Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1906)
- Date
- 1906-02-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2651273-2651447-2651453--03225-2660144- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 65 J Ü5J SCHE RUNDSCHAU No. 5 erforderlichen materiellen miiiel fehlen, zweitens zur | Zeit für diese Kategorie von Auswanderern die Emigraj tionsländer nicht zur Verfügung stehen. ״,Die Konferenz erklärt es für nötig, dass diese Erklärung zur Kenntnis der russischen Judenheit gebracht wird. * Nach einer ziemlich langwierigen Debatte über zwei weitere Resolutionen schloss Präsident Wolffsohn um 2 Uhr nachts die Konferenz. Er dankt den Erschienenen für ihre Teilnahme, insbesondere den nichtzionistischen Organisationen, und schloss mit der Fest- Stellung der Tatsache, dass die Konferenz den Er- Wartungen, die man verständigerweise auf sie setzen konnte, voll entsprochen hat. Die Herren Bergei und Jasinowski dankten dem Präsidium für seine aufopfernde Tätigkeit. .Das asemitische Gesetz Am 1. Januar 1906 ist das englische Einwanderungsgesetz in Kraft getreten. Welche Wirkung dieses Gesetz für die jiidisehe Einwanderung haben wird, das hängt zum grossen Teil von der Handhabung des Gesetzes und der Auslührungsbesffnitnungcn durch die Einwan• derungsbeamten ab, und die haben die strengsten Weisungen von der Regierung, die Landangebote macht und den Sperling in der Hand dem armen Wandcrvolkc entreisst. Dies Gesetz bildet die Kennzeichnung der judenfreundlichen Regierung Grossbritanniens. Das asemitische Gesetz bestimmt: ״Nur in solchen Häfen, in denen Einwanderungsbeamte bestellt sind, können jetzt Immigranten landen. Als Landungshäien sind vorläufig folgende bestimmt: 1. London (mit Einschluss von Quecnborough), 2. Southampton, 3. Newliaven, 4. Dover, 5. Fo 1 kes 10 n e, 6. H a r w i c h, 7. H u 11, 8. G r i m s b y, 9. T y n e- PorJs, (mit Einschluss von New-Castle, North- und Southshields, 10 Lcith, 11. Orangem out h, 12. Liverpool, 13. Cardiff. In diesen Häfen müssen alle Schiffe, die mehr als 12 Immigranten an Bord haben, anlcgen. Einwanderungsbeamte, die durch Aerzte unterstützt werden, prüfen jeden Einwanderer und entscheiden über seine Zulassung oder Ausschliessung. Gegen die Entscheidung des Einwaiiderungsbeamten ist Berufung an das Einwanderungsamt, welches in einer Be- Setzung von 3 Personen entscheidet, zulässig. Als Immigrant ist ieder ankommende Zwischendecks- Passagier zu betrachten. Bei vielen Schiffen ist eine strenge Sonderung zwischen II. Kajüte und Zwischendeck nicht durchgeführt. Offenbar um zu verhüten, dass hier Missbrauch getrieben wird, ordnet das Gesetz an, dass als Zwischendeck- ן Passagiere alle diejenigen atizuschen sind, die nicht durch ausdrückliche Verordnung als Kajiitpassagiere bezeichnet werden. Die Ausfiihrungsbcstimmungen setzen fest, dass nur Passagiere erster Kajüte nicht als Immigranten betrachtet werden sollen, für bona-fide-Rciscndc 11. Kajüte werden Erleichterungen erwogen. Unwahre Angaben der Immigranten den Einwandcrungsbeamten oder Behörden gegenüber werden mit Gefängnis und Zwangsarbeit bis zu 3 Monaten bestraft. 2. Landungsverbot. Nach dem Gesetz wird als unerwürischtcr Einwanderer betrachtet und von der Landung ausgeschlossen, 1. Jeder, der nicht nachweisen kann, dass er die Mittel besitzt oder erwerben kann, um sich und seine Familienangehörigen, wenn er welche hat, ״a n s t ä ndig” (decently) zu ernähren; 2. Jeder, der irrsinnig (lunatic) oder schwachsinnig (idiot) ist oder infolge irgend einer Krankheit odeT Gebrcchlichk.eit voraussichtlich der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen oder sonstwie dem Staate zum Schaden gereichen wird; . 