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Jüdische Rundschau · 1905-07-28 · Heft 30 (28.7.1905) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 30 (28.7.1905)
Date
1905-07-28
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 364 No. 30 JÜDISCHE RUNDSCHAU wüste, unfruchtbare Stück Erde ist, für das es oft Ritt, dass es vielmehr ein entwicklungsfähiges und vcrhefssungsreiches Land ist. An die Juden aller Länder ergeht der Ruf, dazu beizutragen, dass den Anfängen das grosse Werk sich anschliesse. Obwohl für viele Tausende, die dem Zionismus angeboren, iede, auch die kleinste Gabe ein grosses Opfer darstellt, ist es doch gelungen, aus der Zusammenarbeit der vielen hunderte und aberhunderte von Vereinen zwei Institute zu schaffen, die die materiellen Stützen der zionistischen Bewegung darstellen: die Jüdische Kolonfalbank und den Jüdischen Nationalfcnd. Die Jüdische Kolonialbank veriolgt vor allem den Zweck, im Falle von Unterhandlungen, die zur Ucberlassung, bezighungsweise zur rechtlichen Sicherung von Gebieten für jüdische Kolonisation führen sollen, als finanzielles Institut zu dienen. Sie hat sich seit ihrer Begründung in immer aufsteigender Linie entwickelt, hat an verschiedenen Stellen Filialen e.'richtct, von denen die wichtigste die in Jaffa, die ״A ng 1 o-Pa les ti n e ־C om חa n y” ist, die hauptsächlich das jüdische Kreditwesen und den industriellen Uuternehmungsgeist in Palästina zu iördern bestimmt ist. Immer mehr entwickelt sich die ״Anglo-Palestine Company” zu einem Zentralinstitute der palästinensischen Juden und immer mehr wird dadurch neben der materiellen die moralische Kraft der Bank gesteigert, die im Laude der Väter geordnete wirtschaftliche Verhältnisse herbeizuführen mit berufen sein wird. Die ״Anglo-Palcstine Company” mit ihrer Filiale in Jen- Salem in Verbindung mit der Palästina-Handelsgesellschaft in Hamburg und einer Reihe ,kleiner ähnlicher Unternehmungen, welche die Hebung des Im- und Exportes Palästinas bezwecken, hat die Aufgabe, auch praktische Anlagen grösseren Stils in Palästina ins Leben zu •rtifen. Bei diesen Tätigkeiten wird sie sich in wissenschaftlicher Hinsicht auf die theoretischen Arbeiten einer besonderen zionistischen Kommission, der Palüstina-Kommission in Berlin, stützen, die die verlässlichen Grundlagen für die künftige Grosskolonisation durch wissenschaftliche Arbeiten und Experimente liefert. Nationalfonds soll allen Juden vertraut sein. Die Beisteuer soll ihnen eine Gewohnheit wedden, kein Opfer, sondern ein« freudig geübte Pflicht. So dachte sich der verstorbene Prof. S c h a p i r a aus Heidelberg das Wesen des Nationalfonds, den e r auf dem ersten Zionistenkongresse (1897) beantragte und der dann freilieh erst später auf dem fünften Kongresse (1901) beschlossen wuxle: Ewig unveräusserliches Gemeineigentum eines dadurch freien Volkes. Die Sammlungen für den Nationaliond. Die Sammlungen für den Nationalfond beruhen darauf, dass bei allen sich darbietendeu Gelegenheiten in passender Form eine Abgabe oder ein Beitrag für den Nationaliond freiwillig, beziehungswe'se auf Anregung der Sammler, gegeben wird. Die bisherige Organisation des Nationalfonds nimmt darauf Rückscht. dass der grössere Teil der Einkünfte sich aus kleinen und kleinsten Beträgen rekrutiert, und hat zur Erleichterung eben dieser Kleinsammlungen besondere Einrichtungen getroffen, von denen im nachstehendem die Rede sein wird. Die Nationalfondsmarken. Die Grundlage der kleinen Spende iiir den Nationalfonds bildet die Nationalfondsmarke. Die Marken wurde nach einem, dem kleinsten Münzsatze eines jeden Landes entsprechenden Wertvcrluihnis hergestelit. In der .Mitte tragen sie m Stil!