Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- X (1905)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1905)
- Date
- 1905-06-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2651273-2651394-2651420--02518-2659406- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
No. 26 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 309 Governors oder einer Majorität derselben Unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist“ gesetzt werden. 8. Nach dem § 136 soll der folgende Paragraph hinzugefügt werden, nämlich: 136״a. Alle Dividenden, welche ein Jahr nach Erklärung derselben unerhoben geblieben sind, können vom Direktorium zu gunsten der Gesellschift angelegt oder benutzt werden, bis solche von den Aktionären beansprucht -werden.“ NB. Zu dieser Generalversammlung haben nur Namensaktionäre Zutritt. Die Aktionäre werden ersucht, vom Sekretär des ״Jewish Colonial Trust Ltd.“ im zeitweiligen Bureau dieses Trusts in Basel Einlasskarten zu der Versammlung in Empfang zu nehmen. Einlasskarten werden gegen Vorweisung von Namenszertifikaten oder anderer Beweise der Identität der betreffenden Aktionäre verabfolgt London, 19. Juni 1905. Im Aufträge des Direktoriums: (gez.) J. Ncumann^ Sekretär. Adresse: Brook House, Walbrook, London E. C. / - Das Triumvirat Von Rechtsanwalt S a m m y Gronemann, Hannover. Jeder Zionist, der etwas auf sich hält, hat seine von Grund auf ncuaufbaueoden Organisationspläne in der Tasche. Einige hundert Herren Gesinnungsgenossen waren so freundlich, ihre Spezial-PUine bereits der Ocffcntlichkeit vorzulegen. Ich bin bereit, federn einzelnen im Vertrauen zuzugesteiien, dass sein Plan ausgezeichnet ist. Aber mit alle dem kommen wir nicht weiter. Im grossen und ganzen werden wir im Kongresse, schon der beschränkten Zeit wegen, uns eng an die Vorschritten halten, welche das A.-K. uns machen wird. Wir können annehmen, dajss dort alle Ideen sich zentralisiert haben und dass das, was uns von dort bereitet wird, das Beste innerhalb des Erreichbaren vorstellt . Das A.-K. schlägt uns ein Triumvirat vor. Wir müssen prüfen, wie wir eine solche Neuschöpfung harmonisch in unsere Organisation einglicdern können. Offenbar wird dieses Triumvirat dem engeren A.-K. angehören müssen, oder aber gar an dessen Stelle treten. Die Be- Stimmung des § 23 unseres Organisationsstatutes, dass das engere A.-K. aus fünf in derselben Stadt domilizierenden Mitgliedern bestehen soll, wird damit unhaltbar. Der dieser Be- Stimmung aber zu Grunde liegende Gedanke bleibt so gesund wie bisher. Die ständigen laufenden Geschäfte, zu deren Erledigung eine Zusammenkunft der in ,verschiedenen Städten wohnenden Mitglieder nicht möglich ist, sollen nicht von einer einzigen Person erledigt werden, sondern es muss stets die Möglichkeit der Beratung mehrerer verantwortlicher Mitglieder gegeben sein. Würde nun einer der drei Direktoren die Stellung als Obmann innehaben, so Hesse sich ein Ausweg m der Art finden, dass zwei weitere Mitglieder des A.-K. an» Wohnorte des Obmanns gewählt würden. Da nun aber die drei Mitglieder des Direktoriums getrennte Ressorts zugewiesen bekonunen werden, lässt sich die Schwierigkeit nicht dadurch heben, dass man nur einem der drei Ressort-Chefs zwei Beisitzer an die Seite gibt Wenn man nun jedem der drei Herren zwei in seiner Stadt wohnende Beisitzer zutcilen will, so kompliziert sich der Verwaltimgsapparat ganz bedeutend. Zwar würden diese drei dreigliedrigen Ausschüsse genügen, um die laufenden Geschäfte zu erledigen, aber zu den Gesamt- ן Sitzungen müssten immer sechs Herren eine längere Reise unternchmen. Vielleicht wird man das zu vermeiden suchen und die Kompetenz der einzelnen Ausschüsse erweitern. Dann aber liegt die Gefahr nahe, dass die Einheit der Leitung verloren geht und die drei Ausschüsse ganz unabhängig von einander ohne enge Fühlungnahme arbeiten. Nun möchte Ich einen Vorschlag machen, der, wie ich glaube, diese Gefahren vermeidet, die Einheit der Abteilungen garantiert und doch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ausschiisse verbürgt. Das engere A.