Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- X (1905)
- Issue
- Heft 51 (22.12.1905)
- Date
- 1905-12-22
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 682 JÜDISCHE RUNDSCHAU_' __ No. 51 auch in bescheidenerem Umfange. wieder aufzunehmen in der Lage sind. Um die Unterlagen für die zu gewährenden Unterstütz- Uitgeti zu gewinnen. wurden die Geschädigten in verschiedene Klassen eingeteilt: 1) Grosskauflcutc. 2>!Mittlere Katiilcute. 3) kleinere Kaufleute und Handwerker. 1־) Arbeiter.. Entsprechend den lokalen Verhältnissen wurden tiir diese Kategorien maximale und minimale Unterstützungen festgesetzt und auf (!rund des so gewonnenen Durchschnitts die den einzclncit Gemeinden zu gewährenden Beträge festgesetzt. Den Lokal-Komitees an Ort und Stelle bleibt cs aber unter Ueberwachuug durch die einzelnen Zcntral-Komitees Vorbehalten, die auszuzahtcnJvn Summen gemäss dem indtviduellen Falle zu normieren. Da immer noch einzelne Ortschaften, von denen bisher nicht bekannt geworden war. dass sie durch Pogrome heimgesucht worden sind, sich bei den Zcntral-Komitees der ein* zclnen Gouvernements melden, so wurde festgesetzt, dass diese Zcntral-Komitees das Recht haben sollen, aut Grund der vereinbarten allgemeinen Norm Unterstützungen zu geben (und zwar hat Kiew das Recht, bis zu .,ihm Rubel zu gewähl cn». Für den O d c s s a c r B c z 1 r k ist 1ז י neu gleichen Zweck ein Pauschquantum in Höhe bis zu 21HW Rubel ausgeworfen worden.. Poltawa endlich wurden hieriur li'tHM) Rubel zur Verfügung gestellt. Fiir die heitugesuchte Liegend von SoI o t on os c 11 a wurden gleichfalls Iöihni <vuhc! int Pauschquantum gewähr!, für blecken in der Umgegend von R o 1:1 n v 3!P\ iiir die U tu g e g e n d v o n k r e m e n t s c h 11 g 201k1() Rubel. Den sämtlichen unterstützten Gemeinden wurde die Verpflichtung auterl1,<׳t. sich um weitere Unterstützungen nicht direkt an das Ausland jv wenden, sondern im l alle absoluter Notwendigkeit an das Berliner Zcntral-Komitee entspreeilende Nachrichten gelange» zu lassen. In Uebereinsnmnnmg mit allen lokalen Komitees in Russ*!and wurde festgesetzt, dass Christen, die bei der % erteidigütig von Juden geschädigt worden sind, genau Jn dem Umfange unterstützt werden sollten, wie unsere eigenen Glaubensgcnossen. Gleicher Erwägung folgend, hat die Kommission sich auch entschlossen. Frau Dr. Debouehe 1000 Rubel und dem Prediger der Odessacr BaDtisteu-Gctueinde יי״ה Rubel zur Verfügung zu stellen. Frau Dr. D e b oiiche hat in au 1öpferndster Weise einer Anzahl jüdischer Fra 11 en und Mädchen Unterkunft im d Besc 11 fl f t i gütig gewährt und tut das gleiche jetzt noch, während der Prediger der Baptisten-Oemeinde einer erheblichen Anzahl unserer Glaubensgenossen Soeise und U nt e r k u n f t eine längere Zeit hindurch gewährt. Es ist anzunehmen, dass die Frage der Unterstützung, die Personen und Familien zu gewähren sind, um .sie wieder erwerbsfähig zu machen, durch die Beschlüsse d^r Konimission int wesentlichen als erledigt gelten kann. Unerledigt blieb die Frage, in weicher Weise für Witwen und Waisen gesorgt werden soll. Die Kommission hat üit den in Russland bestehenden Komitees Vereinbarungen nach der Richtung hin getroffen, dass mit äusserster Beschleunigung absolut zuverlässiges Material über die Zahl der vorhandenen Witwen und Waisen gesammelt werden, und dass die Zcntral-Komitees in Russland alsdann nach Prüfung aller lokalen Vorschläge ihrerseits Anträge nach Berlin über die Versorgung der Betreuenden stellen sollen. Sobald diese Anträge vorliegch. werden sie den verschiedenen westeuropäischen Komitees zugänglich gemacht werden. Es wird sielt im wesentlichen um die folgenden Möglichketten handeln: Insofern cs sich um H a 1 b w aj sc »״handelt, sollen die Kinder, wenn irgend möglich., hei dem Vater resp. der Mutter bleiben und die Familie in Verhältnisse gebracht werden, die. wenn angängig, ihre bleibende Erwerbfälligkeit verbürgt. Ist dieses Ziel nicht zu erreichen, so muss durch Aussetzen von entsprechenden Renten für die Zukunft Vorsorge getroffen w erden. V o 11 w a i s e 11. für deren Versprgung sich auch Verwandte nicht heranzichen lassen, sollen in russischen Waisenhäusern, wie solche u. A. in Odessa und Sf. Petersburg vorhanden sind, untergebracht werden. Es kann in Frage kommen, Ponds tiir den Ausbau der varhandenen Waisenhäuser zur Verfügung 7.u stellen, resp. soll auch der Versuclt bemacht werden. Waisenkinder ausserhalb Russlands unterzubringen. Eine entsprechende Vorsorge ist in Krankenhäusern und Sicclieiihäuseru für jene zu treffen, die infolge der Progrome durch Verwundung etc., die Erwerbfühigkeit vollkommen cingebüsst haben. Die Verluste, die einzelne Gemeinden getroffen haben, sind vielfach so ausserordentliche, dass die lokale Aufbringung der Mittel zu/ Auf rechter haitu 11g g e tue i n n ü t z i- I ger I n s t i t u t i <• ne 11. insbesondere auch von Schulen, vielfach ernstlich in Frage gestellt worden ist. Es dürfte sich als notwendig erweisen.