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Jüdische Rundschau · 1905-12-29 · Heft 52 (29.12.1905) · page 13

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 52 (29.12.1905)
Date
1905-12-29
Page
– (sequence 13)
Language
German
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.No. 52 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 697 Menge aber ist eine Schar feiger Sklaven, bar des Gefühls der eigenen Würde und des Bewusstseins ihrer Rechte, stets bereit, vor der Gewalt in den Stau bzu fallen, fähig, jede Lüge anzunehmen, sofern s:e nur Ruhe und frieden bewahrt, eine kraft- und rechtlose Masse, ohne Gewissen und voll Schamlosigke t, ohne Rücksicht auf ihr anständiges Acusscre. An diesen schmachvollen und grausamen Metzeleien ist die aufgeklärte Allgemeinheit n'cht weniger schuld als die Mörder und Plünderer. Ncht allein darum, weil s c die Dahingemordeten nicK beschützte, soodcrii weil sie sich über die Morde crhabc». dünkte, vor allem aber deshalb, weil sie sich viele Jahre hindurch von solchen feinden der Menschheit, solchen Knechten ucs Burcaukratsmus und Apoiogcten der Lüge vergiften liess, wie Suworin. Burenin, Wielitschko, Scharapow, Piatkowsky, Komarow, Kruschcwan und vielen anderem Das sind die wirklichen Urheber der Entsetzen erregenden Morde, das snd die ge.stgen Väter der ״Schwarzen Sotnicn” und ..Hool.gans“. Zu allem Abscheu und Verachtung erregenden Beinamen, die sich seit langem an diese Ungeheuer in Menschengestalt knüpfe.11. müssen wir jetzt roch d e verdiente Bezeichnung von Aufhttzcm 7.u Morden und Plünderungen hinzufügen. Diese Uypokritcn, die den Namen Gottes auf den Lippen führen und unter das Volk den Samen des Hasses wider die Juden, Polen, Armenier, Finnen streuen — sie feiern noch immer die Tr umphe ihrer niederträchtigen Handlungen und beschleunigen den Zersetzungsprozess der Gefühle. Gedanken und des Willens des Volkes. Schande den Kain*.ה! Möge das feuer des Gewissens ihies vermoderten Herzen veibranen, voll kncchtselten Hochmuts und sklavischer Demut vor der Gewalt. Unserer ganzen Gesellschaft aber, die sich s-0 schmachvoll vor diesen!:landen beugte, liegt jetzt die Pflicht ob, zu zeigen, dass sie doch noch nicht von der Zügellosigkeit des Gedankens durchseucht st, dass sie sich mch.t solidarisch fühlt tnit den Aufhetzern zu Mord und Raub, dass sie reell einen Rest wahrer menschlicher Gefühle besitzt.“ Der Bluihund von Odessa Aus Abbaza wird berichtet: In Kreisen der Abbaziacr Kurgüste verbreitete sich wie ein Lauffeuer die Nachricht, dass der russische General Ncidhardt. der bei den Plünderungen und Ermordungen der Odessaer Juden die Hand im Spiele hatte, in Abbar.a wohne. Der hier w^e,lenden Russen und Polen, zumeist Juden, die in Folge der Massakres geflohen. bcn15chtigtc sich eine tiefe Erbitterung, dje Wohl erklärlich ist. wenn man bedenkt, w'cich’ unheilvollen Einfluss der Jetzt vom Minister Witte abgesetzte General geübt hat. Diese Erbitterung machte sich in Worten Luft, die dem Gencral wohl den Aufenthalt in unserem schönen Abbazia verleiden dürfte. ״Seht den Bluthund von Odessa”, heisst es, wo immer er sich blicken lässt. Der General hörte diese Worte, runzelte die Stirn, tat aber, als hätte er nichts vernommen. Im ״Hotel Quisisana", wo er Wohnung genommen, ist er von Jud wie Christ boykottiert., geächtet. Begegnet er hier weilenden Landsleuten, so geht er ihnen weit aus dem Wege, aber nie weit genug, als dass er die Worte: ״Bluthund von Odessa”, dicjitan als Parole ausgegeben, nicht hören sollte. Jubiläum der englischen Juden Am Montag, dem 4. Dezember, haben die jüdischen Gemeinden Englands den 250. Gedenktag feierlich begangen, an dem Oliver Crom well das gegen die Juden gerichtete Verbannungsedikt aufliob und damit den ersten. Schritt zu Ihrer Rückkehr nach England machte. Dem JEWISH CHRON'ICLE sind aus diesem Anlass zahlreiche sympathische Zuschriften hervorragender Persönlichkeiten zugegangen, u .a. auch von Lord Rosebery, der schreibt: ״Es freut mich zu hören, dass Sie den 250. Jahrestag der Rückkehr der Juden nach England und damit den wohltätigen Akt Oliver Cromwells feiern werden. Es ist gerade jetzt besonders zcitgemäss, cs zu tun, wo die Menschheit schreckensstarr der jüngsten und schwärzesten Phase der langen furchtbaren Geschichte der Judenverfolgungen gegenübersteht, denn wahrscheinlich in Grossbritannien allein von allen anderen Ländern Europas finden die Juden eme ehrliche und gleiche Behandlung. Anderwärts sind sie *nur geduldet, teilweise verspottet lind erniedrigt, oder sic werden gar niedergemetzelt Hier sind sie Mitbürger und dabei* d e besten Bürger: sie sind unseres Gleichen: sie sind geachtet und geehrt. Erinnern wir uns darum dankbar dei Tat des grossen Protektors, nicht die Juden allein, sondern alle, die mit ihnen verbunden sind, alle In diesem