Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 9 (2.3.1906)
- Date
- 1906-03-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 12$ י No. 9___ JÜDISCHE RUNDSCHAU kanntiiclt ein sehr grosses Kontingent; mehr als die Hälfte aller Juden sind im Handel tätig, sic widmen sich im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung sechsmal mehr als diese dem Handel. Aber nicht alle in einem Gewerbe Tätigen sind in der Lage, wegen der Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Sonntagsruhe bestraft zu werden, sondern nur die Unternehmer, die Selbständigen. Nun sind unter den Juden verhältnismässig gerade, noch einmal so viel selbständig, als in der Gesamtbevölkerung, über die Hälfte aller Juden sind selbständig, (ln Landwirtschaft, Industrie und Handel sind von 100 Erwerbstätigen der Juden 57,61 selbständig, gegenüber 28,9-1 der Gesamtbevölkerung.) Wir wollen nun einen Blick auf diejenigen Delikte werfen, an denen die Juden stärker beteiligt sind als die Christen. Von den Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Sonntagsruhe ist bereits gesprochen worden. Das hierüber Gesagte gilt auch für die anderen Gewerbevergehen (Zuwider- Handlungen gegen die Vorschriften über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern, in Bezug auf die Konzessionspflicht, sowie gegen behördliche Anordnungen, betreh's Sicherheitsvorrichtungen bei gewerblichen Anlagen). Auch hier liegt die Erklärung für die höhere Kriminalitätsziifer m der starken Beteiligung der Juden am Handel und in ihrer grossen Zahl von Selbständigen. Das gleiche gilt auch für die Rubrik ״andere Vergehen gegen die Gewerbeordnung”; hierunter fallen folgende Delikte: Verbot des Trucksystems, ver• botenc Eintragung eines Merkmals in das Arbeitsbuch, Hausieren mit explosiven. Stoffen, Nötigung zur Arbeitseinstellung und Arbeitcrcntlassung, An welchen von diesen Delikten die Juden einen stärkeren Anteil haben als die Christen. lässt sich leider nicht feststellen. Da das zuletzt genannte Vergehen seiner Natur nach im allgemeinen nicht von Unternehmern, sondern von Arbeitnehmern begangen •wird, werden die Juden daran wohl kaum beteiligt sein. Ferner haben die Juden eine höhere Ziffer bei den ״Verbrechen und Vergehen gegen verschiedene die öffentliche Ordnung betreffende Reichsgesetzc." Die wichtigsten hierher gehörigen Gesetze sind: Das Gesetz über die Inhaberpapicre, das Pressgesetz, die Seemannsordnung, das Krankenversichcrungsgcsetz, einige Gesetze über das Bank- und Börsenwesen, sowie über das Auswanderungswesen. Dass die Juden gegen diese Gesetze häufiger verstossen als die Christen, hängt mit ihrer Berufsgliederung zusammen und kann nicht Wunder nehmen. Wegen Münzverbrechens wurden in der ersten Periode mehr Juden verurteilt als Christen (0,51 gegen 0,42 auf 100 000). Doch haben die Münzverbrechen bei den Juden derartig abgenommen, dass in der zweiten Periode nur 0, 25 Vcrurteilungen auf 100 OCX) Juden vorgekommen sind. Dadurch stehen! die Juden jetzt bei weitem günstiger da, als die Christen, ן deren entsprechende Ziffer 0,16 ist. Auch die Miinzvergehcn sind bei den Juden geringer geworden, allerdings nicht in dem Masse, wie die schweren Miinzdelikte, so dass die bei den Christen niedrigere Ziffer der leichten Miinzdelikte noch nicht erreicht ist. Auch, der Meineid kommt bei den Juden verhältnismässig häufiger vor, als bei den Christen. Doch haben die Verur- ' teilungen ganz erheblich nachgelassen. Die Abnahmeziffer ist eine viel höhere als bei den Christen, und wenn die Zahl der ן Verurteilungen weiter so fällt, wie bisher, so ist sie schon in ן der nächsten Periode geringer, als die entsprechende Zahl bei j den Christen. (Die Verurteilungen von Christen sind von 2,6 auf 2,1 gesunken, die von Juden aber von 4,8 auf .1,4). | . Die Ziffer für die versuchte Verleitung zum Meineide. ' Falscheide usw. ist augenblicklich bei