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Jüdische Rundschau · 1905-06-16 · Heft 24 (16.6.1905) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 24 (16.6.1905)
Date
1905-06-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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No. 24 Seite 278 JÜDISCHE RUNDSCHAU wörtlichen' Körperschaft etwa mögliche befangenheit bei der Prüfung der Wahlen auszuschalten. Sodann bestimmt der § 14 der Geschäftsordnung: ״Jedem Delegierten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Kongresses sowie an das Aktions-Komitee Interpellationen zu richte n.“ Damit fällt die Meinung, dass die Mitglieder des A.-K. nur ihre Berichte zu erstatten hätten und im übrigen dem Kongiess als gewöhnliche Delegierte beiwohnten. Das ist nicht d״r Fall, wie auch aus § 39 der Geschäftsordnung hervorgeht, dessen zweiter Absatz lautet: ,,Die Mitglieder des Aktions-Komitees haben das Recht, den Sitzungen aller Ausschüsse mit beratender Stimme beizuwohnen.“ Dabei ist zu beachten, dass es sich uni Ausschüsse handelt, die während der Dauer eines Kongresses tagen. Die Bemerkung, die der Delegierte Rosenbaum nach der namentlichen Abstimmung auf dem VI. Kongresse zur Geschäftsordnung machte, war daher beispielsweise sachlich unrichtig, indem er sagte: ,.Das A.-C. wird von einem Kongresse bis zum anderen gewählt. Hier sind die Herren Delegierte, und man kann daher nicht sagen: Diese Herren werden nicht abstimmen.“ (Stcnogr. Protokoll d. Vhdlgn. d. VI. Z.-K- S. 228—229). Eine Stütze für diase Auffassung kann, soweit ich sehe, überhaupt nur gefunden werden in dem § 23 der Geschäftsordnung, der lautet: ״Die Tagesordnung für die erste Sitzung wird vom Aktions-Komitee iestgestellt .; die Tagesordnung für die folgenden Sitzungen wird vom Präsidenten festgestellt.“ Nach meiner Meinung aber besagt dieser Paragraph nichts anderes, als dass eben die Leitung der Verhandlungen des Kongrosses getrennt sein soll von der Leitung der Geschähe der Organisation, enthält also implicite die vielgeforderte Trennung von Legislative und Fxekufive. Keinesfalls aber besagt er — und darauf kommt es hier an — dass das A.-K. mit der Vorbereitung des Kongresses und der Erstattung des Rechen- Schaftsberichtes seine Funktion beendet habe. Die Grundfrage ist doch eben diese: Fungiert das Aktionskomitee auch während der Tagung des Kongresses ais oberste Behörde der Organisation? — Darauf wird von einigen geantwortet werden: ״Nein, denn über dem A.-K. steht der Kongress; Ein Ausflug nach Tunis Von Dr. Julius Katz. (Schluss) (Nachdruck verboten) Die Umgangssprache der Juden ist arabisch, das sie nicht mit hebräischen Lettern schreiben. Gebetet wird natürlich hebräisch; doch ist nach meinen Informationen kaum einer, auch die Rabbiner nicht, imstände, hebräisch zu sprechen. Die Vorschriften unserer Religion werden streng beobachtet. Demgemäss fanden wir auch am Sonnabend die jüdischen Verkaufsläden in den Strassen und Bazaren geschlossen; nur einige eingewanderte italienische und französische Juden hatten sich von den ״veralteten Anschauungen emanzipiziert“ Die Schulbildung liegt, wenigstens bei den Erwachsenen, sehr im argen; die meisten haben sich kaum die elementarsten Kenntnisse angeeignet. So konnte auch unser Führer nicht einmal seinen Namen schreiben. Jetzt wird hierin durch die Schule der Alliance israelite erfreulicher Wandel geschaffen. Dank der gütigen Vermittlung unserers hiesigen Freundes Dr. Friedlaender und des Herrn Justizrats Dr. H. Meyer Cohn war es während dieser tagt, ist er autonom, und e,> gibt keine oberste Behörde neben ihm, sondern nur Mitglieder eines Komitees, das ihm verantwortlich ist." Dagegen frage ich aber folgendes: Wie gestaltet sich denn praktisch die ״Verantwortlichkeit“ des A.