Weltreich, die. sich stolz darob fühlen, dass es das offene Heim und die Schutzstätte der Freiheit ist.” Das neue Schulgesetz ....... Za dem gegenwärtig im. Abgeordnetenhause zur Beratung stehenden Schulunterhaltungsgcsetz hat der Verband der deutschen Juden an das Abgeordnetenhaus eine Eingäbe gerichtet, in der u. a. folgendes ausgetührt wird: 1) Nach dem §§ 8 und 48 des Entwurfs sollen die Juden als Mitglieder des Kommunalvcrbands und des Staates zu den Kosten der Erteilung des christlichen Religionsunterrichts anteilig beitragen. Willig und gern wollen wir diese Last tragen. Aber wir fordern, dass dem jüdischen Religionsunterrichte als einem Mittel zur sittlichen Erziehung unserer Kinder, die gleiche gesetzliche Behandlung zuteil werde, wie dein christlichen Religionsunterrichte. Nach § 21 des Entwurfs ist an den öffentlichen Volkschulen für die evangelischen und für die katholschcn Schulkinder tunlichst ein besonderer Rcligionsunterricht — auf Kosten des Schulverbandes — einzurichten, wenn die Zahl der einheimischen Kinder der Minder* heit dauernd mindestens 12 beträgt. Die gleiche Beh an diu ne der Juden ist eine unabweisbare Forderung der Gerechtigkeit, da gleichen Pflichten im Staatslcbcn auch gleiche Rechte entsprechet! müssen. Es darf nicht, wie § 24 Abs. 4 des Entwurfs vorschlägt, ״dem Ermessen der Schulverbände überlassen bleiben, dort, wo,cs bisher rrschphcn ist. für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder zu sorgen". Denn dadurch wird erstens die Fürsorge in das Ermessen von Verbänden gestellt, au! deren Ent- Schliessung wir keinen Einfluss haben, und zweitens nur dort für den jüdischen Religionsunterricht gesorgt werden, wo dies schon früher geschehen ist. Wir fordern demnach die unbeschränkte Anwendung des § 21 des Entwurfs auch auf den Religionsunterricht der jüdischen Kinder. 2) Nach dem Inhalt der Begründung zu § 24 des Entwurfs haben jüdische Schulsozietätcn und Synagogengemeinden 213 öffentliche j ü* dischc Schulen errichtet. Nach § 24. Absatz 1 des Gcsetzentwurfs soll ohne Anhörung derjenigen Körperschaften, die d׳'ese Schuleet eingerichtet haben, über den Fortbestand der Schulen und über die Verwendung des Schulvcrmögens befunden, sollen die Lehrer ihrer Tätigkeit enthoben und auf Wartegeld gestellt werden. Diese Regelung können w ir nicht als der Billigkeit entsprechend erachten. Wir beantragen, dass über die Auflösung dieser Schulen und über die Verwendung ihres Vermögens erst nach Anhörung der jüdischen Schulsozietätcn bezw. der Vorstände der Synagogengemeinden befunden werde, und dass die dort tätigen ordentlichen Lehrer im Lehramt weiter beschäftigt w׳crden. 3) Auch die Voraussetzungen, unter denen nach § 24 Absatz 2 des Entwurfs die Neuerrichtung jüdischer öffentlicher Volksschulen erfolgen soll, gibt uns zu ernsten Bedenken Anlass. Denn diese Errichtung soll hiernach lediglieh dem Ermessen der Schulverbände überlassen werden, ohne dass der Vertretung der jüdischen Gemeinde oder den Eltern der Kinder irgend ein Einfluss hierauf eingeräumt wird. 4) Ferner erscheint uns als Gebot der Gerechtigkeit, dass, »nsoweit § 20 die Ncuerrichtung evangelisch-katholischer Paritätsschulen zuWisst, das Entsprechende auch für die Neuerricltung jüdisch-christlicher Paritätsschulen gelten and demgemäss der § 24 Abs. 3 abgeändert werden muss. 5) Endlich glauben wir einen berechtigten Anspruch darauf erheben zu können, dass ebenso wie die christlichen Geistliehen selbst dann Mitglieder der Schuldeputajjon sein sollen, wenn ln d*m betreffenden Bezirk keine Schule der betreffenden Konfession besteht, auch die Mitgliedschaft eines Vertreters der jüdischen Religionsgcmeinde nicht, wie nach dem Entwurf § 28 Abs. 1 No. 6. § 31 Abs. 8. auf den Fall beschränkt wird, dass am Ort eine öffentliche jüdische Volksschule besteht, sondern dass er mindestens ferner auch dann Mitglied der Sclmldeputat'on wird, wenn die Schulen des Schulverhandes von einer nicht ganz unerhelwchfcn Zahl jüd scher Kinder besucht werden. Denn es handelt sich hierbei nicht so sehr darum, ffir die jüdischen Lclircr. als vielmehr für die jüdischen Kinder eine Vertretung ihrer Interessen innerhalb der Schuldeputation zu gewährleisten. Lueejers Drohrede M i n 1 s t e r p r ä s f d e n t G a u t s c h hat am 11. er. im Abgeordnetenhause die Interpellation, betr. Dr. Luegers neuliehe Droh rede gegen die Juden, wie folgt bcantworiet: Es gibt für die Regierung nur einen unvcnückbaren Standpunkt, und das ist der des Staatsgrundgesetz cs. das jedem Staatsbürger ohne Ansehen der Nationalität-Oder des Bekenntnisses das volle Recht, sich einer beliebigen Partei anzuschlicssen, und den vollen Anspruch auf die Achtung dieses Rechtes gewährleistet, so lange der Boden der Gesetzlichkeit nicht verlassen wird. Aus I \

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