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Jüdische Rundschau · 1906-01-19 · Heft 3 (19.1.1906) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XI (1906)
Issue
Heft 3 (19.1.1906)
Date
1906-01-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
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», a4w I N0.3_ «r JÜDISCHE *Gelegentlich der Gedenkfeier erscheint eine dem Programm beigefügte Festsc h rif t: . ״Die Zukunft der Juden“ mit Beiträgen hervorragender Schriftsteller und Illustrationen. Pr e Logensitze. Vorderpaquet . Mitteloarque‘, 1.—5. Reihe und I. Rang Mittelbalkon . . Mlttclparquet, 6,-12, Reihe. Scitenparquet, I.—2. Reihe . Ise der Plätze: 10-Mk. 10 Mk. 6 Mk. 5 Mk. 5 Mk. Mittelparquet, 13.—22. Reihe Scitenparquet, 3,-22. Reihe. Scitcnbalkon. Tribüne. Stehplatz. vielen 3 Mk. 3 Mk. 3 Mk. 2 Mk. 2 Mk. Zu haben im Warenhaus Werthelm, Leipzigerstrasse, bei Bote & Bock, Lcipzigcrstrasse, Buchhandlung Al. Lllienthal, Friedrichstrassc 101, sowie bei dem Komitee der Gedenkfeier, Berlin NO. 55, Winsstrasse 2II; und überall, wo die Voranzeige aushängt. — Am Tage der Gedenkfeier an der Abendkasse des Neuen Königl. Opern-Theaters. Das preussische Ausnahme- Gesetz für die Juden Zu dem im Dezember 1905 den! Preussischen Abgeordnetenhause vorgclcgten Gesetzentwurf bat der Verband der Deutschen Juden in einer an den Landtag gerichteten Denkschritt vom 10. Dezember 1905 und sodann in einer ausiiihrlicheren Denkschrift vom 7. Januar 1906 Stellung genommen. Die beiden, mehr juristisch-technisch gehaltenen Denkschriften nebst ihrer Begründung sind für das grosse Publikum nicht leicht lesbar und verständlich. Die folgende Auseinander- Setzung ist bestimmt, den wesentlichen Inhalt der Denkschriften und ihrer Begründung wiederzugeben und hierbei auch gleichzeitig eine Reihe weiterer Beschwerdepunkte zu besprechen, welche sich noch nicht zu positiven Anträgen verdichtet haben. 1. Der Gesetzentwurf berücksichtigt laut Begründung S. 61 ff. nur die Anhänger der christlichen Bekenntnisse, die Evangelischen und Katholiken. Für die Juden wird, ohne dass ein Grund ersichtlich, geschweige denn angegeben ist, ein Ausnahmezustand geschaffen, der aber nicht etwa einer Absicht des Gesetzgebers, bestehende Verhältnisse schonend zu berücksichtigen, seine Entstehung verdankt. Ganz besonders trägt den Charakter eines Ausnahmegesetzes gegen die Juden der § 2*1 des Entwurfs. lieber die Auflösung der öffentlichen Volksschulen enthält der Entwurf im allgemeinen nur unklare, mit den §§ 20 ff. in einem gewissen Widerspruche stehende Bestimmung, dass die Aufhebung öffentlicher Volksschulen der Genehmigung des Unterrichtsministers bedarf oder auf seine Anordnung erfolgt. Von Grund aus abweichend hiervon bestimmt § 2*1, Abs. 1 Satz 1; ״Den Schulverbänden Ist überlassen, die vorhandenen Öffentlichen jüdischen Volksschulen zu erhalten oder bei der Schulaufsichtsbehörde ihre Auflösung zu beantragen.” R U N D S C H A U_Seite 33 Die Begründung Seite 67 meint, dass es den bürgerlichen Gemeinden freigcstellt werden müsse, die vorhandenen jüdisehen Schulen zu erhalten oder ihre Auflösung zu beantragen. ״Tun sic ersteres, so bestimmt die Schulaufsichtsbehörde später über ihren Fortbestand". Daraus folgt folgender für die Juden beabsichtigter Ausnahmezustand: 1. Ucbcr die Auflösung einer jüdischen Schule entscheidet nicht der Minister, sondern die Schulaufsichtsb e h ö r d e. 2. Die Auflösung erfolgt ohne Anhörung der jüdisehen Hausväter oder des Vorstands der Synagogen gemeinde. 3. Die Auflösung kann seitens der Schulaufsichtsbehörde selbst gegen den Willen des Schul Verbandes verfügt werden. 