* dass, wenngleich nicht aus jenem Fond, der für die Unterstützung der durch Pogrome Meimgesuchten gesammelt worden ist, so doch aus anderen lönds einzelnen Gemeinden in Russland in entsprechender Weise zu Hilfe gekommen wird, soll nicht das Gcmeintleiebeu daselbst vielfach ernstlich Schaden erleiden. Es dürfte sich ferner als notwendig erweisen, gleichfalls Summen zur Verfügung zu stellen. 11m in allen betroffener» Ortschaften durch Advokaten den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse bei den Pogromen, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen klarstelleu zu lassen. Die reale Bedeutung eines solchen Vorgehens zur Durchsetzung von Schadenersatz- Ansprüchen, oder um schuldige Personen zur Verantwortung zu ziehen, mag i:a allgemeinen sehr zweitelr.att sein, (»!»wohl in besonderen Fällen auch ein derartiges Resultat sieh wird erzielen lassen. Unzweifelhaft wird aber das auf diese W eise gesammelte Material, das entsprechend zu verwerten wäre, einen grossen moralischen Eindruck auf die' gesamte gesittete Welt machen und itt der Rückwirkung von der russischen Regierung wenigstens in gew issem Umfange berücksichtigt werden müssen. D i e E i n d rücke der K •י m in i s s i ״ n . die sie durch unmittelbare Beobachtung und durch die Vernehmung absolut zuverlässiger Zeugen gewonnen hat. sind die furchtbarsten. Die Wirkung der P<grrme Ist entsetzlicher, als das auf Grund der bisherigen schriftlichen Berichte hat •angenommen werden können, und es stellt fest, dass die russlsehen Staatsbehörden in den hei weitem meisten Fällen nichts taten, um den barbarischen Ausschreitungen gegen das Leben und den Besitz unserer Glaubensgenossen Einhalt zu tun. ln sehr zahlreichen Fällen liegt sogar sehen jetzt der aktenmassige Beweis daiiir vor. dass Beamt־* der russischen Regierung zu den Ausschreitungen aufgerei/.t und als Aniiihrer der Pöhelbanden fungiert haben. Es muss leider ausgesprochen werden: cs bestellt nicht die geringste Garantie dafür, dass gleiche Ausschreitungen für die Zukunft unmöglich sein werden. Die Befürchtung ist \telrnehr gerechtfertigt,' dass bei der systematischen Betze, die auch jetzt noch in zahlreichen Ortscltaftcii gegen unsere Glaubensgenossen betrieben wird und bei der Straflosigkeit, der sich zahlreiche be! den Pogromen beteiligte russische Staatsbeamte erfreuen, neue, schwere Ausschreitungen gegen die russischen Juden in jedem Augenblick erwartet werden können. Es bleibt daher die Pflicht der nichtrussischen Juden, auf das Ernsteste mit diesen .Möglichkeiten zu rechnen und auf eine erneute Intervention gefasst zu sein. Die U n ז e r s t ii t z u n g. die wir bei den in Russland vorhandenen Komitees g e i u n d c 1? 11 a b e n. verdient die höchste Anerkcnnun!׳/ Es war in fast allen Fällen leicht, eine volle Verständigung 11erbeizuiültreti und die russischen Komitees von der Zweckmässigkeit der Grundsätze zu überzeugen, aui Grund deren die Kommission handelte. Von der Kommission sind bisher für dip verschiedenen Ortschaften in Russland 1 (»39סייס Rubel assigniert. Es wird, wenn dieselben Grundsätze weiter zur Anwendung gelangen, wie bisher, wenigstens noch ein Betrag von Hr'0000 Rubel verausgabt werden!missen. Die bleibende Versorgung der Witwen und Waisen und der arbeitsunfähigen Krüppel Ist In diesen Betrag nicht clngeschlossen. Wir bemerken zum Schluss, dass alle fies!.!!Hisse der Konimission einstimmig gefasst worden sind. Berlin den II. Dezember 1905. David F c i n b e r g ־ St. Petersburg. Dr. Paul N a t h a n - Berlin. Karl S t e 11 a u e r - London. Jack M. M v c r s - London. *Sekretär int Ehrenamt. Dem Berichte war eine Eiste beigefiigj, die alle" gesatti* mellen Daten über die von Pogromen heimgesuchteu Ortsehaften. geordnet gemäss den eingesetzten Zentralkomitees, sowie die assignici tu; Beträge tiir die Unterstützungen enthielt. Zadoc Kahn Zadoe Kahn, der Grossrahbiner von Frankreich, ist. wie bereits kurz gemeldet, im Alter von 60 Jaloeit einer schweren Influenza, welcher er seit zwei Monaten litt, erlege:!. Im Eisass geboren, begann Zadoc Kahn seine theologischen Studien in» Jahre 1>S55 auf dem Seminar zu Metz, wo er bald darauf Leiter der Talmud Thora-Schule wurde. Einige Jahre später ging er nach Paris, wo er 1802 sein Examen