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Jüdische Rundschau · 1906-01-12 · Heft 2 (12.1.1906) · page 10

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XI (1906)
Issue
Heft 2 (12.1.1906)
Date
1906-01-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 18 JÜDISCHE RUNDSCHAU No. 2 den ..besseren“ Ständen angchörcndej!. intelligenten jungen Dame. Kurz vor Ankunft des na'.h Berlin gehenden Schnellzuges bemerkte die junge Dame in meinem kleinen Rcisekofier einige Brötchen. Sogt: ich bat sje mich in einem fast flchcnt* liehen Tone, ihr doch etwas von meinem Brote zu geben. Gern stellte ich ihr meinen Proviant ganz und gar zur Verfügung. Das wurde indes entschieden abgclehnt. ..Nein, ein ganz klein Stückchen, mein Herr!" Ich bot der Dame ein Brötchen au. Aber auch damit hatte ich kein Glück. ..Nur einen Brocken, m.ün Herr." Erstaunt erfüllte ich diesen komischen Wunsch und erstaunte noch mehr, afls die Dame den mit Mühe erworbenen Brocken rasch in ihr Portemonnaie verbarg. Ehe ich noch tragen konnte, was das bedeute, wurde n-oiu Zug ausgerufen. Die Götter aber wollten es. dass Ich in das gehumnisvollc Oebahrcn der Dame cingcweiht wurde. Ein Zufall führt, mich nach chiiger Zeit mit ihr am Bahnhof Alexanderplatz in Berlin wieder zusammen. Selbstverständlich gedachte ich sofort meiner Breslauer Schenkung. ״Ja wissen Sie. mein Herr." erwiderte mir die Dame verlegen, ״ich hatte damals einen Prozess? und wenn man so etwas von einem Jüdischen Herrn mit auf die Reise bekommt (den Brocken Brot nämH:h). soll das Glück bringen".Bedaure sehr. Madame, ich bin aber kein Jude!" entdeckte ich ihr vertrauensvoll. ..Ach. nicht mögkch," rief sie misstrauisch und bestürzt aus. ״ich h a b’ doch den Prozess so schön gewonnen! Abgesehen vom Aberglauben beleuchtet das Histörchen übrigens auch die im Volke ganz und gar übliche Auffassung vom Wesen der Rechtspflege in einer iür die blmdc Themis wenig schmeichelhaften Weise’ Blutmärchen in Kultur-Deutschland In Treysa wurde am 20. November im Hause des angeschonen lüdischen Kaufmanns Benedikt S t r u p p das Dienstmädchen vermisst. Da alles Sucher• resultatlos blieb, machte Strupp dem Bürgermeister die Anzeige. Am anderen Morgen nahm die Polizei eine Haussuchung vor. bei der man sogar im Keller nachgrub. Die Untersuchung wurde am nächsten Tage wiederholt zunächst wieder ohne Erfolg. Da kam der Stadttörster aut den Gedanken, das Heu nochmals und besser zu untersuchen, und fand das Mädchen lebend, aber anscheinend bewusstlos, tief im Heu versteckt. Der herbeigerufene Arzt konstatierte sofort Irrsinn. Von der Anstalt Hcphata aus wurde das Mädchen in die Irrenleilanstalt zu Marburg überführt und nach acht Xagen entlassen. Soweit der Tatbestand nach der einen Seite. Tatsache »>t aber auch dass schon am Tage nach dem Vermissen des Mädchens die Lüge des Blutmordes auftrat. Man Bef zum Bürgermeister und teilte ihm mit. dass die Juden das Mädchen ermordet hätten, um sein Blut für Ostern zu gebrauchen. Man drohte den Juden, mit Gewalttätigkeit gegen sie vorzugehen, ihre Habe zu vernichten, ihnen das Schicksal der russischen Juden zu bereiten. Und die Gebildeten? Keiner tritt dagegen auf. Man spricht von einen! .,S c h ä c h t f a* 1“. Und die Geistlichkeit? Ihre seclsorgerischc Wirksamkeit bleibt aus. In Treysa ist Ruhe cingctreten. aber d:c Umgegend ist noch m Gärung. So weit sind wir nun auch im p r ״ t e s t a n - tischen Westdeutschland gekommen. Aber Treysa gehört zum Wahlkreis des Herrn Liebermann von Sonnenberg, der am 12. Dezember im deutschen Reichstage hedingungsweise erklärt hat: -so wurde gegen die Juden nach dem uiigeschriebenen Gesetze verfahren werden: ,.Wer einen Juden totschlägt, beerbt Ihn.“ Ein städtisches Geschenk Der Magistrat der Stadt Ziillichau (Rceicr.-Bczirk Frankfurt a. O.) hit dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde für scini be; Gelegenheit der Silbernen Hochzeit unseres Kaiscrpaarcs zu errichtende Erziehungsanstatt Ifilr schwachsinnige israelitische Kinder ein Terrain von fünfzehn Morgen Grösse kostenfrei zur Vertiigung gestellt. Hoh'cutUcb findet ties.es Beispiel grossartigen Edelsinns ebenso wie die S c h e n k u n g von z c h n t a usend Mark zu dem gleichen Zwecke seitens der S y n a g ogen gemeinde Breslau bald bei jüdischen Gemeinden wie bei Einzelpersonen reichliche Nachahmung. Jüdische Religionslehrer in Hessen Bekanntlich plant das Ministerium, die israelitischen Reilgionslehrer, die ihre Prüfung (nicht nur iu Religion, sondern auch in den Deutschen Fächern) vor einer staatlichen Behörde 1 abgelegt haben, definitiv anzustcllcn. Wie aus der Thron-! rede des Grossherzogs ersichtlich ist. geht demnächst ein vom 1 Ministerium ausgearbeiteter Entwurf den Landständen zu. Folgende Sätze sollen darin festgelegt sein: I. Die Stellung des Religionslehrers wird nach einem angemessenen Provisorium definitiv. 