Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1906)
- Date
- 1906-01-26
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2651273-2651447-2651452--03205-2660123- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 52 __ _ 'JÜDISCHE Rezepte des TAGEBLATTS und des Herrn Placzek entspricht. I Das B. T. schreibt: ״Zuum! Abnahme (+ bezw. —) der Bevölkerung in der Provinz Posen von 1900 bis 1905. Evaug. Kath. Juden Kolmar .... + 848 + 527 — 50 W'reschen . . . 4* 821 + 727 — 180 Stadt Schrimm + 567 ־4 378 — 73 Kreis Schrimm + 829 *f 1109 - 168 Kurnik .... —- 48 + 47 - 57 Janowitz .... + 78 + 277 — 31 Ostrowo .... 4- 270 4- 1105 — 46 Schroda .... ־4 67 + 603 — 10 Lissa 4- 992 r 936 — 16S Kr. Wongrowitz . 4* 3551 + 277 — 13t) Kr. Strelow׳ . . 139 + 3848 — 148 Rogaren .... — 7 -f 395 — 67 Es ist nicht schwer, vorauszuschen, dass das Anwachsen der nicht dem Beamtenstandc angehörenden Protestanten in den kleinen Städten Rar bald authören wird: sie finden selbst mit Hilfe der Unterstützungsgelder aus den deutschen Fonds nicht immer ihre Rechnung:. Und um ihre soziale Stellung: sind die Stipendiaten nicht zu beneiden. Von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung ist die Abwanderung der Juden. Dass diese nur unter dem Zwange der für sie traurigen Erwerbsverhaltnisse stattliat, bedari keines Beweises; denn gerade den östlichen Juden zieht nicht der Glanz des Grossstadtlebcns von seiner alten Scholle fort, er ist viel zu nüchtern und neigt viel zu wenig zum Ucbermut. als dass er sich entschlossen könnte, ohne!Not einen Ort zu verlassen, an dem Eltern und Urcltern ihr Auskommen gefunden haben. Zwischen ihnen und den eingeborenen Christen bcsteht nirgends sowie in unserer Provinz ein vertrautes geschältliches Verhältnis zum Nutzen beider Teile, so dass es keinem Juden beikommen wird, das sichere Brot in der alten Heimat gegen das unsichere in der Ferne zu vertauschen, w enn er nicht eben gezwungen ist, auszuwandern. Das konzentrierte Kesseltreiben aller protestantischen Behörden richtete sich zunächst gegen die akademischen jüdisehen Berufe, dann durch das staatlich unterstützte Genossenschaftswesen gegen die jüdischen Handwerker und Kauilcute. Und der Erfolg? Das Ergebnis der Volkszählung von 1905! Und welches ist das Resultat aus dem Opfer aller der immensen Summen, welche vom Staate nach dem Osten geworfen werden? Das rapide Erstarken der polnischen Banken! Die Regierung ist mit ihrer Polenpolitik gescheitert, weil der weitsichtige Mann fehlt welcher dem untergeordneten Beamten, dem Landrat und Assessor, klar vor Augen führt, dass man gle Ostmarken nur dann sichert wenn man einen schafienskräftigen Bürgerstand erhält, nicht aber auskommt mit den drei bisher beliebten Programmpunkten: Schimpfen auf die Polen, materielle Verdrängung der Juden und Hurra-Hoch bei deutsehen Festen! Die neueste Geschworenenüste in Posen weist keinen einzigen Juden als Geschworenen auf! Nur harmlose politische Kinder glauben an das blind waltende Los.“ Das B. T. hätte noch hinzufügen können: Nur politischharmlose Kinder können glauben, dass man durch deutschnationale Gesinnung dem Hakatistentum und Ostniarkcnverein die nötige Achtung und Beachtung abringen kann. Nur eine Stammes stolze, selbstbewusste poscnsche Judenschaft könnte sich die Rechte erkämpfen, die ihr widerrechtlich vorenthalten W’erden. Aber so lange das Mosseschc BERLINER TAGF.BLATT des Christen Arthur Levysohn auf die Meinungen der Juden von Einfluss Ist, darf man an Judenstolz und Judenrechte nicht denken. Gerichtsentscheidungen Ehre für Mitglieder der iUdischen Gemeinde wichtige Ent- Scheidung fällte Sonnabend das Schöffengericht Hannover. Dem Schulgesetz zuwider hatten mehrere Mitglieder ihre Knder nicht an dem jüdischen Religionsunterricht teilnehmen lassen. Ein Mitglied wies nach, dass er aus der Religionsgesellschaft ausgetreten ist und kdne Verpflichtung mehr hatte, sein Kind am Religionsunterricht teil nehmen zu b*«sen. Er wurde aus diesem Grunde!«*‘gesprochen. En anderes Mitglied ist bereits 1893 aus der Reüigionsgesellschaft ausgetreten, hat dann aber seinen Austritt bdm Amtsgericht schriftlich widerrü.'en. Dieser Widerruf hat keinerlei Rechts Wirkung; der Betreffende kann nur durch erneuten Beitritt zu der Rcligionsgesellschaft wiedci Mitglied werden.