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Jüdische Rundschau · 1905-07-14 · Heft 28 (14.7.1905) · page 13

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 28 (14.7.1905)
Date
1905-07-14
Page
– (sequence 13)
Language
German
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No. 28 ׳ *"ן« JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 341 tischen Schuljugend erfordertxh •:st, dass an allen Schulanstalten des Staates, wie der Städte, an denen die Mindest• zahl von zehn Schülern vorhanden ist, ein geordneter israelitischer Religionsunterricht erteilt wird; dass ferner im Auftrag der Regierung durch geeignete israelitisehe Fachmänner dieser Religionsunterricht beaufsichtigt wird.“ In der Nachmittagssitzung berichtete Amtsgerichts! at L e v y ־ Beuthen über religiöse Fürsorge für jüdische Straigefangene. Generalsekretär Dr.Neuma n n ־ Berln referierte über Fürsorge für geistesschwache Kinder. Infolge der In• zucht sei der Prozentsatz geistesschwacher jüdischer Kinder besonders hoch. Der Redner empfahl deshalb die Gründung einer jüdischen Lehranstalt für geistesschwache minderbc• miiteite Kinder. Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurde!: den* nächsten Gemeindetag zurückgestellt. Nach de! wurde die Tagung geschlossen. iur Wiederwahl des Vorstandes Moritz Simons Testament Der Wortlaut des Testaments des zu früh verstorbenen Konsuls Simon wird jetzt bekannt. Simon hintcrlicss ein mehr denn drei Millingen Mark betragendes Vcrmögen, dessen grösster Teil zu einer Stiftung verwendet werden soll, die die Namen der Eltern des Heimgegangenen tragen hat: ״Alexander und Fanny Simon-Stijung“. Stiftung sagt Simon: י , , .. . . Die Grundzüge der Verfassung der btmung bestimme ich wie ״folgt: In der Erkenntnis, dass meine Glaubensgenossen infolge der Jahrhunderte währenden Unterdrückung Schliessung von Handwerk, Industrie und Bcamtcnstam! und ähnlichen Berufen Handel zuwenden mussten, dass es zu diese und Aus- Landwirtschaft, von sich notgedrungen dem aber im Interesse meiner Glaubensgenossen ulid des Vaterlandes liegt, wenn sic sich allen i'cchtlichen Berufszweige״ widmen, ordne ich als Zweck der Stiftung an: Hand- und Fabrikarbeit. Handwerk, Lanüw.rtschalt, üarieii- und Obstbau unter den Israeliten in grösserem Umtang zu verbreiten. Aus den Hinkünften der Stiftung sollen: a) israelitische Kinder vom frühesten Alter an, namentlich in den Volksschulen, in jüdischen Waisen- und Erzicluingsanstslten. auch insbesondere du.xh Handiertigkcitskursc oder in sonstiger Weise Handfertigkeitsunterricht erhalten, sowie in den Haudgriiicu des Garten- und Obstbaus und. wenn angängig, auch in Landwirtschaft unterwiesen werden, b) In Lchrerbildungs- und Vorbereitungsanstalten oder in sonstiger .Weise sollen angehende jüdische Lehrer praktische Kurse in Handicrtigkcitslchrc, in Garten- und Obstbau, Bienenzucht und, wenn angängig, auch in Landwirtschaft durchmachen; insbesondere, sollen solche Anstalten, falls dieses zweckmässig erscheint, Garten- und Ackerland zu Eigentum oder pachtweise erwerben, um die zukünftigen oder auch bereits tätigen Lehrer für die Heranziehung der Jugend zum Landbau und zu•־ Handfertigkeit zu befähigen. Es können solchen iüiische.i Lehrcrr- Prämien zuerkannt werden, die mit besonderem Eiior, Geschick