3. Jeder, der in einem fremden Staate, mit dem ein Auslieferungsvertrag besteht, wegen eines Delikts verurteilt worden ist, das nicht nur ein politisches und für das nach dem Auslieferungsgesetz von 1870 zwischen England und jenem Lande eine gegenseitige Auslieferungspflicht besteht; 4. jeder, der infolge des vorliegenden Einwanderungseesetzes a u s g e w i c s e n worden Ist (cf. weiter unten). Wenn auch das englische Gesetz nicht wie das amerikanische im einzelnen die Klassen von Personen aufzählt, die von der Landung ausgeschlossen werden sollen, so werden doch im wesentlichen ganz dieselben Personen wie in Amerika durch das Gesetz vom Lande ferngehaltcn werden. Nach den Ausführungsverordnungen wird als genügend bemittelt im Sinne der unter No. 1 aufgcstellten Bestimmung jeder angesehen, welcher 5 Pf. Sterl. 100 M. besitzt und, falls er Familie hat. ausserdem noch für jedes Familienmitglied unter 21 Jahren 2 Pfd. Sterl. =40 -־ M, Einwanderer, die diese Summen nicht haben müssen in einer den Behörden genügend erscheinenden Weise die Möglichkeit und Fähigkeit, sich und ihre Angehörigen zu ernähren, nachweisen. Hierbei wird die persönliche Auffassung der Einwanderungskommissare und die Rücksicht auf die Lage des Arbeitsmarktes in dem Erwerbszweige, dem der Ankömmling angehört, eine entscheidende Rolle spielen. Die Einwanderungsbeamten werden besonderes Gewicht darauflegen, dass der Einwanderer in seinem Fach seine Befähigung nachweisen kann und dass er die englische Sprache versteht. Das Gesetz bestimmt, dass Mittellosigkeit und die Befürchtung, der Immigrant werde der öffentlichen Armenpflege zur Last faüen (wohl aber also die anderen Landungshindernisse, wie Krankheit usw.), kein Grund sein sollen, den Immigranten zurückzuweiscn, wenn er nachweist, dass er nur nach England gekommen ist, um einer Anklage oder Bestrajung aus religiösen oder politischen Gründen oder für ein politisches Delikt zu entgehen oder sich einer Verfolgung wegen seines religiösen Bekenntnisses zu entziehen, die seine Freiheit bedroht oder Leib oder Leben in.Gefahr bringt. 3. Ausweisung. Nach dem Einwanderungsge« setz können Immigranten auch nach der Landung ausgewiesen werden (natürlich nur solche Personen, die nach dem 1. Januar nach England gekommen sind). Dabei kann innerhalb 12 Monaten nach der Landung eine Ausweisung erfolgen: 1. wenn dem Immigranten nachgewiesen wird, dass er innerhalb der 3!Monate vor Einleitung des Verfahrens zur Ausweisung solche Armenunterstützung bezogen hat, die einen Engländer unfähig machen würde, an den Pprlamentswahlcn teilzunehmen; 2. wenn der Fremde obdachlos und ohne Subsistenzmittel betroffen word; 3. wenn er unter unliyglenisclien Bedingungen In übervölkerten Quartieren wohnt. t 0 Die Wirkungen des englischen Einwanderungsgesetzes. Die englischen Einwanderungsbeamten gehen bei der Prüfung der Einwanderer mit einer Strenge vor, die Assimilationsiuden nicht erwartet haben. Von den Passagieren, die von Hamburg abgingen, wurden in den ersten beiden Tagen unter 42 Juden 11 zurückgewiesen. Von den Passagieren, die über Bremen reisten, sind bis fetzt ebenfalls viele zurückgewiesen worden. In Rotterdam und Antwerpen prüften die Schiffahrtsgesellschaften die Passagiere sehr rigoros, bevor sic diese an Bord nahmen; daher sind Zurückweisungen der von diesen Städten Kommenden in England seltener gewesen. Die englischen Behörden haben die beteiligten Schiffahrts- Gesellschaften wissen lassen, dass sie in Zukunft noch strenger die Bestimmungen des Gesetzes handhaben werden. Infolgedessen weigern sich die Gesellschaften, Passagiere nach England zu buchen, wenn diese nicht folgende Bedingungen erfüllen: Entweder die vom Gesetz verlangten Geldmittel besitzen oder ein schriftliches Arbeitsversprechen eines vertrauenswürdigen englischen Bürgers oder, falls exJ3ci Verwandten oder Freunden Unterkunft finden will, eine Bescheinigung eines englischen Magistrates oder der englischen Polizei oder einer anderen vertrauenswürdigen Persönlichkeit, dass die Verwandten und Freunde auch in der Lage sind, für sein Unterkommen zu sorgen. Ungelernte Geldmittel keinesfalls an Bord genommen werden. Diese Vorsichtsmassregeln der Dampfergescllschaften werden dazu führen, dass die Zurückweisungen in England seltener werden, dafür aber umso häufiger an der Grenze und in den Hafenplätzen. Für die Juden hat England dann aufgehört, eine Zuflucht aus dem eisernen Ofen Russland zu sein!