Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- IX (1904)
- Issue
- Heft 37 (16.9.1904)
- Date
- 1904-09-16
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 402. JÜDISCHE RUNDSCHAU No. 37 jüdischen Festgottesdienst ab, um Geld, viell Geld, zu verdienen und predigt dort auch. Am Rösch-hasch-scbanäh-Feste musste dort die Polizei cinschreiten und den wunderlichen Aktus schliessen, der den Halensccr Juden gegen schweres Geld als jüdischer Gottesdienst zu den hohen Feiertagen angcriricscn wurde. Auch Herr Gcdalius hat cs schon vergeblich versucht, sich den Zionisten anzubiedern, wurde* aber mit jener encrgischen Eleganz abgewiesen, mit der unerwünschte Elemente stets von uns zurfickgewicscn werden. Besonders der fromme ״Reichsbote” nimmt sich gern der Judcntauie an. Er ist den getauften Juden seelenverwandt, auch in ihrer Judenfeindlich־ keit. Er hat denn auch jetzt ein besonders fruchtbares Feld zu beackern, um Gift zu säen. Er hangt den Juden die Tötung des von Plclnvc an, den er als einen Märtyrer der Monarchie hinstcltt. Der war ein Märtyrer der Monarchie nach Art der Vögte Landenberg und Gesslcr, nur dass jene für den angestammten Herzog kämpften, während Pleliwc die deutsche Nation ebenso verlassen und dann verfolgt hat, wie den cvangclischcn Glauben. Es gehört das ganze Mass der fr—ivolcn Gesinnung des Blattes, dazu zu schreiben: ״Aber das Juden» tum hatte nun einmal dem Minister wegen Kischincw I^achc geschworen und so musste er durch das revolutionäre Henkertribunal fallen.‘‘ Der ״Rcichsbote“ verdiente von Herrn Wallfisch und Herrn Gcdalius in Kompanie redigiert zu werden. FrciMch ist Russland ein Idealstaut, insofern es die Verbreitung des Christentums unter den Juden in jeder Weise offiziell fördert. Und das um׳so mehr, als es sich dabei des schönen Wortes ״Glaubensfreiheit“ bedient. Diese besteht darin, dass zunächst die religiöse Propaganda in Russland einzig und allein dem orthodoxen Christentum als der Staatsrcligion Vorbehalten ist. Demgemäss wird nach Arikel 936 des in Russland geltenden Strafgesetzbuches Ausgäbe 1SS5 (Svod Sokonov Band IV) ein Muhammedaner, Jude oder ״Heide", der einen russischen Untertan der Frcmdvölkcr*) zu einem nichtchristlichen Glauben bekehrt, mit einer Gefängnisstrafe von zwei bis vier Monaten für das erste Mal und mit einer solchen von acht Monaten bis zu einem Jahre und vier Monaten unter Aberkennung einiger Standcsrcchtc im Wiederholungsfälle bestraft. Ist die Bekehrung unter Anschicdcnen Fachleuten und geht zum Schluss auf die Organisation der Kolonisation ein. Wa r b 11 r g schlägt zuni Schluss die Gründung von 2 Gesellschaften vor. Eine auf rem geschäftlicher Basis atifgebautc Baumwoll-Erwerbsgesellschait. die auf ihren Gütern jüdische Arbeiter beschäftigt und sie auf diese Weise praktisch in der Baumwollkultur unterweist. Die zweite, die jüdische Kolonisationsgescllschnft. hätte die Kosten zur Kolonisation der besseren Arbeiter längs der Bagdadbahn und im weiteren Umkreise um dieselbe zu liefern. Auf diese Weise würde cs gelingen, die Interessen der verschiedenen in diesem Gebiete wirkenden Faktoren gleichzeitig zu fördern. Die türkische Regierung gewänne eine produktive zahlungsfähige Bevölkerung, die Bagdadbahn erhielte ausreichende Frachten und könnte ihrem Endziele Bassora schneller entgegenschen, die deutsche BaumwoIIindustric würde eine Zufuhr von dem für sie so wertvollen Rohstoff bekommen und last not least wir Juden wären imstande, eine rasche Besiedelung in diesem Palästina nahe gelegenem Gebiet durch Juden herbei• zuführen. Zugleich würden wir hier auch ein im Bauwolleubau erfahrenes Element erziehen, das uns bei der wahrscheinliehen Entwickelung der Bauiuwollenkultur in Palästina von grossem Wert sein würde. Das HeH bringt des Weiteren den Schluss des Handelsberlchtes von Damaskus für 1902, Näheres über die Balmbauten in Palästina, Wirtschaftliches aus Palästina (Zur Geschäftslagc, Baumwollenbau in Palästina), über die Kolonisation in Anatolien und im Gebiet der Bagdadbahn. Unter Vermischtes kommen diesmal einige Angaben über die Verhältnisse in anderen Produktionsgebieten, die Vergleichsmomente für die Verhältnisse in anderen Produktionsgebieten, und