-K•? Doch wohl so, dass die Mitglieder dos A.-K. (das würde eventuell auch für die dem A.-K. beigeordneten Kommissionen gelten!)während der ganzen Dauer des Kongresses diesem zur Verfügung stehen für alle Auskünfte, Recherchen, Arbeiten, die er für notwendig erachtet. Das heisst doch aber nichts anderes, als dass diese Mitglieder des A.-K. während des Kon■ gresscs so lange in ihrer Funktion bleiben, bis der Kongress sic entlastet und neue an ihrer Stelle gewählt hat. Damit ist aber zugleich klar, dass diese Mitglieder des A.-K. nicht als Delegierte, sondern eben als Mitglieder des A.-K. am Kongresse teilnehmen (genau so, wie das dieses Atal z. B. mit den Mitgliedern der Palästina-Kommission der Fall sein wird). Sind aber die Mitglieder des A.-K. als solche Teilnehmer an dem Kongresse, mit Sitz und Stimme, so b rauchen sie nicht nur nicht als Delegierte gewählt zu werden, sondern sie sind überhaupt nicht wählbar! So wenig wie die Regierungsvertreter in einem an 1ercn Parlament etwa gleichzeitig aiי Abgeordnete fungieren können. Dagegen meines Erachtens höchstens einzitwenden, dass durch den andersartigen Brauch im Verlauf mehrerer Kongresse dieser Brauch eine Art Gewohnheitsreeht erlangt habe. Was, würde ich erwidern, in keiner Weise einen Grund darstellen kann, es dabei zu belassen, sofern sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben. Mit einer blossen Acnderung des Brauches, d. h. künftigen genauen Interpretation unseres Organisations-Statutes und unserer Geschäftsordnung wäre aber noch nicht alles getan. Es müsste die unbedingt in dieser Bestimmung enthaltene Unklarheit beseitigt werden, und in dem Abschn. IV des Organisations- Statutes der über das Aktionskomitee handelt, — der ja wohl ohnedies geändert werden wird — mussten entsprechende Bestimmungen niedergelegt werden, die dern oben skizzierten allein zwecken!sprechenden und auch sonst allenthalben tatsächlich durchgeführten Zumir möglich, diese Schule eingehend zu besichtigen. Sie ist die grösste der von der Alliance unterhaltenen Schulen und hat augenblicklich etwa 1500 Schüler und 500 Schülerinnen. Der Unterricht, der ausser den Elcmentarfächem französisch, italienisch und hebräisch umfasst, wird von französischen Lehrern und einigen tunesischen Rabbinern erteilt. Letztere, die keinerlei pädagogische Bildung besitzen, auch das Hebräische, das sie lehren sollen, durchaus nicht beherrschen, sind der Schulverwaltung von der tunesischen Gemeinde aufgenötigt, die nur unter dieser Bedingung die jährliche Subvention von 40 000 Frcs. bezahlt. Die Schule macht, wenn man die dortigen kulturellen Verhältnisse berücksiehtigt, einen ausgezeichneten Eindruck. Die Klassenzimmer sind gross, hell, nicht überfüllt und mit Lehrmitteln anscheinend gut versehen. Die Kinder hatten ein im ganzen frisches und frohes Aussehen; sie werden übrigens auch in der Schule gespeist und erhalten gegen einen ganz geringen wöchentlichen Beitrag vollständige Kleidung geliefert Mit Befremden lesen wir in allen Räumen die Auischriit: ״Gefundene Sachen behalten, heisst stehlen“. Nach der Erläuterung des uns führenden Direktors ist diese Ermahnung bei der unter den tunesischen Juden herrschenden Anschau- 1

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