Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- X (1905)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1905)
- Date
- 1905-05-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 20 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 227 Der VII. Kongress Der siebente Kongress findet am Donnerstag, dem 27. Juli dieses Jahres, und an den folgenden Tagen In Basel statt. Die Vorbereitungen zum Kongress sind breits im Oange. Die Verhandlungen werden wie bisher im Baseler Kasinogebäude stattfinden. Den Teilnehmen), respektive den einzelnen Landsmannschaften werden eigene Beratungssäle zur Verfügung stehen. Auch für die anderen Anforderungen wird gesorgt werden. Im Kasino soll, wie bei den früheren Kongrossen, eine eigene Post- und Telegraphenstation errichtet werden. Es werden wie bisher Delegierten-, Journalisten- und Galeriekarten ausgegeben werden. Um Unordnungen beim Zutritte zur Galerie des Kongress-Saales vorzubeugen, hat das A.-K. beschlossen, zum siebenten Kongress numerierte Galeriekarten aus-! zugeben, und zwar’: für einzelne Sitzungen gültige ä Eres. 3, für die ganze Kongress-Dauer gültige ä Eres. 20. Das gesamte Erträgnis flicsst dem Nationalionds zu. Schon jetzt werden Vormerkungen für Galeriekarten vom Kongress-Bureau, Wien, IX., Türkenstrasse 9, entgegengenommen. * An den Verhandlungen des Kongresses können nur die von je 200 Schekelzahlern gewählten Delegierten teilnehmen. Die Vereine und Gruppen werden besonders den zahlreichen ausserhalb ihrer Organisationen stehenden Zionisten ihre Aufmerksamkeit zuwenden müssen, um sie zu rechtzeitiger Schekelzalilung zu veranlassen. Die langjährige Uebung, in jeder Stadt schon letzt eine Hauptliste aller Zionisten anzulegen, wird sich sicherlich auch diesmal bewähren. א. ־.• Die Bestimmungen des Organisationsstatu tes über den Kongress lauten: § 8. Der Zionlsien-Kongress tagt Jedes zweite Jahr an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberuiung des Kongresses bestimmt das grosse A.-C. § 9. Aufgaben des Kongresses sind: . , . . . a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Aktions-Conrtds (A.-C.). b) Ausgestaltung des zionistischen Progranmies. c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungsperiode. d) Wahl des A.-C. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperlode. e) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen. § 10. Die Arbeiten eines Kongresses werden nach der vom HI. Kongresse beschlossenen Geschäftsordnung durcligcfiihrt. § 11. An den Verhandlungen des Kongresses können nur die von Schekelzahlcrn gewählten Delegierten teilnehmen. § 12. ' Jeder Schekclzahlcr hat das aktive Wahlrecht zum Kongrosse bei erreichtem IS. und das nassive bei erreichtem 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses möglichst an einem und demselben Tage in der ganzen Welt vorzunehmen. Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginn des Kongresses eine Ersatzwähl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vormeidtmg von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlakte für den Fall von Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind. § 13. Die Wahlgruppcrt sind Zweihundertschaften. Die Einteilung der Wahlgruppen wird von der Landes-Organisation vorgenommen durch Zuweisung einer Delcgierten-Anzahl, welche der Schekelzahlcr-Anzahl entspricht, so weit es sich um Vereine handelt, oder durch Zusammenlegung solcher Schekelzahler-Gruppen, deren Zahl 200 nicht erreicht § 14. Die Wahl der Delegierten für den Zionisten-Kongress ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten bleiben den Landes-Organisationer! überlassen. Sie haben jedoch mindiestens drei Monate vor dem Kongresse die Bestätigutig des Waldmodus vom engeren A.-C. einzuholen. Die Verständigung über die vorgenommenen Wahlen kann nur durch die Landesorganisation erfolgen. Die Landes-Organisation ist verpflichtet den Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen. S 15. Jeder Delegierte verfügt im Kongresse nur über eine Stimme. Die Judenbuche Ein SiftengemSlde aus dem gebirgfgfen Westfalen von Annette Freiin von Droste-Hülshof f. 6נ ״Dummes Zeug!“ sagte der Gutsherr verdriesslich und trat in die Kammer, sich unizukleiden. Am anderen Morgen wollte die Fontäne im Garten nicht springen, und es fand sich, dass jemand eine Röhre verrückt hatte, augenscheinlich um nach dem Kopfe eines vor vielen Jahren hier verscharrten Pferdegerippes zu suchen, der für ein bewährtes Mittel wider allen Hexen- und Geistertspuk gilt. ״Hm," sagte der Gutsherr, ״was die Schelme nicht stehlen, das verderben die Narren.“ Drei Tage später tobte ein furchtbarer Sturm. Es war Mitternacht, aber alles in! Schlosse ausser dem Bett. Der Gutsherr stand am Fenster und sah besorgt ins Dunkle, nach seinen Feldern hinüber. An den Scheiben ilogen Blätter und Zweige her; mitunter fuhr ein Ziegel hinab und schmetterte auf das Pflaster des Hofes. ״Furchtbares Wetter!“ sagte Herr von S. Seine Frau sah ängstlich aus. ״Ist das Feuer auch gewiss gut verwahrt?“ sagte sie; ״Qretchen, sieh noch einmal nach, giess es lieber ganz ausl Kommt, wir wollen das Evangelium Johannis beten." Alles kniete nieder und die Hausfrau begann: ״Im Anfang war das Wort und das Wort war bei Gott und Gott war das Wort.“ — Ein iurchtbarer Donnerschlag. Alle fuhren zusammen; dann furchtbares Geschrei und Oetiimmel die Treppe heran. — ״Um Gottes willen! brennt es?“ riei Frau von S. und sank mit dem Gesichte auf den Stuhl. Die Türe ward auigerissen und herein stürzte die Frau des Juden Aaron, bleich wie der Tod, das Haar wild um den Kopf, von Regen triefend. Sie warf sich vor dem Gutsherrn auf die Kniec. ״Gerechtigkeit!“ rief sic, ״Gerechtigkeit! mein Mann ist erschlagen" und fällt ohnmächtig zusammen. Es war nur zu wahr, und die nachfolgende Untersuchung bewies, dass der Jude Aaron durch einen Schlag an die Schläfe mit einem stumpfen Instrumente, wahrseheinlich einem Stabe, sein Leben verloren hatte durch einen einzigen Schlag. An der linken Schläfe war der blaue Fleck, sonst keine Verletzung zu finden. Die Aussagen der Jüdin und ihres Knechtes Samuel lauteten so: Aaron war vor drei Tagen am Nachmittage ausgegangen, um Vieh zu kaufen, und hatte dabei gesagt, er werde wohl über Nacht ausbleiben, da noch einige böse Schuldner in B. und S. zu mahnen seien. In diesem v L! {\ י