insbesondere für die Agrikultur in Palästina gewähren. Interessant ist auch die Mitteilung über die Missionsarbeit in Palästina. Im Abschnitt ״Jüdische Kolonien" werden statistische Angaben über die russischen Juden im Ackerbau gemacht. Zum Schluss kommt der Martbcricht nach Notierungen der Hamburger Produktenbörse. Wendung irgend welcher Gewaltmittel erfolgt, so erhöht sich die Strafe auf 1V2 bis 2U• Jahre unter Verschickung nach Sibirien oder Überweisung an eine Arrestantenabteilung. Auch der Übertritt vom Christentum zu einem nichtchristlichen Glauben wird mit Strafe bedroht; der Bekehrte wird der geistlichen Behörde seines früheren Glaubens zur Riickbckchrung überantwortet. So lange er in seinem angenommenen Glauben verharrt, ist er seiner Standesrechte verlustig, und sein Vermögen wird unter Sequestration genommen (Artikel 185 des Strafgesetzbuches). Hierbei bezeichnet das russische Ocsetz den nichtchristlichcn Glauben als ״Irrlehre" oder ״falsche Lehre", ״Aberglauben" und dergleichen. Hinsichtlich der gemischten Ehen bestimmt das Gesetz, dass die Eheschlicssung zwischen orthodoxen und römischkatholischen Christen mit Nichtchristen überhaupt verboten ist. Die Ehe dagegen zwischen Juden, Muhammedanern und evangelischen Christen ist erlaubt, jedoch unter der Bedingung, dass der nichtchristlichc Ehegatte sich schriftlich vor dem Konsistorium verpflichtet, die aus der gemischten Ehe hervorgehenden Kinder beiderlei Geschlechts im orthodoxen Christentum taufen und erziehen zu lassen. Der nichtchristlichc Ehegatte!miss sich auch hierbei verpflichten, weder durch Drohungen noch durch Versprechungen den (evangelisch-) christlichen Gatten oder die Kinder dem Christentum abwendig machen zu wollen. (Artikel 85, 87 der Zivilgesetze, Ausgabe 19110, Svod Sokonov Band I, Teil 1, und Artikel 32S des Gesetzes, betreffend die fremdländischen Bekenntnisse, Ausgabe 1896.) Eine Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung bcdroht Artikel 186 des Strafgesetzbuches mit der Aberkennung aller Standesrechte und Verschickung nach Sibirien neben obligatorischer Auflösung der Ehe. Die Kinder werden in diesem Falle den Eltern abgenommen und au Christen zur Er« zielnmg im Christentum übergeben. Ebenso ergeht es getatiften Juden, die wieder Juden werden wollen. Im Falle der Bekehrung eines Juden zum Christentum wird die Taufe auch au seinen noch nicht über sieben Jahre alten Kindern vollzogen; im Falle der Bekehrung eines von zwei jüdischen Eltern zum Christentum wird die Taufe auch an den Kindern von dem Geschlcchtc des bekehrten Ehegatten vollzogen. Tritt also der Vater zum Christentum über, so sind auch die Söhne, tritt die Mutter über, so sind auch die Töchter zu taufen: der jüdische Minderjährige, der das H. Lebensjahr erreicht, kann selbst gegen den Willen seiner Eltern zum orthodoxen Christentum übertreten. Der W i d cr s t a n d d e r E11 e r n dagegen wird nach Artikel 191 des Strafgesetzbuchs mit einer G c i ä n g 11 i s s t r a f c von zwei bis vier Monaten, und b c i A n w e 11 d u n g von DrohuiiR oder Ocwa 11 mit Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren und Aberkennung einiger Standcsrcchte b e« droht. Aber auch in anderer Weise wird die Bekehrung zum Christentum in Russland viel wesentlicher gefördert, als das einige deutsche Staaten durch geeignete Bevorzugung getaufter und ebenso geeignete Zurücksetzung ehrlicher Juden tun. Das ganze System der Bedrückungen, das auf der jüdischen Masse lastet, ist von dem Haupte des heiligen Synoüs, der höchsten kirchlichen Behörde, dazu bestimmt, ״dass von den Juden ch Drittel verhungert, ein Drittel auswaiidert, und das letzte Drittel sich taufen lässt.” Einige welke Blätter bedeuten aber keineswegs ein Drittel des Judenvolkes und auch noch nicht ein Hundertstel, obwohl wir gewiss es gern sehen würden, wenn sich noch mehr unerwünschte Elemente als bisher durch die Taufe ablöscn möchten. Sie haben tuisern Segen zum Abschied, wie der Empfangssegen ja nicht aiishleiben wird, wenn wir nur versichert sind, dass cs ihnen niemals einfällt, zurückkehren zu wollen. Auf dem!Wege zur Bekehrung der Juden bedient sich, wie gesagt, Russland energischerer Mittel als das