4. Die Auflösung einer bereits bestehenden jüdischen Schule kann selbst dann erfolgen, wenn die sonst nach § 20 Abs. 7 für die Neuerrichtung einer Konfessionsschule erforderliche Anzahl von 60 b e z w. 120 jüdischen K i ndem vorhanden ist. Der zweite Satz sagt: ״lieber das Vermögen der hiernach aufgelösten Schulen wird von der Schulaufsichtsbehörde Bestimmung getroffen." Die Begründung des Entwurfs begnügt sich ohne weitere Bemerkung lediglich mit geringfügiger Abweichung im Ausdruck diesen Satz zu wiederholen und dem neuen Schulverbande die Verpflichtung zum Unterhalt des bisherigen Lehrers bis zu einer anderweitigen Unterbringung aufzuerlegen. Daraus scheint hervorzugehen. dass die Schulaufsichtsbehörde über das Schulvermögen zu Gunsten des neuen Schulverbandes verfügen soll. Die Entscheidung des Schulverbandes, bezw. der Schulaufsichtsbehorde erfolgt: 1. ohne Anhörung der bisherigen Besitzer; 2. ohne dass diesen die Geltungmachung ihrer Rechte in einem geordneten Rechtsverfahren ermöglicht wird. § 24 Abs. 1 Satz 2 stipuliert somit für die Juden in Preussen als Ausnahmegesetz den Im modernen Staat unerhörten Zustand, dass ihr Schulvermögen durch den Spruch einer Verwaltungsbehörde konfiziert werden kann. Erschwerend kommt hinzu: 1. Nach § 28 sind die Juden In den Schuldeputation e n, bez. Schulvorständen nicht vertreten, also schutzlos. 2. der Wortlaut des Gesetzes zeigt die Tendenz zur Auflösung bestehender jüdischer Schulen, die Konfiskation des Schulvermögens gibt den neuen Schuiverbänden den Anreiz hierzu. 3. Der Satz gehört nach dem Aufbau des Entwurfs nicht hierher, sondern in den dritten Abschnitt (etwa § 11). Die Einführung in den § 24 scheint anzuzeigen, dass dieser § die gesamten Schulverhältnisse der Juden in anderer als für die sonstige Bevölkerung des Staates Bett, und da er sehr müde war, so verfiel er bald in einen tiefen Schlaf. Und mit dem Schlafe stellte sich ein sonderbarer Traum ein: Die Tür des Zimmers öffnete sich, und eine. Person trat herein, die er nur allzugut kannte, es war kein anderer als der Ewige Jude. Er stellte sich vor das Bett und grinste den Schläfer so grausig an, dass dieser, der noch nie Furcht gezeigt hatte, b.is ins innerste Mark erbebte. ״Sieh her,“ rief er mit grausiger Stimme, sieh’ her, wie ich sie zerstreue von einem Ende bis zum anderen.“ Und er ergriff jene Schachtel, welche der Diener in der Hand gehabt hatte und schüttete die Stäbche 1, welche darin waren und welche der Diener schwedische Streichhölzer genannt hatte, aus und streute sie überden ganzen Tisch, und die Streichhölzer richteten sich ajf und tanzten auf dem Tische umher. Beim Tanzen?crieten sie mit den Köpfchen ganz nahe aneinander und ein Streichhölzchen nach dem anderen geriet in Flammen. Da freuten sich die Streichhölzer und sangen selber ein Lied, wie schön sie seien. Allmäh1; •h verloschen sie wieder, und die einen waren weniger und die anderen mehr verbrannt und verkohlt. P3 sagten sie, nun seien sie keine schmutzigen Streichhölzer mehr, und das seien sie nie gewesen, fetzt seien sie vornehme Drahtstifte, und als solche seien sie auch schon geboren; und ein Streichholz, welches am meisten verbrannt war, sagte, es sei das vornehmste von allen, und die anderen sagten es auch, denn sic glaubten es nicht. Aber gerade darum ist es eben wahr. Die Streichhölzer versuchten noch weiter zu tanzen, aber sie konnten es nicht mehr, und da glaubten sie nun erst recht schön zu tanzen, und weil sie sahen, dass sie nicht tanzen konnten, so riefen sie um so lauter einander zu: ,.Sieh, wie schön ich bin. und wie schön ich tanze. Der Ewige Jude aber stand dabei und lachte so grausig, dass die Streichhölzer alle Farbe verloren und ganz stille lagen. ״Siehst du,“ sagte er zu Ben-Jekutiel. ..das sind die Juden, stolz und ausgebrannt, ausgebrannt bis zum Tode,“ und er schlug mit der Faust auf den Tisch und verüess zähneknirschend das Schlafzimmer, dessen Türe er hinter sich zuschlug. Ben-Jekutiel war erwacht. In Angstschweiss gebadet sass er bebend, halbaufgerichtet im Bette. t

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