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Jüdische Rundschau · 1906-03-02 · Heft 9 (2.3.1906) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XI (1906)
Issue
Heft 9 (2.3.1906)
Date
1906-03-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 124 No. 9 JÜDISCHE RUNDSCHAU wie sic ihn mit dem Lande seiner Ahnen, mit Palästina, verbindet. Das aber kann'der polnische Judenhass, das kann die Assimilationssucht der Reichen nicht zulassen, dass eine Autonomie, wie sie allen andern Nationen Oesterreichs zuteil werden soll, den Juden die Heimat zum Vaterlande macht. Sie kann es nicht vertragen, dass die Juden aniangen, sich als Juden zu fühlen und die Seele zurückzuverlangen, die ihnen widerrechtlich voreut• halten wird. Es ist ein Ruhmestitel der zionistischen Vereine, dass sie sich an diesem territorialen Kampfe beteiligen und damit zeigen, dass sie da, wo es sich um wirkliche reale Volksinterssen handelt, in den vordersten Reihen der Judenheit stehen. Sic haben kein Verlangen danach, dass man ihnen in wohlwollende Aussicht stellt, was sie doch nicht erlangen werden, sie verlangen nicht nach wohlverklausulierten Versprechungen, die zur Agitation unter politisch Unreifen nützen können. Was sie verlangen, ist: die Freigabe der jüdischen Volks• seele, die auf den polnischen Adelsschlössern gefangen gehalten wird. Der Schlüssel, der dieses Schloss zu öffnen vermag, ist die jüdische Autonomie, ist die jüdische Wahlkurie. Es war keineswegs dumm, wenn der Abgeordnete Byk im Aufträge seiner hohen polnischen Gönner sich I der staatlichen Gewaltmittel bediente, um die lästigen zionistischen Vereine auflösen zu lassen, mit dem nichtigen Vorwand, dass sie dem Kultusgemeindevor- Steher in Lemberg, Herrn Dr. Byk, eine Entrüstungsdepesche zugesandt haben. Das Volk muss unterdrückt werden, das nach seiner Seele Verlangen trägt. In Hauffs Märchen wird die Geschichte vom Holländer Michel und vom fleissigcn Glasmännlein erzählt. Die polnische Szlachta ist ein solcher Hollände: Michel, die dem jüdischen Stamme in Jahrhundertelangen Anstrengungen das warme Herz aus dem Buse 1 herausgenommen und dafür einen Stein hineingesetzt hat Der Stein muss wieder heraus und der Holländer Michel muss das Herz wieder hergeben, das warme, pulsierende Herz des jüdischen Stammes in Galizien. In dem Verfassungsentwuri, den die österreichische Reichsregierung vorgelegt hat, ist der Gerechtigkeit nicht Genüge geschehen, indem das Jüdische Volk nicht dasselbe Recht haben soll, wie die andern Nationen. Es soll auch jetzt noch nicht an eignem Tische sitzer, sondern weiter bei den andern Nationen zu Gaste gehe.! und sieh dort für eine armselige Gleichberechtigung, die so rissig ist wie das Papier, auf dem sie geschrieben steht, politisch gebrauchen lassen und dafür den unberechtigten Hass ernten, der mit Naturnctwendgikeit sich daraus ergibt. Aber wenn es den reichen Juden Galiziens in Lemberg und Wien noch einmal gelungen ist, im Interesse einer kleinen reichen Kaste die Volksrechte zertrümmern zu lassen, so ist zwar die:e beste al er Gelegenheit zur Wiedererlangung jüdischer Volksrechte in Oesterreich ungenutzt voriibergegangen. Aber die Zeit muss kommen, wo auch in Oesterreich und grade in Galizien der Gedanke der jüdischen Autonomie durchdringt Die Polen zwingen die Juden zum wenig erwünschten Umweg-• des Rutlienentums. Aber sie werden zu zehren haben au dem, was ihnen aui ihren eigenen Befehl die Herren um Byk eingebrockt haben. Herrn Dr. Byk billigt man mildernde Umstände zu, die Szlachta, in deren Aufträge er hande t, kann auf solche keinen Anspruch erheben. J c 1111 d a L w (י w s k i. Die Kriminalität der