2. Die Funktion eines Schächters soll womöglieh von den Religionslehrcrn nicht bekleidet werden. 3. Das Amt des Vorbeters soll mit dem Lehreramte nicht mehr fest verbunden werden, kann aber dem Lehrer besonders übertragen werden. Gemeinden, die das Gehalt des Lehrers! nicht aufbringen können, sollen aus einer Zcutralkasse Unter- ' Stützung erhalten. Das Kündignngsrccht. das der Vorstand der Gemeinde bis vor kurzer Zeit noch hatte, fällt vollständig weg. Es wird dann ein israelitischer Oberrat, jedenfalls mit dem Sitze in Darmstaüt, gebildet, der die Entscheidungen zwischen Gemeinde und Lehrern zu treffen hat. Nicht Staatlieh geprüfte Lehrer werden somit in Hessen nicht mehr fungieren können. Im Grossherzogtum Baden gelten diese Bestimmungen schon seit einer Reihe von Jahren. Das Schulunterhaltungsgesetz Für die jüdischen Volksschulen wird die Vorlage des neuen Schulunterhaltu11KSgcset7.es zu einen! Schulzcrstörungsgesetz. Kleine Minoritäten wie Juden und Altkathohken werden von der Parität der Katholiken und Evangelischen aufgefressen. Man erzieht mit der Zeit auf der einen Seite das Gefühl der konfessionellen Uebchcbung. auf der anderen Seite das Gefühl der Zurücksetzung und Bedrücktheit, was doch den Zwecken der Schule nicht entspricht. Es ist von Wert zu sehen, wie politisch so freisinnige Man- 11er wie Dr. Adler, für die jüdische Schule eine Lanze brechen müssen. In der katholischen KÖLNISCHEN VOLKSZEITUNG schreibt ein jüdischer Lehrer: Was ist der Grundgedanke dieses Entwurfes? Alle ohne Ausnahme sollen von nun an gleichnüissig zur Unterhaltung aller öffentlichen Volksschulen eines Ortes beitragen. Alle Kinder sollen nach bestimmten Voraussetzungen den Unterricht in einer Volksschule erhalten, die tunlichst von einem Lehrer ihres Glaubens geleitet wird. Alle Kinder? Ja ־ - alle Kinder, mit Ausnahme der jüdischen. Die Gründe und Vorziige einer Konfessionsschule gelten für sie nicht. Die Juden sollen überall zu den Lasten aller, auch der Konfessionsschule׳!, ihnen vollen Anteil beitragen, aber ihre.Kinder sollen nicht jüdische, sondern ausgesprochen evangelische oder katholische Schulen besuchen. Die §§ 18—23 kennen nur ein ״soll‘* oder .ist einzurichten.“ Nur der § 24 stellt alles in das Belieben des Schulvcrbandcs, d. h. der politischen Gemeinde. Ihr bleibt alles ..überlassen", wenn cs die Juden bctriüt. Es bleibt ihr überlass.n. neue jüdische Volksschulen zu gründen; ja, cs bleibt ihr sogar überlassen, die Auflösung der bestehenden zu beantragen. Das gilt sogar für die Provinz Hannover, in der jüdische Volksschulen auf Grund althannovcrschcr Gesetze und Verordnungen bisher zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden und der Gemeinden bestanden haben, in Hannover, dessen Gesetze bei der Annexion ausdrücklich anerkannt wurden. Es bleibt der politischen Gemeinde auch überlassen, oh überhaupt für den Religionsunterricht der jüdischen Schüler Sorge getragen werden soll. Der prcussische Staat kümmert sich um den Religionsunterricht seiner jüdischen Gymnasiasten nicht, lässt sie im Examen wohl durchfallen, wem! sie in Latein oder Mathematik nicht genügen, nicht aber, wenn sic bar jeder Rcligioiiskcnntnis sind. Der pneussisehc Staat hält es nicht iür notwendig, dass durch staatliche Veranstaltung die jiidischeu Kinder Religionsunterricht erhalten müssen. Alles bleibt dem Opfersinn der Juda! oder dem Zufall überlassen. Oder auch den Schulverbändcn. Warn sic für jüdischen Religionsunterricht sorgen, g*ut. Der preussischc Staat will auch das Recht haben, den Rabbiner als Mitglied des Schulvorstandes!! solchen Orten wo eine jüdische Schule besteht, erst zu genehmigen, was er bei christlichen Geistlichen nicht verlangt. Ist das gleiches Recht für alle? Die Katholiken haben wie die Juden unter den grössten Aufwendungen konfessionelle Schulen auch für eine kleine Schiilcrzahl in den Diasporagemeinden eingerichtet. Darum können sie d.n § 2*1 in seiner jetzigen Fassung nicht gutheissen. Die Juden in Hannover. Westfalen. Rheinland, Hessen-Nassau haben bisher bewiesen, dass ihnen die jüdische Konfessionsschule eine Herzenssache ist, für die sie grosse Geldopfer gebracht haben. Sie können verlangen, dass der § 24 etwa so umgeündert wird: ..Unter den gleichen, wie in den §§ 1823- ־ zur Errichtung katholischer edci evangelischer Schulen gegebenen Vorausselzungen sind von du! Sehn!verbünden auf Antrag der Betciligtcn bei der Schulaufsichtsbehörde für die jüdischen Schiiler Schulet! mit lediglich jüdischen Schulkräften einzurichten. •יייו^^ייי -**"»י••: : lg ^-ייי^י 11יי"1 «

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