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Jüdische Rundschau · 1905-06-30 · Heft 26 (30.6.1905) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 26 (30.6.1905)
Date
1905-06-30
Page
– (sequence 8)
Language
German
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JÜDISCHE RUNDSCHAU ו Seite, 308 No. 26־ c) 14 § ת der besagten Klausel III sollen die Worte ״in irgend einem Teile der Welt“ fortgelassen werden und die Worte ״in irgend einem Teile des vorgeschricbcnen Gebietes“ nach dem Worte ״Privilegien" hineingefügt werden. d) In § 6 :der besagten Klausel III sollen die Worte ״des vorgeschriebenen Gebietes“ anstatt den Worten ״der Welt“ gesetzt werden. e) In § 7 'der besagten Klausel III sollen die Worte ״im vorgeschriebenen Gebiete oder in irgend einem Teile desselben“ anstatt den Worten ״an irgend einem Orte oder in irgend einem Lande“ gesetzt werden und die Worte ״im vorgeschriebcnen Gebiete oder einem Teile desselben“ sollen nach den Worten ״oder sonstigen Mitglieder des jüdischen Volkes“ hinzugefügt werden; und die Worte ״für irgend welche wohltätige, milde, religiöse, die Bildung fördernde, öffentliche, allgemeine oder nützliche Zwecke, welche den Interessen dps jüdischen Volkes im vorgeschriebenen Gebiete direkt oder indirekt förderlich zu sein erachtet werden“ anstatt der Worte ״für wohltätige, milde, religiöse oder erziehliche Zwecke oder für Anstellungen oder sonst irgend einen öffentlichen, allgemeinen oder nützlichen Zweck“ gesetzt werden. 0 In § 8 der besagten Klausel III sollen die Worte ״in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes“ nach dem Worte ״erwerben“ hinzugefügt werden. g) In § 28 der besagten Klausel III sollen die Worte ״in irgend einem Teile der Welt und" iortgclasscn und am Ende dieses Paragraphen die folgenden Worte hinzugefügt werden: ״Und entweder im vorgeschriebenen Gebiete oder (aber nur insofern, als es bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in § I oder § 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) in irgend einem Teile der Welt vorbehältlich, dass nichts des hierin Enthaltenen die Gesellschaft ermächtigen soll, Kolonisationsprojekte in oder Auswanderung nach irgend einem anderen Teile der Welt als im vorgeschriebenen ucbicte oder irgend welchen Teil desselben zu fördern oder zu unternehmen.“ h) Im zweiten Froviso (Bedingung) der besagten Klausel Hl beginnend ״alle durch diese Klausel“ sollen die Worte ״oder (aber nur insofern als bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in § 1 oder § 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) sonstwie' Leuten der jüdischen Rasse zum Vorteil gereichen“, anstatt den Worten ״oder sonstwie Leuten der jüdischen Rasse, entweder im allgemeinen eine volle Darstellung zu geben, muss man vor allem die amerikanischen, besonders die New-Yorkcr Blätter vom Jahre 1825 durchschen, und der Zweck dieser Darlegung ist erreicht, wenn Gesinnungsgenossen jenseits des Meeres uns bald das einschlägige Material vorführen würden. Ich gebe im Folgenden die Beiicnte der Berliner Blätter: ״Nach amerikanischen Blättern wird jetzt in Nordamerika der Versuch zur Errichtung eines eigenen jiidisehen Gemeinwesens gemacht. Am 15. September3) wurde auf Grand-Island, im Niagara-Flusse zwischen dem Eric- und dem Ontario-Flusse im Staate New-York eine .Stadt begründet, die den Namen Ararat erhielt. An der Spitze des Unternehmens steht Herr Mordcchai Manasseh Noah aus New-York. Er hat, wie ein New- Yorker Blatt meldet, den Titel ״Gouverneur und י Richter“ angenommen, spricht in seiner Proclamation vollkommen wie ein souveräner Herrischer, ernennt Commissarien in mehreren Theilen der Welt, ruft sein in allen Ländern zerstreut lebendes Volk von 6 Millionen Seelen auf, seiner Stimme zu gehorchen, gebietet, einen י ’־ -—־־־־ 13 ׳• und 14. September war Rosch Haschanah des Jahres 5586, der 15. September war der erste Tag, an dem die Feiertagsgesetze nicht hinderlich waren. oder in einem bestimmten Lande oder Platze zum Vorteile gcreichen" gesetzt werden. II. Dass die Statuten in folgender Weise abgeändert werden: . 