den Juden noch ein wenig höher als bei den Christen. Doch dürfte dies auch nicht ז mehr lange der Fall sein, da bei den Juden eine ziemlich starke 1 Verringerung, bei den Christen aber eine Steigerung festzustellen ist. Der fahrlässige Falscheid, welcher in Wirklichkeit über- Haupt nicht als strafbare Handlung aufzufassen ist und in Oesterreich auch tatsächlich nicht bestraft wird, ist bei den Juden häufiger als bei den Christen. Ucbrigens wird dieses Vergehen bei uns auch sehr milde bestraft und im künftigen GcsctzbUvii wahrscheinlich verschwinden. Schon jetzt macht sich in der Wissenschaft das Bestreben geltend, den betreffenden Paragraphen abzuschaffen. Die falsche Anschuldigung hat bei den Juden stark abgenommen, so dass ihre Ziffer jetzt nur noch wenig höher »st, als bei den Christen, bei welchen eine Abnahme nicht erfolgt ist. Die Verurteilungen von Juden wegen eines Religionsvergehens sind zahlreicher als die von Christen. Doch sind si« auf der früheren Höhe stehen geblieben, während sie bei de« Christen gestiegen sind. Wegen Doppelehe wurden in der ersten Periode Juden überhaupt nicht oder doch nur so selten bestraft, dass die Durch- Schnittsziffer der Bestrafungen gleich Null war. In der zweiten Periode finden wir 0,25 Verurteilungen auf 100 000, während die entsprechende Ziffer bei den Christen 0,20 beträgt, also ein wenig niedriger ist. Ein ähnlicher geringer Unterschied zu Ungunsten der Jude« findet sich bei der Kuppelei (8,4 :7,5). Doch ist das Verhältnis günstiger als in der ersten Periode, da die Verurteilungen von Christen stärker zugenommen haben als die, von Juden. Wenn die Juden ferner au der Rubrik ״Aergernis durch unzüchtige Handlungen, Verbreitung unzüchtiger Scf־r»fU1.־ usw.” mehr beteiligt sind, als die Christen, so erklärt sich dies sicher durch eine grössere Anzahl von Verurteilungen weg*»n Verbreitung unzüchtiger Schriften. Und diese Verurteilungen ziehen sich die Juden wegen ihrer starken Beteiligung am Buchhandel und speziell am Verlags’geschäft sehr' , leicht zu. Ein grosser Teil der fraglichen Bestrafungen trifft die Verleger von Witzblättern. Jede etwas derbe Zote, welche sich in diesen Blättern findet, führt leicht zur Bestrafung wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften, ebenso viele Verse auf Postkarten. Doch wird gewöhnlich auf geringere Geldstrafen erkannt. Etwas höher ist die Kriminalitätsziffcr der Juden, als die der Christen in der Rubrik ״andere Vergehen wider dio Sittlichkeit”; diese Vergehen sind Ehebruch und Verführung. Durch welches dieser beiden Delikte die Ziffer für die Juden erhöht wird, ergibt sich leider nicht aus der Statistik. Jedenfalls sind es die beiden leichtesten Sittlichkeitsvergehen, während bei den schweren Sittlichkeitsdelikten (Blutschande, Unzucht unter Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses, widernatürliche Unzucht, Notzucht usw.) die Christen ungünstiger dastehen. Ferner ist zu beachten, dass Ehebruch und Verführung nur auf Antrag verfolgt werden, und es ist leicht möglich, dass Juden nur deshalb häufiger verurteilt wurden, weil gegen sie leichter Strafantrag gestellt wird.; Dass Juden häufiger als Christen wegen Beleidigung und Zweikampf verurteilt werden — Verurteilungen, welche nach den heutigen Anschauungen nicht als unehrenhaft empfunden werren —, erklärt sich ohne weiteres durch das lebhafte Temperament der Juden und durch ihre exponierte Stellung, welche leicht zu Provokationen von anderer Seite Anlass gibt. Uehrigens dürfte der giosse Unter schied in den Verurteilungen wegen Zweikampfes (0,98 Juden gegenüber 0,27 Christen, in der ersten Periode sogar 1,8 Jude« gegen 0,31 Christen) darauf zurückzuführen sein, dass Christen als Reserveoffiziere vielfach von den Militärgerichten abgturteilt werden, was in der Kriminalstatistik nicht zuro Ausdruck kommt, während Juden nicht Reserveoffiziere werden.