deutschen Juden, der sich bedauerlicherweise auch die zionistisehe Vereinigung für Pcutsch!r.::J anschloss, obwohl ihr das Gepräge des Assimilantentums nur allzu deutlich aufgedrückt war. Mau vergegenwärtige sic!• nur, was der Gesetzentwurf in Hinsicht auf die zukünftige Gestaltung des Volksschulwesens in Preusscn überhaupt bezweck:. Die öffentliche Volksschule soll in noch weit höherem Masse, als cs bisher schon der Fall war, eine rein christliche Anstalt werden und dem Einflüsse der Geistlichkeit unterstehen. Demnach wird in Zukunft die konfessionell cvaugd schc oder katholische Schule die Regel sein; sogenannte ״Simultanschulcn“ werden nur noch in vereinzelten Fällen geduldet. Aber auch sic werden rein Christliehe Anstalten sein. Vergebens wird man das Wort Simultanschule in dem Gesetze suchen, und nicht ohne Grund konnte s'ch der Kultusminister in der ersten Lesung des Gesetzes rühmen, dass dafür in dein Gesetzentwürfe nur die Rede sei von ״Schulen, an denen nach ihrer besonderen Verfassung gleichzeitig evangelische und katholische Lehrkräfte anzustcllcii sind". Da gerade über diesen Teil des Gesetzes mit der bckannten Kompromissmehrheit des Abgeordnetenhauses, wie unwidersprochen behauptet worden ist, vor der endgültigen Ausstellung des Entwurfs verhandelt worden Ist, mussten eln gtrnmsstn einsichtige Politiker damit rechnen, dass die Bestimmungen auch Gesetzeskraft erlangen würden (das Zusiandckommeii des Gesetzes überhaupt vorausgesetzt) und die Gegenwehr dementsprechend einrichten. Die Volksschule soll c:nc rem christliche Anstalt mit christlichen Lehrkräften werden, also musste unsere Fcrderung lauten: ״Für die Juden die jüdische Schule!“ Das war die Flagge^ um die sich alle sammeln muss'.en, denen es wirklich Ernst damit ist, die herainvachsende Generation zu guten Juden zu ' e!zielten. Was aber erlangte der Verband der Deutschen Juden neben einer Anzahl wirklicher Verbesserungen des Gesetzentwurfs in Bezug auf den Religionsunterricht, auf die Zusammensetzung der Schuldeputatlonen und -Vorstände u. ä.? Zunächst die Gleichberechtigung mit den christlichen Konfessionen hei der Errichtung der Konfessionsschule, d. 11. die Verpflichtung des Schulverbandes in Orten unter. 5000 Einwohnern hei 60 einheimischen Schulkindern, in Orten über 5000 Einwohnern bei 120 jüdischen Kindern eine eigene jüdische Schule unter denselben Voraussetzungen errichten zu müssen, wie dies hei Evangelischen und Katholiken der Fall ist. Dies Recht der Juden wurde aber für alle kleineren und mittleren Orte ein rein papierenes sein, da die Zahl der Orte mit 00 bezw. 120 jüdischen V 0 I k s schillern e'r.e ganz verschwindend kleine ist. Abgesehen von den Grossstädten (die meistens ״Simultimscliulen" haben) hatte als Folge dieser Gleichberechtigung die jüdische Volksschule zu existieren aufgehört. Ob das den Verfassern der Petition erwünscht ist, kann man dahingestellt sein lassen. Vermuten könnte m:;:1 cs beinahe, wenn man von der Befürchtung licss (S. H), ״dass die Gemeinsamkeit des Unterrichts auch an einem Punkte, wo sic bereits jetzt vorbanden ist, zerstört werden könnte“. Hatte der Berichterstatter der Kommission nicht recht, als er bei der Besprechung der Petitionen zu § 24 meinte, die Forderungen der Juden seien so widerspruchsvoll, dass man gar nicht wüsste, was sie eigentheb wollten, ob sic die Konfessicns- oder die Simultauschulc wünschten. Das kommt davon, wenn man freisinnige oder nationallibcralc Politik macht und nicht iüdischc. Glücklicherweise ist dennoch das Resultat der Kommisslonsberatungeu nicht unerfreulich. Die Regierungsvorlage fand in der Kommission keine Gegenliebe und wurde durch Vor- Schläge der Kompromissparteien ersetzt. Zunächst wurde bestimmt, dnss der bisher nur in den alten Provinzen zu Recht bestellende § 67 des Judengcs<.tzos von 18-47 auf die ganze Monarchie ausgedehnt wird, d. h. die jüdischen Gemeinden er-