־ Gegen ihn war auch eine Strafverfügung erlassen. Das Qerlcht sprach Ihn aus zwe'fachin Gründen frei. Zunäohst war der Angeklagte als Dissident nicht verpflichtet. RUNDSCHAU - No. 4 I sein Kind am Religionsunterricht Lilnehineti zu ‘ lassen, daitü aber w׳ar er spezie‘1 nicht verpachtet, weil sein Kind an einem christlichen Religionsunterricht t.ügcnommcn hat. Nach § 39 des irt Frage kommenden Schulgesetzes vom 30. September 18*12 ist cs den jüdischen Eltern unbenommen, ihre Kinder am christlicüeu Religionsunterricht t.ilnebmen zu lassen. Durch die Bestimmungen der Schulordnung von 1854 ist diese Bestimmung nicht in Fortfall gebracht. Wie hervorgehoben wurde, schweben e'nc Reihe, gle'chcr Strafsachen, die voraussichtlich aus gleichen Gründen alle mit Freisprechung end:n werden. ״ Die Jüdische Rcllgfonsgeinclnde zu Charlottcnburg hatte durch ihren Vorstand einen Mann, der österreichischer Staatsangehöriger ist. als Vorsänger und Vorbeter angestellt. Nach dem prcussischen Gesetz vom 23. Juli 18*17 über die Verhältnissc der Juden muss zur Anstellung von ausländischen Juden als Synagogenbeamte die staatliche Genehmigung nachgesucht werden. Dies ist in vorliegendem Falle nicht geschelten, der betr. Vorbeter hat vielmehr erst einige Wochen später die Genehmigung des Ministers zur Ausübung seines Amtes r.achgesuclit. die aber verweigert wurde. Auf Grund dieses Tatbestandes wurde gegen zwei Vorstandsmitglieder, die den betr. Beschluss des Vorstandes ausgeführt hatten, Anklage wegen Vergehens gegen § 71 des Gesetzes vorn 23. Juli 18*17 erhoben. Das Schöffengericht in Charlottenburg verurteilte sie zu je 60 Mark Geldstrafe. Gestern stand in dieser Angelegenheit Termin in der Berufungsinstanz vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II an. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein beantragte hier die Freisprechung unter der Begründung, dass der betr. Vorbeter nicht als Beamter im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden dürfe, da er — wie cs in einem Reichsgcrichtserkenntnis heisst — zu de!׳ Personen gehöre, die keinerlei Einfluss auf das sittliche oder das sonstige Verhalten eines grösseren Personenkreises auszuüben vermögen, ferner, dass die Angeklagten bei der Anstellung nicht gewusst haben, dass cs sich um einen Ausländer handle. Der Gerichtshof schloss sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung. Richtige Antwort' Strassburg I. Eis. Auf eine an den ״Verein Jüdischer S t u d e!11 e n“ ergangene Einladung von seiten des deutschen Hochschulvcrbaudes zur Teilnahme an dem unter Ausschluss der konfessionellen Verbindungen stattfindenden Reichs- und Kaiser-Kommers, erwiderte der Verein, der selbst kein konfcssioneller Verein, sondern eine Verbindung auf stamuiestütnlieber Grundlage ist: ״er erblicke in der Veranstaltung einen äusseren Ausdruck des von dem Verbände geführten Kampfes gegen Je konfessionellen Verbindungen, und er lehne es deshalb, gemäss seinem im vorigen Semester gefassten Kartelltagsbcschlus-c ab. sich an diesem Kampfe zu beteiligen. Hingegen werde der .Verein Jüdischer Studenten“ den Geburtstag des Kaisers in seinem eigenen Vcreinslokal festlich begehen. (Bravo!). Ein Smollis den\Sängern Breslau. Auf seinem letzten Stiftungsfeste leistete sich bekanntlich der Verein christlicher Referendare ein ausserordentlich taktvolles antisemitisches Lied. Wegen dieses Liedes hat nunmehr der Justizminister die disziplinarische Vor- Untersuchung einleiten lassen und den Oberlandcsgerichtsrat Ackermann mit der Führung derselben betraut. Das Verfahren richtet sich gegen den Landgerichtsrat Hofmann als den vermeintlichen Verfasser des Liedes, eventuell auch gegen den Vereinsvorstand, nicht aber gegen alle Vereinsmitglieder. — Die Meldung einer Bestrafung im disziplinarischen Wege ist zum mindesten verfrüht. Eine Quelle der Blutlüge Ulm, 10. Januar. Einen bezeichnenden Fall von Aberglauben förderte eine Verhandlung zu Tage, die heute vor der hiesigen Strafkammer verhandelt wurde. Der Bauer Schlots von Sulzbach (Oberamt Kirchheim). lärmte kürzlich in seiner Wohnung derart, dass die Nachbarn sich beschwerten. Infolgedessen Schlotz ein Strafmandat über *f Mark erhielt. Nachdem das Schöffengericht seinem Anträge auf Freisprechung nicht stattgegeben, wandte er sich an die Strafkammer. Er machte geltend, nur deshalb geschrieen zu haben, um eine Hexe zu verseheuc h e n. die ihn fortgesetzt belästige. Diese Hexe sei seine Nachbarin, und er erachte cs für seine Pflicht, bei passender Gelegenheit sie einfach totzuschlagen, koste es was es w’ollc. Als der Gerichtsvorsitzende bemerkte, die Hexen-