Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- X (1905)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1905)
- Date
- 1905-11-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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No. 45 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 583 Pas Ziel ist weit, das wir uns steck*», die Arbeit ist gioss, j die wir übersehmen. aber wir werde» sic sicherlich gern , leiste», wenn wir uns klar machen, dass cs a» einem grossen und wichtigen nationalen Werke mitzuhelien gilt, »iimlicl. der Rückkehr zu 111 J 11 d c» t u »1! Posen. Leopold Lesse r. Rothkäppchen, der Wolf und das Kammergericht Ein modernes Märchen. König: ״Ihr seid ein Protestant?“ Marquis: .Ihr Glaube, S;re, Ist auch der mein:ge* Es war einmal ein braves und frommes, cvaugclisch-luthcrisches Mädchen namens X. und das bekam, wie das so manchmal verkommt, ohne verheiratet zu sein, ein Kind, und das Kind wurde nach dem Gesetze ohne Rücksicht auf die Religion des Vaters auch evangelisch-lutherisch getan t Weleher der sehr zahlreichen Abarten des Luthertums die Mutter und gar das kleine Kind angehören, ob der Immanuel-Synode oder nicht, ob sie der Hcngstcnbcrgischcu oder Mofnmaim'scl.ca oder Thomasius’schen oder Kahnis’schcn Ansicht zugetan sind, ist nicht überliefert. Nun kam der gute Waisenrat und schlug einen V o rmund V. vor. und der gute Amtsrichter bestellte am 3. Mai I9!M diesen Y.. dcss.11 Reügon er nicht kannte, in Gegenwart der Mutter zum Vormund: denn ׳Jas im Mürchemande übliche Schema kennt bei der Verpflichtung des Vormundes keinen Vertue!k über die Religion, und dem Vormund war auch nach der amtlichen Erklärung des Richters ״seine Abstamniung (man denke!) nicht anzusehen". Solche Merkmale an Haar, Nase usw. fehlen manchmal }in Märchenlaudc den J uden. ia es ereignet sich dort sogar, dass ein Arier und Christ realsten Blutes indisch aussicht oder Jude wird, wvimi er eine fromme und recht reiche Jüdin heiraten kamt. Aber die brave lutherisch-evangelische Mutter kam doch׳ hinter diese Fallstricke des Bösen. Nach 4 Monate,». am 16. Septendier 190*1 ging sie zum Vormundschaitsg.richt. Sie erklärte, .,sie habe gegen ihn nichts cinzuweudeii. er kümmere sich um das K׳nd. aber sic fürchte, ohne Gründe hierfür angeben zu können, dass der Vormund das Kind der jüdischen Religion zufiiltren werde.” 1111 Rotkäppchenlandc sind nämlich die Juden von ganz besonderer Art: obwohl cs ihnen sonst überall durch die Vorschriften ihrer Religion strengstens verboten ist. einen Amlerso^ubigcn zum Uebertritt ins Judentum zu veranlasscij. und obwohl ihnen, wenn s׳e sicli darum nicht kümtneni. doch garnichts daran liegen kann. Prosclytcn zu machen, haben die Juden, weil sic offenbar im Märchenlaudc vor den Christen1 in jeder Hinsicht von Staat und Gesellschaft besonders bevorzugt werden, kein eifrigeres Bestreben, als ihre christlichen Mündel, besonders aber cyangclisch-hitherisehe Kinder von dieser zwar in viele feindselige Sekten gespaltenen. aber betreffs jeder Sekte einzig wahren Gotteslelire abwendig zu machen und dem Judentum zuzufiibren. Pas Amtsgericht und auch das Landgericht im Märchenlaudc fanden jedoch kein Feld an dem jüdischen Vormund und lehnten den Antrag der!frommen ledigen cvangclisch-lutherisclicn Mutter ab. Pie gute, brave und fromme lutherisch-evangelische Mutter aber liess nicht nach. Und es gibt Gottsridank im Märchenlaudc auch eui Kamme :gcrieht, gleich dem. vor welchem schon der gewiss tapfere Friedrich dqr Grosse Respekt hatte. Zwar bestimmt nun im Märchenlaudc das bürgerliche Gesetzbuch im § 1785. dass jeder Deutsche (Evangelisch-lutherische oder Juden oder andere Konfcssioncn werden dort nicht erwähnt) die VormuudschaU übjernehmen muss, wenn nicht einer der Gründe der § I7SO—17S4 vorlicgt oder falls er s:e nicht nach § 1786 ablehncu kann. — zwar steht in diesen §§ 1780—1788*1 und 1786 kein Wort von der Konfession, weder von evangelisch-lutherischer. noch von jüdischer, und es findet sicli nur im § 1779 die Vorschrift, dass bei der Auswahl (nicht b.i der Absetzung) auf das