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Jüdische Rundschau · 1905-07-07 · Heft 27 (7.7.1905) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 27 (7.7.1905)
Date
1905-07-07
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Ko. 2? Seite 324 jÜDlSCHE RÜNbSCHAU Organisationsstatut Entwurf des engeren Aktionskomitees. Wir publizieren nachstehend den Entwurf, den das A.-K. dem Kongress für ein neues Organisationsstatut voriegen wird, unter Weglassung derjenigen Paragraphen, die gegenüber dem gegenwärtigen Organisationsstatut unverändert ge- Sassen sind. I. Einleitung. § 1. Die zionistische Organisation umfasst diejenigen Juden, welche sich mit dem Programme des Zionistenkongresses einverstanden erklären und Schekelzahler sind. Das Programm des Zionistenkongresses lautet: ״Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schafiung einer öffentlich-rechtlich gcsicherten Heimstätte in Palästina.“ II. Q1 i e d e r u n g. § 4. Die zionistische Organisation gliedert sich in Shekel- Zahler, Vereine, Landeskomitees oder Föderationen, Vereins- Delegiertentag der La ndesorgänisat Ionen, grosses A.-K.. engeres A.-K-, Direktorium und Kongress. III. Kongress. § 10. Die Arbeiten des Kongresses werden nach der vom 111. Kongresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. Mitglieder des Direktoriums und des engeren A.-K. können nicht in das Präsidium des Kongresses gewählt werden. § 12. Die Schekelzahler haben das aktive Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem IS. und das passive bei erreichtem 24. Lebensjahre. Wenn der Kongress im zweiten Verwaltungsjahre nach dem Schekeltage stattfindet, sind wählberechtigt: 1. Unbedingt diejenigen, welche in beiden •Verwaltung^- jahren den Schekel geleistet haben; •2. die Schekdzahler des zweiten Verwaltungsjahres, wenn dieselben erst in diesem Jahre der Bewegung beigetreten sind und den Schekel spätestens am Schekeltagc dieses Jahres entrichtet haben. Die Wahlen sind mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses, möglichst an einem und demselben Tage in der g'anzen Welt, vorzunehmen. Bel Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginne des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, gleich beim Wahlakt für den Fall der Verhinderung der Delegierten, Ersatztnänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumeiden sind. § 21. In dem Jahre, in welchem der Kongress ausfällt, findet die Jahreskonferenz statt. An dieser beteiligen sich: 1. Das Präsidium des letzten Kongresses; 2. die Mitglieder des grossen A.-K. (Aufsichtsrat der Bank); 3. die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen; 4. das Direktorium, die Obmänner der Landesorganisationen resp. der vom engeretl A.-K. anerkannten Distrikte u d Federationen^ Mitglieder des Schiedsgerichtes, der Kongressanwalt und die Revisoren. Alle diese nur unter der Voraussetzung, dass sie Delegierte des letzten Kongresses waren. Die Aufgaben der Jahreskonferenz sind dieselben, wie die des Kongresses, mit Ausnahme der Punkte b) und d) des § 9, welche ausschliesslich dem Kongresse Vorbehalten bleiben. Ueber alle Sitzungen der Jahreskonferenz wird ein stenographisches Protokoll geführt; es wird von diesem dasjenige veröffentlicht, was die Jahreskonferenz für geeignet findet, z. B. Referate, Vorschläge, Beschlüsse usw. IV. A k t i 0 n s k 0 m a t e e. § 23. Die Leitung der zionistischen Bewegung obliegt einer von dem Kongresse für die Zeit bis zum nächsten ordentlichen Kongresse gewählten und nur ihm verantwortlichen Körper- Schaft, welche Grosses Aktionskomitee genannt wird. Dasselbe besteht aus 31 Mitgliedern. Drei derselben bezeichnet der Kongress als Direktorium. Fünf derselben, von denen mindestens drei an einem und demselben Orte domizilieren müssen, bezeichnet der Kongress als engeres Aktionskomitee. Dieser Ort ist der Sitz der Zentrale. § 24. Das passive Wahlrecht in das grosse A.-K. ist von einer dreijährigen ununterbrochenen Schekelzahlung abhängig. Die einzelnen Landsmannschaften haben zwar das Recht, aus ־ ihrer Mitte Kandidaten für das grosse A.-K. zu präsentieren, der Kongress ist aber an diese Präsentation nicht geblinden. § 25. Zur Kompetenz des grossen A.-K. gehören: a) Bestimmung von Zeit und Ort des einzuberufenden Kongresses; b) Beschlussfassung über Fragen, welche die Landes- Organisation .berühren; c) Beschlussfassung' über einmalige Ausgaben über 3000 Pfund; d) Beschlussfassung über definitive Vereinbarungen mit Regierungen; zubringen In der Lage sind. Mordechai Manuel Noah wurde 1785 zu Philadelphia geboren und zu Charleston, wo er sich als Knabe aufhielt, erzogen. In den Jahren 1813—1816 war er in Marokko Consul der Vereinigten Staaten von Nordamerika und wohnte nach seiner Rückkehr in New-York, wo er viele städtische und politische Ehrenämter (Sheriff, Judge, Surveyer, Commissioner u. a. m.) bekleidete. Er war nacheinander und zu verschiedenen Zeiten Herausgeber und Eigenthümer verschiedener Zeitungen, und zwar von: ״National“, ״Advocate“, ״Enquirer“, ״Courier and Enquirer“, ״Evening Star", ״Sun“, ״Morning Star“ und endlich ״Weekly Messenger“. Von seinen zahlreichen schriftstellerischen Arbeiten erwähnen wir nur nach Allybone die folgenden: 1. Travels in England, France, Spain and the Barbary States in 1812—1815. New-York 1819, 8°. 2. Essays on Domestic Economy. Ursprünglich im ״National Advocate“ unter dem Pseudonym ״Howard“ herausgegeben. 3. Translation of the Book of Jasher (referred to in Joshua and second Samuel) 1840. Siehe: H i v e, Jacob: Homes Biblioth.-Bibl. 1839, 142—148. 4. A Discourse on the Restoration of the Jews 1845.®) 8°. 5. Gleanings from a Gathered Harvest. (Sammlung seiner Zeitungsartikel.) 1845, 12°. Ausserdem wurden von ihm viele Theaterstücke mit Erfolg aufgeführt. Darüber siehe in Thomas’ Reminiscences; Dunlaps History of the American Theatre; New-York International Magazine III, 282. Interessant wäre es zu wissen, in welchem Zusammenhänge' M. M. Noah mit dem Autor des Buches ״Neu-Judäa“ steht, von dem ich einen Auszug in dem letzten zionistisehen Volkskalender von Theodor Zlocisti* gegeben habe. Gestorben ist Mordechai Manuel Noah im Jahre 1851. Mögen meine Mittheilungen für unsere Mitarbeiter in Amerika die Anregung bilden, uns bald mehr und Genaueres über Noah und Ararat hören zu lassen. •) Um das Anrecht der Juden auf Amerika zu beweisen, suchte Noah darzutiiun, dass die Ureinwohner Amerikas Hebräer seien. Von seinem diesbezüglichen Buche ist eine deutsche Übersetzung erschienen, unter dem Titel: Beweis, dass die amerikanischen Indianer die Abkömmlinge der verlorenen Stämme Israels sind, von M. M. Noah. Aus dem Englischen. Altona: Hamtnmerich 1838, 12° (V* Relchsthaler.)

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