deutschen Juden Von Dr. Bruno Blau: (Fortsetzung.) Doch sind diese Steigerungen verhältnismässig nicht grösser als die Steigerungen der wegen jener Delikte vorgekommenen Verurteilungen von Christen (diese betragen 0,70 bis 2,3 bezw. 12.6 bis 23,6); durch sie kann also die unverhältnismässig grosse Zunahmezifier bei den Juden auch nicht entstanden sein. In Wahrheit ist sie vielmehr hervorgerufen durch die zahlreichen Verurteilungen wegen der Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe. Und zwar sind diese Verurteilungen nicht etwa von einer Periode zur anderen in solchem Masse gestiegen, sondern sic fallen allein in die zweite Periode, sie beginnen erst mit dein Jahre 1896, da die fraglichen Gesetzesbestimnmngen vorher nicht in Geltung waren. Itn Durchschnitt der Jahre IS96--19111 wurden von 100000 Juden 125.6 verurteilt (gegenüber 1S.5 Christen). Durch diese hohe Ziffer, welche in der ersten Periode noch gar nicht vorkommt, erklärt sich die starke Zunahme der Kriminalität der Juden, sowohl in der ersten Gruppe der Delikte, als auch überhaupt. Ziehen wir sie und die entsprechende Zahl für die Christen von den Oesanitziffein der ersten Gruppe ab, d. h. scheiden wir die in der ersten Periode nicht vorhandenen Zu- Widerhandlungen gegen die Vorschritten über die Sonntagsruhe auch aus der zweiten Periode nus, was für eine exakte Vergleichung sogar notwendig geschehen muss, so sind die Ziffern für die Verurteilungen in der ersten Gruppe: bei den Christen HS.5, bei den Juden!08,-1. Hiernach wäre die Zunahme der Kriminalität der Juden in der ersten Gruppe eine äusserst geringe, namentlich im Verhältnis zu der Zunahme bei den Christen. Auch die Steigerung der Gesamtkriminalität der Juden wäre keine grössere als die der Christen, im Gegenteil, sie wäre eine er- .icblich geringere. So sehen wir also, dass die holte Steigerungs- Ziffer der Kriminalität der Juden recht harmloser Natur ist, dass in Wirklichkeit eine stärkere Zunahme als bei den Christeil nicht besteht. In der künftigen Statistik, wenn die Zuv.iderhaiidluiigen gegen die Bestimmungen über die Sonntagsruhe in zwei Vergleichsperioden vorhanden sind und zum Vergleiche heraiigezogen werden, wird die abnorm hohe Ziffer bei den Juden allerdings die Ziffer der Gesamtkriniiualität erhöhen. Dann muss aber darauf hingewiescii werden, dass jene, gewöhnlich mit einer Geldstrafe von 3 Mark geahndeten Zuwiderhatidhmgen keine Kapitalverbrechen sind. Sie sind ihrer Natur nach überhaupt Uebertretungeii. Dass sie formell als Vergehen gelten und nur deshalb in der Kriminalstatistik erscheinen, beruht auf einer Inkonsequenz der Oewcrbeordmmg. Diese uroht iiämlicli eine Geldstrafe bis zu 600 Mark, im l'iivcrmögensfalle Hait, als Strafe für die Zuwiderhand- Itmgon an. Nach allgemeinen Grundsätzen des Strafgesetzl uchs gilt eine mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bedrohte strafbare Handlung als Übertretung, während als Vergehen nur solche Handlungen bezeichnet werden, welche mit Gcfäguis oder mit Geldstrafe von über 150 Mark bedroht sind. Wegen der Hattstrafe wären die Zuwiderhandlungen also Übertretungen, nur weil die aiigedrohtc Geldstrafe höher als 150 Mark ist. müssen sic als Vergehen gelten und werden demgemäss in die Kriminalstatistik ausgenommen. In der Praxis dürfte übrigens eine höhere Geldstrafe als 150 Mark kaum jemals Vorkommen. Dass die Juden aber sieh jener Zuwiderhandlungen ver- Iiältiiismässig häufiger schuldig machen, ist ganz selbstverstündlich. Denn wer kann dieselben begehen? Natürlich nur die Gewerbetreibenden. Und zu diesen stellen die Juden bc-

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