-K. soll aus neun Mitgliedern bestellen. Diese neun Mitglieder gruppieren sich in drei fünfgliedrige Ausschösse. Jeder dieser Ausschüsse besteht nämlich aus den drei Direktoren und je zwei Beisitzern, die ihren Wohnsitz an» Wohnorte des betreffenden Ressort-Chefs haben. Es würden danach also drei Ausschüsse, nämlich a) für Organisation und Finanz, b) für Politik, c) für Kolonisation, gebildet. Jedem dieser Ausschüsse gehören drei an demselben Orte domizilierende und zwei auswärtige Mitglieder an. Die drei an demselben Orte wohnenden Herren besorgen gemeinsam die laufenden Geschäfte. Von Zeit zu Zeit wird unter Zuziehung der beiden anderen Herren, nämlich der Vorsitzenden der beiden anderen Ausschüsse, eine gemeinsame Sitzung veranstaltet. An einer gewöhnlichen A.-K.-Sitzung werden also ln Zukunft, wie bisher, fünf Mitglieder teilnehmen. Welt, welche Mordechai Immanuel Noah, Bürger der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, vormals Mayor der Stadt New-York (woher der Irrtum entstanden zu sein scheint, dass ihn einige Blätter zum Major avanciert haben), theilcn wir (nach dem ״Moniteur*) noch Folgendes mit: ״Da nun die Zeit gekommen, wo die Verhcissungcn des auserwahlten Volkes Gottes in Erfüllung gehen sollen, kündige ich allen durch die ganze Welt zerstreuten Nachkommen Abrahams an, dass eine Zuflucht für sie bereitet ist, wo sie Ruhe, Glück und Schutz finden werden, wo sie die Wicdercroberung ihres alten Erbos vorbereiten können, und zwar in einem Lande, wo Milch und Honig fleusst und die Söhne Israels unter Weinreben und Feigenbäumen ausruhen können. Die uns angewiesene Insel ist 12 Meilen lang, 5 bis 7 Meilen breit, und ist zu dem Handel in der neuen und besseren Welt vortrefflich gelegen. Das erste, was Hr. Noah befiehlt, ist eine Volkszählung, wobei Alter und Beschäftigung angageben und vorzüglich alle diejenigen bemerkt werden sollen, die sich auf irgend eine Weise auszeichnen. Dieienigen, die aus irgend einem Grunde lieber an den Orten, wo sie wohnen, bleiben wollen, können dies. Doch wird von ihnen erwartet, dass sie das Auswandern junger und unternehmender Personen fördern und besonders solche herüberschicken, die durch Industrie, Rechtlichkeit und Patriotismus dem Nationalcharakter Ehre machen. Die Juden, die im Militärdienste der verschiedenen Souveräne Europas stehen, sollen bis auf weitere Befehle bleiben und sich brav und treu benehmen. Bei dem Kampfe zwischen den Griechen und Türken befiehlt Mordechai Noah, sich ganz neutral zu verhalten. Ferner wird für immer die Polygamie verboten, die noch bei den Juden in Asien und Afrika herrscht, und es sollen keine Verheiratungen staufinden, wenn nicht Braut und Bräutigam das gehörige Alter erreicht haben und die Sprache des Landes, wo sie leben, lesen und schreiben können. Die Gebete sollen immer in hebräischer Sprache gesprochen, aber Gelcgenheitsreden etc. auch in anderen Landessprachen gehalten werden. Die Proclamation ist datiert aus Buffalo im Staate New-York, vom 15. Sept. 1825, und Herr Noah schreibt sich: Von Gotte*. Gnaden Gouverneur und Richter von Israel. Die Herstellung der jüdischen Regierung wurde an demselben Tage in Buffalo mit grosser. Feierlichkeit vollzogen.“ (״Voss. Ztg.“ 5. November 1825. Stuck 259.) V