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Jüdische Rundschau · 1906-02-16 · Heft 7 (16.2.1906) · page 10

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XI (1906)
Issue
Heft 7 (16.2.1906)
Date
1906-02-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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f Seile 96 _ JÜDISCHE RUNDSCHAU_No. 7' den Beinen erhalten hatte, erhob sich vorn Erdboden lind kroch auf allen Vieren, Blutspurcn zuriicklasr/-‘ntl. weiter; die andere gab kein Lebenszeichen von sicli: sie war offenbar tot. Einige Minuten darauf schlugen Flammen aus der Buchhand• luiig von Syrkin heraus . . . Ein junger Mann, der sich offenbar vor Verfolgern rettete (wie sich spater hcrausstellte. ein Herr Lodsinski). stürzte in das Bankgebäude. Der Unglückliche eilte ans Fenster und erkannte in der Frau, die sich mühsam am Erdboden hinschtcpptc. seine Mutter . . . Im selben Augenblick wurde eine B o m b e vor den Laden von Syrkin geworfen; das Schiessen begann, und an einen Beistand für die arme Frau war nicht mehr zu denken. Ich sah, wie sic sich bis zu einem Kellerloch hinschleppte und dort .verschwand.’' Zum Schluss berichtet der Augenzeuge dieser *erschütternden Szenen, dass vor seinen Augen im Laufe einer halben Stunde zehn Läden und drei Häuser niederbrannten ... mm Rundschau - Preussische Justizverwaltung Ein jüdischer Rechtsanwalt ist zum Mitglied der preussisehen Justi?,Prüfungskommission ernannt. Br. Eugen Fuchs ist ein Jude, der sich seines Judentums nicht schämt, und cs nie versteckt. Und dennoch hat er Mitglied derjenigen Körper- Schaft werden können, vor der jeder Jurist aus dem ganzen Staate erscheinen muss, um seine Befähigung für das Richteramt nachzuweisen. An der Spitze der Justizprüfungskommlssion haben seit langer Zeit Männer ersten Ranges gestanden. Auch zu Mitglieder» dieser Behörde werden nur die tüchtigsten Fachmänner berufen, zumeist Mitglieder der höchsten Gerichtshöfe und vortragende Räte aus dem Justizministerium. Wenn einmal ein Rechtsanwalt in die Kommission berufen wurde, galt seine Errennung allenthalben als eine ausserordentliche Auszeichnung. Diese Auszeichnung ist letzt einem Juden erwiesen worden, freilich einem, dem kein Jurist die hervorragende Eignung für das Amt bestreiten wird. Der Justizminister heisst eben nicht mehr Schönstedt, sondem Beseler. Wie Herr Schönstedt dis Juden in der Justiz, behandelte, das ist oft genug in der Press« und in der Volks- Vertretung erörtert worden. Er Hess jüdische Assessoren so viele Jahre aut ein Richteramt warten, bis die meisten sieb notgedrungen einer anderen Lautbahn zuwandten. Es gibt nicht einen einzigen jüdischen Landgerichtsdirektor in Prcussen. Unter den Oberlandesgerichtsräten gab cs eine Zeitlang zw’ei Juden. Mosse und Litten. Aber sie waren nicht von Herrn Schönstedt ernannt worden. Litten ist seither in den Ruhestand getreten. NVeiui sich die besten Richter ״jüdischer K 0 nfcssion“ um ein höheres Amt bewarben, wurde ihnen im Justizministerium ganz unverblümt gesagt: ״Sie kennen Ja das Hindernis: weshalb beseitigen Sie cs nicht weshalb lassen Sie sich nicht taufen?“ Jüdische Assessoren bekamen überhaupt kein unentgeltliebes Kommissorium. Juden wurden, wenn ihre Ernennung zu Richtern einmal unvermeidlich wurde, von ganzen Bezirken ausgeschlossen; die Staatsanwaltschaft war ihnen schlechthin verschlossen. Vorsitzende von Zivil- oder Strafkammern wurden sie nie. Mit bewundernswerter Offenheit verkündete Schönstedt den Grundsatz, dass Juden als Rechtsanwälte nicht §0 schnell wi«? Christen das Notariat bekommen dürfen. Jeder Christ wird ln Berlin mit sechs oder acht Dienstjahren Notar, einige Juden mit zwanzig oder mehr, die meisten niemals! Dadurch ist der Justizrat ohne Notariat geschaffen worden; das ist immer der jüdische Justizrat: der Christ ist, wenn er Justizrat wird, längst Notar geworden. 'Und einer dieser Justizräte ohne Notariat, der längst dem Vohtand der Anwalts- Kammer angehört, ist das neue Mitglied der Justizpriifutigskommission. Justizrat ist er erst seit wenig Jahren und Notar noch immer nicht, wiewohl er fünfzig Jahre alt ist. Ja, wenn er Sich hätte jajiten lassen! Aber er ist ein Ehre n mann und musste *Iso warten — auf das Notariat. Vom neuen Ausnahmegesetz Die Landrabbiner und Synagogen-Gemcinden der Provinz Mannover haben zu detn Volksschulunterhaltungs-Gesetzcnt• Wurf eine ausführlich begründete Eingabe an das Abgeordnetenhaus gerichtet, die ausführt, dass in der Provinz Hannover die Schule von der Synagogen-Gcmcindc sich nicht loslösen lässt, und mit folgenden Sätzen schlicsst; ״Die Schulordnung fü! jüdische Schulen vom 5. Eebrtiar! 