religiöse Bekenntnis des Mündels Rücksicht zu nehmen ist. — und zwar bestimmt endlich im Miirchcnjaude § 1S01. dass die ״Sorge für die religiöse Erziehung dem Vormund entzogen werden kann, wenn der Vormund nicht dem Bekenntnis angehört, in dem das Mündel zu erziehen ist." — aber das Kaiimiergericht erwähnte gerade alle diese Gesetzesbestimmungen nicht; es machte ganze Arbeit und ordnete an. ..dass, wenn besondere Gründe für Bestellung eines Vormundes mit abweichendUn Bekenntnisse nicht vorlägen, dieser Vormund (dem man seine Abstammung nicht anschcn konnte) zu entlassen sei.” So wurde das evaigeüsch-hitherische Rotkäppchen aus dem Rachen des bösen Wolfes gerettet, noch che es vom Judentum verschlungen war. Das geschah zugleich auch zum Nutzen des bös. 11 jüdischen Wolfes, ׳'dem daher der Bauch nicht aufgcschnitten zu werden brauchte, der auch, keine Wackersteine cincefüllt bekam urd der also auch nicht im Brunnen ciemli.vhcl! ersaufen musste. Hoffentlich hat das evangelisch-hitherbche Kind min auch einen evangelisch-lutherisch.!1 Vormund, und zwar genau derselben Richtung, beileibe keinen auch nur evangclisch-rcfortuicrtcu erhalten, sodass es auch betreffs Lesen. Schreiben uuJ Rechnen auf evangelisch-lutherischein Standpunkt ble bt. Fis sind nun in Eintracht. Glück und im evangelisch-lutherischen Bekenntnisse vereint: Mutter. Kind und Vormund — und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie heute noch. So geschehen im Jahre des Heils 1904 im deutschen Reiche und gar rührend und erbaulich zu l.sen in einer mit grosser Gelehrsamkeit verfassten und mit uuzähligcn Zitaten gesclimückteil im Jahrbuch der I; 111 s c 11 e i d 11 n g e 11' d e s K a tum crgcriclits Band 29. Seite 13—18 in! Sommer 1905 hundert Jahre nach SchiEcrs Tode veröffentlichten Entscheidung. (Aus der FRANKFURTER ZEITUNG). —I Aus der Beweguijg ן— Köln. Ir folge der Ereignisse in Russland, die es den russischen Mitgliedern des A.-K. unmöglich machten, nach Köln zu kommen, ist die anberaumte Sitzung des Engeren Aktions־ Komitees in letzter Stunde abgesagt worden. Daher konnte auch der von der^unterzeichneten Ortsgruppe geplante Begrüssungskommers nicht stattfinden. Köln, den 5. Nov. 1905. Ortsgruppe Köln. Die Schekelblocks pro 1905 1906 gelangen jetzt zur Ausgabe. % Damen und Herren, welche die Einziehung von Schekeln in Berlin übernehmen wollen, bitten wir, sich mit genauer Angabe ihrer Adresse an unsern Schatzmeister J. H. Wagner, Prenzlauer Allee 9 zu wenden. Berliner Zionistische Vereinigung. Berlin Am 1. November fand im König von Portugal. Burg- Strasse, die Semcster-Antrittskneine der ..Freien Verbindung Hasmonaea” statt, die eine״ glänzenden Verlaut nahm. Es war u. a. erscheine״: A.H. A. H. Dr. Hantke und Dr. Leszynsky. ferner Berthold Feiwcl. Pr. Nossig. Dr. Citron. Dr. Julius Moses. Dr. Emil Cohn. Herr S. Hcpner. Dr. Blau, sowie Vertreter des V. J. St. Berlin und Chariotteiihurg. Bbdr. Kaiser begrüsste die Gäste. Bbdr. Licl.theim hielt die Tendenzrede. Bbdr. Mansbaciier die Rede auf die alten Herrn Herr Dr. Nossig begriisste die Tendenz der Hasmonaea. Herr Dr. Citron wies auf die :Notwendigkeit einer Einigung im Zionismus bin und toastete auf die beide'» anwesenden Mitglieder des ()rossen Aktionskomitees (Eeiwcl und Hantke). Herr Berthold Eciwel gab ein Bild der bedeutsamen historischen Ereigjiisse, deren Zeugen wir sind, und sprach die Hoffnung aus. dass die Befreiung der russischen Juden den! Zionismus za Gute konuueii w.rde. Zahlreiche Glückwünsche zum Semesterbeginn waren cingelaufen: Von Herrn Prof. War bürg. Prof. R 0 s i n, Dr. F. Oppenheimer, Rabbiner Dr. W a rschauer. Dr.^ M n 11 s a tu. Hermann Struck, von der ncugcgriiudcte;! Schwcstervcrbiiidung ..Jordania”-Münchcn. mclireren jüdischen Vereinen, auswärtigen Bundesbriidern usw. Mit dem ()*sang des Hatikwoh-Liedcs schloss die Feier in schöner und würdiger Weise. Die Chareierteuwalii für das Winter-Semester 1905—06 ergab folgendes Resultat: stud. jur. Kaiser. Brunuenstr. 192: stud. tued. L i c 11111 e i m, Tauenzienstr. 9: stud. nied. Mausbacher. Invalidenstr. 10. L,