Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- X (1905)
- Issue
- Heft 24 (16.6.1905)
- Date
- 1905-06-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Abonnementspreis (Zusendung Inbegriffen) vierUljälrSth: t. durch die Expedition: a) In Berlin —,90 Mark, b) nach auswärts Mark, c) für das Ausland 1,50 Mark. 2. |m Pottabonnemenl 1,25 Mark. Insertionspreis die viergespaltene Petit-Zelle oder deren Raum 25 Pfennig. Organ der Zionistischen Vereinigung für Adresse für Geldsendungen und Bestellungen: Verla fl JOditche Runo’ichau, E 0. m. b.H, Beri’n N. 54, Aiguttitr. 48a. GetchSftsstundea der Eipedltlom tiglicn (ausser Sabbat und Sonntag) vormittags 10— I, nachmittags 3—7 Uhr. Deutschland Adresse der Redaktion: Berlin N W. 62, Melancbtbenctraa•• 4 Alle Rechte Vorbehalten. Abdruck aus der JUEDISCMEN RUNDSCHAU nur bei voller Quellenangabe gestattet. Nummer 24 j Berlin, 16. Juni 1905 — 13. Siwan 5665! X. Jahrgang Zu den Wahlen So heiss wie dieses Mal ist der Kmnpt um ein Mandal zum Zioni>״ie״ko;:grc3:; kaum je vorher gewesen. Schon hei den Wahlen zum VI. Kongress machte sich allerdings ein gewisserinassen programmatischer Kampf zwischen verschiedenen Kandidaten an manchen Orten bemerkbar. Schon damals waren ja Differenzen zu läge getreten, die es den einsichtigeren Zionisten der einzelnen sich separierenden Richtungen nicht mehr rätlich erscheinen Hessen, einen Kandidaten zum K011gress zu senden, von dem man weiter nichts wüsste, als der er sich Zionist nenne. Aber diesmal tritt der Gegensatz der verschiedenen Richtungen noch deutlieber in die Erscheinung. Wobei es hier gleichgiltig sein kann, dass die Gruppierung der verschiedenen Elemente infolge der Ereignisse am und nach dem VI. Kongresse heute teilweise eine wesentlich andere ist als damals. Es genügt hier als Charakteristikum der Situation, dass sie eine wesentlich schärfere ist. Das trifft naturgemäss am meisten au! Russland zu, aber auch in den anderen Ländern sind die bisweilen recht grossen Meinungsdirferenzen nicht zu verkennen. Deshalb wird diesmal jeder zionistische W ähler in seinem eigenen Interesse darauf achten müssen, dass er nicht, wie früher oft, einen Kandidaten honoris causa zum Kongress entsendet, auch, dass er nicht einen Kandidaten wählt, der ihm ein unbeschriebenes Blatt Papier ist, von dem er nicht weiss, wie er vielleicht in den gegenwärtig wichtigsten Fragen des Zionismus am Kongress sich halten oder — umfallen wird. Vielmehr sollten diesmal, wo £י sich möglicher Weise um grosse prinzipielle Kämpfe und Entscheidungen handeln wird, jeder Zionist durchaus nur dem Kandidaten seine Stimme geben, der einmal fähig erscheint, den Beratuugen des Kongresses wirklich ernsthaft und mit Verstatt dnts zu folgen, und der sodann nach seinen Anschauungen dem Wähler genau bekannt und genehm ist, und dem schliesslich auch die nötige Festigkeit der Gesinnung eigen ist. Es braucht hier unseren Lesern nicht ins Gedachtnis gerufen 7.n werden, worum cs sich diesmal handelt, um was diesmal der Wahlkampf geht! Nur, dass es diesmal er tust ist mit dem Kampf — schon wegen der verringerten־ Anzahl der Mandate, deren jedes diesmal zweihundert Schekelzahler repräsentiert, statt wie bisher einhundert. Bei dieser Gelegenheit sei auf eine andere Frage hingewiesen, die bi י jetzt noch nirgends aufgeworfen wurde, die aber der Entscheidung dieses Kongresses beim Punkte ,.Organisation*־ unterbreitet werden sollte. Nach unserem bisherigen Modus -- und bei der Fülle der verfügbaren Mandate hat sich ein praktischer W'idersprnch dagegen nirgends geregt, so dass auch der prinzipielle unterblieb — werden die Mitgliedei des Aktions-Komitees sowie der anderen vom Kongress uem A.-K. offiziell b e! gegebenen Konintissionen stets auch für den folgenden Kongress als Delegierte gewählt, wohl meist in der stillschweigend angenommenen Voraussetzung, dass diesen Herren sonst Sitz und Stimme auf dem Kongress fehlen würde. Betrachten wir, bevor wir weitergehende Forderungen aufstellen, zunächst einmal die tatsächliche Stellung des Aktions-Komitees (und des Kongrosses) in unserer Bewegung. Unser ״Organisations-Statut“ besagt in der ״Einleitung“ § 2: .,Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Kongress, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wahlgruppen gebildet wird.“ Und § 3 lautet: ״Das Exekutivorgan des Kongresses ist das Aktions-Comite."״) Und in dem über das Aktionskomitee speziell handelnden Teile heisst der erste Satz (§ 23): ״Das Exekutivorgan des Kongresses ist das von demselben 1'iir die Zeit bis zum nächsten Kongresse gewählte und nur ihm verantwortliche A.-C.“ Schon daraus geht hervor, welche Sonderstellung die Mitglieder des Aktionsktomitees den Delegierten gegenüber einnehmeii. Noch entschiedener aber treten die Mitglieder des A.-K. als Mitglieder einer besonderen Körperschaft den Delegierten als Mitgliedern des Kongresses gegenüber durch drei Bestimmungen der ״G e sc 11 äf tso rdnuiig der Zionisten-Kongresse.“ Diese schreibt in S 3 die Bildung eines Legitimations-Ausschusses zur Prüfung und Verifikation der Delegiertenwahlen vor und bestimmt: ״Zu diesem Zwecke wählt die Versammhing aus ihrer Mitte, jcdoch unter Ausschluss der Mitglieder des A k t i 0 n s - K o m i t e e s, einen.“ Dieser Ausschluss der Mitglieder des A.-K. kann natürlich nur den Sinn haben, jede bei ihnen als den Mitgliedern einer dem Kongress verant- ״) Auf die verschiedenartige Rechtschreibung — das Organisatious-Statut schreibt ״Coniite־*, wfdirend die Geschäfts- «rdnung ״Komitee“ schreibt — sei der Ordnung und eventuellen Vereinheitlichung wegen liier einmal hiugewiesen.