854 unterscheidet sich von den auf das jüdische Schulwesen bezüglichen Bestimmungen des neuen Gesetzentwurfs dadurch, dass sic die Interessen des Synagogen- und Schulwesens, des Volkssehul- und des Religions- Unterrichtes in gleicher Weise berücksichtigt. Durch die Verbiiiüung beider allein ist cs gelungen, selbst und gerade in kleinen Gemeinden die öffentlichen jüdischen Volksschulen zu erhalten und sie nutzbar fiir die gesamten religiösen Verhältnisse de! Juden zu mache». Indem v ir an das aus Anlass dci Besitzergreifung unserer Provinz gesprochene Wort Sr. hochseligen Majestät, des damaligen Königs Wilhelm f. erinnerndass er allen seinen Untertanen mit landesväterlichcr Liebe zugetan sei und ihre berechtigten Eigentümlichkeiten mit schonender Hand wahren wolle, wünschen wir das jüdische Schulwesen in unserer Provinz auf der Basis zu erhalten, die ihm die geschichtliche Entwicklung tmd die hannoverschen Gesetze gegeben haben." Verfassung und Schulgeseizentwurf Gegen alle Bestrebungen, die Juden in Prcussen den übrigen Bekenntnissen hinsichtlich der Beschulung glcichzustellcn, wenden die konservative und die Zentrumspartei im Landtage ein, dass die Verfassung dem entgegenstelle. Rechtsanwalt Makower unterzieht diesen Einwand vom streng juristischen Standpunkt in der ״DEUTSCHEN JURIS’I ENZEI1 UNG (Nr. 3 vom 1. Eebrtiar 19<K») einer Erörterung. Die ominöse Verlassungsstelle ist der Art. 1*1, wonach die christliche Religion zugrimde gelegt wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, ״welche mit der Religionsiibung im Zusammenhang stehen." Die Verhandlungen des Herrenhauses zeigen, dass der staatsrechtliche Führer der damaligen Konservativen, Professor Stahl (früher Schlesinger) vorgeschlagen hatte, das Christentum massgebend sein zu lassen ״für alle öffentlichen Einriehtungeil, die mit der Religion in Zusammenhang" stellen. Der Antrag wurde abgelehnt und dafür die jetzige Fassung beliebt. Makower weist nun nach, dass weder die Ernennung eines Lehrers an der Volksschule noch die Einrichtung des Religions- Unterrichts auf Kosten des Schuldverbandes mit der Religionsiihung im Zusammenhang stellt und macht zum Schluss auf Artikel 12 Satz 2 der Verfassung aufmerksam, der wie iolgt lautet: ״Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.“ Köln. Der Gabriel Ricsser-Vcrcin hatte auf den 7. Februar eine Versammlung einberufen, in der Rabbiner Dr. Rose nt 11 al und Sanitätsrat Dr. Apfel über Schulgesetz und Judentum sprachen. Im Anschluss hieran entwickelte sich eine rege Aussprache, in der man gegen die beabsichtigte völlige Entrechtung der Juden protestierte. Der Leiter der Versammlung, Referendar Apfel, sprach seine Genugtuung darüber aus, dass sich endlich auch die J ü d i - sehe Jugend aufraffe, um sich gegen den reaktionären Gesetzentwurf auf/.ulchiicn. und mit allen Mitteln ihre verfassungsmässigen Rechte zu wafircn ge willt sei. Gegen das Ausnahmegeseiz Der Verein jüdischen Rcligionslehrcr Ostprcussens hat an das Abgeordnetenhaus, eine Petition abgcsaiidt, in der unter anderem ausgeführt wird, dass in dem Schuluntcrhaltungsgesetzentwurf eine Beeinträchtigung der Gleichberechtigung der jüdischen Staatsbürger und eine schwere Gefährdung der Interessen der Juden in Prcussen zu erblicken sei. Durch die ausdrückliche Beziehung der Bestimmungen des § 21 des Entwurfs allein aui evangelische und katholische Kinder blichen die Schulkinder jüdischen Glaubens von der staatlichen Fürsorge für ihren Religionsunterricht ausgeschlossen, und der § 24 des Entwurfs treffe fiir die jüdischen öffentlichen Volksschulen Ausnahmebestimmungen, die ihnen, wie den an diesen Schulen angestellten jüdischen Lehrern, jede Rechtsgrundlage vprsagen und sie mit all ihren Interessen dem Ermesse» der Schulverbände und der Schulaufsichtsbehörde überantworten. Der Verein bittet, den Bestimmungen des Gesetzentwurfs aus rechtlichen, religiösen und nationalen Gründen in allen Tellen eine für alle religiösen Bckentnisse glciclimässige Fassung zu geben und den § 24 des Entwurfs ganz zu streichen. Geschworene und Schöffen Posen. In der Sitzung vom 7. Februar wurde in der Posener Stadtverordnetenversammlung mit andern Herren aueli der jüdische Stadtverordnete Kirsch»er als Vertrauensmann zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen wiedergewählt. Unmittelbar nach der erfolgten Wiederwahl ergriff dieser dann das Wort zu folgender Erklärung:

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