1. In § 40 soll das Wort ״scchsunddreissig“ anstatt des Wortes ״dreier“ gesetzt werden. 2. In § 52 sollen die Worte ״unter welchen die Inhaber von Aktienscheinen berechtigt sein sollen, Generatversamm- Jungen beizuwohnen und auf diesen das Stimmrecht auszuüben“ nach den Worten ״oder beschädigten ausgegeben werden sollen“ hüizugefügt werden. Die Worte ״ausgenommen, dass er nicht in bezug auf die in seinem Aktienscheine spezifizierten Aktion berechtigt sein soll, auf den Generalversammlungen der Gesellschaft anwesend zu sein oder abzustimmen“ in § 52 sollen fortfallen. 3. Das Wort ״eingetragen“ in § 76 soll fortfallen. 4. In § 83 sollen die Worte ״einen vollen Tag“ anstatt der Worte ״vier volle Tage“ gesetzt werden. 5. In der ersten Klausel des § 93 sollen die Worte ״Vize* Präsidenten urd Berichterstatter“ anstatt des Wortes ״Vize* Präsidenten“ gesetzt werden. Die Worte ״dann soll der Vize- Präsident den Vorsitz führen“ ut.d die darnach folgenden Worte in § 93 sollen fortfalien und die nachstehenden Worte an deren Stelle gesetzt werden, nämlich: ״soll der stell* vertretende Vorsitzende oder (wenn cs mehr als einen steilvertretenden Vorsitzenden gibt) ein stellvertretender Vorsitzender z»• diesem Zwecke von den Aufsichtsraten, oder l'a'.ls solche Wahl nicht stattnndet, durch Los gcwählt, bei solcher Sitzung den Vorsitz führen; gibt cs jedoch keinen stellvertretenden Vorsitzenden oder sollte bei solcher־ Sitzung kein stellvertretender Vorsitzender fünf Minuten nach der für Abhaltung derselben festgesetzten Zeit anwesend sein, so sollen die Aufsichtsräic eine Person aus ihrer Mitte wählen, den Vorsitz bei solcher Sitzung zu führen, und soll demgemäss das erwählte Mitglied bei solcher Sitzung den Vorsitz, führen.“ 6. I § 94 sollen nach den Worten ״Der Aufsichtsrat kann" die Worte ״alle oder“ hinzugefügt werden. 7. ln der letzten Klausel des § 101 solien die Worte ״wenn sie in einem entweder 1. von dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden und von einem Berichterstatter des Aufsichtsrates oder 2. von den Governors oder einer Majorität derselben Unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist“ anstatt der Worte ״wenn sie in einem von den Census von der Nation aufzunehmen, legt einen Schoss von einem Dollar4) auf jeglichen Kopf, und befiehlt allen frommen und ehrwürdigen Rabbinern, Präsidenten und Aeltesten der Snagogen, den Häuptern der Collegien in der ganzen Welt, diese seine Proclamation in Umlauf zu setzen, und bekanntzumachen” und ihr alle mögliche Publicität, Beglaubigung und wirkende Kraft zu geben. Er erlaubt denen, welche in einem Lande ansässig sind, zu bleiben, wo sio sind, erwartet aber, dass sic die Aus- Wanderung der Jüngeren ermuntern und befördern werden. Den in Kriegsdiensten Stehenden befiehlt er, bis auf weiteren Befehl in ihren Reihen zu verharren; bei dem Kriege der Türken und Griechen ist die strengste Neutralität zu halten; Polygamie ist auf das Swhärfste verboten und Ehen sind nur unter den bestimmt vargeschriebcnen Umständen zu schlicssen; alle Anhänge*־ des mosaischen Gesetzes haben gleiche Ansprüche auf Gleichheit vor dem Gesetze und alle religiösen Rechte.“ (״Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen, Nr. 255, den 1. November 1825.) London, den 25. Octoher. Aus der Proclamation an die Israeliten der ganzen ♦) Als Machazith Haschekel.

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