und Erfolg Unterricht in Gartenbau rnd H.viüicrtigkeit an jüdische Schüler erteilen, c) Würdigen, befähigten, bedürftigen israelitischen Arbeitern. Handwerken, Land willen und Gärtnern sollen zur Ausübung ihres Berufes, nameiitlieh beim Beginn ihrer Tätigkeit insbesondere in Form von Darlehen Vorschüsse gewährt werden; je nach den Umständen zu niedrigem Zinsniss, ausnahmsweise auch unverzinslich. Die zurückgczaliltcn Darlehen sollen dem Stiirungsvermögen zugeschlagen werden, d) Ein Teil der Einkünfte der Stiftung kann nach bestem Ermessen des Stihmgifvor- Standes für allgemeine Zwecke des Garten- und Obstbaues verwendet werden. Der Stiftuugsvorstaud soll auch ermächClgt sein, einen Teil der Einkünfte zur Erteilung von Handfcrtigkeits- und Gartenbauunterricht an ausscrdeutschcn israelitischen Schulen zu verwenden. Hierbei soll in erster Linie Galizien ins Auge gefasst werden. Ich bestimme folgende Vermächtnisse: 1. dem Hilisfonds für ehemalige Lehrlinge der israelitischen Erziehungsanstalt z.u Ahlem (eingetragener Verein) den Betrag von 100 000 Mark, 2. der Israelitischen Erziehungsanstalt zu Ahlem die Summe von 100 000 Mark. Ich beschränke nach reiflicher Überlegung meine Zuwendung auf diesen Verhältnismassig geringfügigen Betrag, weil ich den dauernden Bestand der Anstalt nur dann für• gesichert halte, wenn sie vpn allen Glaubensgenossen als Gemeingut betrachtet und urtterstiitzt wird.“ ־ . . Akademische Freiheit Interessant ist die Stellungnahme der Breslauer freien Studentenschaft im Kampfe gegen die konfessionellen Korporationen. Am 26. Juni hatten alle Breslauer Korporationen mit Ausschluss der katholischen die Gründung eines Verbandes der nicht konfessionellen Korporationen beschlossen; der Wingolf u. a. evangelische Vereine, ebenso wie die jüdischen Korporationen waren beigetreten! Gegenüber diesen! Eintreten der inkorporierten Studentenschaft in den Kampf gegen die katholischen Korporationen beschloss eine von von über 600 Personen besuchte allgemeine Versammlung n ic h t - inkorpo.ierter Studenten, bei der allen Akademikem Zutritt und Redefreiheit gewährt war. folgende Resolution: ״Die am 5. Juli 1905 zu Breslau im Palast-Restaurant versammelte freie Studentenschaft als solche lehnt es vom Standpunkte der akademischen Freiheit aus selbstverständlich ab. in den Kampf gegen die konfessionellen Korporationen einzutreten.“ Der bedeutsame, von Gerechtigkeitssinn zeugende Antrag wurde mit erdrückender Mehrheit angenommen. In zweiter Linie wurde von einem jüdü sehen Komilitoncn. Cand. jur. Fried mann, eine Resolution folgenden Inhalts beantragt, die fast einstimmig Annahme fand: ״Die freie Studentenschaft bezeichnet es, ohne zu der Frage betreffs der konfessionellen Verbindungen Stellung zu nehmen, als eine Ungerechtigkeit, dass an hiesiger Hochschule die Gründung eines Verbandes nichtkonfessionellcr Korporationen, bei welchen! nur die katholischen Korporationen ausgeschlossen sind, beschlossen wurde.“ So sehr wir es bedauern, dass auch eine Reihe jüdijüdischer Verbindungen den von uns bereits mehrlach gekennzeichneten akademischen Freiheits- Rummel mitmachen, so freuen wir uns des Vorgehens der Breslauer Freien Studentenschaft, in der ja auch jüdische Studenten vielfach eine Rolle spielen, und dass im besonderen cm jüdischer Student es war, der die Initiative ergriri zur akademisch-öffentlichen Brandmarkung dieser faulen und innerlich verlogenen ״Freil1eits“-Bcwcgm!g. Das liebe, brave Landgericht ungefähr einem Jahre schwebt beim wieder einmal ein S t r a i v e r f a 11! Glogauer Lande n gegen de!