־ sierter Zeichnung das Mag‘־n Dawid und die Inschrift יקיון Das Papier ist mit Wasserzeichen versehen und enthält in jeder Reihe die iuschrift: ׳'1״‘**ר ץ* | ׳-ן •יי * - 7i\ iw . fN w . קרן קימת Die Margen stellen je zehn in einer horizontalen Reihe nebeneinander und zu dreissig in Reihen übereinander. Links ist dem Markenblatt ein Talon beigedruckt. Der Talon erhält iiir sich die Serienbezeichnung und die laufenden Nummern der Reihen. Hundert solcher Blätter werden zu einem Buche gebunden. Die Talons tragen in vertikaler Reihe in Wasserzeichen den Satz: אם אשבחך ירושלים — השבח ימיני Die zweite finanzielle Institution des Zionismus ist der jüdische Nationaliond. Wir haben seine Grundbestimnmng bereits dargelegt: Es Soll in Palästina und Syrien Boden angekauft werden, der dem Jüdischen Volke gehört, und ewig als Gemeineigentum gehören sp}l. Vor allem sollen durch jüdische Bauern Aecker bestellt werden. Aber nicht das allein: Gestützt aut einen in diesem Boden wurzelnden Bauernstand, sollen andere Kategorien arbeitender und frei schaffender Juden allmählich in den Stand gesetzt werden, an die landwirtschaftlichen Betriebe gewerbliehe und industrielle anzuschliessen. So wird der Nationalfond Indirekt vielleicht eine noch höhere, segenbringende Tätigkeit entfalten als auf direktem Wege. Durch den Erwerb von Land werden die verschiedenartigsten Betötigungsmäglichkeiten eröffnet werden, nicht zuletzt auch Scliaff'cnsmöglichkeiten auf geistigem und kulturellem Gebiete. Durch die Bildüng neuer Kolonien, einer neuen jüdischen Gesellschaft, eines Marktes, der auf Einfuhr und Ausfuhr eingerichtet sein wird, neuer geistiger und nationaler Zentren und ähnliches wird für eine grosse Reihe geschulter Kräfte, Techniker, Ingenieure, Agronomen, Lehrer, Aerzte usw. Platz zur Betätigung in eine»• jüdischen Gemeinschaft geschaffen werden. Den ungeheuren Wert dieser Arbcits.mögiichkeiten .wird man am richtigsten erst dann einschätzen, wenn man sich für einen Augenblick als Gegensatz vpr Auge״ hält, wieviele jüdische Kräfte, insbesondere akademisch gebildete, in Europa durch staatliche oder gesellschaftliche Absperrungen an jeder Art der Entfaltung behindert sind. Der Grundgedanke des Jüdischen Nationalfonds war der, dass alle Juden, denen noch das Judentum teuer ist, wann immer sie können und soviel sie vermögen, im kleinsten oder im grossen beisteuern sollen zu dem Fonds, damit er nach Jahr und Tag fällig wäre, ein grosses und nachhaltiges HilismiUcl zu werden. Keiner sollte ausgeschlossen werden, nicht der Reichste und nicht der Aerrnste, von der Steuer zu diesem Fonds, keiner aber auch sollte sich selbst davon ausschliessen. Wo immer Juden wohnen, sollte die Sache des Nationalfonds zu einer jüdischen Volkssache werden, zu der joden Volks־ genösse mit selbstverständlicher Bereitwilligkeit Zutritt Klein und gross, jung und alt sollen wissen, dass sie eine Stelle haben, 80 der sie zu einem grossen jüdischen Zwedke beitragen könneu, beitragen müssen. Der Name und Zweck des Jüdischen Die Ausstattung und Farbe der Marken bleibt für jedes Land vollkommen gleich. Um jedoch der Verschiedenwertigkeit der Münzen halber eine leichte und sichere Unterscheid mg der, Marken und der Verrechnung herzustellen, wird folgender Modus angewendet: Jode Marke entspricht der kleinsten gangbaren Münze des betreffenden Landes. Jedes Land bekommt eine andere, nicht leicht verwechselbare Serienbezeichnung auf den Talons, und zwar: Serienbezeichnung: Aegypten Eg I •׳ Wert: 5 Centimes Amerika A I 1 Cent Bulgarien B I 1 Centimes Deutschland Bd I 5 Ptg. Dänemark Dk I 2 Oere England und Kolonien Ed I m Vz, d Frankieich r 1 5 Centimes Griechenland G I 5 Centimes Holland H I 5 Centimes Italien J I 5 Centesimi Oesterreich-Un ga rn OU I 2 11 Russland Rd I 1 Kopeke Rumänien Rn I 5 Bani Spanien S I 5 Centimes Schweden-Norwegen SN I 2 Oere Südamerika AS I 5 Centimes Serbien Sr! * 5 Centimes Serbien Sr I * 5 Centimes Türkei T I 8 Para Die Ziffer 1, die jedeu Anfangsbuchstaben beigesetzt ist, bedeutet die erste Serie in dem betreffenden Lande. Die Nachahmung wird sehr erschwert durch das eigens augefertigte Wasserzeichenpapier, durch die Art des Druckes, durch die Klischees, durch die Kontrolle seitens der Zentrale, der Landeszentralen etc. Ucberdies sind im Drucke Kontrollmerkmale enthalten, welche den Vertrauensmännern bekanntgegeben werden. Die!kleine Spende der Marke dient dazu, bei allen Korrespondenzen, Schriftstücken und ähnlichem verwendet zu werden, dient auch als Ersatzsurnme statt abzusendender Telegramme, als Ablösung JfiL Blumenspendea und dergleichen.

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