« Seit gericht Grafen Püc klcr, und zwar wegen Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens in Verbindung mit der Nötigung zur Begehung oder Unterlassung einer Hmirilur.g und lerner wegen Beleidigung (>;£ 240־ und IS5 des Strafgcsetzbuches). Im Mai 19CM hat der Grat den Vogt Paul vom \ orwerk Kropusch. Kreis Glogau, mit seiner berühmten berittenc.1 Leibgarde angegriffen, weil dieser ihn nicht begrüsst hatte und ihn wegen einer angeblichen Beleidigung zum Fussfall (!!) und mehrmaliger Abbitte gezwungen. Darauf sprengte der tapfere Graf mit seinen Reitern über einen Handwagen, hinter dem mehrere beim Kartonelbuddclu beschäftigte Frauen Schutz vor den Pferden gesucht hatten. Die armen Frauen wurden bei dieser Attacke zum Te־i von Krämpfen befallen. Wegen dieser ״Heldentaten“ sollte sich der Herr Graf, nachdem frühere Termine vertagt worden waren, endlich am 19. Januar 1905 vor der Strafkammer des Glogauer Landgerichts verantworten. Pücklcr aber blieb, wie schon öfter, aus. Den Antrag der königlichen Staatsanwaltschaft auf Verhaftung Pücklers acceptierte das Gericht lucht, sondern sprach . nur durch ,Beschluss die Zwangsvorführung Pücklers zu einem möglichst bald anzuberaumenden neuen Termine aus. Die Verhandlung verfiel also der Vertagung. Piickler aber bat, wie auch früher schon, doch ja von seiner Verhaftung Abstand nehmen zu wollen, er werde das nächste Mal bestimmt freiwillig ersehenen. So der historische Tatbestand. Seit dem 19. Januar d. J. hat aber kein Mensch mehr etwas von der Sache gehört, also s e i t f i! n f M o n a t e n ist. wie der NIEDERSCHLESISCHE ANZEIGER schreibt, ein neuer Termin nicht augesetzt worden. Es ist auch absolut nichts über den Stand der Sache zu erfahren, d » auf dem Glogauer Landgericht allen Beamten strengstes Stillschweigen auferlegt und tiefstes Geheimnis prok amiert worden ist. Sonderbar, höchst sonderbar! W eshalb wohl führt denn das Gericht seinen Beschluss auf ״zwangswe'sc Vorführung des Angeklagten Grafen Pücklcr zu einem möglichst bald anzuberaumenden Termine“ nicht aus. Schon früher hat die Behandlung des Grafen Piickler durch das Glogauer Gerieht Verwunderung erregt, so die im Jahre 1899 bei seiner er?te11 Hetzrede dort erfolgte Freisprechung (das Gericht fasste die Hetzrede ״bildlich" auf), dann als sich Pücklcr in den! Prozesse wegen Zerstörung einer Eisenbahn — der mit semer Verurteilung zu sechs Wochen Gefängnis endete, die aber im Gnadenwege in 6000 Mark Geldstrafe umgcwandelt wurde — wie toll gebärdete, Gericht. Sachverständige etc. provozierte, ohne sich Ordnungsstrafen zuzuz eheu. ferner die Langmut des Gerichts dem fortwährenden uncnt-chuldigteu Ausbleiben Pücklers gegenüber, während doch sonst die Gerichte mit Zwangsmassregeln schnell zur Hand zu sein pflegen. Dieses neueste Verfahren aber ist denn doch noch eigenartiger. Unter diesen Umständen wird mau sich •nicht zu wundern brauchen, wenn Piickler nächstens wieder einmal, w'e im Jahre 1899 nach

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